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Der Maibaum als Risiko für Vereine – Sicherheitsvorkehrungen, Haftungsfragen und Versicherungsschutz


Der Maibaum als Risiko für Vereine

Das Aufstellen des Maibaums ist in zahlreichen Regionen Deutschlands sowie bei unseren Nachbarn in Österreich und der Schweiz seit langem eine fest verankerte Tradition. Gerade im Vereinsleben schlägt der Brauch tiefe Wurzeln. Was vielen Vereinen nicht bewusst ist: Mit dem Ritus geht auch ein hohes Haftungsrisiko einher.

Denn als Organisator eines Maifests gelten Vereine als Veranstalter und als solche haften sie für jegliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während des Aufrichtens des Maibaums entstehen. Schlimmstenfalls haftet der Vorstand sogar persönlich mit seinem Privatvermögen.

Im kommenden Beitrag erfahren Sie, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie ergreifen müssen, um Unfällen vorzubeugen und wie Sie sich im Worst Case mithilfe geeigneter Versicherungen absichern können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verantwortung für den Maibaum liegt entweder bei der Gemeinde oder beim Verein, je nachdem, wer die Veranstaltung organisiert. Die Gemeinde ist zuständig, wenn der Maibaum im offiziellen Auftrag aufgestellt wird, während der Verein als Veranstalter für die Sicherheit verantwortlich ist.
  • Unfälle beim Transport, Aufstellen oder Bruch des Maibaums können zu Haftungsrisiken führen, für die in der Regel der Verein haftet. Eine ausreichende Versicherung ist entscheidend, um mögliche Schäden abzudecken.
  • Der Verein muss sicherstellen, dass der Maibaum stabil und sicher ist, was regelmäßige Kontrollen, Sicherheitsmaßnahmen beim Aufstellen und die Einhaltung der maximalen Standzeit einschließt. Zusätzliche Prüfungen, insbesondere bei widrigen Wetterbedingungen wie Stürmen, sind ebenfalls erforderlich, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

1. Was ist ein Maibaum?

Ein Maibaum ist ein geschmückter Baum oder Baumstamm (z.B. Birke, Tanne oder Fichte), der je nach den Bräuchen der jeweiligen Region am 1. Mai oder am Vorabend aufgestellt wird. Insbesondere in Regionen wie Baden-Württemberg, Bayern und Österreich wird das Aufstellen des Maibaums zu einem feierlichen Ereignis, das oft auf dem Dorfplatz oder einem zentralen Platz der Gemeinde stattfindet.

Der Baum wird für gewöhnlich am oberen Ende mit einem Kranz und einer grünen Baumspitze versehen. Abhängig von der Region wird jedes Jahr ein neuer Baum gefällt oder derselbe Baumstamm über mehrere Jahre hinweg verwendet und nur die Krone ausgetauscht.

    Was für eine Bedeutung hat der Maibaum?

    Aufgestellt wird der Maibaum im Rahmen von Frühlings- bzw. Maifeiern. Hier steht er symbolisch für den Anbruch der fruchtbaren Zeit des Jahres.

      Warum ist der Maibaum eine Birke?

      Gewöhnlich wird die Birke als Maibaum ausgewählt, da sie als erster Baum nach dem Winter blüht. So hat sich die Birke als Symbol für Kraft und Lebenswillen etabliert, um den Anfang des Frühlings zu zelebrieren.

        Warum schenkt man einer Frau einen Maibaum?

        In einigen Regionen Deutschlands verschenken Männer den Maibaum als Liebesbeweis an ihre Frauen. Der sogenannte "Liebesmai" wird in diesem Sinne verziert und vor dem Haus ihrer Geliebten platziert.

          Welche Maibaum-Bräuche gibt es?

          Je nach Region haben sich vielfältige Bräuche im Zusammenhang mit dem Maibaum entwickelt. Zu den gängigsten zählen:

          • Maibaum aufstellen: Traditionell wird der Maibaum am 1. Mai auf den zentralen Plätzen von Städten und Dörfern errichtet. Üblicherweise handelt es sich hierbei um eine 20 bis 25 m hohe Birke, die mit grünen Kränzen und bunten Bändern geschmückt wird. In Bayern wird der Maibaum derweil mit einer weiß-blauen Spirale, der Schnürung, verziert. An den Seiten des Stammes sind Zunftzeichen (Taferl) befestigt, die den Verein, das lokale Handwerk und den Alltag der Gemeinde repräsentieren. Darüber hinaus wird anstelle einer Birke ein bis zu 50 m hoher Nadelbaum verwendet.
          • Liebesmaien: Im Rheinland und im Saarland befestigen junge Männer den Maibaum (Liebesmai) am Haus ihrer Freundin bzw. Frau. Im Regelfall dient dazu eine mit Krepp-Papier verzierte Birke, an der das sogenannte Maiherz (Herz aus Holz) oder ein Karton mit dem Namen der Partnerin angebracht ist. Der Baum bleibt anschließend für einen Monat stehen. Erwidert die Auserwählte die Gefühle des Mannes, wird er für seine Bemühungen mit einem Essen, einem Kasten Bier oder einem Kuss entlohnt. Oftmals sägt die Geliebte sich ein Stück vom Fuß des Baumes als Erinnerungsstück ab.
          • Wettklettern: Im Alpenvorland und dem Passauer Land wird der Maibaum hingegen zu sportlichen Zwecken gebraucht. Beispielsweise wird ein Wettklettern auf einem glatten Stamm veranstaltet. Der Sieger wird als Maikönig gekrönt oder erhält einen Preis, der an der Spitze angebracht ist.
          • Stehlen des Maibaums: In nahezu allen Regionen Deutschlands hat sich Maibaum stehlen eingebürgert. Es unterscheiden sich zwar die Spielregeln, die Prämisse bleibt jedoch dieselbe: Wurde der Maibaum erfolgreich gestohlen, müssen sich die Wächter den Maibaum mit einem Festessen oder Bier zurück erkaufen. Zum Abschluss wird gemeinsam gefeiert.

          2. Wer trägt die Verantwortung für den Maibaum?

          Grundsätzlich gilt: Wenn der Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufgestellt wird, so gilt diese als Unternehmer und jegliche Helfer somit als arbeitnehmerähnlich weisungsgebunden. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Gemeinde für das Aufstellen des Maibaums und alle damit zusammenhängenden Arbeiten verantwortlich ist.

          Dazu gehört im Übrigen auch, dass die entsprechenden Sicherheitsvorgaben eingehalten werden (siehe DGUV-Vorschrift 1, DGUV-Regel 114-018 und Straßenverkehrszulassungsordnung).

          Ebenso steht die Gemeinde in der Pflicht, einen Verantwortlichen mit Weisungsbefugnis zu stellen, der die nötige Qualifikation mitbringt, um das Fällen, die Bearbeitung, den Transport und das Aufstellen des Baumes zu koordinieren.

           

          Der Verein als Veranstalter

          Nicht immer ist es jedoch die Gemeinde, die das Aufstellen des Maibaums initiiert. Meist sind es die Vereine, die aus eigener Initiative die Organisation übernehmen. In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern der Verein übernimmt die Rolle des Veranstalters. Folglich obliegt es dem Verein, die Sicherheit von Helfern und Zuschauern zu gewährleisten.

          3. Welche Haftungsrisiken drohen Vereinen beim Maibaum-Aufstellen?

          Fortwährend ereignen sich unerwartete Unfälle beim Transport, dem Aufstellen und beim Bruch eines schon aufgestellten Maibaums. Generell haftet in einem solchen Szenario stets derjenige, der den Maibaum aufstellt. Ist der Verein dabei nicht ausreichend abgesichert, haftet der Vorstand schlimmstenfalls mit seinem Privatvermögen.

           

          Welche Auflagen muss der Verein beim Maibaum-Aufstellen beachten?

          Folgende Auflagen hat der Verein zu erfüllen, um die Sicherheit des Maibaums, seiner Umgebung sowie Dritter zu gewährleisten:

          • Schäden an Dritten: Er trägt die Verantwortung dafür, dass keine Schäden an Dritten entstehen.
          • Verkehrssicherungspflicht: Obendrein liegt die Verkehrssicherungspflicht für den Maibaum beim Verein.
          • Sicherungsmaßnahmen: Beim Fällen, Transportieren und Aufstellen des Maibaums ist die Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen unerlässlich.
          • Absperrungen: Um unbefugten Zugang zu verhindern, sollten Gefahrbereiche angemessen gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch die Verwendung von Absperrbändern. Zudem ist es ratsam, diese Bereiche durch Posten zu überwachen.
          • Sorgfaltspflicht: Zur Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht muss der Verein die Stand- und Bruchfestigkeit des Maibaums jährlich durch einen Holzfachkundigen überprüfen lassen.
          • Kontrolle auf Fäulnis und Pilzbefall: Es ist verpflichtend, regelmäßig Fäulnis und Pilzbefall zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass der Maibaum stabil und sicher bleibt.
          • Kontrolle nach drei Jahren Standzeit: Nach spätestens drei Jahren Standzeit muss eine Kontrolle durch einen IHK-bestellten Holz-Sachverständigen erfolgen oder der Baum abgebaut werden, um mögliche Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
          • Maximale Standzeit: Um die Struktur des Baums intakt zu halten, beträgt die maximale Standzeit des Maibaums fünf Jahre.
          • Zwischenprüfungen bei Umweltereignissen: Besondere Ereignisse wie Unwetter oder Stürme machen eine zusätzliche fachkundige Überprüfung des Maibaums erforderlich, um potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

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          4. Wie kann sich ein Verein beim Maibaum-Aufstellen absichern?

          Um Ihren Verein beim Aufstellen des Maibaums abzusichern, ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Diese Versicherung deckt sämtliche Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, sei es vor, während oder nach dem Event.

          Überdies sind der Auf- und Abbau von Veranstaltungen im Versicherungsschutz enthalten. Sie können die Veranstalterhaftpflicht noch bis zu 24 Stunden vor dem Aufstellen des Maibaums abschließen.

          Ist eine Vereinshaftpflicht ausreichend, um das Maibaum-Aufstellen abzusichern?

          Da das Aufstellen des Maibaums ein erhöhtes zusätzliches Risiko darstellt, wird es nur dann von der Vereinshaftpflicht gedeckt, wenn das Maibaum-Aufrichten beim Versicherungsabschluss explizit als versichertes Objekt angegeben wird. 

          Das ist aber nur selten der Fall. Die allermeisten Vereine sichern das Maibaum-Aufstellen beim Abschluss der Vereinshaftpflicht nicht gesondert ab. Entsprechend sind sie bei Eintreten eines Schadensereignisses ungeschützt.

          Des Weiteren greift die Vereinshaftpflicht bei Veranstaltungen nur bis zu einer Anzahl von 1.000 Teilnehmern. Alles, was darüber hinaus geht, erfordert zusätzlichen Schutz durch die Veranstalterhaftpflicht, unabhängig davon.

          ► Mehr Infos zur Vereinshaftpflicht

            Wie kann der Verein sicherstellen, dass alle Helfer (auch nicht-Vereinsmitglieder) ausreichend versichert sind?

            Wird das Aufstellen des Maibaums durch einen Auftrag der Gemeinde oder deren explizite Einwilligung angeordnet, dann befinden sich alle Helfer in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis.

            Tritt also ein Unfall bei den Aufbauarbeiten ein, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Dazu muss lediglich ein Beschluss des Gemeinderates oder ein Schreiben des Bürgermeisters vorgelegt werden, das den Auftrag belegt (siehe § 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII).

            Stellt der Verein den Maibaum allerdings selbständig, d.h. ohne Auftrag der Gemeinde auf, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr. Alternativ können Sie Vereinsmitglieder, andere Helfer und sogar Besucher durch eine private Veranstaltungs-Unfallversicherung schützen.

            Neben anderem umfasst diese folgende Leistungen:

            • Todesfälle
            • Invaliditätsfälle
            • Unfallbedingte kosmetische Operationen
            • Kurkosten und Reha-Beihilfe
            • Krankenhaustagegeld und verbesserter Genesungsgeld

            Bis zu 24 Stunden vor der Veranstaltung haben Sie noch die Möglichkeit, eine Veranstaltungs-Unfallversicherung abzuschließen.

            ► Mehr Infos zur Veranstaltungs-Unfallversicherung

              Maibaum und Sturmgefahr - Wie können Vereine vorsorgen?

              Stürme und Unwetter bergen gleich zwei große Herausforderungen für Vereine: Erstens könnte der Maibaum durch einen Sturm brechen und so zur Gefahr werden. Zweitens könnte das Aufstellen des Maibaums aufgrund der Witterungsverhältnisse ausfallen. Gegen beide Ereignisse gilt es, sich abzusichern.

              Was Ersteres angeht, sind sie auf der sicheren Seite, solange sie den Maibaum in Anbetracht der Wetterlage prüfen und diesen ordnungsgemäß sichern. Wichtig ist außerdem, dass die Zwischenprüfung sorgfältig dokumentiert ist. Bricht der Maibaum schließlich doch und entsteht dadurch ein Schaden, greift die jeweilige Versicherung des Geschädigten (z.B. Kfz-Teilkasko bei einem PKW).

              Den Ausfall Ihrer Veranstaltung können Sie hingegen über eine Wetterversicherung für Veranstaltungen versichern. Diese erstattet im Worst Case die finanziellen Einbußen in Folge des abgesagten Frühlingsfestes.

              • Hinweis: Die Wetterdeckung ist vier Wochen vor dem geplanten Event abzuschließen.

              ► Mehr Infos zur Wetterversicherung für Veranstaltungen

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