Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung
Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei reisetypische Leistungen (Transfer, Übernachtung, Verpflegung, Eintrittskarten, Stadtrundfahrt, …) organisiert und anbietet. Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird. Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops, Vereinsausflüge gehören regelmäßig dazu. Der Reiseveranstalter haftet auch ohne Verschulden für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleister (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Reiseteilnehmern zufügen.Das gilt auch, wenn die Reise nur vermittelt wird.
Die Haftpflicht-Versicherung des Bayerischen Jugendrings regelt im Rahmen des Grundversicherungsschutzes Ersatzansprüche für Schäden, die von den Mitarbeitern/-innen des BJR und/oder seiner Gliederungen schuldhaft, z. B. durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht, verursacht werden.
Die Haftpflichtversicherung der Gliederungen, wenn diese als Reiseveranstalter auftreten, regelt die Schadenersatzansprüche der Reiseteilnehmer/-innen gegen den Reiseveranstalter. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung (bei Zahlungsunfähigkeit).