Welche Veranstaltungen sind GEMA-gebührenpflichtig?
Generell sind nur öffentliche Veranstaltungen GEMA-gebührenpflichtig. Das Abspielen von Musik auf privaten Veranstaltungen wie Familienfeiern, privaten Partys oder Geburtstagsfeiern, ist nicht vergütungspflichtig. Ebenso ist die Verwendung eines Radios im Aufenthaltsraum nicht gebührenpflichtig.
Als öffentlich gilt eine Veranstaltung erst, wenn bestimmungsgemäß Personen an der Veranstaltung teilnehmen können, die keinen persönlichen Kontakt zum Veranstalter bzw. Verein haben. Ist die Vereinsveranstaltung also öffentlich, so muss sie auch bei der GEMA gemeldet werden. Das Ausmaß der Veranstaltung und auch ob die Veranstaltung wirtschaftliche Zwecke verfolgt, hat in Bezug auf die Vergütungspflicht bei der GEMA keinerlei Einfluss.
Die GEMA unterteilt alle gebührenpflichtigen Veranstaltungen in 4 Klassen, von denen jede einen eigenen Tarif für die GEMA-Gebühr erhält:
- Veranstaltung mit Livemusik
- Veranstaltung mit Tonträgermusik
- Veranstaltung mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern
- Veranstaltung mit Unterhaltungs- und Tanzmusik, mit Tonträgerwiedergabe, mit Veranstaltungscharakter
Ist eine Anmeldung vom Vereinsfest oder der Vereinsveranstaltung bei der GEMA Pflicht?
Die Anmeldung des Vereinsfestes oder der Vereinsveranstaltung bei der GEMA ist immer dann Pflicht, wenn bestimmte urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich bei der Veranstaltung vorgespielt wird.
Hierzu zählt übrigens nicht nur Musik, die im Hintergrund per Anlage abgespielt wird, sondern auch Halbzeitmusik bei Sportveranstaltungen, Cover-Songs und Musik am Tag der offenen Tür.
Spielt es für die GEMA eine Rolle, ob Veranstaltung im Freien oder im Vereinsheim stattfinden?
Ob eine Veranstaltung im Freien oder im Vereinsheim stattfindet, ist im Sinne der Vergütungspflicht an die GEMA nicht weiter wichtig. Wesentlich ist vielmehr, ob die Veranstaltung in der Öffentlichkeit oder privat stattfindet.
Einen Unterschied bei Veranstaltungen im Freien gibt es allerdings schon. Und zwar bei der Berechnung der Kosten. Die GEMA hat hier nämlich laut Bundesgerichtshof die Möglichkeit, die Gebühren anhand der Quadratmeteranzahl der Veranstaltungsfläche zu bemessen. In diesem Fall fließt die komplette Beschallungsfläche in die Erhebung der Kosten ein.
Gibt es GEMA-Gebühren für Veranstaltung ohne Eintritt?
Für eine Veranstaltung mit Eintrittsgeld ist die GEMA-Anmeldung ausnahmslos verpflichtend. Das gilt sogar dann, wenn die gespielte Musik nicht urheberrechtlich geschützt ist. Ist das der Fall, so sollte der Verein dies im Anmeldeformular anmerken.
Darüber hinaus sollte eine Musikfolge hinzugefügt werden, damit die GEMA, die entsprechende Musik auf geschützte Werke überprüfen kann. Dasselbe gilt auch für Vereinsveranstaltungen ohne Eintritt. So sind diese ebenfalls GEMA-gebührenpflichtig, insofern Sie öffentlich urheberrechtlich geschützte Werke verwenden.