Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungsinstrument, das zur Personalentwicklung genutzt wird. In Einzelgesprächen reflektieren Führungskräfte dabei gemeinsam mit dem Mitarbeiter die aktuelle Situation. Diese Gespräche finden, getrennt vom Arbeitsalltag, in einer vertraulichen Atmosphäre statt (Vieraugengespräch).
Damit das Mitarbeitergespräch Wirkung zeigt, sollte es regelmäßig und mehrmals im Jahr erfolgen. Jahresgespräche sind hingegen weniger nachvollziehbar, sodass der gewünschte Lerneffekt in der Regel nicht eintritt.
Wichtig ist zudem ein ungezwungener Austausch. Feedback sollte Teil der Unternehmenskultur sein, egal ob bei einem lockeren Gespräch in der Kaffeepause, bei kurzen Retros nach jedem Projekt oder via internen Kommunikationskanälen.
Was wird in einem Mitarbeitergespräch besprochen?
Im Mitarbeitergespräch stehen sowohl die Reflexion vergangener Leistungen als auch künftige Perspektiven im Mittelpunkt. Ziel des Gesprächs ist der Austausch hinsichtlich der Erwartungen, Pläne und persönlichen sowie fachlichen Ziele des Mitarbeiters.
Wesentliche Inhalte dieser Gespräche sind:
Zielsetzung: Im Mitarbeitergespräch werden erreichte Ziele reflektiert, Feedback ausgetauscht und neue Entwicklungsziele festgelegt. Ebenfalls fließen neue Anforderungen und Weiterbildungsbedarfe ein. Die Anerkennung guter Leistungen trägt derweil dazu bei, die Mitarbeitermotivation zu steigern.
Entwicklungsplanung: Weiterbildungsmaßnahmen werden geplant, um Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter zu stärken und deren berufliche Entwicklung zu fördern.
Konfliktbewältigung: Konflikte am Arbeitsplatz werden offen angesprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Arbeitszufriedenheit: Mitarbeitergespräche helfen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu ermitteln und Maßnahmen zur langfristigen Mitarbeiterbindung abzuleiten.
Unternehmens- und Führungskultur: In Mitarbeitergesprächen werden, die Unternehmenswerte vermittelt, die Teamzusammenarbeit gefördert und die Unternehmenskultur gestärkt.
Zu welchen Anlässen werden Mitarbeitergespräche geführt?
Grundsätzlich wird zwischen anlassbezogenen und institutionalisierten Mitarbeitergesprächen unterschieden.
Anlassbezogene Mitarbeitergespräche werden von der Führungskraft oder dem Mitarbeiter eingeleitet und beziehen sich auf ein aktuelles Ereignis, zum Beispiel:
Hervorragende oder schlechte Arbeitsergebnisse
Konflikte im Team
Änderungen in Arbeitsabläufen
Nichteinhaltung von Vorgaben
Prozessoptimierung
Arbeitsunfälle
Längere oder häufige Ausfälle aufgrund von Krankheit
Institutionalisierte Gespräche finden regelmäßig und unabhängig von aktuellen Ereignissen statt. Sie sind standardisiert, folgen einem festen Leitfaden und schätzen die Leistung des Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum hinweg ein. Ziel ist es, Entwicklungsmöglichkeiten zu erschließen und die Weiterentwicklung des Personals zu fördern.
Wer muss Mitarbeitergespräche führen?
In der Regel führt der direkte Vorgesetzte das Mitarbeitergespräch. In Ausnahmefällen übernimmt aber auch mal der nächsthöhere Vorgesetzte oder ein Mitglied der Personalabteilung das Mitarbeitergespräch.
Sind Mitarbeitergespräche gesetzlich vorgeschrieben?
Mitarbeitergespräche sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können jedoch je nach Unternehmen durch interne Regelungen wie den Arbeitsvertrag, Tarifvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen verpflichtend sein.