Welche Rolle spielt der Kassenbericht im Verein bei der Entlastung des Vereinsvorstandes?
Während einer Entlastung spricht die Mitgliederversammlung Ihr Vertrauen gegenüber dem Vorstand aus. In Folge wird der Vereinsvorstand von allen Schadensersatzforderungen freigesprochen und ist damit nicht mehr länger haftbar (mehr zum Thema Haftung im Verein).
Im Sinne der Entlastung hat der Vereinsvorstand nach § 666 (BGB) eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern. Der Kassenbericht ist dabei das wesentliche Dokument zur Entlastung des Vorstandes. Gemeinsam mit dem Kassenprüfbericht dient er als Beweis dafür, dass der Vorstand seine Pflichten ordentlich erledigt und somit sauber gewirtschaftet hat.
Der Kassenbericht gibt einen Überblick über die finanzielle Lage des Vereins, und wenn dieser Bericht unvollständig oder ungenau ist, kann dies möglicherweise zu Haftungsansprüchen führen.
Die Verantwortlichen des Vereins, wie beispielsweise der Vorstand oder der Kassenwart, können auch persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie gegen ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten verstoßen haben. Eine D&O-Versicherung sichert die Vorstandsmitglieder und Führungskräfte des Vereins gegen Haftungsansprüche ab, die aus Fehlern oder Unterlassungen bei der Führung des Vereins resultieren.
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