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Sind Vereine GEZ-pflichtig?

Was Sie 2023 über den Rundfunkbeitrag wissen müssen


Themenüberblick:

  • Allgemeine Infos zur GEZ
  • Rundfunkbeitrag
  • GEZ Befreiung für Vereine
  • Expertentipp

Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits

Deutscher Alpenverein
deutscher Volkshochschul Verband
Die gemeinnützigen Tafeln
Technisches Hilfswerk
Deutsche Jugendherbergswerk e. V.
Wikimedia Foundation
deutsche pfadfinderverbände e. V.
bayrischer Jugendring

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Regelfall zahlt auch ein gemeinnütziger Verein die GEZ-Gebühr, sobald er über mindestens eine Betriebstätte sowie Mitarbeiter verfügt.
  • In einem Verein mit bis zu 8 Mitarbeitern fallen monatlich 6,12 Euro pro Betriebsstätte an.
  • Ein Verein ist nicht beitragspflichtig, sofern er keine Betriebsstätten und keine Mitarbeiter hat (Ausnahmen: Ehrenamtler und 1-Euro -Jobber).
  • Vereinsheime, Vereinsfeste sind beitragspflichtig - Kraftfahrzeuge, die zu Vereinszwecken genutzt werden und private Räumlichkeiten des Vorstands nicht.
  • Zur Freistellung von der GEZ müssen Sie ein entsprechendes Formular einreichen

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) wird in den Medien immer wieder heiß debattiert. So ist derzeit jeder Bürger verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, um öffentlich-rechtliche TV-, Radio- und Internetformate zu finanzieren.

Doch nicht nur Bürger, sondern auch Vereine sind beitragspflichtig. Seit 2021 gibt es jedoch einige Ermäßigungen für sogenannte gemeinwohlorientierte Einrichtungen, zu denen auch der gemeinnützige Verein zählt.

Wann nun Gebühren auf einen Verein zukommen, wie hoch die GEZ für den Verein ist und welche Schlupflöcher es gibt, um die Beitragspflicht zu umgehen, erklären wir Ihnen jetzt. 

Sind gemeinnützige Vereine verpflichtet, GEZ zu zahlen?

Im Regelfall sind auch gemeinnützige Vereine verpflichtet, GEZ-Gebühren zu zahlen, insofern sie zumindest eine Betriebstätte haben und eigene Mitarbeiter beschäftigen. Als Betriebsstätte zählen dabei z. B. die Geschäftsstelle des Vereins, Vereinsheime oder Sportstätten (siehe auch). Ob die Mitarbeiter bei einem Minijob oder lohnsteuerpflichtig angestellt sind, ist dabei nicht entscheidend.

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Ist die GEZ ein Verein?

Die GEZ ist kein Verein, sondern das Kürzel für die Gebührenzentrale. Sie ist eine Abgabe, die Privathaushalte, aber auch Vereinen und Unternehmen leisten müssen, um öffentlich-rechtliche Medien wie Fernsehen, Radiosender und digitale Formate zu finanzieren. 2013 wurde die GEZ zum Rundfunkbeitrag umbenannt.

Wie hoch sind die GEZ-Gebühren (der Rundfunkbeitrag) im Verein?

Wie hoch der Rundfunkbeitrag für einen Verein letztendlich ausfällt, hängt von der Anzahl der Betriebstätten ab. Seit 2021 zahlt ein gemeinnütziger Verein anstatt 18,36 Euro monatlichnur noch 6,12 Euro pro Betriebsstätte mit bis zu 8 Mitarbeitern.  

Vereine, die zuvor noch den höheren Betrag von 18,36 Euro gezahlt haben, zahlen ebenfalls nur noch den vergünstigten Rundfunkbeitrag. Wie viele Geräte (Fernseher, Computer oder Radios) der Verein hat, ist nicht mehr länger von Bedeutung.

Was ist eine Betriebsstätte GEZ?

Eine Betriebstätte bezeichnet einen Geschäftsbereich im Verein. So ist ein Verein für gewöhnlich mit Plätzen ausgestattet, an denen die Vereinsarbeit verrichtet wird. Ein klassisches Beispiel wäre hier das Vereinsheim.

Die Menge der Betriebstätten in einem Verein entscheidet auch darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag für den Verein ausfällt. Die Menge an Geräten spielt keine Rolle.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten?

Die Höhe der Rundfunkbeiträge je Betriebstätte wird gestaffelt, abhängig von der durchschnittlichen Anzahl der sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Beschäftigten des letzten Jahres abgerechnet.

So werden hier Voll- und Teilzeitbeschäftigte wie auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, nicht jedoch Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte mit einberechnet. 

Des Weiteren haben Sie hier die Wahl aus 2 Zählweisen: Entweder Sie rechnen Gesamtmenge aller Beschäftigten zusammen oder Sie berechnen die Arbeitszeit aller Teil- wie auch Vollzeitstellen und leiten sich daraus die entsprechende Anzahl aus Vollzeitstellen ab.

In Folge ergibt sich folgende Staffelung:

  1. Bei einer Anzahl von 0 bis 8 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro an
  2. Bei einer Anzahl von 9 bis 19 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro an
  3. Bei einer Anzahl von 20 bis 49 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 36,72 Euro an
  4. Bei einer Anzahl von 50 bis 249 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 91,80 Euro an
  5. Bei einer Anzahl von 250 bis 499 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 186,60 Euro an
  6. Bei einer Anzahl von 500 bis 999 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 367,20 Euro an
  7. Bei einer Anzahl von 1.000 bis 4.999 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 734,40 Euro an
  8. Bei einer Anzahl von 5.000 bis 9.999 Beschäftigte pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 1.468,80 Euro an
  9. Bei einer Anzahl von 10.000 bis 19.999 Beschäftigte pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 2.203,20 Euro an
  10. Ab einer Anzahl von 20.000 Beschäftigten pro Betriebstätte fällt ein Rundfunkbeitrag von 3.304,80 Euro an

Darüber hinaus gilt: Je Betriebsstätte ist ein zu Vereinszwecken verwendetes Fahrzeug vom Rundfunkbeitrag befreit. Bei jedem weiteren Fahrzeug wird ein zusätzlicher Beitrag von 6,12 Euro fällig (siehe auch).

GEZ-Befreiung gemeinnütziger Vereine – So geht’s!

Auch wenn ein gemeinnütziger Verein in der Regel den Rundfunkbeitrag zahlen muss, so gibt es dennoch einige Ausnahmefälle eine GEZ-Befreiung zu erhalten. Hat ein Verein zum Beispiel keine Mitarbeiter oder Betriebsstätten, so muss er auch keinen Rundfunkbeitrag entrichten.

Als Betriebstätte muss dabei kein klassisches Büro sein, es genügt bereits, wenn regelmäßig und dauerhaft in einem Raum gearbeitet wird. Werden Räumlichkeiten also nur ab und an genutzt, so zählen sie nicht als Betriebstätte. Entsprechend fällt auch der Rundfunkbeitrag weg.

Ebenso kann sich ein Verein von der GEZ befreien lassen, wenn er ausschließlich ehrenamtliche Jobs anbietet. Das geht im Übrigen auch dann noch, wenn die Ehrenamtler eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit erhalten. Und auch wenn lediglich 1-Euro-Jobber eingesetzt werden, zahlt der Verein keinen Rundfunkbeitrag.

 

GEZ-Befreiung - Formular für Vereine

Alle Formulare, Dokumente und Unterlagen, die Sie rund ums Vereinsleben benötigen, können Sie schnell, einfach und kostenlos mithilfe des ehrenamt24 Dokumenten-Generators erstellen. Suchen Sie sich hierzu das Dokument Ihrer Wahl aus, antworten Sie auf die Fragen der Assistenz und schon ist Ihre PDF-Vorlage fertig zum Download. Zudem gibt es für den gemeinnützigen Verein auch GEZ-Ermäßigung, nämlich sobald er über 20 Mitarbeiter je Betriebsstätte einstellt.

Welche Vereine sind vom Rundfunkbeitrag befreit?

Um eine Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zu erhalten, muss sich der Verein als Einrichtungen des Gemeinwohls qualifizieren. In einem zweiten Schritt muss die Freistellung schriftlich beantragt werden (mehr zum Thema Gemeinnützigkeitsrecht).

Folgende Organisationen zählen als Einrichtung des Gemeinwohls:

  • Heime, Ausbildungsstätten und Werkstätten  
  • Kindergärten
  • Einrichtungen für Altenhilfe
  • Einrichtungen für Suchtkranke
  • eingetragene gemeinnützige Stiftungen
  • öffentliche Schulen und Berufsschulen
  • staatlich anerkannte Ersatz- und Ergänzungsschulen
  • Hochschulen (gemäß Hochschulrahmengesetz)
  • Zivil- und Katastrophenschutz

Ist eine GEZ für das Vereinsheim fällig?

Die Rundfunkgebühr wird inzwischen nicht mehr nach Gerätschaften, sondern nach Betriebsstätten berechnet. Das sind Räumlichkeiten, in denen regelmäßig Arbeit im Sinne des Vereins verrichtet wird.

Verfügt ein Verein also über ein Vereinsheim, so gilt dieses als Betriebsstätte. Demnach muss auch der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, unabhängig davon, ob sich hier Rundfunkgeräte befinden.

Muss der Rundfunkbeitrag für Vereinsfahrzeuge gezahlt werden?

Meldet ein Verein ein Vereinsfahrzeug an, muss er dafür keinen Rundfunkbeitrag zahlen, solange dieses nur zu Vereinszwecken genutzt wird. Wird das Fahrzeug allerdings zu privaten Zwecken gebraucht, ist der Verein wieder beitragspflichtig. Dasselbe gilt, wenn der Verein über gleich mehrere Fahrzeuge verfügt.

Fallen Rundfunkbeiträge für Vereinsfeste an?

Im Rahmen von Vereinsfesten und Veranstaltungen gelten, bis auf die steuerlichen Besonderheiten, dieselben Vorgaben für den Verein, wie auch für andere Veranstalter. Es fallen entsprechend die üblichen Gebühren an.

Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass für Vereinsfeste zusätzlich GEMA-Gebühren auf Ihren Verein zukommen, sofern dieses öffentlich ist. Und in der Regel ist das der Fall, denn das Ziel ist immerhin neue Vereinsmitglieder anzuwerben.

So sollten Sie sich bereits im Voraus im Detail mit den GEMA-Regelungen auseinandersetzten, um die zusätzlichen Kosten einzuschätzen und potenzielle Strafzahlungen zu umgehen.

GEZ im Verein ohne Betriebsstätte – Kein Rundfunkbeitrag in Privathaushalten

Verwendet ein Vereinsvorstand den Privathaushalt als Arbeitsräumlichkeit, für den schon eine GEZ-Gebühr abgeleistet wurde, so muss kein weiterer Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Der Verein ist somit, insofern keine zweite Betriebstätte in Anspruch genommen wird, von den Rundfunkgebühren befreit.

Folglich kann der Verein die Freistellung vom Rundfunkbeitrag via Formular beantragen. Insbesondere junge Vereine profitieren von dieser Regelung, denn sie haben meist noch keine Betriebstätten und sparen so einiges an Kosten.

Im Übrigen zählt auch ein Lagerraum im Verein nicht als Betriebsstätte, da dieser nicht als Arbeitsplatz fungiert. Auch dieser gilt demnach als Privathaushalt, für den keine GEZ anfällt. Kommt jedoch eine weitere Betriebsstätte hinzu, ist der Verein beitragspflichtig.

Unser Expertentipp - Veranstalterhaftpflicht für Vereine

Abgesehen von GEMA- und Rundfunkgebühren gibt es eine Vielzahl anderer Risiken zu bedenken. Denn als Veranstalter haften Sie nicht für Ihre Mitglieder, sondern auch für Schäden, die bei Dritten entstehen. Schnell kommt das Vereinsvermögen, so an seine Grenzen.

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