Inhaltsverzeichnis:
1. Warum müssen öffentliche Veranstaltungen angemeldet werden?
3. Welche Veranstaltungen müssen angemeldet werden?
4. Checkliste – Welche Genehmigungen braucht man für eine Veranstaltung?
5. Wie viel kostet es eine Vereinsveranstaltung anzumelden?
6. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind während der Vereinsveranstaltung erforderlich?
Das Wichtigste in Kürze:
In erster Linie müssen Vereinsveranstaltungen aus Sicherheitsgründen angemeldet werden. So haften Sie als Veranstalter eines öffentlichen Events für jegliche Schäden, die Dritten (z.B. Besuchern, Mitarbeitern, Helfern, Nachbarn etc.) im Zuge der Veranstaltung widerfahren.
Somit sind Sie auch für die Sicherheit vor Ort verantwortlich. In diesem Sinne unterstützt Sie das Ordnungsamt ab einer Teilnehmerzahl von 400 Personen, indem es die Feuerwehr hinzuzieht.
Darüber hinaus schützt eine Genehmigung Ihr Event vor Personen, welche sich durch Feierlichkeiten gestört fühlen und Sie beenden wollen. Ist die Veranstaltung nämlich angemeldet, so ist die Durchführung garantiert und Dritte haben keine Möglichkeit mehr, sie zu sperren.
Abhängig vom Bundesland oder der Kommune müssen Sie Ihre Vereinsveranstaltung beim jeweils zuständigen Bürgermeisteramt, dem Ordnungsamt oder der Baurechtsbehörde anmelden.
Folgende Angaben verlangen die Behörden, um Ihnen die jeweiligen Genehmigungen für Ihre Veranstaltung zu gewähren:
Grundsätzlich müssen ausschließlich öffentliche Veranstaltungen angemeldet werden. Dabei gilt eine Veranstaltung als öffentlich, wenn:
Nun klingen diese Kriterien zunächst recht vage. Es gibt jedoch einige weitere Hinweise, an denen Sie abschätzen können, ob Ihre Veranstaltung genehmigt werden muss.
Allen voran wäre da die Größe des Events. Nehmen ca. 100 Hundert Personen an der Veranstaltung teil, können Sie davon ausgehen, dass es sich um ein öffentliches Event handelt. Ausnahmen sind nur möglich, sofern diese gut begründet sind (etwa Hochzeiten).
Ein eindeutiges Indiz ist hingegen, sobald eine öffentliche Einladung (z.B. via Flyer, Plakat oder Social Media) vorliegt.
Im Grunde verhält es sich bei Vereinsveranstaltungen auf dem Privatgelände des Vereins genauso, wie bei anderen öffentlichen Veranstaltungen. Der Verein steht als Veranstalter in der Verantwortung, das Wohlergehen aller Anwesenden zu gewährleisten.
In diesem Sinne sind die Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung zu bedenken. Diese beinhaltet im Regelfall Vorgaben an den Brandschutz und Regelungen zur Gebäudeausrüstung. Je nach Bundesland unterscheiden sich aber die Vorgaben.
Die Straßenverkehrsordnung hat hier keine Bedeutung. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht bei der Verkehrsbehörde, sofern Ihre Veranstaltung den Straßenverkehr tangiert (z.B. wenn viele Parkplätze gebraucht werden oder die Anfahrt der Teilnehmer zu Staus führt).
Abhängig von der Veranstaltungsart benötigen Sie ganz unterschiedliche Genehmigungen diverser Ämter. Im Folgenden haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Anforderungen für Sie zusammengefasst:
Was enthält die Genehmigung?
Die Genehmigung für eine Veranstaltung enthält stets folgende Informationen:
Genehmigungsverfahren für das Feuerwerk
Planen Sie, Feuerwerk bei Ihrer Vereinsveranstaltung einzusetzen, ist eine Ausnahmegenehmigung Ihrer Kommune verpflichtend. Hierzu müssen Sie mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung ein Antragsformular einreichen.
Findet das Feuerwerk außerdem auf einem privaten Grundstück statt, dann wird zusätzlich eine schriftliche Zustimmung des Grundstücksbesitzers benötigt. Erwerben können Sie das Feuerwerk im Übrigen erst nach Erhalt der Genehmigung. Zusammen mit der Genehmigung bekommen Sie einen Zeitplan sowie ergänzende Auflagen, beispielsweise Brandschutzregelungen.
Vorschriften für den Einsatz von Sky-Beamern
Auch für den Einsatz eines Sky-Beamers brauchen Sie eventuell eine Sondergenehmigung. Unter anderem hängt das von folgenden Faktoren ab:
Obendrein kann eine Verwendungsgebühr anfallen, beispielsweise, wenn der Beamer für Werbezwecke genutzt wird.
Was macht die GEMA?
GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und wie der Name bereits verrät, überwacht sie die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik.
Bei Ihrer Vereinsveranstaltung kommt die GEMA ins Spiel, sobald Sie urheberrechtlich geschützte Musik via Tonträger sowie bei einer Live-Performance abspielen.
Wie viel es kostet eine Vereinsveranstaltung anzumelden variiert von Bundesland zu Bundesland sowie nach Art der Veranstaltung. In letzter Instanz entscheiden die Kommunen über die Genehmigungsgebühren. Unter Umständen ist sogar die Anmeldung selbst gebührenpflichtig.
Prinzipiell können Sie des Weiteren davon ausgehen, dass für jegliche Lizenzen Kosten aufkommen. Dazu zählen beispielsweise:
Mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung schützen Sie Ihren Verein umfassend vor den Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der Veranstaltung entstehen.
Die Versicherung deckt indes nicht nur berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter, sondern auch unberechtigte Ansprüche. Sie haben die Möglichkeit, die Veranstalterhaftpflichtversicherung bis zu 24 Stunden vor Beginn Ihrer Veranstaltung abzuschließen.
Machen Sie Ihr nächstes Event nicht nur unvergesslich, sondern auch sorgenfrei!