Inhaltsverzeichnis:
1. Warum ist eine Brandsicherheitswache wichtig bei Vereinsveranstaltungen?
2. Welche Aufgaben übernimmt die Brandsicherheitswache bei einer Vereinsveranstaltung?
3. Wann muss eine Brandsicherheitswache gestellt werden?
4. Was kostet der Einsatz einer Brandsicherheitswache?
5. Unser Expertentipp für eine sorgenfreie Vereinsveranstaltung
Das Wichtigste in Kürze:
Brandgefahr stellt eine der größten Risiken bei Vereinsveranstaltungen dar. Mit der Anzahl der Besucher nimmt die Bedrohung außerdem zu. Um Events umfassend abzusichern, wird daher eine Brandsicherheitswache, auch Brandwache genannt, eingesetzt, die dafür zuständig ist, den Brandschutz vor Ort zu gewährleisten.
Ferner noch darf ein Großteil der Veranstaltungen laut Gesetzgeber ohne eine Brandsicherheitswache nicht stattfinden. Gerade wenn Pyrotechnik genutzt oder mit Großbühnen gearbeitet wird, ist eine Brandwache unabdingbar.
Allgemein gesprochen bestehen die wesentlichen Aufgaben der Brandsicherheitswache darin, den Brandschutz, die Prävention von Brandrisiken sowie im Notfall, gemeinsam mit der Feuerwehr, die Brandsicherung zu garantieren. Das Aufgabenfeld einer Brandwache ist also breit gefächert.
Wie diese Aufgaben konkret aussehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden:
Wie geht die Brandsicherheitswache im Ernstfall vor?
Tritt der Ernstfall ein und es kommt tatsächlich zum Brand, geht die Brandsicherheitswachenach dem folgenden Schema vor, um diesen zu beseitigen:
Empfehlenswert ist eine Brandwache generell bei jeder Vereinsveranstaltung. In einigen Fällen ist die Brandsicherheitswache sogar gesetzlich verpflichtend. In diesem Sinne gelten gemäß § 41 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) diese Vorschriften:
Beispiele für Veranstaltungen, bei denen Brandsicherheitswachen positioniert werden:
Wer ordnet eine Brandsicherheitswache an?
Die Genehmigungsbehörde ist in der Pflicht, einzuschätzen, ob ein Brandrisiko von der jeweiligen Veranstaltung ausgeht. Dementsprechend ordnet sie, falls erforderlich, eine Brandsicherheitswache an. Stellen muss die Brandwache jedoch der Betreiber der Versammlungsstätte.
Wer darf eine Brandwache machen?
Prinzipiell dürfen ausschließlich zertifizierte Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte als Brandwache auftreten. Diese Qualifikationen werden über Workshops, Kurse oder per Weiterbildung bei der Feuerwehr erworben.
Was der Einsatz einer Brandsicherheitswache kostet, variiert abhängig von folgenden Faktoren:
Allgemein zahlen Sie für eine professionelle Brandwache jedoch mindestens 24 Euro pro Stunde. Gerade bei größeren Veranstaltungen kann es dann noch teurer werden, da häufig jede eingesetzte Person mit einem festen Betrag von 21,18 Euro pro Stunde abgerechnet wird und das bei einer Aktivität von mindestens vier Stunden.
Ferner noch haben Gemeinden laut § 34 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes die Möglichkeit, Kostenersatz für die eingesetzte Brandsicherheitswache einzufordern. Ebenso können sie Ausgaben für die Bereitstellung von Gerätschaften, Fahrzeugen und Ausrüstung geltend machen. Diese trägt dann der Betreiber der Veranstaltungsstätte oder der Veranstalter des Events.
Trotz umfassender Präventionsmaßnahmen, wie einer aufmerksamen Brandwache, lassen sich Schäden manchmal dennoch nicht verhindern.
So kann ein Brand bei Ihrer Veranstaltung neben erheblichen Sachschäden durch Flammen und Löschwasser auch große Gefahren für Mitarbeiter und Besucher mit sich bringen. Als Veranstalter haften Sie dabei gemäß § 31 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für alle Personen- und Sachschäden, die Dritten während des Events widerfahren.
Unser Expertentipp: Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen im Worst Case zusätzlichen Schutz. Sie bewahrt Ihren Verein vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen im Schadensfall, sodass Sie Ihre Veranstaltung sorgenfrei genießen können.
Ein weiterer Vorteil: Sie können die Veranstalterhaftpflicht bis zu 24 Stunden vor dem Event abschließen.