Ist Sponsoring steuerpflichtig? – Regelungen zur Steuer im Verein
Im Gegensatz zu Spenden fallen Sponsorings nicht in den ideellen Steuerbereich des Vereins, sondern werden der Vermögensverwaltung oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet (siehe § 64 AO).
Der Grund für Sponsorings ist nämlich nicht uneigennützig, es wird stets eine Gegenleistung erwartet und vertraglich verankert. Die Gegenleistung kann dabei bereits in einem verbesserten Image des Unternehmens oder einer erhöhten Werbewirksamkeit des Sponsors bestehen.
Überschreitet ein Verein also die Freibetragsgrenze 45.000 Euro jährlich, so sind die zusätzlichen Einnahmen gewerbesteuer-, umsatzsteuerpflichtig als auch körperschaftsteuerpflichtig. In Folge sind Vereine verpflichtet, eine Rechnung an den Sponsor auszustellen.
Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob das Sponsoring in einer finanziellen, sachlichen oder anderweitigen Dienstleistungen besteht. Eine Spendenbescheinigung darf keinesfalls für ein Sponsoring ausgestellt werden.
Die Zuwendung eines Sponsors in Gegenleistung und Spende aufzugliedern, ist in der Regel ebenfalls nicht möglich. In Sonderfällen sollten Sie sich an das Finanzamt wenden (mehr zum Thema Besteuerung von Vereinen).