Die wichtigsten Vorschriften rund um die Arbeitsplatzgestaltung sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Dieses dient dazu, die physische und geistige Gesundheit von Beschäftigten in Deutschland zu gewährleisten. Dementsprechend ist es für Arbeitgeber bindend.
An erster Stelle steht hierbei die Ergonomie. So kann ein auf den Menschen abgestimmter Arbeitsplatz gängige gesundheitliche Beschwerden, wie Rückenprobleme, Verspannungen oder Augenbelastungen, wirksam vorbeugen.
Entsprechend stehen Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz in der Pflicht, Arbeitsplätze möglichst ergonomisch in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Konkret heißt das er muss:
- physisch und psychisch erträglich sein.
- zumutbar sein.
- sichergehen, dass die Arbeit sicher, zuverlässig und der Aufgabe angemessen ausführbar ist.
- die persönliche Entwicklung der Beschäftigten fördern.
- die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitermotivation unterstützen.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, die Belegschaft regelmäßig in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu schulen. Unternehmen, die mehr als 20 Angestellte haben, müssen sogar einen Sicherheitsbeauftragten bereitstellen.
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Zudem müssen Unternehmen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften im Blick behalten. Diese ergänzen das Arbeitsschutzgesetz und beinhalten insbesondere präventive Vorgaben, um Schäden infolge von Unfällen oder Berufskrankheiten zu umgehen.
Folgende Verordnungen gilt es hierbei zu beachten:
Arbeitsstättenverordnung
Baustellenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Bildschirmarbeitsverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Einhaltung dieser Präventionsmaßnahmen wird von einem Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft kontrolliert. Werden die Vorschriften missachtet, drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro.