4. Gewerbeversicherungen
Abgesehen von Haftungsrisiken und Rechtsstreitigkeiten richten Gewerbeschäden, die größten finanziellen Verluste bei einer OHG an. Dazu zählen insbesondere Schäden an gewerblichen Gebäuden, Inventar und Einrichtungen. Aber auch Betriebsunterbrechung und Mietausfälle können zu einschneidenden Verlusten führen. Folgende Versicherungen schaffen Abhilfe.
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Das Gebäude einer OHG ist die Basis für ihren Geschäftserfolg. Immerhin verrichten Sie hier die Arbeit ihres Betriebs. Entsprechend groß sind die Folgen, wenn Ihr gewerbliches Gebäude in Folge von äußeren Einflüssen beschädigt oder sogar zerstört wird. Die Kosten sind dann oftmals so hoch, dass ein Wiederaufbau in den Ruin des Unternehmens führt.
Um dem vorzubeugen, ist der Abschluss einer gewerblichen Gebäudeversicherung sinnvoll. Wie auch die Wohngebäudeversicherung für das persönliche Haus, deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung jegliche Unkosten, die infolge von unvorhergesehenen Einflüssen eintreten. Dazu zählen beispielsweise:
- Brände
- Wasserschäden
- Sturm
- Einbruch
- Vandalismus
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Geschäftsinhaltsversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung (auch Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung genannt) erfüllt eine ähnliche Funktion wie die Gebäudeversicherung. Anstelle des Gebäudes schütz diese jedoch die Einrichtung, die Waren und Vorräte Ihrer OHG.
Dabei sind Schäden am Inventar nicht zu unterschätzen, gerade wenn sich kleinere Vorfälle summieren, liegt der Verlust schnell im vierstelligen Bereich.
Im Grunde funktioniert die Geschäftsinhaltsversicherung wie eine Mischung aus Hausratsversicherung, Einbruchsversicherung und Diebstahlversicherung für Betriebe. Sie erstattet bei Beschädigung der Einrichtung die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten. Ebenso sind Einbruchsschäden am Gebäude im Versicherungsschutz inbegriffen.
Im Übrigen handelt es sich bei der Geschäftsinhaltsversicherung, um eine Neuwertversicherung. Das beschädigte Inventar wird Ihnen dementsprechend zum Neupreis erstattet.
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Betriebsunterbrechungsversicherung
Durch den Schaden an Gebäude und Einrichtung einer OHG entstehen nicht nur Reparatur- und Ersatzkosten. Aus dem unerwarteten Verlust von gewerblich essenziellen Sachwerten folgt nämlich nicht selten der Stillstand der betrieblichen Aktivität. Die Konsequenz: Ertragsausfälle oder bei längerem Ausfall sogar Insolvenz.
Ratsam ist es deshalb, Ihre OHG zusätzlich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung) zu versichern. Diese berechnet den Ertrag aus dem laufenden Kalenderjahr und erstattet Ihnen im Falle der Betriebsunterbrechung, die Einbußen für den Ertragsausfall.
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Mietausfallversicherung
Sind Sie mit Ihrer OHG als Vermieter tätig und damit von Mieteinnahmen abhängig, ist darüber hinaus eine Mietausfallversicherung sinnvoll. So kann ein Mieter in gewissen Ausnahmefällen, berechtigt die Miete aussetzen. Beispielsweise bei:
- Brandschäden, Blitzschlägen oder Explosion
- Leitungswasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser)
Eine Mietausfallversicherung entschädigt Sie im Fall eines derartigen unverschuldeten Mietausfalls durch den Mieter. Zudem sind fortlaufende Nebenkosten und Nutzungsausfälle gedeckt.
- Tipp: Je nach Tarif können Sie obendrein 6 bis 12 Monatsmieten nach Kündigung eines Mieters sowie 3 Monatsmieten aufgrund versäumter Renovierungen absichern (sofern dieser Anspruch rechtlich durchsetzbar ist).
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