4. Gewerbeversicherungen
Neben Ihrer Person gilt es genauso auch Ihr Gewerbe zu schützen. Gerade Haftpflichtschäden, Schäden an Gebäude und Inventar sowie Betriebsunterbrechungen gehören hier zu den wesentlichen Risiken. Wie Sie sich angemessen gegen Risiken dieser Art schützen, zeigen wir Ihnen jetzt.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die mit Abstand wichtigste Versicherung für jedes Gewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Grund: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, für alle Schäden, die Dritten während der betrieblichen Tätigkeit zustoßen.
Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Sie persönlich oder nur ein Mitarbeiter schuldhaft gehandelt haben, in jedem Fall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Je nach Ausmaß des Schadens können die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche sogar die Existenz des Unternehmens gefährden.
Tritt der Worst-Case dann ein, so sorgt die Betriebshaftpflicht entweder für angemessenen Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Zudem können Sie die Haftpflichtversicherung an die individuellen Umstände Ihres Vereins anpassen, in dem Sie spezielle Risiken in Ihrer Branche mitversichern.
- Beispiel 1: Arbeitet Ihr Betrieb mit umweltgefährdenden Stoffen, so ist es dringend zu empfehlen, die Betriebshaftpflicht, um eine Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung zu erweitern. So haften Sie bei Umweltschäden nicht nur gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sondern auch nach dem Umweltschadengesetz.
- Beispiel 2: Ist Ihr Unternehmen im produzierenden Gewerbe tätig, ist es ratsam, die Betriebshaftpflicht durch eine Produkthaftpflicht zu ergänzen. Auf diese Weise sichern Sie sich zusätzlich vor den häufig maßgeblichen Auswirkungen von Produktionsfehlern ab.
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Berufshaftpflichtversicherung vs. Vermögensschadenhaftpflicht
Ein weiteres dauerhaft präsentes Risiko, gegen das es sich zu schützen gilt, sind Schadensersatzansprüche für erbrachte Leistungen. Gerade in Dienstleistungsunternehmen entstehen häufig Schäden, die das Vermögen des Unternehmens fundamental belasten.
Zwei mögliche Versicherungen schützen Sie dabei vor Vermögensschäden: Die Berufshaftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Welche davon Sie auswählen, hängt von der Berufsgruppe ab.
So eignet sich für Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte die Berufshaftpflicht. Ferner noch ist sie für diese Berufsgruppen sogar eine Pflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist dagegen auf beratende, prüfende und vollstreckende Berufsgruppen ausgerichtet, welche die Vermögensinteressen Dritter vertreten, ausgerichtet. Dazu gehören z.B. Unternehmensberater, Immobilienmakler oder Finanzberater.
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Gewerbliche Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung
Abgesehen von den Haftungsrisiken des Unternehmens, ist es zudem sinnvoll, das Fundament Ihres Betriebs zu sichern. Dazu zählt: Das Geschäftsgebäude, die Räumlichkeiten des Betriebs und Ihr Inventar. Gerade wenn Sie selbst der Eigentümer sind, ist dies von Bedeutung, immerhin fußt die gesamte Tätigkeit des Betriebs auf diesen Bausteinen.
In diesem Sinne deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung (Immobilienversicherung) alle Schäden und Reparaturen am Geschäftsgebäude sowie seine Wiederherstellung ab und bewahrt Sie so vor großen finanziellen Verlusten.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt außerdem die Räumlichkeiten und die Gegenstände (Inventar) Ihres Betriebs. Sie ist also eine Art Hausratsversicherung für Unternehmen. Neben anderem übernimmt die Police die Kosten für Schäden, die infolge von Feuer, Einbruch und Leitungswasser entstehen.
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Betriebsunterbrechungsversicherung
Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass Ihr Unternehmen nach einem Schaden in der Regel erstmal seine Tätigkeit pausieren muss. Gebäude und Inhaltsversicherungen übernehmen in einem solchen Fall zwar die Unkosten für Sachschäden, mit Ertragsausfall ist allerdings dennoch zurechnen.
Zugleich haben Sie im Zeitraum des Wiederaufbaus weiterhin laufende Kosten (z.B. Personalkosten) zu zahlen. Um solche kritischen Phasen zu überstehen, ist es deshalb ratsam, eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.
Diese ersetzt bei Betriebsunterbrechung die anfallenden Ertragsausfälle, sodass Sie weiterhin Ihre laufenden Kosten begleichen können, ohne sich zu verschulden.
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