1. Betriebliche Altersvorsorge: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. Sie wird staatlich gefördert und jeder deutsche Arbeitnehmer hat das Recht, sie über seinen Betrieb abzuschließen. Der Arbeitgeber wählt dabei den Anbieter und die Form der bAV aus.
Die bAV umfasst alle finanziellen Leistungen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung zusagt. Dazu gehören auch Leistungen für berechtigte Hinterbliebene im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit.
Es gibt verschiedene Durchführungswege der bAV, wie zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder die Pensionszusage direkt vom Betrieb. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber alleine getragen oder vom Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung gezahlt. Im Falle der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15% leisten.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern eine zusätzliche Möglichkeit, ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Es ist wichtig, sich gut über die verschiedenen Möglichkeiten und Durchführungswege zu informieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.