Welche Veranstaltungen sind GEMA-gebührenpflichtig?
Generell sind nur öffentliche Veranstaltungen GEMA-gebührenpflichtig. Das Abspielen von Musik auf privaten Veranstaltungen wie Familienfeiern, privaten Partys oder Geburtstagsfeiern, ist nicht vergütungspflichtig. Ebenso ist die Verwendung eines Radios im Aufenthaltsraum nicht gebührenpflichtig.
Als öffentlich gilt eine Veranstaltung erst, wenn bestimmungsgemäß Personen an der Veranstaltung teilnehmen können, die keinen persönlichen Kontakt zum Veranstalter bzw. Verein haben. Ist die Vereinsveranstaltung also öffentlich, so muss sie auch bei der GEMA gemeldet werden. Das Ausmaß der Veranstaltung und auch ob die Veranstaltung wirtschaftliche Zwecke verfolgt, hat in Bezug auf die Vergütungspflicht bei der GEMA keinerlei Einfluss.
Die GEMA unterteilt alle gebührenpflichtigen Veranstaltungen in 4 Klassen, von denen jede einen eigenen Tarif für die GEMA-Gebühr erhält:
- Veranstaltung mit Livemusik
- Veranstaltung mit Tonträgermusik
- Veranstaltung mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern
- Veranstaltung mit Unterhaltungs- und Tanzmusik, mit Tonträgerwiedergabe, mit Veranstaltungscharakter