Das Wichtigste in Kürze:
Ein Maibaum ist ein geschmückter Baum oder Baumstamm (z.B. Birke, Tanne oder Fichte), der je nach den Bräuchen der jeweiligen Region am 1. Mai oder am Vorabend aufgestellt wird. Insbesondere in Regionen wie Baden-Württemberg, Bayern und Österreich wird das Aufstellen des Maibaums zu einem feierlichen Ereignis, das oft auf dem Dorfplatz oder einem zentralen Platz der Gemeinde stattfindet.
Der Baum wird für gewöhnlich am oberen Ende mit einem Kranz und einer grünen Baumspitze versehen. Abhängig von der Region wird jedes Jahr ein neuer Baum gefällt oder derselbe Baumstamm über mehrere Jahre hinweg verwendet und nur die Krone ausgetauscht.
Was für eine Bedeutung hat der Maibaum?
Aufgestellt wird der Maibaum im Rahmen von Frühlings- bzw. Maifeiern. Hier steht er symbolisch für den Anbruch der fruchtbaren Zeit des Jahres.
Warum ist der Maibaum eine Birke?
Gewöhnlich wird die Birke als Maibaum ausgewählt, da sie als erster Baum nach dem Winter blüht. So hat sich die Birke als Symbol für Kraft und Lebenswillen etabliert, um den Anfang des Frühlings zu zelebrieren.
Warum schenkt man einer Frau einen Maibaum?
In einigen Regionen Deutschlands verschenken Männer den Maibaum als Liebesbeweis an ihre Frauen. Der sogenannte "Liebesmai" wird in diesem Sinne verziert und vor dem Haus ihrer Geliebten platziert.
Welche Maibaum-Bräuche gibt es?
Je nach Region haben sich vielfältige Bräuche im Zusammenhang mit dem Maibaum entwickelt. Zu den gängigsten zählen:
Grundsätzlich gilt: Wenn der Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufgestellt wird, so gilt diese als Unternehmer und jegliche Helfer somit als arbeitnehmerähnlich weisungsgebunden. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Gemeinde für das Aufstellen des Maibaums und alle damit zusammenhängenden Arbeiten verantwortlich ist.
Dazu gehört im Übrigen auch, dass die entsprechenden Sicherheitsvorgaben eingehalten werden (siehe DGUV-Vorschrift 1, DGUV-Regel 114-018 und Straßenverkehrszulassungsordnung).
Ebenso steht die Gemeinde in der Pflicht, einen Verantwortlichen mit Weisungsbefugnis zu stellen, der die nötige Qualifikation mitbringt, um das Fällen, die Bearbeitung, den Transport und das Aufstellen des Baumes zu koordinieren.
Nicht immer ist es jedoch die Gemeinde, die das Aufstellen des Maibaums initiiert. Meist sind es die Vereine, die aus eigener Initiative die Organisation übernehmen. In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern der Verein übernimmt die Rolle des Veranstalters. Folglich obliegt es dem Verein, die Sicherheit von Helfern und Zuschauern zu gewährleisten.
Fortwährend ereignen sich unerwartete Unfälle beim Transport, dem Aufstellen und beim Bruch eines schon aufgestellten Maibaums. Generell haftet in einem solchen Szenario stets derjenige, der den Maibaum aufstellt. Ist der Verein dabei nicht ausreichend abgesichert, haftet der Vorstand schlimmstenfalls mit seinem Privatvermögen.
Folgende Auflagen hat der Verein zu erfüllen, um die Sicherheit des Maibaums, seiner Umgebung sowie Dritter zu gewährleisten:
Machen Sie Ihr nächstes Event nicht nur unvergesslich, sondern auch sorgenfrei!
Um Ihren Verein beim Aufstellen des Maibaums abzusichern, ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Diese Versicherung deckt sämtliche Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, sei es vor, während oder nach dem Event.
Überdies sind der Auf- und Abbau von Veranstaltungen im Versicherungsschutz enthalten. Sie können die Veranstalterhaftpflicht noch bis zu 24 Stunden vor dem Aufstellen des Maibaums abschließen.
Ist eine Vereinshaftpflicht ausreichend, um das Maibaum-Aufstellen abzusichern?
Da das Aufstellen des Maibaums ein erhöhtes zusätzliches Risiko darstellt, wird es nur dann von der Vereinshaftpflicht gedeckt, wenn das Maibaum-Aufrichten beim Versicherungsabschluss explizit als versichertes Objekt angegeben wird.
Das ist aber nur selten der Fall. Die allermeisten Vereine sichern das Maibaum-Aufstellen beim Abschluss der Vereinshaftpflicht nicht gesondert ab. Entsprechend sind sie bei Eintreten eines Schadensereignisses ungeschützt.
Des Weiteren greift die Vereinshaftpflicht bei Veranstaltungen nur bis zu einer Anzahl von 1.000 Teilnehmern. Alles, was darüber hinaus geht, erfordert zusätzlichen Schutz durch die Veranstalterhaftpflicht, unabhängig davon.
► Mehr Infos zur Vereinshaftpflicht
Wie kann der Verein sicherstellen, dass alle Helfer (auch nicht-Vereinsmitglieder) ausreichend versichert sind?
Wird das Aufstellen des Maibaums durch einen Auftrag der Gemeinde oder deren explizite Einwilligung angeordnet, dann befinden sich alle Helfer in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis.
Tritt also ein Unfall bei den Aufbauarbeiten ein, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Dazu muss lediglich ein Beschluss des Gemeinderates oder ein Schreiben des Bürgermeisters vorgelegt werden, das den Auftrag belegt (siehe § 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII).
Stellt der Verein den Maibaum allerdings selbständig, d.h. ohne Auftrag der Gemeinde auf, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr. Alternativ können Sie Vereinsmitglieder, andere Helfer und sogar Besucher durch eine private Veranstaltungs-Unfallversicherung schützen.
Neben anderem umfasst diese folgende Leistungen:
Bis zu 24 Stunden vor der Veranstaltung haben Sie noch die Möglichkeit, eine Veranstaltungs-Unfallversicherung abzuschließen.
► Mehr Infos zur Veranstaltungs-Unfallversicherung
Maibaum und Sturmgefahr - Wie können Vereine vorsorgen?
Stürme und Unwetter bergen gleich zwei große Herausforderungen für Vereine: Erstens könnte der Maibaum durch einen Sturm brechen und so zur Gefahr werden. Zweitens könnte das Aufstellen des Maibaums aufgrund der Witterungsverhältnisse ausfallen. Gegen beide Ereignisse gilt es, sich abzusichern.
Was Ersteres angeht, sind sie auf der sicheren Seite, solange sie den Maibaum in Anbetracht der Wetterlage prüfen und diesen ordnungsgemäß sichern. Wichtig ist außerdem, dass die Zwischenprüfung sorgfältig dokumentiert ist. Bricht der Maibaum schließlich doch und entsteht dadurch ein Schaden, greift die jeweilige Versicherung des Geschädigten (z.B. Kfz-Teilkasko bei einem PKW).
Den Ausfall Ihrer Veranstaltung können Sie hingegen über eine Wetterversicherung für Veranstaltungen versichern. Diese erstattet im Worst Case die finanziellen Einbußen in Folge des abgesagten Frühlingsfestes.
► Mehr Infos zur Wetterversicherung für Veranstaltungen