Was ist der Unterschied zwischen gemeinnützigem Verein und Förderverein?
Rechtlich gesehen funktioniert der Förderverein als gewöhnlicher Verein. Der Förderverein verfügt allerdings über ein Alleineinstellungsmerkmal, er ist nämlich vom Grundsatz der Unmittelbarkeit ausgenommen.
Damit muss der Förderverein nicht unmittelbar einem gemeinnützigen Zweck dienen. Vielmehr ist der Vereinszweck des Fördervereins finanzielle Mittel für eine gemeinnützige Einrichtung zu beschaffen, in dem er diese an Geldgeber vermittelt.
In welcher Form die Mittel überreicht werden, spielt im Übrigen keine Rolle. Sachgüter, Geldzuwendungen und Darlehen sind gleichermaßen erlaubt. Bedingung ist jedoch, dass die durch den Förderverein erworbenen Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke genutzt werden
Bei einem gewöhnlichen Verein richtet sich der Vereinszweck hingegen meist auf bestimmte gemeinnützigen Freizeitinteressen. Ebenso dienen Veranstaltungen im herkömmlichen Verein der Geselligkeit. In einem Förderverein sind diese eher Mittel zum Zweck, um Spender und Sponsoren zu erreichen und ein Netzwerk aufzubauen bzw. zu pflegen.