Freie Rücklagen im Verein
Freie Rücklagen sind Rücklagen des Vereins, die nicht zur Finanzierung eines bestimmten Vereinsprojektes dienen. Diese dürfen im Sportverein maximal ein Drittel der Einnahmen aus Vermögensverwaltung ausmachen sowie maximal 10 % der zeitnah zu verwendenden Mittel.
Eine freie Rücklage ist zwar in ihrer Höhe begrenzt, sie ist jedoch nicht an die zeitnahe Verwendung gebunden. Demnach kann sie zu jedem Zweck und zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl verwendet werden.
Sollte der maximale Betrag der freien Rücklage nach einem Jahr noch nicht ausgeschöpft sein, so können Sie dies in den 2 folgenden Jahren nachholen. Ebenso können Sie eine freie Rücklage auflösen und sie in den Vereinszweck reinvestieren.
Zweckgebundene Rücklagen
Zweckgebundene Rücklagen sind an keine Höhenbegrenzung gebunden, sie unterliegen dafür aber der Nutzungsbindung an den Vereinszweck. Entsprechend werden durch zweckgebundene Rücklagen konkrete Projekte des Vereins finanziert. Der Sportverein darf also für die Dauer des Projektes in spezifischen Rücklagen investieren, muss diese aber mit Abschluss des Projektes wieder auflösen.