Das Wichtigste in Kürze:
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist dafür zuständig, das Urheberrecht von Musikern, Komponisten, Songwritern und Verlegern zu verteidigen. Das erreicht sie, indem sie Gebühren für öffentliche Musiknutzung eintreibt und die Betroffenen in Form von Tantiemen entschädigt. Im Gegenzug erhält die GEMA eine Verwaltungsaufwendung.
Jeder, der bei einer öffentlichen Veranstaltung Musik abspielt, muss GEMA-Gebühren bezahlen; das betrifft selbst gemeinnützige Vereine. Auch diese sind also nicht von der GEMA befreit, wenn Sie Musik auf der Vereinsveranstaltung nutzen.
Vereinsveranstaltungen sind grundsätzlich GEMA-pflichtig. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass die Veranstaltung einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient, erhält der veranstaltende Verein einen 15-prozentigen Nachlass.
Folgende Veranstaltungsarten profitieren von den Vergünstigungen:
Tipp: Veranstaltet Ihr Verein regelmäßige Events, können Sie einen Pauschalvertrag mit der GEMA abschließen und so weitere zehn Prozent der GEMA-Gebühren sparen.
Darüber hinaus hat die GEMA mit einigen Dachverbänden aus dem Musikbereich, Kulturvereinen sowie Sozialverbänden gesonderte Gesamtverträge abgeschlossen. Die jeweiligen Vertragspartner profitieren bei Musiknutzung von einem 20-prozentigen Preisnachlass. Erkundigen Sie sich dementsprechend, ob eine solche Vereinbarung mit Ihrem Dachverband besteht.
In wenigen Ausnahmefällen können gemeinnützige Vereine eine GEMA-Befreiung erhalten. Konkret müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ein Verein muss immer dann GEMA-Gebühren bezahlen, sobald er öffentlich Musik aufführt, abspielt oder vervielfältigt. Als öffentlich gilt eine Vereinsveranstaltung, sobald Menschen sie besuchen, die weder eine persönliche Beziehung zum Veranstalter noch untereinander pflegen.
In diesem Sinne sind Vereinsfeste (z.B. Sommerfest), Brauchtumsfeuer (z.B. Pfingstfeuer oder Johannisfeuer) und Sportveranstaltungen im Verein öffentlich, da die Teilnehmer nicht zwingend in einer persönlichen Beziehung zueinanderstehen.
Indessen spielt es keine Rolle, ob die Vereinskapelle spielt, die Musik von einem DJ aufgelegt wird oder Sie eine Anlage verwenden; in jedem Fall ist die Verwendung der Musik gebührenpflichtig.
Wer es vernachlässigt, die GEMA-Gebühr zu entrichten oder gar mutwillig die Zahlung verweigert, dem droht ein Kontrollkostenzuschlag. Dieser beträgt für gewöhnlich 100 Prozent des Regeltarifs. Was bedeutet, dass die Gebühr gleich doppelt so teuer ausfällt als gewöhnlich.
Selbst bei Veranstaltungen ohne Eintritt besteht die Pflicht, GEMA-Gebühren zu zahlen. Die GEMA stellt allerdings Vergünstigungen für kostenlose Events bereit.
Die Anmeldung Ihrer Vereinsveranstaltung können Sie über das Onlineportal der GEMA ausführen. Dabei gilt: Erst wenn die Anmeldung abgeschlossen ist und Sie die Einwilligung der GEMA erhalten haben, dürfen Sie Musik auf dem Vereinsevent abspielen.
Beachten Sie zudem die Anmeldefristen. Bestenfalls sollten Sie das Event vier Wochen im Voraus bei der GEMA anmelden. Spätestens jedoch 10 Tage vorher.
Grundsätzlich können Sie die Vereinsveranstaltung bei der GEMA nachmelden, müssen in diesem Fall aber eine Strafgebühr für die versäumte Anmeldung entrichten.
Wie hoch die Kosten für die GEMA-Anmeldung ausfallen, hängt von zahlreichen Aspekten ab, die von Verein zu Verein variieren. Darunter:
So fallen für eine Amateursportveranstaltung, bei der lediglich Musik in den Halbzeiten bzw. Pausen gespielt wird, gerade einmal 12,35 Euro pro 150 Zuschauer an. Für ein Faschingsevent in einer Mehrzweckhalle mit Livemusik kommen hingegen Kosten im vierstelligen Bereich zusammen.
Machen Sie Ihr nächstes Event nicht nur unvergesslich, sondern auch sorgenfrei!