Auch wenn ein gemeinnütziger Verein in der Regel den Rundfunkbeitrag zahlen muss, so gibt es dennoch einige Ausnahmefälle eine GEZ-Befreiung zu erhalten. Hat ein Verein zum Beispiel keine Mitarbeiter oder Betriebsstätten, so muss er auch keinen Rundfunkbeitrag entrichten.
Als Betriebstätte muss dabei kein klassisches Büro sein, es genügt bereits, wenn regelmäßig und dauerhaft in einem Raum gearbeitet wird. Werden Räumlichkeiten also nur ab und an genutzt, so zählen sie nicht als Betriebstätte. Entsprechend fällt auch der Rundfunkbeitrag weg.
Ebenso kann sich ein Verein von der GEZ befreien lassen, wenn er ausschließlich ehrenamtliche Jobs anbietet. Das geht im Übrigen auch dann noch, wenn die Ehrenamtler eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit erhalten. Und auch wenn lediglich 1-Euro-Jobber eingesetzt werden, zahlt der Verein keinen Rundfunkbeitrag.
GEZ-Befreiung - Formular für Vereine
Alle Formulare, Dokumente und Unterlagen, die Sie rund ums Vereinsleben benötigen, können Sie schnell, einfach und kostenlos mithilfe des ehrenamt24 Dokumenten-Generators erstellen. Suchen Sie sich hierzu das Dokument Ihrer Wahl aus, antworten Sie auf die Fragen der Assistenz und schon ist Ihre PDF-Vorlage fertig zum Download. Zudem gibt es für den gemeinnützigen Verein auch GEZ-Ermäßigung, nämlich sobald er über 20 Mitarbeiter je Betriebsstätte einstellt.