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Warum Vereine eine spezielle Haftpflichtversicherung brauchen


Warum Vereine eine spezielle Haftpflichtversicherung brauchen

Vereine stehen aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Stellung vor ganz anderen Risiken als Unternehmen oder Privatpersonen. Sie haften für sämtliche Schäden, die Dritten während einer Vereinsaktivität entstehen.

Ist ein Schaden groß, kann dies sogar die Existenz des Vereins bedrohen – vor allem, da die private Haftpflicht der Mitglieder im Vereinskontext in der Regel nicht greift.

Genau aus diesem Grund ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für den Verein unverzichtbar. Sie schützt ihn vor finanziellen Belastungen und bietet die notwendige Sicherheit, um den Vereinsbetrieb sorgenfrei fortzuführen.

Als Experte für Vereinsversicherungen mit über 70 Jahren Erfahrung kennt die Bernhard Assekuranz die Herausforderungen, denen Vereine tagtäglich gegenüberstehen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, in welchen Fällen die Vereinshaftpflicht greift, für wen sie geeignet ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vereine sind täglich Haftungsrisiken durch Personenschäden und Sachschäden ausgesetzt. Solche Schäden können finanzielle Belastungen verursachen, die im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen.
  • Da private Haftpflichtversicherungen Schäden bei der Vereinstätigkeit meist nicht abdecken, ist eine spezielle Vereinshaftpflichtversicherung erforderlich, um den Verein vor hohen finanziellen Belastungen zu schützen.
  • Eine Vereinshaftpflicht sollte alle relevanten Risiken wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Zudem sollten Sie die Deckungssumme, den Leistungsumfang, die Vertragslaufzeiten und mögliche Zusatzleistungen im Blick behalten.

1. In welchen Fällen haften Vereine?

Vereine haften prinzipiell, für sämtliche Personenschäden, Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die Dritten im Rahmen einer Vereinsaktivität widerfahren. Verletzt der Vereinsvorstand seine Pflichten indessen grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, haftet er mit seinem Privatvermögen.

 

Welche speziellen Risiken kommen auf Vereine zu?

Sei es bei der regulären Vereinsarbeit, einer Vereinsveranstaltung oder bei gemeinschaftlichen Aktivitäten: Vereine sind täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Besonders im Umgang mit Mitgliedern, Gästen oder externen Dienstleistern entstehen so schnell unerwartete Situationen, die den Verein in eine schwierige Lage bringen und schlimmstenfalls in Schadensersatzansprüche münden.

Zu den häufigsten Schäden im Vereinskontext gehören dabei unter anderem:

  • Personenschäden: Verletzungen von Vereinsmitgliedern oder Dritten.
  • Sachschäden: Schäden an fremdem Eigentum.
  • Fahrlässigkeitsschäden: Fehler oder Versäumnisse vonseiten des Vorstands oder Mitgliedern.
  • Mietsachschäden: Beschädigungen an gemieteten Räumlichkeiten oder Grundstücken durch den Verein.
  • Umweltschäden: Schäden, die durch umweltbezogene Einflüsse entstehen.
  • Schlüsselverlust: Verlust von Schlüsseln im Besitz Dritter.
  • Be- und Entladeschäden: Schäden, die während des Be- oder Entladens fremder Fahrzeuge verursacht werden.

Hinzukommen außerdem die finanziellen Einbußen infolge von Schadenersatzansprüchen. Immerhin treffen diese gemeinnützigen Vereine häufig härter als andere Organisationen. Schlimmstenfalls droht dem Verein sogar Insolvenz.

2. Warum ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vereine sinnvoll?

Die Wichtigkeit einer speziellen Haftpflichtversicherung ist für Vereine nicht zu unterschätzen. So raten sowohl der Gesetzgeber als auch Experten, wie die Bernhard Assekuranz, ausdrücklich zur Absicherung durch eine Vereinshaftpflichtversicherung.

Der Grund: Die private Haftpflichtversicherung der Mitglieder greift in den allermeisten Fällen nicht bei Schäden, die bei der Vereinstätigkeit eintreten. Für den Verein bedeutet das eine hohe finanzielle Belastung, die im schlimmsten Fall sogar seine Existenz gefährdet.

 

Welche Schäden sind über die Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert?

Laut Spezialisten, von der Bernhard Assekuranz muss, eine ganzheitliche Vereinshaftpflicht die folgenden Bereiche abdecken:

  • Personen- und Sachschäden: Personen- und Sachschäden, wie Verletzungen im Sportverein oder Schäden an wertvollen Gegenständen im Kulturverein, lassen sich trotz bester Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig vermeiden. Eine gute Vereinshaftpflicht federt diese ab und gleicht so die finanziellen Folgen aus.
  • Vermögensschäden: Doch die Vereinshaftpflichtversicherung sollte Ihren Verein nicht bloß vor Personen- und Sachschäden, sondern auch vor den daraus stammenden Vermögensschäden schützen. Dazu zählen beispielsweise Einkommensverluste von Personen, die aufgrund einer Verletzung vorübergehend arbeitsunfähig sind.
  • Rechtliche Unterstützung: Um optimalen Schutz zu gewährleisten, muss Sie darüber hinaus unberechtigte Forderungen abwehren können. Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzforderungen sollten mit der Vereinshaftpflicht keine existenzielle Gefahr für den Verein darstellen.

Hinweis: Der Vereinsvorstand und die Vereinsorgane haften im Worst Case mit ihrem Privatvermögen für grob fahrlässige und vorsätzliche Fehlhandlungen. In einem solchen Szenario greift die Vereinshaftpflicht nicht länger. Experten von der Bernhard Assekuranz empfehlen daher stattdessen die ergänzende D&O-Versicherung für Vereine.

► Mehr Informationen zur D&O-Versicherung für Vereine

3. An wen richtet sich die Vereinshaftpflicht?

Die Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich an gemeinnützige Organisationen ohne Gewinnstreben. Entsprechend muss ein Verein im Vereinsregister eingetragen sein sowie eine Satzung besitzen, um diese abschließen zu können. Der Versicherungsschutz umfasst derweil aktive Vereinsmitglieder, Mitarbeiter, Ehrenamtler sowie all diejenigen, die im Auftrag des Vereins handeln.

 

Wie lässt sich der Versicherungsschutz individuell auf die Anforderungen Ihres Vereins abstimmen?

Jeder Verein benötigt einen Versicherungstarif, der exakt auf seine Satzung, Ziele, Vereinsveranstaltungen und Strukturen zugeschnitten ist. Die Spezialisten der Bernhard Assekuranz empfehlen daher den Abschluss individueller Rahmenverträge, die individuell angepasste Lösungen für verschiedene Tätigkeitsbereiche bieten.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen Beispiele, wie der Versicherungsschutz auf die Anforderungen eines Vereins abgestimmt werden kann:

Bildungseinrichtungen

Bildungseinrichtungen wie Hochschulen und Weiterbildungszentren tragen Verantwortung für Lehrpläne, Berufspraktika und Seminare. Eine passende Haftpflichtversicherung sollte deshalb auch Betriebsstätten-Risiken und optionale Angebote wie Ferienkurse abdecken.

Übernachtungshäuser

Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen müssen sich gegen Risiken bei der Lebensmittelsicherheit sowie die Aufsichtspflichten für Spielplätze und bereitgestelltes Spielzeug absichern.

Kunst- und Kultureinrichtungen

Risiken bei Veranstaltungen und gastronomischen Angeboten erfordern eine angepasste Haftpflichtversicherung, ergänzt durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Kommunale Jugendarbeit

Kommunale Jugendarbeit umfasst oftmals Bildungsreisen und Ferienprogramme, weshalb eine umfassende Absicherung der Aufsichtspflicht und eine Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung für Ausflüge unabdingbar sind.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Wahl der richtigen Versicherung von den Experten der Bernhard Assekuranz beraten. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, schnell das passende Deckungskonzept für Ihren Verein zu finden.

► Passende Absicherung finden

4. Was sollten Vereine hinsichtlich der Vereinshaftpflicht beachten?

Bei der Wahl der richtigen Vereinshaftpflichtversicherung spielen nicht nur Kosten eine Rolle. Als Spezialist für Vereinsversicherungen rät die Bernhard Assekuranz darüber hinaus, die folgenden Aspekte sorgfältig zu prüfen, um den optimalen Schutz für Ihren Verein sicherzustellen.

  • Umfassender Schutz: Wesentlich ist, dass die Vereinshaftpflicht alle relevanten Haftungsrisiken absichert, insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie finanzielle Verluste des Vereins und Dritter einschließt.
  • Deckungssumme: Eine ausreichende Deckungssumme ist unerlässlich, um hohe Schadensersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abzudecken. Die Experten der Bernhard Assekuranz empfehlen hier eine Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro.
  • Versicherungsumfang: Informieren Sie sich zum genauen Leistungsumfang Ihrer Versicherung. Welche Schäden sind abgedeckt? Wer gehört zum versicherten Personenkreis? Und in welchem Geltungsbereich gilt der Versicherungsschutz? Ein passgenauer Schutz ist derweil entscheidend, damit die Bedürfnisse des Vereins optimal abgesichert sind.
  • Laufzeit und Vertragskonditionen: Beachten Sie zudem die Vertragslaufzeit sowie die Regelungen zur Verlängerung und Kündigung des Vertrags.
  • Individuelle Zusatzleistungen: Abhängig von den Zielen und Strukturen Ihres Vereins, können ergänzende Leistungen notwendig sein. Bildungseinrichtungen tragen beispielsweise ein zusätzliches Betriebsstätten-Risiko, während Vereine, die sich in der Jugendarbeit engagieren, Aufsichtspflichten berücksichtigen müssen.

5. Was kostet eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vereine?

Was genau eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vereine kostet, variiert von Verein zu Verein und hängt von diesen Faktoren ab:

  • der Anzahl der Mitglieder
  • der Anzahl der Mitarbeiter und Aushilfen
  • dem Vereinszweck
  • Zusätzliche Risiken (z.B. durch Großveranstaltungen oder Einsatz von Sportgeräten)

Tipp: Im Versicherungscheck der Bernhard Assekuranz können Sie Ihren Versicherungsbedarf in nur zwei Schritten kostenlos und unverbindlich ermitteln:

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6. Welche weiteren Versicherungen benötigen Vereine ansonsten noch?

Neben der Vereinshaftpflichtversicherung gibt es einige weitere Versicherungen, die Spezialisten, wie die Bernhard Assekuranz, Vereinen ans Herz legen. Ferner noch unterscheiden die Experten zwischen grundlegenden und empfohlenen Versicherungen.

 

Grundlegende Versicherungen

Haftungsversicherungen sind unverzichtbar für jeden Verein, da sie vor erheblichen Haftungsrisiken schützen – sowohl gegenüber Mitgliedern als auch gegenüber Dritten. Sie prüfen zunächst die Haftungsfrage und übernehmen anschließend entweder die Abwehr unberechtigter Ansprüche oder die Regulierung von Schäden.

Abgesehen von der Vereinshaftpflicht gehören dazu:

Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung

Sichert Vorstandsmitglieder und Vereinsorgane vor finanziellen Einbußen durch Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen ab, die sonst ihr Privatvermögen gefährden könnten.

► Mehr Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung

Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Ergänzt die Vereinshaftpflichtversicherung und deckt spezifische Risiken bei öffentlichen Veranstaltungen ab.

► Mehr Informationen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

Reiseveranstalter-Versicherung

Schützt Vereine, die Reisen mit mehreren Leistungen anbieten, vor Haftungsrisiken durch eigene oder Partnerfehler.

► Weitere Infos zur Reiseveranstalter-Haftpflicht

Empfohlene Versicherungen

Haben Sie die Haftungsrisiken des Vereins abgesichert, ist ein wesentlicher Schritt geschafft. Abhängig von der Vereinsstruktur könnten jedoch weitere Versicherungen notwendig sein:

Rechtsschutzversicherung

Trägt Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten.

► Mehr Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Cyber-Versicherung

Schützt vor finanziellen Belastungen infolge von Cyberangriffen.

► Mehr Informationen zur Cyber-Versicherung

Inhaltsversicherung

Übernimmt Kosten bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser und mehr an Vereinsräumen und Inventar.

► Mehr Informationen zur Inhaltsversicherung

7. Fazit

Ein umfassender Versicherungsschutz ist für Vereine unentbehrlich, um die zahlreichen Risiken abzusichern, die im Rahmen von Vereinsaktivitäten auftreten. Die Vereinshaftpflicht bildet dabei die Basis und ist essenziell für die finanzielle Sicherheit und Stabilität eines Vereins.

Eine professionelle Beratung, wie sie der Experte für Vereinsversicherungen, die Bernhard Assekuranz anbietet, unterstützt Sie derweil, maßgeschneiderte Konzepte zu erstellen, die genau auf die Bedürfnisse und Tätigkeitsfelder Ihres Vereins abgestimmt sind.

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