Wann muss der Verein eine Steuererklärung abgeben?
Ein Verein muss keine Steuererklärung abgeben, wenn:
- der Verein steuerbegünstigte Zwecke erfüllt, z. B. gemeinnützig oder mildtätig,
- keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreibt und
- nicht die Umsatzgrenze überschreitet.
Erfüllt der Verein die genannten Punkte, ist er von der Gewerbe- und Körperschaftsteuer befreit und muss keine Steuererklärung abgeben. Die Gemeinnützigkeit der Vereine wird regelmäßig alle drei Jahre durch das Finanzamt hinsichtlich der Steuerbefreiung geprüft. Der Verein wird steuerpflichtig, wenn die Umsatzgrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschritten wird. Dann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Beschäftigt der Verein Mitarbeiter oder ist er umsatzsteuerpflichtig, ist er sowieso verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung bzw. die Umsatzsteuererklärung einzureichen.
Alle drei Jahre wird der Verein vom Finanzamt zur Abgabe des KSt1-Formulars mit der Anlage Gem (Gemeinnützigkeit) aufgefordert. Hier wird das abgelaufene Geschäftsjahr betrachtet und geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch vorliegen. Seit 2018 sind auch Vereine dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zu diesem Zweck stellt das Finanzamt das Programm ELSTER zur Verfügung.