Das erfahren Sie unter anderem im folgenden Blogartikel:
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Fördermittel sind heutzutage stark umkämpft und auch die Förderprogramme der Regierung reichen meist nicht aus, um größere Projekte zu finanzieren. Genau hier kommt der Förderverein ins Spiel. Dieser hilft Ihrem Verein dabei, seine Fördermittel aufzustocken und das, ohne seine Gemeinnützigkeit zu riskieren.
Wie genau der Förderverein funktioniert, erfahren Sie in folgendem Blogbeitrag. Unter anderem erklären wir Ihnen, was genau ein Förderverein macht.
Wie Sie einen Förderverein gründen. Welche rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten Sie beachten müssen. Und schließlich, welche Vorteile und Nachteile mit dem Förderverein einhergehen.
Der Förderverein ist ein Verein, der mit dem Zweck gegründet wird, gemeinnützige Organisationen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Fördermitteln zu unterstützen. Darunter:
Grundsätzlich gilt der Förderverein zivilrechtlich betrachtet als gewöhnlicher Verein. So kann dieser beispielsweise eingetragen oder nicht eingetragen sein. Darüber hinaus gelten beim Vorstand, der Satzung und der Mitgliedschaft, die üblichen Regelungen des BGB.
Das Besondere am Förderverein ist, dass er gemäß § 57 der Abgabenordnung (AO) vom Grundsatz der Unmittelbarkeit ausgenommen ist. Er gilt also auch dann noch als gemeinnützig, wenn er nicht direkt einem gemeinnützigen Zweck dient.
Es genügt bereits, wenn der Förderverein Sachmittel oder Geldmittel zur Verfügung stellt. Entsprechend profitiert der Förderverein von steuerlichen Begünstigungen.
Was macht ein Förderverein?
Im Gegensatz zum klassischen Verein zielt der Förderverein nicht auf die Ausübung eines bestimmten Vereinszwecks ab (z.B. Sport). Stattdessen widmet sich ein Förderverein der Beschaffung finanzieller Mittel für gemeinnützige Dritte.
Konkret heißt das, Spender und Sponsoren anzuwerben und so ein Netzwerk aus Geldgebern zusammenzustellen. Der Förderverein agiert also als Vermittler zwischen gemeinnütziger Organisation und potenziellen Geldgebern.
Besonders wichtig sind in diesem Sinne die Werbung und die Kontaktpflege. Dementsprechend organisiert der Förderverein Ausflüge, hält Vereins- und Benefizveranstaltungen ab und es betreibt Fundraising.
Was ist ein Förderverein in der Schule und Kindergarten?
Oftmals reicht es einer Schul- und Kindergartenleitung nicht an personellen und zeitlichen Kapazitäten aus, sich um Sponsoren zu bemühen. Benötigt eine pädagogische Einrichtung also beispielsweise Lernmaterialien und Spielzeug, muss die Schule renoviert werden oder stehen pädagogische Projekte an, so kommt der Förderverein ins Spiel. Genauso wie bei anderen gemeinnützigen Organisationen dient der Förderverein hier dazu, pädagogische Einrichtungen mit Fördermitteln auszustatten.
Was macht ein Förderverein in der Schule oder dem Kindergarten?
An erster Stelle kommuniziert der Förderverein die Anliegen der Schule an die Öffentlichkeit. Er knüpft also Kontakte zu Sponsoren oder findet auch Kooperationspartner für Projekte. Darüber hinaus bietet er finanzielle Unterstützung durch Geldspenden, Sachspenden oder auch diverse Projekte von Schulausflügen bis zu Bildungsangeboten.
In Sonderfällen kann der Förderverein zudem auch einzelne Schüler unterstützen. Indem er beispielsweise Förderangebote oder Klassenfahrten für Schüler mit prekärem Hintergrund finanziert
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Es ist deshalb lohnenswert einen Förderverein zu gründen, weil dieser gemeinnützige Organisationen unterstützen kann, ohne Einschränkungen in Bezug auf die Mittelweitergabe in Kauf zu nehmen.
Zudem kann der Förderverein durch einen enger gefassten Vereinszweck besser an Sponsoren kommen und so leichter an Fördermittel gelangen.
Des Weiteren wird ein Förderverein oftmals genutzt, um finanzielle Risiken abzufedern. So übernimmt der Förderverein bei leihweisen Überlassungen die Sachmittel. Im Insolvenzfall der geförderten Organisation kann der Förderverein somit weiter seinem Vereinszweck nachgehen.
Eintrag des Fördervereins ins Vereinsregister
Wurde der Förderverein erfolgreich gegründet, folgt in einem nächsten Schritt üblicherweise der Eintrag ins Vereinsregister. Hierzu müssen jedoch vorher einige Kriterien erfüllt sein.
Entsprechend § 77 BGB kann dann die Anmeldung im Vereinsregister erfolgen. Gemeinsam mit der Anmeldung wird zusätzlich eine notariell öffentlich beglaubigte Erklärung eingereicht. Darüber hinaus müssen alle Vorstandmitglieder Ihre Unterschrift bei einem Notar beglaubigen lassen.
In diesem Sinne müssen Sie folgende Unterlagen bereitstellen:
Letztendlich reicht der Notar die Unterlagen an das Amtsgericht weiter. Sind alle Formalitäten korrekt, erhält der Verein seinen Vereinsregisterauszug. Nun ist es ihm gestattet, die Endung e.V. an den Vereinsnamen anzuhängen.
Mustersatzung - Förderverein
Die Vereinssatzung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung eines jeden Vereins. So auch des Fördervereins. Besonders wichtig beim Förderverein: die gemeinnützigen Vereinszwecke von Förderverein und Trägerverein müssen aufeinander abgestimmt werden.
Diese Punkte muss die Vereinssatzung des Fördervereins dabei enthalten:
Wer bekommt die finanziellen Mittel bei Auflösung des Fördervereins?
Eine Mustersatzung für den Förderverein erhalten Sie hier.
Wer kann einen Förderverein gründen?
Gemäß Art. 9 des Grundgesetzes kann jeder deutsche Staatsbürger einen Verein gründen, Fördervereine mit eingeschlossen.
Wie viel kostet es, einen Förderverein zu gründen?
Grundsätzlich müssen Sie folgende 3 Kostenpunkte berücksichtigen, wenn Sie einen Förderverein gründen wollen.
Wie viel es letztendlich kostet einen Förderverein zu gründen variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie können jedoch in etwa von 150 Euro ausgehen.
Fördervereine sind aufgrund einer Besonderheit in der Abgabenordnung nicht dazu gezwungen, den Grundsatz der Unmittelbarkeit einzuhalten. Entsprechend müssen Sie nicht unmittelbar nach gemeinnützigen Zwecken ausgerichtet sein.
Das heißt allerdings nicht, dass der Förderverein nicht auch an gewisse rechtliche Voraussetzungen gebunden ist. Die folgenden Regelungen muss ein Förderverein einhalten, um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten:
Welche Rechtsform hat ein Förderverein?
Zivilrechtlich gesehen entspricht der Förderverein denselben Rechtsformen wie ein gewöhnlicher Verein. Dabei kann der Förderverein zwischen 2 Ausrichtungen wählen, je nachdem, ob er ins Vereinsregister eingetragen werden soll oder nicht (Überblick zum Thema Vereinsformen).
1. Spendensammelverein (eingetragener Verein)
Ein Spendensammelverein verfolgt ausschließlich den Zweck, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke anderer gemeinnütziger Organisationen zu erwerben. In diesem Fall wird der Verein im Vereinsregister eingetragen und gilt dementsprechend als eingetragener Verein (e.V.).
Durch den Eintrag in das Vereinsregister des jeweiligen Amtsgerichtes gilt der Förderverein als juristische Person.
2. Wirtschaftlicher Förderverein (nicht eingetragener Verein)
Unterhält ein Förderverein hingegen einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wird er nicht im Vereinsregister eingetragen und zählt dementsprechend als nicht eingetragener Verein (n.e.V.). Da kein Eintrag im Vereinsregister besteht, haften die Vereinsmitglieder gemeinsam als natürliche Personen.
Zu Tätigkeiten des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zählen:
Der Förderverein verliert seine Gemeinnützigkeit, sobald die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden übersteigen. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Förderverein als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Wer haftet im Förderverein?
Geschieht im Förderverein ein Fehler im operativen Geschäft, beispielsweise im Bereich Steuern, so haftet der Verein und der Vorstand für die verursachten Schäden. Der Vorstand haftet darüber hinaus sogar mit seinem Privatvermögen.
Eben deshalb ist es durchaus ratsam, dass Sie sich gegen potenzielle Schäden dieser Art absichern. Unsere Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung bieten hierbei den optimalen Schutz für Ihren Verein.
Während die Vermögensschadenhaftpflicht einen umfassenden Schutz für das Vereinsvermögen bietet, sichert die D&O-Versicherung die Organe des Vereins (Vorstand, Geschäftsführer, leitende Angestellte) gegen Schäden ab. Somit ist also sowohl Verein als auch Vorstand gegen Schadenereignisse gewappnet.
Was darf ein Förderverein bezahlen?
Ein Förderverein darf nur Körperschaften, Organisationen und Vereine unterstützen, die die sich gemeinnützigen Vereinszwecken verpflichten. Ob eine Organisation tatsächlich der gemeinnützigen Zwecken dient, können Sie sich über eine Freistellungsbescheid bestätigen lassen.
Auch kann ein Förderverein gemeinnützige Zwecke im Ausland unterstützen. Dies ist jedoch an folgende Bedingungen gebunden:
Der Nachweis über die rechtmäßige Überweisung der jeweiligen Mittel kann mithilfe eines Kontoauszuges erfolgen. Die unterstütze Organisation trägt letztlich die Verantwortung dafür, dass die Fördermittel dem gemeinnützigen Vereinszweck gemäß verwendet werden.
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Rechtlich gesehen funktioniert der Förderverein als gewöhnlicher Verein. Der Förderverein verfügt allerdings über ein Alleineinstellungsmerkmal, er ist nämlich vom Grundsatz der Unmittelbarkeit ausgenommen.
Damit muss der Förderverein nicht unmittelbar einem gemeinnützigen Zweck dienen. Vielmehr ist der Vereinszweck des Fördervereins finanzielle Mittel für eine gemeinnützige Einrichtung zu beschaffen, in dem er diese an Geldgeber vermittelt.
In welcher Form die Mittel überreicht werden, spielt im Übrigen keine Rolle. Sachgüter, Geldzuwendungen und Darlehen sind gleichermaßen erlaubt. Bedingung ist jedoch, dass die durch den Förderverein erworbenen Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke genutzt werden
Bei einem gewöhnlichen Verein richtet sich der Vereinszweck hingegen meist auf bestimmte gemeinnützigen Freizeitinteressen. Ebenso dienen Veranstaltungen im herkömmlichen Verein der Geselligkeit. In einem Förderverein sind diese eher Mittel zum Zweck, um Spender und Sponsoren zu erreichen und ein Netzwerk aufzubauen bzw. zu pflegen.
Auch wenn ein Förderverein seinen Vereinszweck nicht unmittelbar auf eine gemeinnützige Tätigkeit ausrichtet, gilt er weiterhin als gemeinnützig (mehr zum Thema). So fällt der Förderverein unter § 57 der AO und ist damit vom Grundsatz der Unmittelbarkeit befreit.
Bedingung ist jedoch, dass diejenigen Organisationen, die der Förderverein unterstützt, gemeinnützig ausgerichtet sind.
Damit Sie Steuervergünstigungen für Ihren Förderverein bekommen oder Spenderquittungen ausstellen können, benötigen Sie eine Anerkennung über die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins.
Um die Gemeinnützigkeit Ihres Fördervereins zu beantragen, müssen Sie zunächst eine Kopie der Vereinssatzung bei dem jeweiligen Finanzamt einreichen.
Sind alle formalen Bedingungen erfüllt, erhalten Sie Ihre Steuernummer und die Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit. Die Bescheinigung ist 3 Jahre lang gültig, bis die Gemeinnützigkeit erneut überprüft wird.
Hinweis: Klären Sie Fragen rund um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, am besten noch bevor die finale Fassung Ihrer Vereinssatzung steht.
Der Förderverein hat steuerrechtlich betrachtet eine besondere Stellung. Zunächst behält dieser gemäß § 58 der AO seine Gemeinnützigkeit, auch wenn er nicht unmittelbar einem gemeinnützigen Zweck nachgeht. So genügt es, wenn dieser Sach- und Geldmittel für den Trägerverein organisiert (weitere Details zum Steuerrecht im Verein).
Darüber hinaus kann der Förderverein die Freibetragsgrenze für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer (45.000 Euro im Jahr) sowie für die Umsatzsteuer (22.000 Euro im Jahr) gleich zweifach beanspruchen. Das lohnt sich vor allem bei doppelten Strukturen im Verein.
Hinweis: Der Trägerverein und die Fördergemeinschaft dürfen sich keinesfalls überschneiden. So benötigt der Förderverein einen eigenen Vorstand und eine eigene Satzung. Ansonsten fällt der Förderverein unter den § 64 der Abgabenordnung. Dieser verbietet die Aufteilung einer Organisation in mehrere Körperschaften zum Zweck der Steuervergünstigung.
Grundsätzlich unterliegen gemeinnützige Fördervereine einer Steuerbefreiung. Dementsprechend geben Fördervereinen auch keine Steuerklärung ab. Stattdessen muss der Förderverein das KSt1-Formular mit der Anlage Gem. einreichen.
Gemeinsam mit der sogenannten Gemeinnützigkeitserklärung müssen zudem folgende Unterlagen ergänzt werden:
Das Finanzamt überprüft im Übrigen alle 3 Jahre, ob die Bedingungen für die Befreiung von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erfüllt werden.
Erfüllt der Förderverein die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht mehr, da dieser im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenze überschritten hat, so muss der Verein in regelmäßigen Abständen eine Steuererklärung für die jeweilige Steuerklasse (z.B. Umsatzsteuer) einreichen.
Auch eine Lohnsteueranmeldung muss erfolgen, wenn Mitarbeiter im Förderverein beschäftigt sind (Steuerberatung für gemeinnützige Organisationen).
Der größte Nachteil des Fördervereins ist der verwaltungstechnische Aufwand, der mit der Gründung eines solchen Vereins einhergeht. So gibt es bei der Aufteilung des Vereins in Förderverein und Trägerverein einiges an rechtlichen wie auch steuerlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Zudem muss dadurch die doppelte Anzahl an Vereinsstrukturen verwaltet werden. In vielen Fällen ist ein Förderverein auch schlichtweg nicht nötig. So können in einem Mehrspartenverein Spenden mit einer passenden Zweckbindung versehen werden, um diese zu verbuchen, ohne dass der Umweg über den Förderverein notwendig ist.
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