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Personalmanagement

Arbeitsplatzgestaltung – Das sind die Best Practices 2025


Arbeitsplatzgestaltung

Menschen verbringen im Durchschnitt acht Stunden täglich bei der Arbeit – das entspricht rund einem Drittel ihrer Tageszeit. Umso wichtiger ist es daher, den Arbeitsplatz funktional, ergonomisch und digital zeitgemäß zu gestalten.

Doch es geht nicht nur um die Gesundheit der Belegschaft, auch Unternehmen profitieren von einer gut durchdachten Arbeitsplatzgestaltung. Der Grund: Zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger.

Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts steigt die Produktivität durch ergonomische Maßnahmen am Arbeitsplatz sogar um bis zu 25 %.

Welche Ziele eine gute Arbeitsplatzgestaltung verfolgt, was für gesetzliche Vorgaben dabei zu beachten sind und welche Maßnahmen sich als Best Practices bewährt haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Die Arbeitsplatzgestaltung umfasst alle Maßnahmen, die den Arbeitsplatz an die körperlichen und psychischen Bedürfnisse des Menschen anpassen. 

  • Ziel der Arbeitsplatzgestaltung ist es, sowohl die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erhöhen als auch das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze ergonomisch, sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten. Dazu gehören auch Schulungen zum Arbeitsschutz sowie die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.

1. Definition – Was versteht man unter Arbeitsplatzgestaltung?

Unter Arbeitsplatzgestaltung versteht man Maßnahmen, die dazu dienen, den Arbeitsplatz an die körperlichen und psychischen Bedürfnisse des Menschen anzupassen. 

Zwei Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt: Zum einen soll die Arbeitsplatzgestaltung sicherstellen, dass Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst effizient ablaufen. Zum anderen soll sie die Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte garantieren sowie deren Wohlbefinden berücksichtigen.

Die Arbeitsgestaltung ist daher eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens verknüpft und spielt gleichzeitig eine entscheidende Rolle für die Gesundheit des Personals.

 

Welche Arten der Arbeitsplatzgestaltung gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Arten der Arbeitsplatzgestaltung: die ergonomische, die organisatorische und die technologische Arbeitsplatzgestaltung.

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

Die Ergonomie ist die Wissenschaft der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen. 

Egal ob im Büro oder in der Produktion: Ergonomie ist immer dann gefragt, wenn Menschen Werkzeuge benutzen. 

Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeit stehend, sitzend, am Computer oder an einer Maschine stattfindet.

Ist der Arbeitsplatz nicht ergonomisch gestaltet, also nicht gut auf die Arbeitskraft angepasst, sind gesundheitliche Schäden die Folge. 

Solchen Risiken vorzubeugen, ist Aufgabe der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.

Organisatorische Arbeitsplatzgestaltung

Die organisatorische Arbeitsplatzgestaltung (alternativ inhaltliche Arbeitsplatzgestaltung) befasst sich nicht mit dem physischen Arbeitsplatz per se, sondern mit den inhaltlichen Arbeitsbedingungen im Unternehmen. 

Hierzu gehören Faktoren wie:

  • Arbeitszeiten

  • Pausenregelungen

  • Art der Aufgaben 

  • Aufgabenteilung

  • Arbeitsrhythmus

  • Ablaufplanung

  • Kommunikationswege

  • Onboarding

Technologische Arbeitsplatzgestaltung

Die technologische Arbeitsplatzgestaltung (alternativ anthropometrische Arbeitsplatzgestaltung) beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Mensch und Technik. 

So führt der digitale Arbeitsplatz zu einschneidenden Veränderungen von Arbeitsabläufen. 

Dies färbt wiederum auf die Selbstwahrnehmung des Menschen und seine Funktion im Produktionsprozess ab. 

Automatisierung ist etwa ein typisches Thema, mit dem sich die technologische Arbeitsplatzgestaltung auseinandersetzt.

Was gehört alles zur Arbeitsplatzgestaltung?

Prinzipiell gehört jede Maßnahme, die der Anpassung menschlicher Arbeit dient, zur Arbeitsplatzgestaltung. 

Auf diese fünf Bereiche kommt es besonders an:

  • Arbeitsmaterial: Technik, Werkzeuge und Hilfsmittel müssen passend und funktional sein.

  • Arbeitsplatz: Die Anordnung von Möbeln, Arbeitsmitteln und Wegen sollten ergonomisch und effizient gestaltet sein.

  • Arbeitsumgebung: Licht, Farbe, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Lärm wirken unmittelbar auf die Leistung.

  • Arbeitsorganisation: Arbeitszeiten, Abläufe, Pausenregelungen und die Verteilung der Aufgaben bestimmen die Qualität der Arbeit.

  • Arbeitsinhalte: Abwechslungsreiche Tätigkeiten fördern die Motivation und beugen einseitiger Belastung vor.

2. Warum ist Arbeitsplatzgestaltung wichtig?

  • Gesundheit und Wohlbefinden: Arbeitsplätze sind so arrangiert, dass sie körperlich und psychisch entlasten. Das Resultat: reduzierte Kosten aufgrund geringerer krankheitsbedingter Ausfälle.

  • Über- und Unterforderung: Überforderung und Unterforderung wird kurz- und langfristig vermieden.

  • Individuelle Stärken: Durch eine leistungsfördernde Gestaltung können Mitarbeiter ihr Potenzial besser entfalten und eine höhere Arbeitsqualität liefern.

  • Motivation und Zufriedenheit: Ein menschengerechter Arbeitsplatz wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit sowie Motivation der Belegschaft aus und steigert dadurch ihre Produktivität.

  • Effizienz: Ordentlich gestaltete Arbeitsplätze ermöglichen effizientes Arbeiten und steigern damit die Leistungsfähigkeit des Unternehmens als Ganzes.

  • Zusammenarbeit im Team: Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt die unterschiedlichen Fähigkeiten einzelner Mitarbeiter und fördert somit die Teamzusammenarbeit.

  • Arbeitgeberattraktivität: Ein modernes, gut gestaltetes Arbeitsumfeld wirkt attraktiv auf Fachkräfte und bindet bereits angestellte Mitarbeiter länger an das Unternehmen.

3. Welche Ziele verfolgt die Arbeitsplatzgestaltung?

Im Kern verfolgt die Arbeitsplatzgestaltung zwei Ziele, die sich idealerweise ergänzen: Erstens soll sie zur Humanisierung des Arbeitsplatzes beitragen. Zweitens soll sie die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nachhaltig aufrechterhalten.

Humanisierung

Die Humanisierung des Arbeitsplatzes bedeutet, die Arbeitsumgebung kurz-, mittel- und langfristig an die Anforderungen des Menschen anzupassen. 

Dadurch sollen geistige sowie körperliche Unter- und Überforderung verhindert und eine ausgewogene Belastung begünstigt werden. 

Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang eine positive Arbeitsatmosphäre. 

Wirtschaftlichkeit

Je besser der Arbeitsplatz an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist, desto zufriedener das Personal. Doch neben dem Wohlbefinden der Mitarbeiter fördert eine menschenzentrierte Arbeitsplatzgestaltung zudem die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

Unter anderem steigert sie die Wettbewerbsfähigkeit durch: 

  • weniger Arbeitsunfälle und krankheitsbedingte Fehlzeiten

  • eine geringere Fluktuationsrate

  • höhere Produktivität

  • eine positive Arbeitgebermarke

4. Welche Vorschriften gelten bei der Arbeitsplatzgestaltung?

Die wichtigsten Vorschriften rund um die Arbeitsplatzgestaltung sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Dieses dient dazu, die physische und geistige Gesundheit von Beschäftigten in Deutschland zu gewährleisten. Dementsprechend ist es für Arbeitgeber bindend. 

An erster Stelle steht hierbei die Ergonomie. So kann ein auf den Menschen abgestimmter Arbeitsplatz gängige gesundheitliche Beschwerden, wie Rückenprobleme, Verspannungen oder Augenbelastungen, wirksam vorbeugen. 

Entsprechend stehen Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz in der Pflicht, Arbeitsplätze möglichst ergonomisch in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Konkret heißt das er muss:

  • physisch und psychisch erträglich sein.
  • zumutbar sein.
  • sichergehen, dass die Arbeit sicher, zuverlässig und der Aufgabe angemessen ausführbar ist.
  • die persönliche Entwicklung der Beschäftigten fördern.
  • die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitermotivation unterstützen.

Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, die Belegschaft regelmäßig in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu schulen. Unternehmen, die mehr als 20 Angestellte haben, müssen sogar einen Sicherheitsbeauftragten bereitstellen. 

 

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Zudem müssen Unternehmen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften im Blick behalten. Diese ergänzen das Arbeitsschutzgesetz und beinhalten insbesondere präventive Vorgaben, um Schäden infolge von Unfällen oder Berufskrankheiten zu umgehen. 

Folgende Verordnungen gilt es hierbei zu beachten:

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Baustellenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Bildschirmarbeitsverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Die Einhaltung dieser Präventionsmaßnahmen wird von einem Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft kontrolliert. Werden die Vorschriften missachtet, drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro.

Die Rolle des Betriebsrats bei der Arbeitsplatzgestaltung

Sofern ein Betriebsrat im Unternehmen existiert, verfügt dieser nach § 90 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) über Unterrichtungs-, Beratungs- und korrigierende Mitbestimmungsrechte bei Änderungen am Arbeitsplatz. 

Missachtet der Betrieb etwa eindeutig den Grundsatz der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, darf der Betriebsrat einfordern, dass Belastungen abgewendet, reduziert oder ausgeglichen werden (§ 91 BetrVG). 

Bei Unstimmigkeiten wird eine Einigungsstelle hinzugezogen.

 

 

Steharbeitsplätze und Sitzarbeitsplätze – Wie unterscheiden sich die Anforderungen?

Sowohl Sitz- als auch Steharbeitsplätze müssen ausreichend Bewegungsfreiheit bieten und einen regelmäßigen Haltungswechsel ermöglichen. Der Unterschied liegt jedoch in der Art der körperlichen Belastung.

Sitzarbeitsplätze beanspruchen hauptsächlich Nacken, Rücken, Schultern und die Wirbelsäule. Um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen, ist eine individuell einstellbare Sitzgelegenheit angemessen. Steharbeitsplätze hingegen fordern vor allem den Kreislauf und die Muskulatur. 

Hier können Stehhilfen unterstützen, um Überlastungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist aber ein regelmäßiger Wechsel aus Sitzen, Stehen und Gehen entscheidend, um ideale Arbeitsbedingungen zu schaffen.

5. Beispiele für gute Arbeitsplatzgestaltung

Beleuchtung

Ausreichende Beleuchtung an der Arbeitsstätte ist entscheidend, um sowohl Sicherheit zu gewährleisten als auch die Augen der Mitarbeiter zu entlasten. Damit Konzentration und Aufmerksamkeit zudem über den Tag hinweg erhalten bleiben, ist es besonders wichtig, dass der Arbeitsplatz genügend natürliches Tageslicht bietet. 

Abhängig von der Branche gelten derweil unterschiedliche Minimalanforderungen:

  • 200 Lux für Aufenthaltsräume wie Kantinen

  • 300 Lux im Lager

  • 300 Lux in der Metallverarbeitung

  • 500 Lux für Laboratorien und präzise Messplätze

  • 500 Lux für Büroarbeiten

  • 1000 Lux für feine Montagearbeiten (z. B. bei Messinstrumenten)

Raumklima

Auch das Raumklima beeinflusst die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Personals. Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Wärmestrahlung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursachen.

Lärm

Lärm am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema. Immerhin stört zu intensiver bzw. langanhaltender Lärm den Fokus und kann sogar dauerhaft das Gehör schädigen. Überdies erhöht eine zu hohe Lautstärke gerade in der Produktion die Unfallgefahr. Lärm gilt es deshalb so weit wie möglich über präventive, technische und organisatorische Maßnahmen zu reduzieren.

Farbgestaltung

Ein oft unterschätzter Faktor ist die Farbgestaltung von Arbeitsräumen. So hat diese einen erheblichen, unbewussten Einfluss auf die Stimmung der Belegschaft. 

Nachfolgend einige Anregungen, mit denen Sie den Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeiter mithilfe der richtigen Farbwahl bereichern:

  • Helle Farben lassen Räume größer wirken, während dunkle Töne eng erscheinen.

  • Deutliche Kontraste zwischen Umgebung und Arbeitsmaterial erleichtern die Orientierung am Arbeitsplatz.

  • Matte Tischoberflächen vermeiden störende Reflexionen.

  • Sind wichtige Bedienelemente, wie Hebel oder Knöpfe, farblich hervorgehoben, fallen sie schneller ins Auge.

  • Zu knallige Farben führen zu Reizüberflutung. Weniger ist hier in der Regel mehr.

Arbeitsplatzgestaltung auf individueller Ebene

Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sollten individuelle Unterschiede wie Geschlecht, Alter, Körpergröße, körperliche Verfassung oder mögliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Nur wenn der Arbeitsplatz auf den einzelnen Mitarbeiter zugeschnitten ist, kann er seine volle Leistung erbringen. Besonders hilfreich sind beispielsweise höhenverstellbare Möbel oder Arbeitsflächen.

6. Die 5S-Methode – So geht Arbeitsplatzgestaltung im Büro

Die 5S-Methode wurde vom Fahrzeughersteller Toyota entwickelt, um via Arbeitsplatzgestaltung die Wertschöpfungskette zu optimieren. Im Rahmen der 5S werden sämtliche Einflüsse, die die Mitarbeiter ablenken könnten, konsequent beseitigt. Hierzulande ist das Konzept als 5A-Methode bekannt.

Folgende fünf Punkte gilt es nach 5A-Methode bei der Arbeitsplatzgestaltung zu beachten:

  • Aussortieren: Damit der Arbeitsplatz ordentlich bleibt, ist es ratsam alles zu entfernen, was nicht für die Arbeit erforderlich ist.

  • Aufräumen: Arbeitsmittel sollten so geordnet sein, dass sie ergonomisch und je nach Nutzungsfrequenz schnell erreichbar sind. 

  • Arbeitsplatz säubern: Regelmäßiges Reinigen hilft, Probleme früh zu erkennen und zu beheben.

  • Anordnungen zum Standard machen: Arbeitsplätze sollten einheitlich gestaltet werden, sodass Mitarbeiter jederzeit den Arbeitsplatz wechseln können.

  • Alle Punkte einhalten und optimieren: Die Methode funktioniert nur, wenn sämtliche Schritte konsequent umgesetzt, durchgehend auditiert und von Führungskräften mitgetragen werden.

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