Bei der Gründung eines Vereins gilt einiges zu beachten, beispielsweise die Form des Vereins. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein, geht dies mit einer Rechtsfähigkeit einher. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür überhaupt erfüllt sein und welche Vorteile ergeben sich daraus?
In diesem Artikel wird ein Überblick gegeben.
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Wenn es sich um einen wirtschaftlichen Verein handelt, muss eine Ausrichtung auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegeben sein. Zudem ist in § 22 BGB geregelt, dass wirtschaftliche Vereine durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangen. Hier greift das sogenannte Konzessionssystem. Nicht außer Acht gelassen werden sollte jedoch, dass prinzipiell - so weit möglich - eine andere Rechtsform, zum Beispiel GmbH, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft, auszuwählen ist. Ist hier eine Unzumutbarkeit gegeben, ist die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins mit Rechtsfähigkeit gestattet. Des Weiteren bedeutet die Rechtsfähigkeit, dass der gegründete Verein Träger von Rechten und Pflichten ist. Damit der Verein auch in rechtlich heiklen Situationen geschützt ist, empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung.
Die Eintragung als wirtschaftlicher Verein bringt für die Vereinigung einige Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen mit:
Um eine Eintragung als wirtschaftlichen Verein mit einhergehender Rechtsfähigkeit zu erzielen, müssen einige Voraussetzungen von der Vereinigung erfüllt werden. So kommt die Verleihung der Rechtsform nur infrage, wenn als Zweck des Vereins ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Des Weiteren ist gemäß § 22 BGB rechtlich vorgesehen, dass die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nur verliehen werden kann, wenn es aufgrund von besonderen Umständen nicht zumutbar für die Vereinigung ist, eine Eintragung als eine andere bundesrechtlich bereitgestellte Rechtsform vorzunehmen. Somit ist das Eintragen als wirtschaftlicher Verein mit Rechtsfähigkeit stets nachrangig.
Bevor die Antragstellung für den Verein in die Wege geleitet wird, ist genau zu prüfen, ob die Vereinigung die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Verein überhaupt vollständig erfüllt.
Gegenüberstellung: Idealverein - Wirtschaftlicher Verein
Im BGB sind lediglich zwei Formen für Vereine vorgesehen. Diese zwei Formen bestehen aus dem wirtschaftlichen sowie dem nicht-wirtschaftlichen Verein. Der nicht-wirtschaftliche Verein wird als Idealverein bezeichnet.
Der Unterschied zwischen einem wirtschaftlichen Verein und einem Idealverein besteht darin, dass beim wirtschaftlichen Verein ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorhanden ist. Daraus ergibt sich als Ziel für den wirtschaftlichen Verein, den einzelnen Mitgliedern Vermögensvorteile zu verschaffen oder auch zu sichern. Der Idealverein liegt häufig bei Sportvereinen oder Musikvereinen vor. Der Idealverein erstrebt kein wirtschaftliches Ziel.
Die Eintragung als wirtschaftlicher Verein ist nachrangig und erfolgt somit nur, wenn das Eintragen des Vereins als eine andere Rechtsform unzumutbar für die Vereinigung ist. Des Weiteren muss dem wirtschaftlichen Verein stets ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nachgesagt werden können. Ist dies nicht gegeben, handelt es sich um einen nicht-wirtschaftlichen Verein, welcher im BGB als Idealverein bezeichnet wird. Wird der Vereinigung die Eintragung als wirtschaftlicher Verein gestattet, erfüllt sie alle Voraussetzungen, die gesetzlich klar definiert sind. Die Eintragung als wirtschaftlicher Verein mit Rechtsfähigkeit erbringt der Vereinigung einige Vorteile, exemplarisch, dass der Verein selbst Vermögen aufbauen oder sichern kann und als Verein einen Rechtsstreit durchführen kann, bei dem jedoch alle einzelnen Mitglieder namentlich protokolliert werden. Auch Schulden und die Haftung obliegt dem wirtschaftlichen Verein selbst. Ein wirtschaftlicher Verein, wie beispielsweise ein Unternehmen oder eine Genossenschaft, kann durch verschiedene Umstände Schäden verursachen, für die es haftbar gemacht werden kann. Eine Haftpflichtversicherung schützt den Verein in solchen Fällen vor den finanziellen Konsequenzen, die aus Ansprüchen auf Schadenersatz entstehen können.
Damit sich die Vereinigung jedoch als wirtschaftlichen Verein eintragen lassen kann, müssen die strengen Voraussetzungen für die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins allesamt erfüllt werden. Ob dies gegeben ist, ist zuvor genauestens zu prüfen.
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