Rechtsfähiger Verein | Nicht rechtsfähiger Verein |
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Ist im Vereinsregister eingetragen und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit | Ist nicht im Vereinsregister eingetragen und besitzt somit keine eigene Rechtspersönlichkeit |
Besitzt eigene gesetzliche Regelungen | Besitzt keine eigenen gesetzlichen Regelungen -> die Regelungen bezüglich des Vereinsrechts gemäß § 54 BGB sind von nicht rechtlichen Vereinen anzuwenden |
Darf Vermögen bilden | Darf kein Vermögen bilden |
Der Verein haftet | Der/ Die im Namen des Vereins Handelnde/n haftet/ haften persönlich |
Eine Haftpflichtversicherung schützt die Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen des Schadens. Wenn ein Dritter Ansprüche auf Schadenersatz geltend macht, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schadenersatz und gegebenenfalls auch für Rechtsstreitigkeiten.
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