Bei einem Ehrenamtsvertrag handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, so kann es hier durchaus Unterschiede zu Rechten und Pflichten der beiden Vertragsformen geben.
Tauschgeschäft und einseitige Verpflichtung
Bei einem Arbeitsvertrag wird ein Tauschgeschäft abgeschlossen. Entsprechend besteht eine Gegenseitigkeit der Leistungsverpflichtung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (siehe § 611 BGB).
Ein Ehrenamtsvertrag basiert hingegen auf einer einseitigen Verpflichtung. Der Ehrenamtler besorgt ein bestimmtes Geschäft, während der Auftraggeber keine Gegenleistung erbringen muss.
Ausgenommen sind hier Tätigkeiten, die gleichzeitig als Hauptberuf und Ehrenamt ausgeübt werden. Hier haben Sie als Ehrenamtler die Möglichkeit, eine Vergütung gemäß § 612 BGB zu beantragen.
Kündigungsfristen
Wollen Sie Ihre Vollzeit oder Teilzeit Arbeitsverhältnis kündigen, so müssen Sie sich im Falle eines Arbeitsvertrages an die normierten Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB halten.
Da ein Ehrenamtsvertrag auf gemeinnützigen Zwecken fußt und eben nicht der Existenzsicherung dient, können Sie diesen laut § 671 BGB jederzeit unabhängig von der Kündigungsfrist beenden. Demnach entfallen jedoch auch die Kündigungsschutzvorschriften.
Sind Ehrenamtliche versichert?
Als Arbeitnehmer sind Sie in allen fünf Bereichen des Sozialversicherungsrechtes abgesichert. Hierzu zählen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.
Anders sieht das bei Ehrenamtlern aus. Über den Ehrenamtsvertrag erhalten Sie nur eine Krankenversicherung und einen gesellschaftlichen Unfallschutz. Alle übrigen Versicherungen müssen Sie in den meisten Fällen privat abschließen.
In unserer Ehrenamt-Versicherung haben wir eine alle wesentlichen Versicherungen, für Sie parat. Als Ehrenamtler ist für Sie insbesondere die Vereinshaftpflichtversicherung interessant. Denn für Schäden, die bei Dritten entstehen, kann es durchaus passieren, dass Sie die Leistungspflicht trifft.
Des Weiteren ist auch eine private Unfallversicherung von Vorteil. So greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht unverzüglich. Um die bei einem Unfall entstandenen Kosten zu überbrücken, lohnt sich durchaus der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung.
Vor allem bei Tätigkeiten mit hoher Verletzungsgefahr wie der Freiwilligen Feuerwehr ist eine solche dringend zu empfehlen.
Weitere Unterschiede
Folgende Ansprüche fallen beim Ehrenamtsvertrag weg:
- Kein gesetzliches Anrecht auf ein Zeugnis
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Bezahlter Urlaub
Ihre ehrenamtliche Tätigkeit vertraglich festzuhalten, erlaubt es Ihnen eine Aufwandsentschädigung für Ihr Engagement zu erhalten. Darüber hinaus können Sie hier auch festhalten, ob Sie ein Zeugnis für Ihr Ehrenamt erhalten.
Folgende Aspekte dürfen in Ihrem Ehrenamtsvertrag keinesfalls fehlen:
- Aufzählung der involvierten Parteien
- Angaben zum Beginn des Ehrenamtes
- Ausführung zu den Aufgaben des Ehrenamtlers
- Einverständnis des Ehrenamtlers, dass er die Tätigkeit unentgeltlich und aus gemeinnützigen Gründen übernimmt
- Angabe, dass der Auftraggeber eine Ehrenamtspauschale für Unkosten zahlt, die bei der Auftragsausführung notwendigerweise entstehen
- Rahmen zur ordentlichen und fristlosen Kündigung
- Auskunft darüber, ob der Ehrenamtler weitere vergleichbare Tätigkeiten ausführt
Muster für den Ehrenamtsvertrag