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Versicherungsthemen

Welche Versicherung braucht eine OHG?


Welche Versicherung braucht eine OHG?

Die Gesellschafter einer OHG haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten Ihres Betriebs. Aufgrund dieser Haftungsstruktur ist eine OHG einer Vielzahl aus Risiken ausgesetzt, die schlimmstenfalls sogar die Existenz des Unternehmens bedrohen. Ein angemessenes Versicherungskonzept für OHGs ist gerade deshalb entscheidend. Doch welche Versicherung braucht eine OHG überhaupt? In folgendem Beitrag stellen wir Ihnen die wesentlichen Versicherungen für eine OHG vor. Neben anderem gehen wir darauf ein, welche Versicherungen Sie gegen Haftpflichtschäden absichern, wie Sie sich im Rechtsstreit schützen und von welchen weiteren Versicherungen Ihr Gewerbe ansonsten noch profitiert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine OHG ist eine Personengesellschaft, die von mindestens 2 gleichberechtigten Gesellschaftern gegründet wird, die gemeinsam unbeschränkt mit dem Privatvermögen haften.
  • Die wichtigsten Versicherungen für eine OHG sind die Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht. Erste schütz Ihre OHG bei Personen und Sachschäden an Dritten, während zweitere den Schadenersatz bei fehlerhaften Leistungen abwickelt.
  • Eine Gewerberechtsschutzversicherung deckt zudem alle Kosten, die im Rechtsstreit entstehen und unterstützt Sie via Rechtsberatung. 
  • Wenn Sie darüber hinaus das Gebäude, die Einrichtung oder das Inventar Ihrer OHG schützen wollen, können Sie auf die Geschäftsinhalts- und die gewerbliche Gebäudeversicherung zurückgreifen.
  • Um die OHG zudem gegen Ertragsausfall und Mietausfall abzusichern, ist es sinnvoll, eine Betriebsunterbrechungs- und eine Mietausfallversicherung abzuschließen.

1. Was ist eine OHG?

Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Rechtsform für Unternehmen. Gegründet wird sie von mindestens 2 Personen (natürlich oder juristisch). Sie gilt somit als Personengesellschaft. Dabei sind alle Gesellschafter einer OHG gleichberechtigt. Demnach verfügen Sie auch über die gleichen Rechte und Pflichten.

2. Haftpflichtversicherungen

Das wohl dringlichste Risiko einer OHG sind Haftpflichtschäden, denn die Gesellschafter einer OHG haften stets persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Gerade Schadensersatzforderungen überreizen schnell die Vermögenswerte der Gesellschafter, sodass der gesamte Betrieb gefährdet ist. Wie Sie sich vor finanziellen Risiken dieser Art schützen, erfahren Sie jetzt.

 

Betriebshaftpflichtversicherung 

Kommt im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit der OHG ein Dritter zu Schaden, so haften grundsätzlich die Gesellschafter. Das gilt für Personen- und Sachschäden sowie für daraus folgende Vermögensschäden. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob der Schaden von einem Gesellschafter oder einem Mitarbeiter der OHG verursacht wurde.

Eine entsprechende Schutzmaßnahme können Sie in Form der Betriebshaftpflichtversicherung (auch Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht genannt) ergreifen. Kommt ein Dritter schließlich zu Schaden, übernimmt diese die Unkosten für die Ersatzforderungen. 

Die Betriebshaftpflicht deckt hierbei alle Betriebsaktivitäten auf dem Grundstück Ihres Unternehmens, im öffentlichen Raum und beim Kunden. Ebenfalls sind Schäden, die durch Mitarbeiter entstehen, mitversichert.

► mehr Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung 

 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Erhebt ein Kunde infolge einer von Ihnen fehlerhaft erbrachten Leistung einen Anspruch auf Schadensersatz, so sind Sie gemäß Gesetzgeber verpflichtet, dafür aufzukommen. Die Betriebshaftpflicht greift hier nicht mehr. Stattdessen können Sie sich für dieses Szenario, mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen.

In einem ersten Schritt überprüft der Versicherer, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist. Ist dies der Fall, so erstattet die Vermögensschadenhaftpflicht die Kosten für den Schaden. War der Anspruch hingegen unberechtigt, so leistet die Vermögensschadenhaftpflicht passiven Rechtsschutz und wehrt den Schadensersatzanspruch ab.

Gerade in den Bereichen Beratung oder Vermögensverwaltung ist ein solcher Versicherungsschutz goldwert, da hier Fehler im operativen Geschäft häufig zu immensen Vermögensschäden beim Kunden führen.

► mehr Infos zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 

3. Rechtsschutz

Ob Schadensersatzansprüche seitens Dritter, rechtliche Konflikte mit Mitarbeitern oder Streitfälle mit Finanzbehörden, tagtäglich ist Ihre OHG mit potenziellen Rechtskonflikten konfrontiert. Ein angemessener Rechtsschutz ist demzufolge unerlässlich, um sich gegen Konflikte dieser Art zu wappnen. 

 

Gewerberechtsschutzversicherung

Eine Gewerberechtsschutzversicherung (auch als Unternehmens-, Betriebs- und Firmenrechtsschutz bezeichnet) übernimmt jegliche Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen des rechtsgeschäftlichen Handelns Ihrer OHG eintreten.

Zum rechtsgeschäftlichen Handeln zählen hierbei alle betrieblichen Aktivitäten, die von den Gesellschaftern oder Mitarbeitern der OHG ausgeführt werden.

Der Versicherer deckt in diesem Sinne von der juristischen Erstberatung, über die außerordentlichen Einigung, bis hin zum Prozess alle Schritte eines Rechtsstreits ab. Der   konkrete Leistungsumfang des Gewerbe-Rechtsschutzes variiert je nach Versicherer und Tarif.

Des Weiteren bieten Versicherer in der Regel eigene Rechtsberatungen für firmenrechtliche Angelegenheiten sowie andere Rechtsgebiete an.    

  • Tipp: Bestenfalls sollten Sie einen Versicherungstarif wählen, der zumindest anteilig die Kosten für einen Mediator stemmt. Dieser ist eine neutrale Partei, die im Sinne einer außergerichtlichen Lösung vermittelt. Die Lösung mithilfe eines unabhängigen Mediators ist ferner noch, um einiges günstiger als der Weg über das Gericht.

► mehr Infos zur Gewerberechtsschutzversicherung 

4. Gewerbeversicherungen

Abgesehen von Haftungsrisiken und Rechtsstreitigkeiten richten Gewerbeschäden, die größten finanziellen Verluste bei einer OHG an. Dazu zählen insbesondere Schäden an gewerblichen Gebäuden, Inventar und Einrichtungen. Aber auch Betriebsunterbrechung und Mietausfälle können zu einschneidenden Verlusten führen. Folgende Versicherungen schaffen Abhilfe.

 

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Das Gebäude einer OHG ist die Basis für ihren Geschäftserfolg. Immerhin verrichten Sie hier die Arbeit ihres Betriebs. Entsprechend groß sind die Folgen, wenn Ihr gewerbliches Gebäude in Folge von äußeren Einflüssen beschädigt oder sogar zerstört wird. Die Kosten sind dann oftmals so hoch, dass ein Wiederaufbau in den Ruin des Unternehmens führt.

Um dem vorzubeugen, ist der Abschluss einer gewerblichen Gebäudeversicherung sinnvoll. Wie auch die Wohngebäudeversicherung für das persönliche Haus, deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung jegliche Unkosten, die infolge von unvorhergesehenen Einflüssen eintreten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Brände
  • Wasserschäden
  • Sturm
  • Einbruch
  • Vandalismus

► mehr Infos zur gewerblichen Gebäudeversicherung

 

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung (auch Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung genannt) erfüllt eine ähnliche Funktion wie die Gebäudeversicherung. Anstelle des Gebäudes schütz diese jedoch die Einrichtung, die Waren und Vorräte Ihrer OHG.

Dabei sind Schäden am Inventar nicht zu unterschätzen, gerade wenn sich kleinere Vorfälle summieren, liegt der Verlust schnell im vierstelligen Bereich.

Im Grunde funktioniert die Geschäftsinhaltsversicherung wie eine Mischung aus Hausratsversicherung, Einbruchsversicherung und Diebstahlversicherung für Betriebe. Sie erstattet bei Beschädigung der Einrichtung die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten. Ebenso sind Einbruchsschäden am Gebäude im Versicherungsschutz inbegriffen.   

Im Übrigen handelt es sich bei der Geschäftsinhaltsversicherung, um eine Neuwertversicherung. Das beschädigte Inventar wird Ihnen dementsprechend zum Neupreis erstattet. 

► mehr Infos zur Geschäftsinhaltsversicherung

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Durch den Schaden an Gebäude und Einrichtung einer OHG entstehen nicht nur Reparatur- und Ersatzkosten. Aus dem unerwarteten Verlust von gewerblich essenziellen Sachwerten folgt nämlich nicht selten der Stillstand der betrieblichen Aktivität. Die Konsequenz: Ertragsausfälle oder bei längerem Ausfall sogar Insolvenz.

Ratsam ist es deshalb, Ihre OHG zusätzlich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung) zu versichern. Diese berechnet den Ertrag aus dem laufenden Kalenderjahr und erstattet Ihnen im Falle der Betriebsunterbrechung, die Einbußen für den Ertragsausfall.  

► mehr Infos zur Betriebsunterbrechungsversicherung

 

Mietausfallversicherung

Sind Sie mit Ihrer OHG als Vermieter tätig und damit von Mieteinnahmen abhängig, ist darüber hinaus eine Mietausfallversicherung sinnvoll. So kann ein Mieter in gewissen Ausnahmefällen, berechtigt die Miete aussetzen. Beispielsweise bei:

  • Brandschäden, Blitzschlägen oder Explosion
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser)

Eine Mietausfallversicherung entschädigt Sie im Fall eines derartigen unverschuldeten Mietausfalls durch den Mieter. Zudem sind fortlaufende Nebenkosten und Nutzungsausfälle gedeckt.

  • Tipp: Je nach Tarif können Sie obendrein 6 bis 12 Monatsmieten nach Kündigung eines Mieters sowie 3 Monatsmieten aufgrund versäumter Renovierungen absichern (sofern dieser Anspruch rechtlich durchsetzbar ist).

► mehr Infos zur Mietausfallversicherung

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Sind Sie an einem Versicherungscheck interessiert? Unsere Vereins- und Verbandsabteilung bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz gegen alle denkbaren Risiken. Sie können ganz einfach online Ihr individuelles Angebot erstellen. Selbstverständlich unterbreiten unsere Experten Ihnen auch Vorschläge für einzelne Versicherungssparten.

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