Wer macht die Kassenprüfung?
Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es keine Regelungen, die festlegen, wer konkret die Kassenprüfung im Verein macht. In der Regel gibt die Vereinssatzung jedoch das Amt des Kassenprüfers vor, der schließlich auch für die Überprüfung der Vereinskasse verantwortlich ist.
Auch wie der Kassenprüfer seine Tätigkeit ausüben muss, ob es einen oder zwei Kassenprüfer gibt oder ob der Kassenprüfer bei der Jahreshauptversammlung dabei sein muss, ist alles satzungsbedingt.
Wer ist der Kassenprüfer?
Der Kassenprüfer hat die Aufgabe zu überprüfen, ob der Vorstand das Vereinsvermögen ordnungsgemäß verwaltet. In diesem Sinne prüft er die Aktivitäten der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Schatzmeisters. Die Ergebnisse seiner Prüfung hält der Schatzmeister im Kassenprüfbericht fest, den er schließlich der Mitgliederversammlung bereitstellt.
Üblicherweise ist der Kassenprüfer Teil der Mitglieder- oder Vertreterversammlung. In einigen Fällen fungiert er jedoch als separates Organ mit individuellen Entscheidungsfreiheiten.
Je nach Satzung wird der Kassenprüfer bei der Mitgliederversammlung via Mehrheitsbeschluss gewählt oder durch ein Gremium bestellt. Ist die Wahl des Kassenprüfers nicht in der Satzung geregelt, so muss die Einberufung nach § 32 Absatz 1 Satz 2 u. 3 BGB als separater Tagesordnungspunkt gesetzt werden.
Die Tätigkeit des Kassenprüfers beschränkt sich dabei im Normalfall auf das vorangegangene Finanzjahr. Nach jeder abgeschlossenen Prüfung kann der Kassenprüfer durch einen neuen Kassenprüfer ersetzt werden. Auf diese Weise soll ein Näheverhältnis zum Vorstand verhindert werden.
Wer kann die Tätigkeit des Kassenprüfers im Verein übernehmen?
Im Prinzip kann jedes Mitglied, dass nicht Teil eines Leitungsorgans ist, Kassenprüfer werden. Damit entfallen der Vorstand, der Obmann, der Schatzmeister und der Schriftführer. Zusätzlich sollte ein Kassenprüfer über fachgerechtes Know-how verfügen sowie auch vertrauenswürdig sein.
Als Letztes muss dieser üblicherweise per Mehrheitsbeschluss ins Amt berufen werden, somit einen Großteil des Vereins von seiner Kompetenz überzeugen. Genauso kann ein externer Kassenprüfer eingesetzt werden. Dies kann sogar durchaus sinnvoll sein. Beispielsweise, wenn sich innerhalb des Vereins keine neutrale Person für die Tätigkeit findet oder die eigenen Mitglieder mit der Aufgabe überfordert sind.
Kann ein Vorstandsmitglied Kassenprüfer sein?
Ein Vorstandsmitglied kann nicht gleichzeitig Kassenprüfer sein. Grund dafür ist das Neutralitätsgebot. So kann es bei der Prüfung der eigenen Buchführung schnell zu Konflikten zwischen den beiden Rollen kommen. Insbesondere, da finanzielle Interessen involviert sind.
Zusätzlich stärkt es das Vertrauen im Verein, wenn eine neutrale Person die Aufgabe des Kassenprüfers übernimmt. Außerdem muss der Kassenprüfer gemäß § 26 BGB bzw. § 32 BGB zur Mitgliederversammlung oder Vertreterversammlung gehören.
Was macht man als Kassenprüfer?
Was genau der Kassenprüfer macht, hängt mal wieder von der Satzung ab. Das betrifft sowohl das Ausmaß als auch den Fokus seiner Tätigkeit. Gibt die Vereinssatzung hierzu nichts vor, beschließt die Mitgliederversammlung den Umfang seiner Aufgaben. Dabei kann es sich um eine schlichte Prüfung der Einnahmen und Ausgaben handeln oder auch um eine tiefgehende Kontrolle der doppelten Buchführung.
So verfügt der Kassenprüfer über ein Informationsrecht, welches es ihm erlaubt, alle für die Kassenprüfung notwendigen Nachweise (Bücher, Bestände und Abschlüsse) beim Schatzmeister anzufordern und einzusehen.
Welche Aufgaben hat der Kassenprüfer?
Das Ausmaß sowie die konkreten Aufgaben des Kassenprüfers legt jeder Verein eigenständig in seiner Satzung fest. Einige typische Aufgaben des Kassenprüfers sehen Sie hier:
- Prüfung der Bücher, Bargeldbestände, Belege und Rechnungen
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwaltung des Vereinsvermögens
- Nachverfolgung der Einnahmen und Ausgaben
- Kontrolle über ordentliche Mitgliedszahlungen
- Prüfung der Buchführung, anhand rechtlicher Vorschriften
- Nichtverfolgung von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins
- Kontrollfunktion gegenüber den Vereinsorganen
Welche Aufgabe hat ein Kassenprüfer bei der Mitgliederversammlung?
Bei der Mitgliederversammlung stellt der Kassenprüfer seinen Kassenprüfbericht vor. Basierend auf dem Kassenprüfbericht spricht er schließlich eine Empfehlung für oder gegen die Entlastung des Vorstandes aus. Darüber hinaus kann dieser erläutern, nach welchen Prinzipien die Kassenprüfung durchgeführt wurde und was genau zur Entscheidung beigetragen hat.
Was muss man als Kassenprüfer bei Jahreshauptversammlung sagen?
Bei der Jahreshauptversammlung stellt der Kassenprüfer den Kassenprüfbericht vor und kommentiert diesen. Dabei berichtet er, ob es Einwände gibt, hebt Fehler hervor und benennt Abweichungen der Rechnungslegung und des Zahlungsverkehrs des Vereins (mehr zum Thema Zahlungen im Verein).
Anschließend spricht sich der Kassenprüfer für oder gegen eine Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes aus. Da die offizielle Entlastung erst in Schriftform erfolgt, muss nicht zwingend das Wort Entlastung fallen. Ausreichend ist bereits, wenn aus dem Kontext hervorgeht, dass der Vorstand unverschuldet gehandelt hat.
Darüber hinaus ist der Kassenprüfer auskunftspflichtig, es gehört also ebenfalls zu seinen Aufgaben auf Fragen der Mitgliederversammlung einzugehen.
Folgendes sollten Sie außerdem bei der Präsentation des Kassenprüfberichts bei Jahreshauptversammlung beachten:
- Die Präsentation der Kassenprüfung bei der Mitgliederversammlung dient als Zusammenfassung des Prüfberichts. Entsprechend sollten Sie nur die wesentlichen Punkte vorstellen
- Da ein Großteil der Mitgliederversammlung nur wenig fachliche Kenntnisse mitbringt, müssen Sie die Inhalte des Kassenprüfberichts so wiedergeben, dass sie für Laien leicht zu verstehen sind
- Berichten Sie ausgewogen. Fehler sollten zwar benannt werden, die Präsentation sollte sich jedoch nicht ausschließlich darauf beschränken. Das gilt insbesondere dann, wenn das Ergebnis grundsätzlich positiv ausfällt
- Auch wenn Sie als Kassenprüfer auskunftspflichtig sind, meiden Sie es, empfindliche Informationen der Vereinsmitglieder preiszugeben. Insbesondere sollten Sie dabei die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte im Blick behalten (z.B. Gehaltshöhe)
Ist die Kassenprüfung mit nur einem Kassenprüfer möglich?
Das BGB gibt keinerlei Auskunft darüber, in welcher Form die Kassenprüfung zu erfolgen hat. Rechtlich gesehen ist nämlich kein Kassenprüfer notwendig. Demnach ist eine Kassenprüfung also auch noch dann valide, wenn es nur einen Kassenprüfer im Verein gibt.
Die meisten Vereine entscheiden sich aus Sorgfalt gleich 2 Kassenprüfer, um die Arbeit des Kassenwarts gründlich bewerten zu können.
Was darf ein Kassenprüfer nicht?
Ein Kassenprüfer hat die Aufgabe, die Aktivitäten des Vorstandes zu bewerten. Er darf jedoch nicht daran mitwirken, die Buchführung auszubauen, Einzelbuchungen durchführen oder eigenständig Abschlüsse anfertigen. Ebenso gehört es nicht zu den Aufgaben des Kassenprüfers, die Zweckmäßigkeit von Ausgaben zu bewerten.
Wie haftet ein Kassenprüfer?
Da der Kassenprüfer kein Vereinsorgan ist, sondern zur Mitgliederversammlung gehört, haftet er auch nicht für potenzielle Fehler des Vorstandes. So kann er zwar nach bestem Gewissen vorgehen, jedoch nicht absolute Garantie auf Fehlerlosigkeit in allen Prozessen geben. Insbesondere bei komplexen Vorgängen im Verein.
Anders sieht es allerdings aus, sofern der Kassenprüfer vorsätzlich vorgeht. Unterschlägt der Kassenprüfer z. B. fehlerhafte Buchführung im Sinne des Vorstandes, so macht es sich gemäß § 826 BGB durch sittenwidrige vorsätzliche Schädigung haftbar.