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Versicherungsthemen

Maibaum aufstellen im Verein – Die ultimative Sicherheitscheckliste


Maibaum aufstellen im Verein – Die ultimative Sicherheitscheckliste

Das Aufstellen des Maibaums hat in vielen Regionen im DACH-Raum lange Tradition. Jedes Jahr versammelt sich hier die Gemeinde, um den Frühling zu empfangen. Gerade aus dem Vereinsleben ist dieser Brauch nicht mehr wegzudenken.

Was beim Feiern jedoch oft übersehen wird: Das Maibaumaufstellen birgt ein Haftungsrisiko. Denn als Veranstalter des Maifests ist der Verein für Schäden verantwortlich, die während des Aufstellens entstehen. Im Worst Case haftet der Vorstand sogar mit seinem persönlichen Vermögen.

Damit Sie sich unbeschwert auf die Feierlichkeiten konzentrieren können, haben wir eine Checkliste mit den 5 wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen zum Maibaum aufstellen im Verein für Sie zusammengestellt.

Anschließend haben wir dann noch einen Expertentipp für Sie!

Die wichtigsten Schritte im Überblick: 

  • Helfer, Mitarbeiter und Mitglieder gemäß den DGUV-Vorschriften absichern.
  • Maibaumbereich mit Absperrbändern, Posten oder Zäunen vor Dritten sichern.
  • Maibaum während des Transports fixieren und überstehende Ladung deutlich kennzeichnen.
  • Sicherheitsvorkehrungen je nach Aufstelltechnik treffen.
  • Den Maibaum regelmäßig auf Schäden prüfen.
  • Veranstalterhaftpflicht abschließen, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern.

1. Eignung der Helfer sicherstellen

Als Veranstalter ist der Verein dafür verantwortlich, ein sicheres Arbeiten am Maibaum zu gewährleisten. In erster Linie heißt das, die Sicherheitsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einzuhalten. 

Ehrenamtliche Helfer, Mitarbeiter und Vereinsmitglieder müssen demnach über ausreichende handwerkliche Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit dem Maibaum verfügen, um sich an den Arbeiten zu beteiligen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Motorsägen oder Winden einsetzen.

Zudem müssen Sie Helfer mit Schutzausrüstung wie Helmen, Handschuhen und Sicherheitsschuhen ausstatten. Alle Beteiligten sind darüber hinaus verpflichtet, sich einer Sicherheitsunterweisung zu unterziehen. Diese sollte sowohl die Gefahrenquellen als auch Notfallmaßnahmen abdecken.

Benennen Sie schließlich noch einen Verantwortlichen mit klarer Weisungsbefugnis, um einen reibungslosen Ablauf beim Aufstellen des Maibaums sicherzustellen.

  • Hinweis: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, falls die Gemeinde den Maibaumaufbau anordnet. Andernfalls sollten sich Helfer privat versichern.

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2. Schutz von Dritten gewährleisten

Dritte fallen beim Maibaumaufstellen ebenfalls unter die Schutzpflicht des Vereins. Um Unfälle und unbefugten Zutritt zu verhindern, muss der Bereich um den Maibaum daher gesichert werden. Dies erfolgt mithilfe von Absperrbändern, Posten, Schutzwänden oder Zäunen. Den Zugang zum Arbeitsbereich müssen Sie so lange kontrollieren, bis keine Gefahr mehr besteht.

Zusätzlich sollten Sie wetterbedingte Risiken (z.B. starke Winde oder rutschige Böden durch Regen) bedenken. Prüfen Sie vor dem Aufstellen regelmäßig die Wettervorhersage. Je nach Wetterlage ergreifen Sie dann präventive Maßnahmen.

Für unvorhergesehene Ereignisse muss zudem ein Notfallplan vorhanden sein, der schnellen Zugriff auf Erste-Hilfe-Materialien (sowie die Benachrichtigung von Rettungskräften beinhaltet.

3. Den Maibaum sicher transportieren

Bevor Sie den Maibaum aufstellen, müssen Sie diesen zunächst sicher zum Zielort bringen.

Berücksichtigen Sie dabei die folgenden Vorgaben:

  • Es sind mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel zu verwenden.

  • Überstehende Ladung darf die Beleuchtung und Kennzeichen nicht verdecken.

  • Ab einem Überstand von einem Meter ist eine rote Fahne oder Tafel erforderlich; bei Dunkelheit muss eine rote Beleuchtung angebracht werden.

  • Die Ladung darf bei einer maximalen Transportstrecke von 100 km höchstens 3 Meter über die Fahrzeugkante hinausragen.

  • Der Transport von Personen auf Anhängern ist nicht gestattet.

  • Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen (mindestens Klasse B/BE).

  • Es gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer.

4. Den Maibaum ordnungsgemäß festigen

Es ist so weit, der Maibaum kann aufgestellt werden! Auch hier gibt es jedoch einige Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Welche genau hängt von der Befestigungsart ab, da jede Technik ihre eigenen Risiken mit sich bringt:

Befestigung mit Schraubbolzen und U-Eisen

Der Maibaum wird in einer festen Position angehoben und mit Schraubbolzen sowie U-Eisen fixiert.

Verkeilung in einer Aufnahmegrube

Der Baum wird in eine Grube eingesetzt und fachgerecht verkeilt. Präzision ist hier entscheidend. Berücksichtigen Sie deshalb stets die Bodenbeschaffenheit.

Traditionelles Aufstellen mit Schwalben (Hebestangen)

Die erste Hebestange wird an einem sicheren Punkt, meist an der Basis des Maibaums, positioniert. Weitere Hebestangen folgen in gleichmäßigem Abstand und im richtigen Winkel. Gute Kommandos und eine Seilsicherung erhöhen die Sicherheit zusätzlich.

Einsatz von Winden oder technischen Hilfsmitteln

Der Maibaum wird mit technischen Geräten gehoben, wobei Helfer und Maschinenführer ständig miteinander kommunizieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Einsatz eines Autokrans

Diese Methode zählt als die sicherste, da der Kran eine präzise Handhabung des Maibaums ermöglicht.

5. Maibaum regelmäßig warten

Auch wenn der Maibaum steht, bleibt Ihre Sorgfaltspflicht als Verantwortlicher bestehen. So müssen Sie weiterhin die Standardsicherheit des Maibaums über eine fachgerechte Berechnung prüfen. Nach dem ersten Jahr ist der Baum durch eine holzfachkundige Person zu kontrollieren. 

Achten Sie dabei insbesondere auf:

  • Schäden infolge von Witterungseinflüssen
  • Alterung Fäulnis
  • Rissbildung
  • Lockerung der Verankerung
  • Sonstige Einwirkungen

Neben den regulären Kontrollen ist es ratsam, außerplanmäßige Prüfungen infolge von Unwettern wie Stürmen, Blitzschlag oder Regenfällen durchzuführen. Denn diese Wetterereignisse können die Stabilität des Baumes erheblich beeinträchtigen. Stellen Sie Mängel fest, sind umgehend Maßnahmen zur Sicherung und Instandsetzung einzuleiten. 

Nach zwei Jahren Standzeit ist eine Begutachtung durch einen IHK-Holzsachverständigen erforderlich. Spätestens nach fünf Jahren muss der Maibaum schließlich entfernt werden, um Sicherheitsrisiken aufgrund von Materialermüdung zu vermeiden. 

  • Tipp: Viele Vereine entscheiden sich mittlerweile für pflegeleichte Alternativen wie Aluminium-Maibäume, um sich die aufwendige Wartungsarbeit zu ersparen.

6. Unser Expertentipp: Mit dem richtigen Versicherungsschutz vor dem Worst Case absichern

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kann es beim Transport oder Aufstellen eines Maibaums zu Unfällen kommen. In solchen Fällen haftet stets der Organisator. Für gewöhnlich heißt das der Verein. Im Worstcase steht aber der Vorstand mit seinem Privatvermögen gerade.

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt Sie im Fall der Fälle vor Unkosten. Diese deckt sämtliche Schäden ab, die während der Veranstaltung entstehen – sei es an Personen, Sachen oder Vermögen. Ebenfalls ist der Auf- und Abbau des Maibaums versichert.

  • Hinweis: Sie können die Veranstalterhaftpflicht noch bis zu 24 Stunden vor dem Aufstellen des Maibaums abschließen.

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