Was fällt unter die Aufwandsentschädigung?
Unter die Aufwandsentschädigung fallen Vergütungen aus einer gemeinnützigen, ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit.
Was ist ein Aufwandsersatz?
Ein Aufwandsersatz ist eine Rückerstattung für Aufwendungen, die ein Ehrenamtler zum Vereinszweck aufbringt.
Einige Beispiele:
- Kosten für Büromaterialien
- Telefonkosten und Internetkosten
- Portokosten
- Nutzung eines privaten Autos (0,30 € pro Kilometer)
- Reisekosten
- Übernachtung und Verpflegung (Ab 8 Stunden Fahrt)
- Überlassung privater Räume oder Plätze
Was ist bei einer Aufwandsspende zu beachten?
Entscheidet sich der Ehrenamtler, seine Aufwandsentschädigung an den Verein zu spenden, so ist die Rede von einer Aufwandsspende. Hierzu muss der Empfänger der Aufwandsentschädigung schriftlich erklären, den Betrag zu spenden. Im Gegenzug stellt der Verein eine Spendenbescheinigung an den Ehrenamtler aus.
Geld fließt hierbei keins. Allerdings muss der Verein trotzdem potenziell fähig sein, die Aufwandsentschädigung auszuzahlen. Zudem darf der Verein keine Zuwendungsbestätigungen für Aufwandsspenden ausstellen, um Kosten einzusparen.
Ansonsten droht eine Unterstellung über fehlende Ernsthaftigkeit vonseiten der Finanzverwaltung. Die Aufwandsspende wird in Folge nicht mehr vom Finanzamt als Spende anerkannt.
Entsprechend sollten Sie also stets eine saubere Budgetplanung und Dokumentation nachweisen können. Ebenso sollten Sie Erstattungszusagen in einem unrealistischen Umfang vermeiden.
Satzungsgestaltung und Dokumentationspflicht
In den meisten Vereinssatzungen wird festgehalten, dass die Vorstandsarbeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung kann dementsprechend im Verlust der Gemeinnützigkeit enden, sofern sie nicht explizit in der Satzung vorgesehen ist.
Damit Sie als Verein eine Aufwandsentschädigung auszahlen können, müssen Sie zunächst entsprechende Beschlüsse in der Vereinssatzung festhalten. Zum Beispiel muss die Zahlung der Aufwandsentschädigung erlaubt sein. Zusätzlich sollten Sie Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit in die Satzung aufnehmen.
► Beispiel: Satzungsgestaltung
Letztendlich ist die richtige Dokumentation entscheidend. So müssen Sie belegen können, dass Sie die Anforderungen für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung erfüllen.
Unter anderem muss der Verein nachweisen, über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, um die Aufwandsentschädigung auszahlen zu können. Auch sollten Sie sich eine Bestätigung einholen, ob der Ehrenamtler die Steuerbefreiung bereits in einem anderen Verein nutzt.