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Das Wichtigste im Überblick:
Gemeinnützige Vereine genießen eine besondere Stellung im Steuerrecht und profitieren somit von vielerlei Begünstigungen. Doch mit diesen Vorteilen gehen auch Verpflichtungen einher.
So muss sich der gemeinnützige Verein alle 3 Jahre einer steuerlichen Überprüfung unterziehen, um seine Gemeinnützigkeit aufrechtzuerhalten. In folgendem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie eine solche Überprüfung abläuft. Unter anderem erfahren Sie:
Wann ein Verein Steuern zahlen muss. Wie genau die Gemeinnützigkeit eines Vereins geprüft wird. Was es bei der Steuerprüfung zu beachten gibt. Und welche Steuerklärungen relevant für den gemeinnützigen Verein sind.
Grundsätzlich muss auch ein gemeinnütziger Verein Steuern zahlen. Der Vorteil ist allerdings, dass mit der Gemeinnützigkeit einige Steuervergünstigungen in Bezug auf Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer einhergehen.
So muss der Verein beispielsweise keinerlei Steuern zahlen, wenn er seine Einnahmen (z.B. Mitgliederbeiträge, Spendengelder oder Zuwendungen) im Sinne des Vereinszwecks verwendet.
Zudem sind auch Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bis zu einer Freigrenze von 45.000 Euro im Jahr steuerfrei (mehr zum Thema).
Gemeinnützige Vereine können Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzten. Unabhängig vom Status der Gemeinnützigkeit, ist jedoch weiterhin wichtig, dass Vereine eine Steuerklärung abgeben und über eine saubere Vereinsbuchführung verfügen.
Das zuständige Finanzamt prüft und bestätigt in regelmäßigen Abständen die Gemeinnützigkeit von Vereinen.
Steuerprüfung im gemeinnützigen Verein - Wie prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit?
Die Gemeinnützigkeit eines Vereins wird im Rahmen einer Steuerprüfung überprüft. Hierbei prüft das Finanzamt, ob Vereine auch tatsächlich einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck nachgehen und somit von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind. In diesem Sinne reicht der Verein seine Finanzunterlagen, wie z.B. Tätigkeits- und Kassenberichte, beim Finanzamt ein.
Anhand der Unterlagen prüft das Finanzamt schließlich, ob der Verein weiterhin die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt und ob gegebenenfalls Steuern im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs anfallen. Ebenso wird die Geschäftsführung überprüft. Entsprechend sollten Sie in Ihren Tätigkeitsberichten vor allem auf die Ausübung des gemeinnützigen Vereinszwecks eingehen.
Um in Deutschland den Status eines gemeinnützigen Vereins zu erhalten, müssen Vereine dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zeigt die Steuerprüfung, dass es keine Beanstandungen in Hinsicht auf die Steuerpflicht und Gemeinnützigkeit des Vereins gibt, so erhält der Verein einen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid.
Sind die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit jedoch nicht erfüllt, so wird die Gemeinnützigkeit für die letzten 3 Jahre, in Ausnahmefällen sogar 10 Jahre, widerrufen. Die Folge: der Verein muss die nicht gezahlten Steuern nachzahlen. Ebenso ist der Verein ab dann verpflichtet regulär Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuernachzahlungen abzuführen.
Vereine werden im Übrigen immer zeitversetzt über die Steuerprüfung informiert. Der Grund: Die Steuerprüfung findet im Regelfall nur alle 3 Jahre nach Vereinsgründung statt, da jeder Verein jedoch ein anderes Startjahr hat, ist auch der Termin zur Steuerprüfung versetzt.
Vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung
Die vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung kommt bei Vereinen zum Einsatz, die nur geringe Einnahmen erwirtschaften. Das ist der Fall, wenn die steuerpflichtigen Umsätze des Vereins bei unter 22.000 Euro im Jahr liegen.
Wie auch bei der gewöhnlichen Steuerprüfung müssen auch bei der vereinfachten Steuerprüfung weiterhin Tätigkeitsberichte eingereicht werden. Auf Kassenberichte sowie weitere Unterlagen, die Einnahmen und Ausgaben des Vereins dokumentieren, müssen nur auf explizite Anforderung nachgereicht werden.
Feststellungsbescheid gemäß § 60a AO
Durch den Feststellungsbescheid bestätigt das Finanzamt, die Gemeinnützigkeit der Vereinssatzung. Hierzu muss die Satzung zunächst allen Kriterien für die Steuervergünstigung gemäß § 60a AO gerecht wird. Nach dem Erhalt des Feststellungsbescheids darf der gemeinnützige Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
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Bleiben nach der Steuerprüfung noch Sachverhalte ungeklärt, so kann das Finanzamt zusätzlich eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) anordnen.
Dabei wird im Gegenzug zur Steuerprüfung nicht nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb untersucht, sondern vor allem der ideelle Bereich. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dann:
Eine Betriebsprüfung wird 2 Wochen vor Prüfungsanfang vom Finanzamt durch eine Prüfungsordnung vom Finanzamt angekündigt. Ebenso erhält der Verein eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Der Verein steht während der Betriebsprüfung in der Pflicht, alle angeforderten Dokumente und Auskünfte beim Finanzamt vorzulegen. Der zuständige Betriebsprüfer hat darüber hinaus die Berechtigung, Einsicht in alle gespeicherten Daten des Vereins zu nehmen und zu diesem Zweck das EDV-System des Vereins zu verwenden. Dabei werden üblicherweise die vergangenen 3 Jahre geprüft. Sollte sich der Tatbestand Steuerhinterziehung herauskristallisieren, sogar die letzten 8 bis 10 Jahre.
Gemeinnützige Vereine geben bei der Steuerklärung den Vordruck KST 1B sowie die Gemeinnützigkeitserklärung (Gem 1 bzw. Gem 1A beim Sportverein) ab. Zusätzlich wird die Körperschaftsteuererklärung (Kst 1) übermittelt, sofern die 45.000 Euro Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschritten wurde. Verfügt der Verein darüber hinaus über Angestellte, so muss er zudem in regelmäßigen Abschnitten Lohnsteuerbescheinigungen für eben diese übermitteln.
Frist für die Steuererklärung 2023 - Wann gibt der gemeinnützige Verein seine Steuererklärung ab?
Ein gemeinnütziger Verein muss im Regelfall alle 3 Jahre eine Steuerklärung abgeben, um seine Gemeinnützigkeit zu belegen. Wurde der Verein also im Jahr 2020 gegründet, so liegt der Prüfungszeitraum zwischen 2020 und 2022.
Die Steuerklärung muss dann im Jahr 2023 eingereicht werden. Die Frist für die Abgabe ist dabei stets der 31. Juli eines jeden Jahres. Das gilt auch für 2024 (mehr dazu).
Wie oft gibt ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung ab?
Mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes gilt der Verein im Regelfall 5 Jahre lang als gemeinnützig. Der Verein muss von da an alle 3 Jahre eine Steuerklärung einreichen. Diese muss jedoch auch Angaben zum kompletten Zeitraum umfassen.
Welche Unterlagen sind bei der Steuerprüfung im Verein mit der Steuererklärung einzureichen?
Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit eines Vereins in der Regel alle 3 Jahre im Rahmen einer Steuerprüfung mit einem einfachen Fragebogen (Formular Gem1). Zusätzlich sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre, folgende Dokumente einzureichen:
Wer ist im Verein für die Abgabe und das Unterschreiben der Steuererklärung zuständig?
Gemäß §§ 26 und 27 BGB agiert der Vereinsvorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins. Dementsprechend ist er auch für die Geschäftsführung und Vertretung nach außen verantwortlich (siehe auch).
Der Vorstand ist, somit verpflichtet, die Steuererklärung des Vereins auszufüllen, zu unterschreiben und beim Finanzamt abzugeben. Ist der Vorstand mehrgliederig, so bestimmt laut § 28 BGB die Vereinssatzung das Ausmaß der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedes.
Steuererklärung Formular - Gemeinnütziger Verein (Vordruck 2023)
Das Formular für die Steuerklärung eines gemeinnützigen Vereins wird mit Gem 1 abgekürzt. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, der die steuerrechtliche Situation des Vereins prüft.
Einen Vordruck für 2024 erhalten sie als PDF-Datei unter folgenden Adressen:
Was passiert, wenn ein Verein keine Steuererklärung abgibt?
Gibt der Verein keine Steuerklärung ab, so wird er zunächst vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. Verweigert der Verein dann immer noch die Abgabe, so kann das Finanzamt die Steuerlast schätzen. Die geschätzte Summe wird dem Verein schließlich in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus kann der Fiskus Strafen nach Abgabenordnung (AO) verhängen, wenn der Verein die Abgabe einer Steuerklärung verweigert. Dazu zählen zunächst Bußgelder, im schlimmsten Fall jedoch auch Freiheitsstrafen für den Vereinsvorstand. Ebenso kann der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren und somit auch die steuerlichen Vergünstigungen.
Der Vorstand des Vereins sowie auch seien Mitglieder sollten sich umfänglich auf das Steuerprüfungsverfahren vorbereiten. In diesem Sinne haben wir folgende Praxistipps für Sie:
Verliert der Verein im Laufe der Steuerprüfung die Gemeinnützigkeit, so kann es passieren, dass der Verein selbst die Steuern nachzahlt. Im schlimmsten Fall haften die Mitglieder also für Schulden, die der Verein auf sich genommen hat.
In eben solchen schützt die Vermögensschadenhaftpflicht das Vereinsvermögen und entlastet so den Verein bei Fehlern im operativen Geschäft. Zudem sind sowohl Vereinsorgane als auch Mitarbeiter gleichermaßen abgesichert.
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