Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung für Marken und Patente ist in einer globalisierten Welt von großer Bedeutung. Sie unterstützt Unternehmen und Selbstständige beim Schutz der eigenen Innovationen und Ideen. Eine Patentrechtsverletzung führt oftmals zum Gericht, wo hohe Anwaltskosten und Gerichtskosten folgen. Um bei rechtlichen Streitigkeiten über das geistige Eigentum ausreichend geschützt zu sein, bietet sich die Patentrechtsschutzversicherung an.
Für die Kostendeckung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind zwei Gesetze wesentlich: das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei können Versicherte auf die Kompetenz eines Patentanwalts vertrauen. Zusätzlich erstattet die Versicherung Reisekosten, falls die gerichtliche Auseinandersetzung im Ausland stattfindet. Es können zudem die Aufwendungen eines Schlichtungsverfahrens sowie die Kautionskosten oder Übersetzungskosten in puncto Strafrechtsschutz gedeckt sein.
Unternehmen und Selbstständige profitieren von einem geeigneten Rechtsschutz. Das Ziel ist stets das Geltendmachen von diversen Ansprüchen (Auskunftserteilung, Schadenersatz, Unterlassung) oder deren Abwehr. Innovative Firmen, die entsprechende Produkte herstellen oder vertreiben, sind auf den Schutz von Marken- und Patentrechten angewiesen. Dementsprechend eignet sich der Versicherungsschutz vorrangig für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler.
Die klassischen Rechtsschutzversicherungen schränken ihre Hilfe beim Schutz von Patent-, Marken- und Urheberrechten stark ein oder schließen sie ganz aus. Das Fachgebiet ist komplex und verlangt große Expertise. Zugleich geht es regelmäßig um sehr hohe Summen, wenn eine Erfindung vermarktet wird. Viele Unternehmen und auch Privatpersonen entwickeln aber häufiger patent würdige Technologien und Produkte, die sie schützen lassen möchten.
Dies ist normalerweise per Anmeldung beim Patentamt kein Problem. Doch was geschieht, wenn ein anderer Anbieter ein sehr ähnliches Produkt vertreibt und man ihm dies untersagen möchte? Umgekehrt können Unternehmen auf Patentrechtsverletzungen in Anspruch genommen haben, einfach, weil sie gar nicht wussten, dass es ihre Erfindung schon gibt. Manchmal sind die Ähnlichkeiten bzw. der Patentschutz auch strittig. In solchen Fällen kommt es oft zum Rechtsstreit, bei dem eine Patentrechtsschutzversicherung sehr hilfreich ist.
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Die Versicherungskosten sind als offensiver oder defensiver Rechtsschutz geregelt. Einen Strafrechtsschutz erhalten Unternehmen als zusätzliche Option. Monatlich können Privatpersonen mit einem Versicherungsbeitrag von mindestens 33,25 Euro kalkulieren. Pro Jahr fallen im defensiven Schutz für Unternehmen zwischen 499 und 749 Euro an. Im Bereich offensiven Rechtsschutz erhöhen sich die Jahresbeiträge auf rund 1849 bis 4261 Euro.
Im Vergleich mit verschiedenen betrieblichen Patentrechtsschutzversicherungen sind insbesondere drei Kriterien bedeutsam:
Die Deckungssumme:
Die von der Versicherung abgedeckten Beträge sind standardisiert. Dadurch ergeben sich Summen von 250.000 Euro oder 100.000 Euro. Diese gelten der Verhinderung von Schadenersatzansprüchen sowie dem Schutz des eigenen Eigentums. Eine Summe von bis zu einer halben Million Euro oder höher ist vorrangig im Strafrechtsschutz üblich.
Höhe des Selbstbehalts:
Dieser entfällt im Strafrechtsschutz. Ansonsten liegt er bei 5.000 oder 2.500 Euro. Die höhere Summe geht automatisch mit niedrigeren Beiträgen einher. Allerdings steigt der Selbstbehalt, sobald die Patentrechtsschutzversicherung eine Summe zahlen muss, die 50.001 Euro übersteigt.
Wartezeit:
Um eine Patentrechtsschutzversicherung für gewerbliche Betriebe nutzen zu können, ist eine dreimonatige Wartezeit nach Abschluss des Vertrags üblich. Kommt es vor Ablauf dieser Wartezeit zu einer patentrechtlichen Auseinandersetzung, können wir keine Leistung erbringen.
Wir beraten Sie gerne, um für Sie den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten!