Hier erfahren Sie alles, was Sie zur ehrenamtlichen Tätigkeit wissen müssen:
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Die ehrenamtliche Tätigkeit ist ein fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen. So engagieren sich laut dem aktuellen Deutschen Freiwilligensurvey des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) bis zu 40 % der 27.762 Befragten bei einem Ehrenamt.
Das ist nicht weiter verwunderlich, denn das Ehrenamt ermöglicht es Ihnen sich gesellschaftlich einzubringen, neue Erfahrungen zu sammeln oder auch sich selbst zu entfalten.
Doch welche Voraussetzungen muss man für eine ehrenamtliche Tätigkeit eigentlich erfüllen? Welche Qualifikationen muss man zum Beispiel mitbringen? Wie bewirbt man sich auf ein Ehrenamt? Und was gibt es alles beim Abschluss eines Ehrenamtsvertrages zu beachten? In unserem Blogartikel haben wir alles, was Sie rund ums Ehrenamt wissen müssen, kompakt für Sie zusammengefasst.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Sie einer Aufgabe nachgehen, die folgende drei Kriterien erfüllt:
Alternativ wird das Ehrenamt auch als bürgerschaftliches Engagement bezeichnet (Freiwilligensurvey des BMFSFJ). Ein Ehrenamt können Sie zudem einmalig, für einen bestimmten Zeitraum oder regulär ausüben.
Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. So ist in einigen Ehrenämtern die Freiwilligkeit eingeschränkt. Beispielsweise können ehrenamtliche Richter, Bürgermeister oder Wahlkonsule nur im Ausnahmefall ihre Tätigkeit verweigern. Werden Sie im Rahmen einer solchen „hoheitlichen Aufgabe“ einberufen, erhalten Sie den Status Ehrenbeamter.
Zudem muss das Ehrenamt nicht komplett ohne Entlohnung ausgeführt werden. Zum Beispiel können ehrenamtlich Tätige mit einer Ehrenamtspauschale oder einer Übungsleiterpauschale entlohnt werden. Eher ist es so, dass keine Einkünfteerzielungsabsicht bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bestehen darf.
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Kann jeder ehrenamtlich arbeiten?
Grundsätzlich kann jeder ehrenamtlich arbeiten, welches konkrete Ehrenamt Sie aber letztendlich ausüben dürfen hängt von den Statuten des Auftraggebers ab. So kann es sein, dass Sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen müssen, um ein spezifisches Ehrenamt auszuführen.
Die wichtigste Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist jedoch Zeit. Da ein Ehrenamt durchaus zeitaufwendig sein kann, sollten Sie ausreichend Freizeit zur Verfügung haben, wenn Sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen wollen.
Für wen ist das Ehrenamt die richtige Wahl?
Um zu erfahren, ob ein Ehrenamt die richtige Wahl für ist, sollten Sie sich zunächst über Ihre Beweggründe vergewissern. In Folge sollten Sie nach einer Tätigkeit Ausschau halten, die Ihren Fähigkeiten und Talenten entspricht (mehr zum Thema).
Zudem müssen Sie stets im Hinterkopf behalten, dass das Ehrenamt als Bereicherung für Sie und andere dienen soll. Sie sollten Ihre Zeit und Energie also entsprechend so einsetzten, dass Sie keinen Burnout erleiden.
So haben Sie die Wahl zwischen einmaligen Ehrenämtern, Ehrenämtern, die in einem bestimmten Zeitraum laufen und Ehrenämtern, die Sie regelmäßig ausführen müssen. Ebenfalls sollte Ihnen bewusst sein, dass sich mit dem Ehrenamt nicht das große Geld verdienen lässt. Oftmals üben Sie es sogar komplett kostenlos aus.
Je nach Tätigkeit gibt es Unterschiede bei der Bewerbung auf ein Ehrenamt. Der generelle Ablauf ist jedoch stets ähnlich:
Mehr zum Thema Bewerbung auf ein Ehrenamt gibt es hier.
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie kein Gehalt. Unter anderem ist die Unentgeltlichkeit sogar ein Kriterium für das Ehrenamt. Das heißt allerdings nicht, dass gar keine Zahlungen möglich sind.
Je nach Vereinssatzung haben Sie als Ehrenamtler jedoch die Möglichkeit gemäß § 670 BGB eine Aufwandsentschädigung zu erhalten. Gemeint ist damit, dass Sie eine Entschädigung für Einbußen erhalten, die durch das ehrenamtliche Engagement notwendigerweise entstehen.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung liegt bei maximal 840 Euro im Jahr, die Sie steuerfrei erhalten können. Auch bei der Sozialversicherung ist diese Summe beitragsfrei. Als Übungsleiter können Sie sogar in Form einer Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro jährlich erhalten, ohne dass Steuern anfallen.
Dabei können Sie sich in zwei verschiedenen Tätigkeiten bei einem Verein oder auch in unterschiedlichen Vereinen engagieren. Beide Pauschalen für ein einzelnes Ehrenamt zu erhalten, ist jedoch nicht möglich.
Beispielsweise dürfen Sie gleichzeitig ein Ehrenamtspauschale (840 Euro im Jahr) als Vorstandsmitglied beanspruchen (sofern dies in der Satzung geregelt ist) und gleichzeitig als Trainer einer Sportmannschaft den Übungsleiterfreibetrag (3.000 Euro im Jahr) erhalten. Somit können Sie jährlich insgesamt 3.840 Euro aus den beiden Pauschalen beziehen, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zu leisten.
Da das Ehrenamt einiges an Zeit in Anspruch nimmt, kommt es nicht selten vor, dass ehrenamtliche Tätigkeit und Hauptberuf in Konflikt geraten. Demnach gibt es gewisse Dinge, die Sie beim Ehrenamt beachten müssen.
Muss die ehrenamtliche Arbeit gemeldet werden?
Im Regelfall müssen Sie gemäß Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten wie das Ehrenamt beim Arbeitgeber melden. Die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen Sie deshalb aber nicht. Untersagen, kann der Arbeitgeber nur ehrenamtliche Tätigkeiten, die dem Ruf des Unternehmens schaden oder dem betrieblichen Interesse im Weg stehen.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Ehrenamt so viel Zeit oder Energie in Anspruch nimmt, dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr fehlerfrei ausführen können. Grundsätzlich haben Sie jedoch gemäß Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht Entfaltung der Persönlichkeit.
Wie viele Stunden dürfen Ehrenamtler arbeiten?
Als Ehrenamtler dürfen Sie höchstens ein Drittel der Zeit in Ihr Ehrenamt stecken, die Sie für gewöhnlich in Ihrem Hauptberuf aufwenden. Bei einer regulären 40-Stunden-Woche dürfen Sie also maximal 14 Stunden in Ihr Ehrenamt investieren.
Nimm Ihr Hauptberuf mehr als 40 Stunden die Woche in Anspruch, so können Sie auch mehr als 14 Stunden für das Ehrenamt aufbringen. Alles in allem sollten Sie jedoch nicht mehr als die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden auf Hauptberuf und Ehrenamt verteilen.
Können Sie dem Ehrenamt während der Arbeitszeit nachgehen?
Einige ehrenamtliche Tätigkeiten können sich mit der regulären Arbeitszeit beißen (z. B. bei der freiwilligen Feuerwehr). Ist das der Fall, so hat der Arbeitgeber das Recht, Ihnen die Tätigkeit in diesem Zeitraum zu untersagen.
Das gilt auch dann, wenn Ihr Ehrenamt wesentliche Bereiche des öffentlichen Lebens betrifft. In einigen Fällen ist es auch möglich, die verlorene Arbeitszeit nachzuarbeiten. Ob das möglich ist, hängt allerdings vom Arbeitgeber ab.
Können Sie dem Ehrenamt während des Urlaubs nachgehen?
Im Urlaub können Sie Ihre Freizeit nach Belieben nutzen. Dazu zählt auch die ehrenamtliche Arbeit. Einzige Bedingung ist nur, dass Sie genügend Erholung in Ihrem Urlaub haben.
Erhalten Sie als Ehrenamtler eine Entschädigung für Verdienstausfall?
Eine Entschädigung für Verdienstausfall gibt es üblicherweise nicht. Das heißt, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Lohnfortzahlung zu zahlen, wenn der Ehrenamtler aktiv sein Ehrenamt während der Arbeitszeit ausübt.
Alternativ kann der Auftraggeber einen Ausgleich zahlen. Dabei handelt es sich jedoch um einen Ersatz für den Arbeitslohn. Da dies dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit widerspricht, werden die Ausgleichszahlungen entsprechend versteuert.
Einige Bundesländer unterstützen allerdings bestimmte Engagements, sodass Sie den versteuerten Betrag im Rahmen dieser Tätigkeiten zurückerhalten können. Beispielsweise werden in Hessen bei der ehrenamtlichen Arbeit in der Kinderhilfe und Jugendhilfe, die Lohnfortzahlungen ersetzt.
Gibt es ein Recht auf Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement?
Ein Recht auf Sonderurlaub gibt es für das ehrenamtliche Engagement nicht. Ausnahme ist hier eine Tätigkeit als Betriebsrat. Als solcher dürfen Sie auch während der Arbeitszeit Sonderurlaub beantragen. Sie müssen sich jedoch beim Arbeitgeber abmelden.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit um ein Auftragsverhältnis in Form eines Gefälligkeitsvertrags. So verpflichtet sich der Ehrenamtler gemäß §§ 662 bis 674 BGB seine Tätigkeit für den Auftraggeber unentgeltlich auszuführen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Arbeitsvertrag und Ehrenamtsvertrag
Bei einem Ehrenamtsvertrag handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, so kann es hier durchaus Unterschiede zu Rechten und Pflichten der beiden Vertragsformen geben.
Bei einem Arbeitsvertrag wird ein Tauschgeschäft abgeschlossen. Entsprechend besteht eine Gegenseitigkeit der Leistungsverpflichtung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (siehe § 611 BGB).
Ein Ehrenamtsvertrag basiert hingegen auf einer einseitigen Verpflichtung. Der Ehrenamtler besorgt ein bestimmtes Geschäft, während der Auftraggeber keine Gegenleistung erbringen muss.
Ausgenommen sind hier Tätigkeiten, die gleichzeitig als Hauptberuf und Ehrenamt ausgeübt werden. Hier haben Sie als Ehrenamtler die Möglichkeit, eine Vergütung gemäß § 612 BGB zu beantragen.
Wollen Sie Ihre Vollzeit oder Teilzeit Arbeitsverhältnis kündigen, so müssen Sie sich im Falle eines Arbeitsvertrages an die normierten Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB halten.
Da ein Ehrenamtsvertrag auf gemeinnützigen Zwecken fußt und eben nicht der Existenzsicherung dient, können Sie diesen laut § 671 BGB jederzeit unabhängig von der Kündigungsfrist beenden. Demnach entfallen jedoch auch die Kündigungsschutzvorschriften.
Als Arbeitnehmer sind Sie in allen fünf Bereichen des Sozialversicherungsrechtes abgesichert. Hierzu zählen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.
Anders sieht das bei Ehrenamtlern aus. Über den Ehrenamtsvertrag erhalten Sie nur eine Krankenversicherung und einen gesellschaftlichen Unfallschutz. Alle übrigen Versicherungen müssen Sie in den meisten Fällen privat abschließen.
In unserer Ehrenamt-Versicherung haben wir eine alle wesentlichen Versicherungen, für Sie parat. Als Ehrenamtler ist für Sie insbesondere die Vereinshaftpflichtversicherung interessant. Denn für Schäden, die bei Dritten entstehen, kann es durchaus passieren, dass Sie die Leistungspflicht trifft.
Des Weiteren ist auch eine private Unfallversicherung von Vorteil. So greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht unverzüglich. Um die bei einem Unfall entstandenen Kosten zu überbrücken, lohnt sich durchaus der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung.
Vor allem bei Tätigkeiten mit hoher Verletzungsgefahr wie der Freiwilligen Feuerwehr ist eine solche dringend zu empfehlen.
Folgende Ansprüche fallen beim Ehrenamtsvertrag weg:
Muster: Vertrag für eine ehrenamtliche Tätigkeit
Ihre ehrenamtliche Tätigkeit vertraglich festzuhalten, erlaubt es Ihnen eine Aufwandsentschädigungfür Ihr Engagement zu erhalten. Darüber hinaus können Sie hier auch festhalten, ob Sie ein Zeugnis für Ihr Ehrenamt erhalten.
Folgende Aspekte dürfen in Ihrem Ehrenamtsvertrag keinesfalls fehlen:
Selbst mit der herkömmlichen Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung sind Sie nicht in allen Szenarien ausreichend geschützt. Oftmals haften Vereinsvorstand oder individuelle Vereinsmitglieder sogar mit Ihrem Privatvermögen.
Mit unserer Ehrenamt-Versicherung decken wir alle wesentlichen Szenarien des Vereinsalltags ab. Das heißt selbst, wenn Sie nicht genau wissen, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt, finden Sie bei uns den idealen Tarif für Sie oder Ihren Verein!
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