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Tanz in den Mai – So planen Sie Ihre Feier ohne Risiko


Tanz in den Mai

Der Tanz in den Mai ist ein Fest, das Tradition und Moderne auf einzigartige Weise verbindet. Für die einen ist es ein alter Brauch, um den Winter endgültig hinter sich zu lassen. Für die anderen einfach ein modernes Event, um ausgelassen zu feiern.

Gerade im Vereinsleben ist der Tanz in den Mai ein beliebtes Mittel, um die Gemeinschaft zu stärken und gleichzeitig Einnahmen zu generieren.

Doch die Organisation eines Maifests ist auch mit Verantwortung verbunden, denn als Veranstalter haftet der Verein für sämtliche Schäden, die Dritten während der Veranstaltung widerfahren.

Im kommenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie diesen Risiken vorbeugen und ferner noch, wie Sie sich selbst im Worst Case bestens absichern. Abschließend haben wir dann noch einen Expertentipp für Sie!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Tanz in den Mai geht auf die Tradition der Walpurgisnacht zurück. Inzwischen hat sich der Brauch zu einem modernen Jugendevent entwickelt, bei dem jedoch viele traditionelle Elemente erhalten bleiben.
  • Als Veranstalter eines solchen Events trägt ein Verein die Verantwortung für die Sicherheit der Besucher, Helfer und Zuschauer und haftet zudem für entstandene Schäden.
  • Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor eventuellen Schadensersatzansprüchen und kann bis kurz vor der Veranstaltung abgeschlossen werden.

1. Warum feiern wir den Tanz in den Mai?

Laut der Überlieferung reisten am 30. April jeden Jahres die Hexen auf den sogenannten „Blocksberg“ (Harzer Brocken), um dort eine ausgiebige Feier mit einem gewaltigen Feuer zu veranstalten.

Heute lebt die Sage in der Tradition der Walpurgisnacht weiter. Traditionell verkleiden sich die Besucher hier als Hexe oder Teufel und tanzen genau wie die Hexen aus der Legende um ein Feuer herum, um den Winter zu vertreiben.

Mittlerweile hat sich der Brauch am Vorabend des arbeitsfreien 1. Mai vielerorts zum „Tanz in den Mai“, einem modernen Jugendevent, gewandelt. Und auch wenn hier viele der traditionellen Elemente wegfallen, wird weiterhin ausgelassen gefeiert.

Was tanzt man in den Mai?

Traditionell feiert man beim Tanz in den Mai den Übergang von Winterzeit zu Sommerzeit. Inzwischen ist er ein beliebtes Event, um den Tag der Arbeit am 1. Mai zu feiern, der seit 1946 als Nationalfeiertag zählt.

Welche Bedeutung hat der Maibaum beim Tanz in den Mai?

In vielen Regionen Deutschlands (allem voran im Rheinland und in Bayern), Österreich und Tschechien, schenken Männer ihren Geliebten einen Maibaum bzw. Maikranz am Morgen nach dem Tanz in den Mai. In der Regel handelt es sich dabei um eine mit Krepp-Papier verzierte Birke.

Warum wird beim Tanz in den Mai ein Maifeuer gezündet?

Häufig wird beim Tanz in den Mai außerdem ein Maifeuer gezündet. Auch dieses stammt aus der Tradition der Walpurgisnacht und diente dazu, böse Geister sowie den Winter zu verjagen.

2. Tanz in den Mai – Das sind die gängigsten Sicherheitsrisiken für Vereine

Da öffentliche Veranstaltungen Sicherheitsrisiken bergen, haften Veranstalter für Schäden, die Dritten infolge einer unsachgemäßen Organisation, dem untüchtigen Zustand von Ausrüstung und sonstigen Gegenständen sowie fahrlässigem Handeln des Personals widerfahren.

Planen Sie im Rahmen des Vereins einen eigenen Tanz in den Mai, so übernimmt der Verein die Rolle des Veranstalters. Entsprechend obliegt ihm die Verantwortung, während der Veranstaltung die Sicherheit der Besucher, Helfer und Zuschauer zu gewährleisten.

Folgende sind die größten Sicherheitsrisiken, die es bei der Tanz-in-den-Mai-Feier zu bedenken gilt:

Der Umgang mit Lebensmitteln

  • Achten Sie darauf, dass die Lebensmittel und die Küchenausstattung in gutem Zustand sind.
  • Halten Sie Küchen und Verkaufsstände ordentlich.
  • Stellen Sie sicher, dass sämtliche Gerätschaften und Arbeitsflächen sauber und hygienisch sind.
  • Spülen Sie Geschirr bei großen Mengen bevorzugt maschinell.
  • Verbieten Sie Tieren und Rauchern den Zugang zur Küche.
  • Halten Sie Garkost bis zum Servieren durchgehend heiß.

Jugendschutz

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, um an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilzunehmen.
  • Die Ausgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Personen unter 16 Jahren ist nicht gestattet.
  • Die Ausgabe von Branntwein an Personen unter 18 Jahren ist untersagt.

Tipp: Teilen Sie den Teilnehmern bereits in der Einladung die oben aufgelisteten Regeln mit. Auf diese Weise sind Erwachsene, die ihre Kinder zu Vereinsveranstaltungen begleiten wollen, informiert. 

Brandschutz

  • Gewährleisten Sie, dass Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr sowie Krankenwagen ortsnah und barrierefrei parken können. 
  • Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend Hydranten vorhanden sind und sie stets zugänglich bleiben.
  • Stände, Buden, Aufbauten, Zelte und Überdachungen dürfen nicht aus leicht entflammbarem Material bestehen.
  • Ballons, egal ob für Dekorationszwecke, als Spielzeug oder Scherzartikel, dürfen ausschließlich mit nicht entflammbaren Gasen gefüllt sein.
  • Um Gefahren vorzubeugen, ist die Nutzung von baulichen Anlagen und Räumen wie Scheunen, Schuppen usw. für die Veranstaltung nur bei Einhaltung angemessener Vorkehrungen gestattet.
  • Es müssen ausreichend Flucht- und Rettungswege vorhanden sein.
  • Die Installation, Platzierung und der Betrieb von Licht-, Wärmequellen und Feuerstellen darf keine Gefahr der Entzündung benachbarter Bauteile oder Materialien verursachen.
  • Elektrische Anlagen müssen die VDE-Bestimmungen erfüllen.
  • Feuerlöschgeräte sind in angemessener Zahl aufzustellen.
  • Müllbehälter, die in Innenräumen platziert werden, müssen über dicht schließende Deckel verfügen und aus nicht entflammbaren Substanzen hergestellt sein. Bei Veranstaltungsende sind Müllbehälter aus schwer entflammbaren Materialien erlaubt, sofern sie geleert werden. Eine Ansammlung von brennbaren Abfällen in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und innerhalb von Räumen ist untersagt.

Hausrecht

  • Wenn Sie den Veranstaltungsort mieten, obliegt es Ihnen, das geltende Hausrecht zu wahren.  
  • Der Veranstalter behält das Recht vor, einem "Störer" ein Hausverbot zu erteilen und ihn zum Verlassen des Geländes aufzufordern.
  • Die Anwendung körperlicher Gewalt zur Durchsetzung des Hausrechts ist rechtens, solange die Grenzen der gebotenen Notwehr eingehalten werden und Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
  • Im Regelfall ist es jedoch ratsamer, die Polizei hinzuzuziehen, um einen Störer von der Feier zu entfernen.
  • Ebenfalls sollten Sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Einlasskontrollen, Parkplatzwächter oder Ordner bereitstellen.
  • Der Getränkeausschank sollte glasfrei sein, damit Glasflaschen nicht als Wurfgeschosse in Konfliktsituationen verwendet werden.

3. Den Tanz in den Mai anmelden – So geht’s

Bieten Sie bei Ihrer Veranstaltung Getränke bzw. Lebensmittel an, dann ist der Tanz in den Mai an das Gaststättengesetz gebunden. Folglich benötigen Sie eine Genehmigung für Ihr Event und sind verpflichtet, dieses bei dem zuständigen Bürgermeisteramt bzw. Ordnungsamt anzumelden.

Folgendes gilt es bei der Anmeldung zu beachten:

  • Sie müssen die Genehmigung mindestens 14 Tage vor Beginn der Feier beantragen.
  • Die Genehmigung umfasst Informationen zur Lage und Art der Räumlichkeiten, die Vorgehensweise beim Getränkeausschank sowie den Anlass und die geplante Dauer des Events.
  • ⁣Veranstaltungen, die länger als vier Tage andauern, erfordern eine zusätzliche Erlaubnis durch die Gaststättenbehörde.

 

Den Tanz in den Mai bei der GEMA anmelden

Sofern Sie Musik bei Ihrer Maifeier abspielen, ist neben der Anmeldung bei dem Bürgermeisteramt/Ordnungsamt, eine ergänzende Anmeldung bei der GEMA erforderlich. Der Grund: Die GEMA ist für den Schutz von Musikerrechten zuständig und verlangt entsprechende Gebühren für die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik.

Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob es sich um eine musikalische Darbietung vor Ort handelt oder Musik abgespielt wird, in jedem Fall ist eine Gebühr fällig. Bestenfalls melden Sie die Maifaier bis zu 14 Tage vor Beginn bei der GEMA an.

  • Tipp: Wann ein Verein ansonsten noch GEMA-Gebühren zahlen muss, erfahren Sie in unserem Vereinswiki:

► zum Artikel

4. Die Veranstalterhaftpflicht – So schützen Sie sich beim Tanz in den Mai

Obgleich Prävention zweifellos von großer Bedeutung ist, gibt es Situationen, in denen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden nicht vermieden werden kann. In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell zu reagieren.

Unser Expertentipp: Investieren Sie in eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt Ihren Verein im Ernstfall vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen. Überdies haben Sie die Möglichkeit, die Veranstalterhaftpflicht noch bis zu 24 Stunden vor der Veranstaltung abzuschließen.

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Zusätzlicher Schutz durch die Veranstaltungsausfallversicherung

Des Weiteren sollten Sie auf Ereignisse gefasst sein, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen. Beispielsweise kann der Hauptorganisator plötzlich ausfallen oder die Veranstaltungsstätte unerwartet schließen.

Mit einer zusätzlichen Veranstaltungsausfallversicherung sichern Sie sich finanziell ab, falls Sie Ihr Event unvorhergesehen absagen oder abbrechen. Zudem können Sie optional Witterungseinflüsse zu Ihrem Tarif hinzubuchen. Sie haben zwei Wochen, um die Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.

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