Lässt sich Gewerbe- und Privatrechtsschutz kombinieren?
In Abhängigkeit des Versicherers steht es Ihnen frei, den privaten und gewerblichen Teil in einem Vertrag oder in zwei einzelnen Verträgen abzusichern oder zuerst die Privatrechtsschutzversicherung und nachträglich den gewerblichen Rechtsschutz abzuschließen. Alternativ sind ähnlich aufgebaute Kombiprodukte erhältlich, die den Privatbereich des Selbstständigen oder Unternehmens gemeinsam mit dem gewerblichen Bereich absichern. Die Bernhard Assekuranz kann Ihnen hier einen Vergleich vorlegen.
Die private Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Privatpersonen in Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr und das Verkehrsrecht, während der Arbeitsrechtsschutz den jeweiligen Arbeitnehmer im Streit mit dem Arbeitgeber absichert. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine vereinbarte Gratifikationszahlung nicht oder in zu geringer Höhe von Ihrem Chef erhalten haben. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Arbeitsrechtsschutz als Arbeitnehmer auch dann Vorteile bietet, wenn kein Arbeitsverhältnis besteht. Hierzu gehören Selbstständige und Freiberufler, die auf eigene Rechnung arbeiten.
Zuletzt versichern Sie sich gegen Rechtsstreitigkeiten bezüglich Ihrer privat genutzten Immobilien mithilfe des Vermieterrechtschutzes. Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass die Vermietung privater Immobilien in den meisten Fällen nicht abgesichert ist.
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