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Walpurgisnacht – Die ultimative Checkliste für eine unbeschwerte Vereinsveranstaltung


Walpurgisnacht

Die Walpurgisnacht ist eine seit Jahrhunderten in Nord- und Mitteleuropa gefeierte Tradition. Besonders im deutschen Vereinsleben ist dieser heidnische Brauch tief verwurzelt und wird mit ausgelassenen Festlichkeiten, schaurigen Kostümen und spektakulären Feuern zelebriert.

Doch die Walpurgisnacht hat auch ihre dunklen Seiten. Bereits 2017 verbot etwa die Stadt Heidelberg das Walpurgisnachtfest aufgrund eines Schwerverletzten und einem Waldbrand infolge der Feierlichkeiten. Für Vereine heißt das Vorsicht walten lassen, denn als Veranstalter haften sie für Schäden dieser Art mit dem Vereinsvermögen.

Damit Sie dennoch unbesorgt in den Frühling starten können, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen die wichtigsten Schritte für eine sichere Walpurgisnachtfeier aufzeigt. Im Anschluss gibt es dann noch einen Expertentipp für Sie.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Walpurgisnacht ist ein traditionelles Frühlingsfest, das in der letzten Aprilnacht gefeiert wird. Menschen treffen sich zu Umzügen, Feiern und Feuern, oft verkleidet als Hexen oder Teufel.
  • Als Veranstalter einer Walpurgisnachtfeier trägt ein Verein gemäß § 31 BGB die Haftung für alle während der Veranstaltung entstandenen Personenschäden und Sachschäden an Dritten, unabhängig von der Größe der Veranstaltung. Die Veranstalterhaftpflicht sorgt im Fall der Fälle für Sicherheit.
  • Um Haftungsrisiken zu minimieren, sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Dazu gehört die Einholung von Genehmigungen vom Ordnungsamt, die Organisation von Aufsichtspersonal, Rettungsdiensten und Brandwachen sowie Brandschutzmaßnahmen.

2. Haftungsrisiken in der Walpurgisnacht

Als Veranstalter einer Walpurgisnachtfeier haftet ein Verein gemäß § 31 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für jegliche Personenschäden und Sachschäden, die Dritten während der Veranstaltung widerfahren; Verkehrssicherungspflicht eingeschlossen. Dazu zählen sowohl Mitglieder des Vereins als auch Nicht-Mitglieder (z.B. Helfer oder Besucher).

Die Größe der Veranstaltung spielt dabei im Übrigen keine Rolle, in jedem Fall haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.

    Wer trägt die Verantwortung für den entstandenen Schaden?

    Während bei einer privaten Feier die Haftpflichtversicherung greift, ist bei einem Schadensereignis, im Zuge einer Vereinsveranstaltung wie der Walpurgisnacht, weder die private Haftpflicht der Mitglieder noch die Vereinshaftpflicht zuständig.

    Die Folge: Der Verein muss als Veranstalter selbst bei Schadenersatzforderungen mit seinem Vereinsvermögen geradestehen. Für den herkömmlichen Verein ist eine solche finanzielle Belastung nicht zu stemmen.

    Schlimmstenfalls hat dies außerdem Auswirkungen auf den Vereinsvorstand. Denn das Versäumnis, eine ergänzende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, kann ihm als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. 

    ► Mehr Infos zur Vereinshaftpflicht

      Ist es möglich, dass der Vorstand des Vereins persönlich haftbar gemacht wird?

      Grundsätzlich wird bei Unfällen stets individuell je nach Situation entschieden. Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (z.B. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht), so kann tatsächlich auch der Vorstand belangt werden. Das finale Urteil liegt allerdings beim Richter.

        Deckt die Vereinshaftpflicht auch Vereinsveranstaltungen ab?

        Generell erstreckt sich die Vereinshaftpflicht auch auf Vereinsveranstaltungen, sofern diese im Sinne des satzungsgemäßen Vereinszwecks abgehalten werden. Ebenso sind die individuellen gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder im Zuge ihrer Tätigkeit für den Verein bei solchen Veranstaltungen mitversichert.

        Ist jedoch ein erhöhtes zusätzliches Risiko mit der Veranstaltung verbunden, etwa ein Feuer oder ein Umzug im Rahmen der Walpurgisnacht, ist die Deckung durch die Vereinshaftpflicht nicht mehr gegeben.

          3. Sicherheit in der Walpurgisnacht – Die wichtigsten Maßnahmen in einer Checkliste

          Um Haftungsrisiken in der Walpurgisnacht vorzubeugen, gilt es zunächst, die richtigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Im Folgenden eine Checkliste mit den wichtigsten Maßnahmen:

          • Zustimmung: Für die Veranstaltung einer Walpurgisnachtfeier auf einer öffentlichen Fläche ist zunächst die Zustimmung des Ordnungsamtes einzuholen. Auf einer privaten Fläche entsprechend die Zustimmung des Eigentümers. Kontaktieren Sie die jeweils zuständige Partei, sobald der Termin für die Feier feststeht.
          • Nutzung öffentlicher Verkehrswege: Nutzen Sie im Rahmen der Walpurgisnachtfeier öffentliche Verkehrswege (z.B. Bürgersteige), muss ebenfalls eine Erlaubnis eingeholt werden (siehe § 29 Abs. 2 StVO).
          • Verkehrsrechtliche Auflagen: Mit der Genehmigung für Ihre Veranstaltung erhalten Sie vom Ordnungsamt zusätzliche Auflagen zur Verkehrssicherheit. Diese sind durchgehend einzuhalten.
          • Aufsichtspersonal: Organisieren Sie ausreichend Aufsichtspersonal zur Überwachung der Walpurgisnachtfeier. 
          • Rettungsdienst und Brandwache: Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten; dazu gehört einerseits die Organisation eines Rettungsdienstes und andererseits die Bereitstellung einer Brandwache.
          • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Um den Rettungsdienst zu unterstützen, sollten Sie des Weiteren Vereinsmitglieder in Erste-Hilfe-Maßnahmen schulen, sodass diese im Notfall reagieren können, bis der Rettungsdienst eintrifft. Informieren Sie sich zusätzlich beim Ordnungsamt darüber, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sind.
          • Brandschutz: Im Sinne des Brandschutzes müssen Feuergassen sowie Feuerzufahrten gekennzeichnet und freigestellt werden. Obendrein sind die Sicherheitsabstände zwischen Ständen, Buden und Zelten zu bedenken. Zuletzt sollten Sie die Dekoration auf Brandsicherheit überprüfen. Bestenfalls ziehen Sie außerdem die Feuerwehr hinzu. Häufig stellt diese auch Merkzettel zum Brandschutz bereit.
          • Baurechtliche Bestimmungen: Sind besondere Konstruktionen für die Walpurgisnacht geplant, beispielsweise Zelte, fliegende Bauten u.ä., so sind überdies die Auflagen des Baurechts zu berücksichtigen. Demzufolge ist die Aufstellung der jeweiligen Konstruktion erst nach Vorlage des Prüfbuchs durch das Baurechtsamt möglich. Es ist ratsam, sich diesbezüglich frühzeitig mit dem Zeltverleih kurzzuschließen.

          4. Walpurgisnachtfeier richtig absichern – Unser Expertentipp

          Obwohl Prävention zweifellos von großer Bedeutung ist, kommt es trotz der besten Vorsichtsmaßnahmen vor, dass ein Schaden nicht vermieden werden kann. In solchen Situationen ist es entscheidend, rasch auf den entstandenen Schaden zu reagieren.

          Unser Expertentipp: die Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt Ihren Verein im Worst Case vor allen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen. Ferner noch verlangen einige Locations mittlerweile eine solche Veranstalterhaftpflicht, wenn Sie diese anmieten wollen. Sie können die Veranstalterhaftpflicht bis zu 24 Stunden vor der Veranstaltung abschließen.

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