Was ist eine Jahreshauptversammlung im Verein?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen der Jahreshauptversammlung im Verein:
- Die ordentliche Mitgliederversammlung
- Die außerordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet üblicherweise einmal jährlich statt. Generell dient sie zur Entscheidungsfindung von Vereinsangelegenheiten. Beispielsweise wird der Geschäftsbericht sowie der Kassenbericht präsentiert, potenzielle Satzungsänderungen werden vorgenommen und die Entlastung des Vorstandes sowie andere Beschlüsse werden abgestimmt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hingegen findet gemäß § 37 BGB nur dann statt, wenn mehr als 10 % aller Vereinsmitglieder diese schriftlich und mit Angabe eines Zwecks anfordern. Die konkrete Regelung ist jedoch satzungsabhängig und kann geändert werden.
Der Vorstand trägt die Aufgabe, sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Jahreshauptversammlung einzuberufen.
Ist es Pflicht, eine Jahreshauptversammlung abzuhalten?
Die Jahreshauptversammlung abzuhalten, ist Pflicht. In welchen Abständen diese stattfinden muss, ist jedoch nicht vorgegeben. So steht es jedem Verein frei, selbst festzulegen, wann und wie oft die Jahreshauptversammlung abgehalten wird.
Beispielsweise kann diese stets am Ende des Jahres stattfinden oder auch nur einmal in zwei Jahren. Im Normalfall wird die Jahreshauptversammlung jährlich einberufen.
Liegt allerdings ein schwerwiegender Grund vor, der in der Satzung geregelt ist, so kann der Verein unabhängig von der jährlichen Mitgliederversammlung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.