2. Wer trägt die Verantwortung für den Maibaum?
Grundsätzlich gilt: Wenn der Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufgestellt wird, so gilt diese als Unternehmer und jegliche Helfer somit als arbeitnehmerähnlich weisungsgebunden. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Gemeinde für das Aufstellen des Maibaums und alle damit zusammenhängenden Arbeiten verantwortlich ist.
Dazu gehört im Übrigen auch, dass die entsprechenden Sicherheitsvorgaben eingehalten werden (siehe DGUV-Vorschrift 1, DGUV-Regel 114-018 und Straßenverkehrszulassungsordnung).
Ebenso steht die Gemeinde in der Pflicht, einen Verantwortlichen mit Weisungsbefugnis zu stellen, der die nötige Qualifikation mitbringt, um das Fällen, die Bearbeitung, den Transport und das Aufstellen des Baumes zu koordinieren.
Der Verein als Veranstalter
Nicht immer ist es jedoch die Gemeinde, die das Aufstellen des Maibaums initiiert. Meist sind es die Vereine, die aus eigener Initiative die Organisation übernehmen. In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern der Verein übernimmt die Rolle des Veranstalters. Folglich obliegt es dem Verein, die Sicherheit von Helfern und Zuschauern zu gewährleisten.