5. Wer zahlt für Fort- und Weiterbildung?
Die Kosten für Fort- und Weiterbildung zahlt im Regelfall, zumindest anteilig, der Arbeitgeber. Insbesondere, wenn er von der Qualifikation durch die jeweilige Bildungsmaßnahme profitiert. Zudem finanzieren Arbeitgeber Fort- und Weiterbildungen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken oder die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen.
Verpflichtet diese zu zahlen ist der Arbeitgeber aber nur, sofern er die Fortbildung angeordnet hat. Ansonsten steht es dem Arbeitgeber frei, ob er die finanzielle Förderung der Fortbildung übernimmt.
Finanzielle Förderung von Fortbildungen und Weiterbildungen
Übernimmt der Arbeitsgeber nicht die Kosten für Fortbildungen und Weiterbildungen, so besteht alternativ die Option eine finanzielle Förderung des Staates zu beanspruchen. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es beispielsweise der Arbeitsagentur staatliche Fördermittel bereitzustellen. Dazu zählen:
Hinweis: Außerdem haben Arbeitnehmer in 14 von 16 Bundesländern Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub jährlich. Die Kosten für den Bildungsurlaub trägt allerdings der Arbeitnehmer persönlich.
Sind Fort- und Weiterbildung steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind die Kosten für Fort- und Weiterbildung steuerlich absetzbar. So lassen sich diese als Werbungskosten anrechnen, wenn das Finanzamt diese als Fortbildungskosten anerkennt. Das gilt unter anderem für die folgenden Fort- und Weiterbildungen:
- Weiterbildungen im aktuell praktizierten Beruf
- Umschulungen
- Weitere Ausbildungen nach abgeschlossener erster Berufsausbildung
- Studium nach der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Aufbau- bzw. Zweitstudium