Das Wichtigste in Kürze:
Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Rechtsform für Unternehmen. Gegründet wird sie von mindestens 2 Personen (natürlich oder juristisch). Sie gilt somit als Personengesellschaft. Dabei sind alle Gesellschafter einer OHG gleichberechtigt. Demnach verfügen Sie auch über die gleichen Rechte und Pflichten.
Das wohl dringlichste Risiko einer OHG sind Haftpflichtschäden, denn die Gesellschafter einer OHG haften stets persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Gerade Schadensersatzforderungen überreizen schnell die Vermögenswerte der Gesellschafter, sodass der gesamte Betrieb gefährdet ist. Wie Sie sich vor finanziellen Risiken dieser Art schützen, erfahren Sie jetzt.
Kommt im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit der OHG ein Dritter zu Schaden, so haften grundsätzlich die Gesellschafter. Das gilt für Personen- und Sachschäden sowie für daraus folgende Vermögensschäden. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob der Schaden von einem Gesellschafter oder einem Mitarbeiter der OHG verursacht wurde.
Eine entsprechende Schutzmaßnahme können Sie in Form der Betriebshaftpflichtversicherung (auch Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht genannt) ergreifen. Kommt ein Dritter schließlich zu Schaden, übernimmt diese die Unkosten für die Ersatzforderungen.
Die Betriebshaftpflicht deckt hierbei alle Betriebsaktivitäten auf dem Grundstück Ihres Unternehmens, im öffentlichen Raum und beim Kunden. Ebenfalls sind Schäden, die durch Mitarbeiter entstehen, mitversichert.
► mehr Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung
Erhebt ein Kunde infolge einer von Ihnen fehlerhaft erbrachten Leistung einen Anspruch auf Schadensersatz, so sind Sie gemäß Gesetzgeber verpflichtet, dafür aufzukommen. Die Betriebshaftpflicht greift hier nicht mehr. Stattdessen können Sie sich für dieses Szenario, mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen.
In einem ersten Schritt überprüft der Versicherer, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist. Ist dies der Fall, so erstattet die Vermögensschadenhaftpflichtdie Kosten für den Schaden. War der Anspruch hingegen unberechtigt, so leistet die Vermögensschadenhaftpflichtpassiven Rechtsschutz und wehrt den Schadensersatzanspruch ab.
Gerade in den Bereichen Beratung oder Vermögensverwaltung ist ein solcher Versicherungsschutz goldwert, da hier Fehler im operativen Geschäft häufig zu immensen Vermögensschäden beim Kunden führen.
Ob Schadensersatzansprüche seitens Dritter, rechtliche Konflikte mit Mitarbeitern oder Streitfälle mit Finanzbehörden, tagtäglich ist Ihre OHG mit potenziellen Rechtskonflikten konfrontiert. Ein angemessener Rechtsschutz ist demzufolge unerlässlich, um sich gegen Konflikte dieser Art zu wappnen.
Eine Gewerberechtsschutzversicherung (auch als Unternehmens-, Betriebs- und Firmenrechtsschutz bezeichnet) übernimmt jegliche Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen des rechtsgeschäftlichen Handelns Ihrer OHG eintreten.
Zum rechtsgeschäftlichen Handeln zählen hierbei alle betrieblichen Aktivitäten, die von den Gesellschaftern oder Mitarbeitern der OHG ausgeführt werden.
Der Versicherer deckt in diesem Sinne von der juristischen Erstberatung, über die außerordentlichen Einigung, bis hin zum Prozess alle Schritte eines Rechtsstreits ab. Der konkrete Leistungsumfang des Gewerbe-Rechtsschutzes variiert je nach Versicherer und Tarif.
Des Weiteren bieten Versicherer in der Regel eigene Rechtsberatungen für firmenrechtliche Angelegenheiten sowie andere Rechtsgebiete an.
Abgesehen von Haftungsrisiken und Rechtsstreitigkeiten richten Gewerbeschäden, die größten finanziellen Verluste bei einer OHG an. Dazu zählen insbesondere Schäden an gewerblichen Gebäuden, Inventar und Einrichtungen. Aber auch Betriebsunterbrechung und Mietausfälle können zu einschneidenden Verlusten führen. Folgende Versicherungen schaffen Abhilfe.
Das Gebäude einer OHG ist die Basis für ihren Geschäftserfolg. Immerhin verrichten Sie hier die Arbeit ihres Betriebs. Entsprechend groß sind die Folgen, wenn Ihr gewerbliches Gebäude in Folge von äußeren Einflüssen beschädigt oder sogar zerstört wird. Die Kosten sind dann oftmals so hoch, dass ein Wiederaufbau in den Ruin des Unternehmens führt.
Um dem vorzubeugen, ist der Abschluss einer gewerblichen Gebäudeversicherung sinnvoll. Wie auch die Wohngebäudeversicherung für das persönliche Haus, deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung jegliche Unkosten, die infolge von unvorhergesehenen Einflüssen eintreten. Dazu zählen beispielsweise:
► mehr Infos zur gewerblichen Gebäudeversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung (auch Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung genannt) erfüllt eine ähnliche Funktion wie die Gebäudeversicherung. Anstelle des Gebäudes schütz diese jedoch die Einrichtung, die Waren und Vorräte Ihrer OHG.
Dabei sind Schäden am Inventar nicht zu unterschätzen, gerade wenn sich kleinere Vorfälle summieren, liegt der Verlust schnell im vierstelligen Bereich.
Im Grunde funktioniert die Geschäftsinhaltsversicherung wie eine Mischung aus Hausratsversicherung, Einbruchsversicherung und Diebstahlversicherung für Betriebe. Sie erstattet bei Beschädigung der Einrichtung die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten. Ebenso sind Einbruchsschäden am Gebäude im Versicherungsschutz inbegriffen.
Im Übrigen handelt es sich bei der Geschäftsinhaltsversicherung, um eine Neuwertversicherung. Das beschädigte Inventar wird Ihnen dementsprechend zum Neupreis erstattet.
► mehr Infos zur Geschäftsinhaltsversicherung
Durch den Schaden an Gebäude und Einrichtung einer OHG entstehen nicht nur Reparatur- und Ersatzkosten. Aus dem unerwarteten Verlust von gewerblich essenziellen Sachwerten folgt nämlich nicht selten der Stillstand der betrieblichen Aktivität. Die Konsequenz: Ertragsausfälle oder bei längerem Ausfall sogar Insolvenz.
Ratsam ist es deshalb, Ihre OHG zusätzlich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung) zu versichern. Diese berechnet den Ertrag aus dem laufenden Kalenderjahr und erstattet Ihnen im Falle der Betriebsunterbrechung, die Einbußen für den Ertragsausfall.
► mehr Infos zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Sind Sie mit Ihrer OHG als Vermieter tätig und damit von Mieteinnahmen abhängig, ist darüber hinaus eine Mietausfallversicherung sinnvoll. So kann ein Mieter in gewissen Ausnahmefällen, berechtigt die Miete aussetzen. Beispielsweise bei:
Eine Mietausfallversicherung entschädigt Sie im Fall eines derartigen unverschuldeten Mietausfalls durch den Mieter. Zudem sind fortlaufende Nebenkosten und Nutzungsausfälle gedeckt.
Sind Sie an einem Versicherungscheck interessiert? Unsere Vereins- und Verbandsabteilung bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz gegen alle denkbaren Risiken. Sie können ganz einfach online Ihr individuelles Angebot erstellen. Selbstverständlich unterbreiten unsere Experten Ihnen auch Vorschläge für einzelne Versicherungssparten.