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Altersvorsorge

Betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Altersvorsorge – Worin liegt der Unterschied?


Betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Altersvorsorge – Worin liegt der Unterschied?

Immer mehr Firmen in Deutschland haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Laut ifo Institut suchen bereits jetzt rund 28 % aller Unternehmen in Deutschland händeringend nach qualifiziertem Personal.

Wer weiterhin Fachkräfte und junge Talente überzeugen will, muss sich künftig noch stärker von seinen Mitbewerbern abheben.

Während einzelne Mitarbeiter-Benefits heute üblich sind, setzen Marktführer deshalb auf eine Symbiose aus betrieblicher Krankenversicherung (bKV) und betrieblicher Altersvorsorge (bAV).

In diesem Beitrag erfahren Sie, worin sich bKV und bAV unterscheiden und wie Sie beide Maßnahmen kombinieren, um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Leistung des Arbeitgebers, die Mitarbeiter unterstützt, für ihren Ruhestand vorzusorgen. In der Regel verzichtet der Mitarbeiter dazu auf einen Teil seines Bruttogehalts und zahlt diesen in die Betriebsrente ein. 

  • Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließt der Arbeitgeber eine private Zusatzversicherung für seine Mitarbeiter ab. Die Mitarbeiter können die Beiträge entweder selbst zahlen oder sie direkt vom Nettogehalt abziehen lassen.

  • Beide Leistungen entfalten ihr volles Potenzial erst, wenn sie miteinander kombiniert werden. Durch diese Symbiose können Arbeitgeber neue Fachkräfte gewinnen, die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und ihren Verwaltungsaufwand verringern.

1. Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Leistung des Arbeitgebers, bei der Mitarbeiter finanzielle Unterstützung für den Ruhestand, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall erhalten. 

Der Arbeitgeber zahlt dazu entweder allein in einen bAV-Vertrag ein oder leistet die Beiträge gemeinsam mit dem Angestellten. Üblicherweise erfolgt das über eine Entgeltumwandlung. Das heißt, der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts und investiert ihn stattdessen in die Altersvorsorge.

Dadurch spart der Mitarbeiter an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, solange der steuerfreie Höchstbetrag und das Bruttogehalt, nicht die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG) überschreiten (Stand 2025: 96.600 Euro jährlich). Erst bei Auszahlung werden die Versorgungsleistungen versteuert.

Insgesamt stellt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fünf Durchführungswege für die bAV zur Verfügung:

Tipp: In diesem Artikel erhältst Du einen detaillierten Überblick zu allen Durchführungswegen der bAV:

► zum Artikel

2. Was ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließt der Arbeitgeber eine private Zusatzversicherung (üblicherweise als Gruppenversicherung) für sein Personal ab. Der Arbeitnehmer kann die Beiträge entweder selbst einzahlen oder sie direkt vom Nettogehalt abziehen lassen.

Werden Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als Barlohn ausgezahlt, sind sie stets einkommensteuerpflichtig. Werden sie jedoch als Sachbezug gewährt, sind sie bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro steuerfrei.

  • Tipp: Weitere Infos zur Versteuerung der bKV-Beiträge bekommen Sie in diesem Beitrag: 

► zum Artikel

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3. bAV vs. bKV – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Gemeinsamkeiten

  • Employer Branding: Sowohl bAV als auch bKV spielen eine zentrale Rolle in der Employer-Branding-Strategie von Unternehmen. Unter anderem stärken sie die Mitarbeiterbindung und tragen aktiv zur Mitarbeitergewinnung bei.

  • Zahlung: Der Arbeitgeber übernimmt die Zahlung der Beiträge an den Versicherer.

  • Arbeitsrechtliche Gestaltung: Die vertraglichen Zusagen aus bAV und bKV sind für gewöhnlich in Kollektivverträgen verankert.

  • Leistungen: Das jeweilige Versicherungsunternehmen erbringt die vereinbarten Leistungen an die Mitarbeiter.

  • Verschluss von Versicherungslücken: Beide Konzepte ergänzen als Zusatzversicherung die gesetzliche Absicherung der Belegschaft und schließen so bestehende Versicherungslücken.

Unterschiede

  • Zweck: Bei der bAV geht es um Altersvorsorge. Die bKV hingegen schützt vor Gesundheitskosten und bietet Zusatzleistungen im Krankheitsfall.

  • Versteuerung: bAV-Beiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei der bKV sind die Arbeitgeberbeiträge zwar ebenfalls steuerfrei – beanspruchte Leistungen werden allerdings besteuert.

  • Leistungsauszahlung: Die bAV zahlt eine monatliche Betriebsrente bei Renteneintritt bzw. Berufsunfähigkeit. Die bKV bietet sofortige Vorteile durch Rückerstattungen für medizinische Kosten oder Gesundheitsleistungen.

  • Mehrwert für den Arbeitnehmer: Der Mehrwert der bKV ist für die Belegschaft schneller spürbar, da sie im Krankheitsfall direkt genutzt werden kann. Bei der bAV zeigt sich der Vorteil später. 

  • Nachweis eines Leistungsfalls: Bei der bAV ist der Nachweis bei Leistungsanspruch meist aufwändiger. Häufig sind sogar Gutachten erforderlich. In der bKV genügt hingegen bereits die Vorlage von Rechnungen für eine schnelle Auszahlung.

4. Symbiose aus betrieblicher Altersvorsorge und betrieblicher Krankenversicherung

Sowohl die betriebliche Altersvorsorge als auch die betriebliche Krankenversicherung bieten jeweils eigene Vorzüge. Ihr volles Potenzial entfalten Mitarbeiter-Benefits jedoch erst, in Kombination. In der Praxis greifen sie nämlich ineinander und ergänzen sich.

Arbeitgeber heben sich durch das Angebot gleich beider betrieblicher Sozialleistungen von der Konkurrenz ab und steigern so ihre Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte. Ebenso wirken sich bAV und bKV positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation und Produktivität aus, sodass auch bereits angestellte Talente länger im Unternehmen bleiben.

Arbeitnehmer erhalten währenddessen Zugriff auf zusätzliche Versorgungsleistungen bzw. Betriebsrenten und können somit die wesentlichen Versorgungslücken in der Altersvorsorge sowie der gesetzlichen Krankenkasse schließen. 

Darüber hinaus reduzieren Unternehmen, die Kombi-Pakete anbieten, ihre Bearbeitungszeiten erheblich. Folglich sinken der Verwaltungsaufwand und damit ebenso die Mehrkosten.

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