Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze:
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) hat die Aufgabe, nachhaltige Strukturen im Unternehmen zu schaffen, welche die Gesundheit der Mitarbeiter fördern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Betriebs erhalten.
In diesem Sinne setzt sich das BGM aus den folgenden Bereichen zusammen:
Typische Aufgabenbereiche des BGM sind Arbeitssicherheit, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Krisenmanagement und Fehlzeitenmanagement.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat zum Ziel, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen auszubauen sowie Belastungen zu reduzieren. In diesem Sinne fußt die BGF auf zwei Prinzipien: der Verhaltens- und der Verhältnisprävention.
In der Praxis sind die Grenzen hier fließend, immerhin beeinflussen sich beide Aspekte gegenseitig. Ferner noch ist Betriebliche Gesundheitsförderung gerade dann am effektivsten, wenn sich Maßnahmen aus der Verhaltens- und der Verhältnisprävention ergänzen.
Oftmals werden Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Gesundheitsmanagement gleichgesetzt. Tatsächlich handelt es sich bei dem BGF aber um einen der drei Teilbereiche des BGM. So ist es die Aufgabe der BGF, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen zu erweitern und gleichzeitig Belastungen zu minimieren.
Das BGM ist hingegen dafür zuständig, die Aktionen der BGF mit denen der anderen Teilbereiche (Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement und Medizinische Präventivleistungen) zu verknüpfen sowie diese zielführend zu koordinieren.
Betriebliches Gesundheitsmanagement als Ganzes ist nicht verpflichtend. Es gibt jedoch einzelne Aspekte des BGM, die der Gesetzgeber Unternehmen und Beschäftigten vorschreibt. Zudem bestehen selbst bei den freiwilligen BGM-Maßnahmen gewisse Vorgaben, sofern Sie sich entscheiden, diese einzuführen.
Arbeitsschutz
Prinzipiell muss jedes Unternehmen gewährleisten, dass die Arbeit in seinem Betrieb sicher abläuft. Konkret heißt das, Mitarbeiter sollen weder Gefahren noch Unfällen ausgesetzt sein. Dies nützt im Übrigen auch dem Arbeitgeber, denn eine sichere Arbeitsumgebung verringert die krankheitsbedingten Fehlzeiten.
Die konkreten Vorschriften zum Arbeitsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie in folgenden Gesetzestexten:
Tipp: Gemäß § 14 Abs. 1 SGB VIIsind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verantwortlich, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz nachzugehen und ihnen vorzubeugen. Folglich bieten diese Beratungen hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung, Management, betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung an und qualifizieren Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist für Unternehmen sowie Personal freiwillig. BGF-Maßnahmen werden allerdings, sofern implementiert, nach § 20 b SGB V von den Krankenkassen unterstützt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Laut § 167 Abs. 2 SGB IX stehen Arbeitgeber in der Pflicht Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, sobald ein Angestellter länger als sechs Wochen bzw. wiederholt fehlt. Die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger unterstützen das Unternehmen dabei. Der jeweilige Mitarbeiter kann freiwillig entscheiden, ob er dieses Angebot wahrnimmt.
Medizinische Präventivleistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter
Medizinische Präventivleistungen unterstützen gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter dabei, ihre Erwerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Diese dienen dazu, Kompetenzen zu den Themen Ernährung, Fitness und Stressbewältigung zu vermitteln. Obendrein wird der Zusammenhang zwischen Lebensführung und Krankheit verdeutlicht.
Der Rentenversicherungsträger übernimmt laut § 14 Abs. 1 SGB VI die BEM-Maßnahmen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sie auf beiden Seiten freiwillig.
Allgemein darf jedes Unternehmen Betriebliche Gesundheitsförderung anbieten. Eine gesetzliche Regelung existiert hierzu nicht. Wer aber von der Unterstützung der Krankenkasse gemäß § 20 SGB V profitieren will, muss sich zunächst von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren lassen.
Folgende Anbieter beraten und begleiten Sie bei der Durchführung Ihrer Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung:
Phase 1: Die richtige Vorbereitung
Das Fundament der Betrieblichen Gesundheitsförderung fußt auf festen Zuständigkeiten und einer klaren Zielsetzung. Dementsprechend gilt es allem voran, Strukturen zu schaffen, die den BGF-Prozess in Gang bringen, etwa ein Steuerungsgremium oder einen einzelnen Beauftragten.
Anschließend legen Sie gemeinsam fest, welche konkreten Ziele Sie mit der BGF erreichen wollen, welche finanziellen und personellen Kapazitäten Ihnen zur Verfügung stehen und welche Maßnahmen Sie bereits umsetzten.
Phase 2: Durchführung der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Die Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung verläuft entlang von vier Schritten;
Phase 3: Evaluation
Mit Abschluss der Maßnahmen muss nun deren Erfolg ermittelt werden. Sie können sich dazu an den folgenden Fragen orientieren:
Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt, ob Sie sich auf dem richtigen Weg befinden und wo Sie unter Umständen nachsteuern sollten.
Die Kosten für Betriebliche Gesundheitsförderung variieren je nach Größe des Unternehmens, der Art der Maßnahmen, dem Umfang der Aktionen und dem jeweiligen Anbieter der Leistungen. Als Faustregel gilt jedoch: Je kleiner der Betrieb, desto größer das Pro-Kopf-Budget des BGF.
Allgemeinhin ist die Betriebliche Gesundheitsförderung, aber eher als Investition zu sehen. So liegt der durchschnittliche Return on Investment (ROI) durch BGF-Maßnahmen, laut einer Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) bei bis zu 2,7:1. Der Grund: Die BGF senkt krankheitsbedingte Kosten, die Arbeitnehmer sind folglich leistungsfähiger. Darüber hinaus können Unternehmen, die BGF-Maßnahmen anbieten, jährlich bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter von der Steuer absetzen (siehe § 3 34 EstG).
Grundsätzlich fördern gemäß § 20b SGB V die Krankenkassen Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung. In erster Linie gehören hierzu Leistungen, die dem Ausbau und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen dienen.
Zu diesem Zweck erheben die Krankenkassen Daten zur gesundheitlichen Lage, den Risikofaktoren und Potentialen im Unternehmen. Basierend auf diesen Daten entwickeln sie Empfehlungen für entsprechende Aktionen, assistieren bei der Umsetzung und arbeiten zudem mit den Unfallversicherungsträgern und den Landesbehörden zusammen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell im Ruhestand abzusichern. Eine gute Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge ist jedoch unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how können wir Ihnen bei der Auswahl und Durchführung der bAV im Unternehmen helfen. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf. Vertrauen Sie auf die Expertise der Bernhard Assekuranz.