Ob ein Geschäftsführer als Angestellter gilt, hängt davon ab, wie sein Vertrag mit dem Verein ausgestaltet ist. Wird er ausschließlich auf Grundlage der Satzung einberufen, gilt er nicht als Arbeitnehmer.
Erst wenn ein Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien besteht, zählt der Geschäftsführer als Angestellter und genießt somit die üblichen Arbeitnehmerrechte (Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung etc.).
Muss der Geschäftsführer im Verein über einen Dienstvertrag verfügen?
Die Organstellung eines Geschäftsführers allein begründet noch kein Beschäftigungsverhältnis. Ist ein Geschäftsführer folglich ehrenamtlich aktiv, dann ist ein Dienstvertrag nicht erforderlich.
Grundsätzlich ist es aber möglich und sinnvoll, einen solchen Vertrag abzuschließen, um die Vergütung, Vertretungsbefugnisse und Aufgaben festzuhalten. Bekommt der Geschäftsführer hingegen ein Entgelt für seine Tätigkeit, gilt er als Erfüllungsgehilfe. Er muss deswegen einen Dienstvertrag über eine Geschäftsbesorgung (§ 611 und § 675 BGB) erhalten.
Gehalt – Was verdient der Geschäftsführer eines Vereins?
Das Gehalt eines Geschäftsführers variiert je nach Größe und finanzieller Lage des Vereins. Der Geschäftsführer kann beispielsweise angestellt oder auf Honorarbasis eingesetzt werden. Die Vergütung muss außerdem den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit entsprechen.
Weitere Einflussfaktoren sind regionale Unterschiede und die Regelungen in der Vereinssatzung. Häufig wird daher ein Fremdvergleich herangezogen, um das Gehalt angemessen zu bestimmen.