Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf

08104 89 16 530Wir sind (kostenlos) für Sie telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag:8:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 15:00 Uhr

Unsere Fachabteilung kümmert sich gerne persönlich um Ihr Anliegen
jetzt anrufen

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch schriftlich
E-Mail

Gerade keine Zeit? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Beratungstermin

Bernhard Assekuranzmakler
Vereine & VerbändeUnternehmenÜber unsKontaktSOS Schadenmeldung
Home   trenner   Vereine & Verbände   trenner   Leistungen & Services   trenner   Sportvereine

Vereinsvermögen im Sportverein

Diese Möglichkeiten haben Sie für den Vermögensaufbau

 

Themenüberblick:

  • Möglichkeiten zum Vermögensaufbau
  • Vermögensaufbau und Gemeinnützigkeit
  • Möglichkeiten der Rücklagenbildung

Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits

Deutscher Alpenverein
deutscher Volkshochschul Verband
Die gemeinnützigen Tafeln
Technisches Hilfswerk
Deutsche Jugendherbergswerk e. V.
Wikimedia Foundation
deutsche pfadfinderverbände e. V.
bayrischer Jugendring

Das Vereinsvermögen in einem gemeinnützigen Sportverein ist ein heikles Thema. So können Sportvereine aufgrund Ihrer Rechtsform nur begrenzt Rücklagen aufbauen, die nicht unmittelbar in den Vereinszweck reinvestiert werden müssen. Welche Optionen Ihnen dennoch offenstehen, um das Vermögen Ihres Sportvereins auszubauen, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Sportverein kann sich über Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Sportveranstaltungen oder ein Sponsoring finanzieren
  • Gemeinnützige Sportvereine unterliegen dem Grundsatz der Selbstlosigkeit und sind demnach verpflichtet, ihre finanziellen Mittel innerhalb von 2 Jahren für den Vereinszweck zu verwenden
  • Erbschaft, zweckgebundene Spenden, Spendenaufrufe und Schenkungen sind vom Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen
  • Zweckgebundene Rücklagen des Vereins müssen für ein bestimmtes Projekt im Rahmen des Vereinszwecks aufgewendet werden, unterliegen jedoch keiner Höchstgrenze
  • Freie Rücklagen sind auf ein Drittel der Einnahmen aus Vermögensverwaltung und 10 % der zeitnah zu verwendenden Mittel begrenzt, unterliegen jedoch dafür keiner Nutzungsbedingung im Sinne des Vereinszwecks

Welche Möglichkeiten hat ein Sportverein Vermögen aufzubauen?

Im Regelfall hat ein Sportverein folgende Möglichkeiten, Vermögen aufzubauen:

Dabei gilt: Die Einnahmen des Sportvereines dürfen nur für den satzungsgemäßen Vereinszweck aufgewendet werden. Schenkungen z.B. an Vereinsmitglieder sind untersagt.

Vermögensaufbau und Gemeinnützigkeit – Was ist zu beachten? 

Gemeinnützige Sportvereine müssen besonders vorsichtig beim Vermögensaufbau sein. So unterliegen diese dem Grundsatz der Selbstlosigkeit gemäß § 55 Abgabenordnung (AO), wonach sie verpflichtet sind, Ihre Mittel zeitnah für Ihren steuerbegünstigten Zweck zu nutzen (siehe auch). Konkret bedeutet dies, dass die Mittel des Vereins nach Eingang in einem Zeitraum von 2 Jahren im Sinne des Vereinszwecks verbraucht werden müssen.

Unbegrenztes Vereinsvermögen ansparen ist demnach nicht möglich und kann sogar im Verlust der Gemeinnützigkeit enden. Im schlimmstenfalls kommt es sogar zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vereinsvorstand. Dieser haftet folglich mit dem Privatvermögen.

Trotzdem sollten Sie nicht auf Vereinsvermögen verzichten, denn dieses ist ein wichtiges Werkzeug, um die Vereinstätigkeit finanziell zu unterstützen und den Verein auszubauen.

Wann greift die Regel zur zeitnahen Mittelverwendung nicht?

Jede Regel hat Ihre Ausnahmen. So können gemeinnützige Vereine Ihre finanziellen Mittel zum Vermögensaufbau nutzen, wenn dadurch langfristige Projekte finanziert werden sollen, die dazu dienen, den Satzungszweck des Vereins zu fördern (mehr zum Thema steuerliche Überprüfung).

Eine Begrenzung für die Höhe des ersparten Betrags gibt es in diesem Fall nicht mehr. Da die Verpflichtung zur zeitnahen Verwendung entfällt, dürfen diese Mittel sogar zwischenzeitlich für einen Nebenzweck verwendet werden. Diese gilt allerdings nur, wenn dadurch kein Verlust im Vereinsvermögen entsteht.

Zeit, Ihre Vereinsversicherungen zu überprüfen: Unser Assistent macht es einfach!

Finden Sie leicht heraus, was Ihr Verein an Versicherung braucht. Unser Versicherungsassistent hilft Ihnen dabei, Ihre Versicherungen einfach zu checken und anzupassen. Mit nur ein paar Klicks sehen Sie, welche Versicherungen wichtig sind – ohne komplizierte Details. Ergreifen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Verein richtig abzusichern und sich auf das Wichtigste zu konzentrieren. Starten Sie jetzt und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Verein!

► zum Versicherungsassistenten

Ausnahmen der zeitnahen Mittelverwendung

Ebenso gibt es Einnahmen, die von vornherein von der zeitnahen Mittelverwendung ausgeschlossen sind:

Erbschaft

Eine Zuwendung, die nach dem Tod des Erblassers dem Sportverein testamentarisch überlassen wird, ohne dass eine andere Verwendung vorgegeben ist.

Zweckgebundene Geld- oder Sachspenden

Zuwendungen eines Spenders, bei denen dieser erklärt, dass sie zur Erhöhung des Vereinsvermögens dienen (mehr zum Thema).

Spendenaufrufe

Zuwendungen in Folge eines Spendenaufrufs durch den Verein. Beim Spendenaufruf muss deutlich gemacht werden, dass die Spenden zum Vermögensaufbau verwendet werden (siehe auch).

Schenkungen

Sachliche Zuwendungen, die zum Vermögen zählen (z.B. Immobilen oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften).

Möglichkeiten der Rücklagenbildung im Sportverein

Eine weitere Möglichkeit Vermögensaufbau im Verein zu betreiben ist die Rücklagenbildung. Gemäß § 62 AO ist dies allerdings nur beschränkt möglich. Dabei wird zwischen freien und zweckgebundenen Rücklagen unterschieden. Rücklagen fallen im Übrigen nicht unter den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung. Sie können also auch nach 2 Jahren noch aufrechterhalten werden.

Freie Rücklagen im Verein

Freie Rücklagen sind Rücklagen des Vereins, die nicht zur Finanzierung eines bestimmten Vereinsprojektes dienen. Diese dürfen im Sportverein maximal ein Drittel der Einnahmen aus Vermögensverwaltung ausmachen sowie maximal 10 % der zeitnah zu verwendenden Mittel. 

Eine freie Rücklage ist zwar in ihrer Höhe begrenzt, sie ist jedoch nicht an die zeitnahe Verwendung gebunden. Demnach kann sie zu jedem Zweck und zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl verwendet werden.

Sollte der maximale Betrag der freien Rücklage nach einem Jahr noch nicht ausgeschöpft sein, so können Sie dies in den 2 folgenden Jahren nachholen. Ebenso können Sie eine freie Rücklage auflösen und sie in den Vereinszweck reinvestieren. 

 

Zweckgebundene Rücklagen

Zweckgebundene Rücklagen sind an keine Höhenbegrenzung gebunden, sie unterliegen dafür aber der Nutzungsbindung an den Vereinszweck. Entsprechend werden durch zweckgebundene Rücklagen konkrete Projekte des Vereins finanziert. Der Sportverein darf also für die Dauer des Projektes in spezifischen Rücklagen investieren, muss diese aber mit Abschluss des Projektes wieder auflösen.

Kriterien für die Rücklagenbildung im Sportverein

Folgende Kriterien sind bei der Rücklagenbildung im Sportverein zu beachten:

  • Sportvereine können Ihr Vereinsvermögen vollkommen oder zum Teil in eine Rücklage investieren, insofern dies notwendig ist, um den satzungsmäßigen Vereinszweck zu erfüllen
  • Zudem darf ein Sportverein Rücklagen für die Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern aufbauen, wenn diese zur Erfüllung des steuerbegünstigten Vereinszwecks dienen. Die maximale Höhe der Rücklage ist dabei an die durchschnittliche Absetzung von Wirtschaftsgütern gebunden (alles, was darüber hinaus geht, muss separat belegt werden)
  • Ein Sportverein darf seine Rücklagen für den Kauf von Gesellschaftsrechten eine Kapitalgesellschaft verwenden. Die Höhe der prozentualen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft senkt jedoch die maximale Höhe der freien Rücklage

Was ist eine Vermögensumschichtung im Sportverein?

Bei der Vermögensumschichtung investiert ein Sportverein seine finanziellen Mittel zur Anschaffung von Mietobjekten, Wertpapieren oder auch Darlehen, die er gegen Zinsen vergibt.

Unser Expertentipp – Die D&O-Versicherung im Verein

Verliert ein Sportverein aufgrund von Missmanagement des Vereinsvermögens seine Gemeinnützigkeit, so ist der Vereinsvorstand verantwortlich dafür geradezustehen. Die Folge: der Vorstand haftet mit seinem Privatvermögen für den Schaden.

Genau für solche Fälle gibt es die D&O-Versicherung für Vereine. Diese schütz das Privatvermögen der Organe bei Schäden gegenüber Dritten oder auch dem eigenen Verein.

► mehr Informationen

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Exklusiver Top-Schutz

Bei uns gibt es maßgeschneiderte Versicherungs-Tarife, basierend auf unserer 70-jährigen Erfahrung im Versichern von Vereinen. Nur bei der Bernhard Assekuranz, der Experte für Vereinsversicherungen.

► mehr erfahren

Unterstützung für Vereine

Mit ehrenamt24 haben Sie einen starken Partner, der mit Ihnen zusammen innovative Ideen entwickelt, um Ihr Vereins- und Verbandsleben effizienter, zukunftsfähiger, aber auch sozialer zu gestalten.

► zur Webseite

Versicherungen die jeder Verein haben sollte

Die Haftpflicht für Vereine

Vereinshaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Vereine. Sie deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können.

Unsere Highlights:

  • Personen- sowie Sachschäden an Dritten
  • Veranstaltungen bis 1000 Personen inkl.
  • Hohe Deckungssummen
  • Schäden durch Fahrlässigkeit

ab 99 € pro Jahr

► Angebot berechnen


Versicherungsbedingungen
 

mehr Informationen

zur Veranstalterhaftpflicht für Vereine

Veranstalterhaftpflicht

Die Veranstalterhaftpflicht für Vereine bietet Ihnen Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden während des vereinbarten Zeitraums. 

Unsere Highlights:

  • Viele Zusatzrisiken versicherbar
  • Schutz für alle Mitarbeiter
  • Inkl. aller Veranstaltungsteilnehmer
  • Hohe Deckungssummen

ab 98 € pro Veranstaltung

► Angebot berechnen


Versicherungsbedingungen
 

mehr Informationen

zur Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Vermögensschadenhaftpflicht

Schützen Sie Ihr Vereinsvermögen vor finanziellen Schäden, die durch eine Pflichtverletzung im Geschäftsablauf entstehen können.

Unsere Highlights:

  • Schützt Vereins- und Privatvermögen
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • Abdeckung von Vorsatztaten
  • D&O-Versicherung integriert

ab 325 € pro Jahr

► Angebot berechnen


Versicherungsbedingungen
 

mehr Informationen

Kontakt Kontakt Telefon Bernhard AssekuranzKontakt E-Mail Bernhard Assekuranznach oben
               |              Home             |              Kontakt             |              FAQ             |              Glossar