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Martinsumzug im Verein planen – Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Laternenfest


Martinsumzug im Verein planen

Der Martinsumzug ist für viele Vereine der Höhepunkt des Jahres, denn das gemeinsame Laternenfest stärkt nicht nur den Zusammenhalt zwischen den Vereinsmitgliedern, sondern verbindet Menschen aller Altersgruppen. Die ideale Gelegenheit also, den zukünftigen Vereinsnachwuchs einzubinden.

Doch hinter dem heiteren Laternenfest verbirgt sich ein beachtlicher organisatorischer Aufwand. So ist der Verein als Veranstalter nicht nur für die Logistik zuständig. Gleichzeitig muss er nämlich das Event bei den Behörden anmelden und ist nebenbei für die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort verantwortlich.

Aber keine Sorge: Unsere Anleitung begleitet Sie Schritt-für-Schritt durch die gesamte Planung, sodass Sie Ihren Sankt-Martins-Umzug, mit wenig Mühe und Kosten erfolgreich auf die Beine stellen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Martinsumzüge gelten in der Regel als kleinere Brauchtumsveranstaltungen und sind erlaubnisfrei. Eine Genehmigung ist nur erforderlich, wenn mehr als 500 Teilnehmer erwartet werden, das überörtliche Straßennetz genutzt wird oder Straßensperrungen nötig sind.
  • Als Veranstalter eines Martinszugs haftet der Verein für alle Schäden, die Dritten während des Umzugs entstehen. Daher ist es wichtig, ausreichend Ordner einzusetzen, den Brandschutz sicherzustellen und Ersthelfer vor Ort zu haben. Für den Ernstfall ist außerdem eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen.
  • Die Veranstaltungskosten decken Sie derweil durch Sponsoring, Spenden, Fördermittel und Kooperationen.

1. Logistik – Die Basis für ein gelungenes Laternenfest legen

Bevor Sie mit der eigentlichen Organisation des Martinszugs beginnen, gilt es zunächst die logistischen Angelegenheiten Ihrer Veranstaltung zu klären, dazu zählt:

  • Datum & Uhrzeit: Ihr Laternenfest sollte nicht mit anderen Veranstaltungen in der Gegend kollidieren. Am besten entscheiden Sie sich früh für ein Datum, dann gibt es keine Überraschungen, falls plötzlich mehrere Events zur gleichen Zeit abgehalten werden.
  • Veranstaltungsort: Als Nächstes müssen Sie festlegen, wo genau das Laternenfest veranstaltet wird. Der Ort sollte möglichst zentral liegen. Gleichzeitig benötigen Sie ausreichend Platz für Stände, Musik und die Laternen. Beliebte Standorte sind etwa Parks, Kirchenplätze oder Schulgelände.
  • Zugang: Ebenso muss das Event für sämtliche Teilnehmer gleichermaßen zugänglich sein, egal ob die jeweilige Person zu Fuß oder mit dem Auto anreist. Gehen Sie sicher, dass genügend Parkplätze vorhanden sind. Falls nicht, könnten sie einen Shuttleservice von einem größeren Parkplatz aus einrichten. Manchmal müssen Sie auch zwischen Atmosphäre und Praktikabilität abwägen. Ein gemütlicher Park ohne Parkplätze ist z.B. gut für die Stimmung, aber schlecht für die Erreichbarkeit.

2. Genehmigungen und Vorschriften für den Martinszug

Bei Martinsumzügen greifen je nach Größe und Art des Events unterschiedliche Vorschriften. Im Regelfall gelten Martinsumzüge als kleinere Brauchtumsveranstaltungen und sind somit erlaubnisfrei. Es ist lediglich die Anzeigepflicht, Folge zu leisten. Diese greift im Übrigen unabhängig davon, ob ein Pferd Teil des Umzugs ist.

Gemäß § 29 Abs. 2 StVO besteht Erlaubnispflicht nur dann, wenn:

  • Beim Martinsumzug mehr als 500 Teilnehmer erwartet werden
  • Das überörtliche Straßennetz genutzt wird (ausgenommen bloße Querungen)
  • Verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Straßensperrungen oder das Aufstellen von Verkehrseinrichtungen erforderlich sind.

Umzüge, die diese Kriterien erfüllen, brauchen eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Die entsprechenden Antragsunterlagen müssen spätestens vier Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden. Bestenfalls holen sie diese bereits drei bis vier Monate im Voraus ein. Auf diese Weise bleibt genug Zeit für Rückfragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Streckenplan mit der geplanten Route
  • Übersichtsplan mit Angaben zu Feuerstelle und Ausschank
  • Veranstalterhaftpflichterklärung
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Bei Nutzung eines Pferdes: Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und schriftliche Bestätigung der Eignung des Tieres für den Straßenverkehr

Tipp: Alles, was Sie ansonsten noch bei der Anmeldung Ihrer Vereinsveranstaltung beachten müssen, erfahren Sie hier:

► zum Artikel

3. Das gilt es beim Martinsumzug zu beachten – Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen im Überblick

Prinzipiell trägt der Verein als Veranstalter die Verantwortung für alle Personen- und Sachschäden, die Dritten beim Martinsumzug entstehen (siehe § 31 BGB). Diese Haftung umfasst sowohl Vereinsmitglieder als auch Nicht-Mitglieder (z.B. Helfer oder Besucher).

Der Verein haftet dabei unabhängig von der Veranstaltungsgröße mit seinem Vereinsvermögen und muss sicherstellen, dass sämtliche Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.

Welche Sicherheitsmaßnahmen dabei konkret zu gewährleisten sind, haben wir in der folgenden Übersicht für Sie zusammengefasst:

Wegführung

  • Martinsumzüge ohne polizeiliche Begleitung dürfen nur auf Gehwegen stattfinden. Die Begleitung durch die Polizei muss derweil bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksbeamten vereinbart werden.
  • Straßen müssen während des Umzugs für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten frei bleiben.
  • Der öffentliche Nahverkehr sollte aufgrund des Martinsumzugs nicht beeinträchtigt werden.
  • Anwohner sollten frühzeitig über mögliche Straßensperrungen und Einschränkungen in Kenntnis gesetzt werden, z.B. durch Aushänge, Postwurf oder eine Ankündigung auf der Gemeindewebsite.

Ordnerpersonal

  • Beim Martinszug müssen genügend Ordner eingesetzt werden. Pro 50 Teilnehmer ist je ein Ordner erforderlich.
  • Die Ordner müssen volljährig sein und dürfen keinen Alkohol konsumiert haben.
  • Während des Martinszugs sind die Ordner verpflichtet, eine fluoreszierende orange-rote oder gelbe Warnweste (gemäß DIN-Norm EN 471) zu tragen.
  • Begleitende Fahrzeuge sind nach vorne durch nicht blendende weiße Leuchten und nach hinten via rote Leuchten oder gelbes Blinklicht kenntlich zu machen.
  • Ordner haben keine polizeilichen Befugnisse und können nicht in den fließenden Verkehr eingreifen. Sie dürfen lediglich auf Verkehrsbedingungen hinweisen.
  • Der Verein steht in der Pflicht, die Ordner zu ihren Aufgaben und Befugnissen in Kenntnis zu setzen. Die Ordner müssen ihrerseits mit einer Unterschrift bestätigen, dass sie über ihre Pflichten informiert wurden.

Einsatz eines Pferdes

  • Der Reiter muss mindestens 18 Jahre alt sein und Erfahrung im Umgang mit dem Pferd im Straßenverkehr haben. Der Veranstalter hat die Eignung des Reiters vor dem Umzug zu überprüfen. Das Deutsche Reitabzeichen (DRA) ist in diesem Sinne eine aussagekräftige Bescheinigung, die die Kenntnisse des Reiters belegt.
  • Das Pferd muss verkehrssicher und gelassen sein. Scheue oder übernervöse Tiere sind nicht für den Einsatz geeignet. Es sollte zudem mit Feuer klarkommen. Eine bestandene Gelassenheitsprüfung des Tieres ist empfehlenswert.
  • Zur besseren Sichtbarkeit ist beim Führen des Pferdes eine weiße Leuchte an der linken Seite zu befestigen.
  • Das Führen des Pferdes in unmittelbarer Nähe von Einsatzfahrzeugen oder Musikkapellen sollten Sie vermeiden.
  • Ordnungskräfte müssen sicherstellen, dass Besucher nicht direkt mit dem Pferd in Kontakt treten.

Brandschutz & Martinsfeuer

  • Das Martinsfeuer muss stets unter Kontrolle sein.
  • Eine volljährige Person muss die Aufsicht des Feuers übernehmen.
  • Es sollte stets ein angeschlossener Gartenschlauch, Feuerlöscher und Wassereimer griffbereit sein.
  • Die Feuerwehr sollte über das Martinsfeuer informiert werden. Es ist außerdem ratsam, die Feuerwehr mit einer Brandsicherheitswache zu unterstützen.
  • Ehrenamtliche Helfer sollten eine kurze Schulung erhalten, damit Sie im Brandfall richtig reagieren.
  • Bei Laternenfesten kommen typischerweise Kerzen zum Einsatz. Diese bergen allerdings insbesondere in den Händen von Kindern ein erhöhtes Brandrisiko. LED-Lichter sind eine sichere Alternative.
  • Evakuierungswege und Notausgänge müssen frei zugänglich bleiben.
  • Ziehen Sie für zusätzliche Infos das Merkblatt der jeweiligen Feuerwehrstelle Ihrer Stadtgemeinde heran.

Tipp: Weitere Details zum Brandschutz beim Brauchtumsfeuer erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema Pfingstfeuer im Verein.

► zum Artikel

Erste Hilfe

  • Geschulte Ersthelfer sind bei öffentlichen Veranstaltungen unerlässlich. Organisationen, wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bieten hierfür spezielle Dienste an.
  • Ein gut sichtbarer und leicht erreichbarer Sammelpunkt ist entscheidend, um im Fall der Fälle schnell und koordiniert Hilfe zu leisten.
  • Ein strukturierter Notfallplan ist wichtig. So weiß jeder, wer wofür zuständig ist.

Versicherungen

Im Gegensatz zu Kitas und Schulen besteht für Kinder in Vereinen kein automatischer gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, da Vereine nicht unter die gesetzlichen Regelungen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen fallen.

Daher ist es ratsam, dass Sie eine private Unfallversicherung abschließen, um Ihre Mitglieder abzusichern. Eine günstige Möglichkeit ist in diesem Zusammenhang die Gruppenunfallversicherung.

► Mehr Infos zur Gruppenunfallversicherung für Vereine

Ist eine Genehmigung der Verkehrsbehörde gemäß § 29 StVO notwendig, muss zusätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Doch selbst, sofern dies nicht der Fall ist, ist der Abschluss einer solchen Versicherung dringend zu empfehlen. Immerhin haftet der Halter des Tieres bei Schadensfällen, sogar, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft.

► Mehr Informationen zur Tierhaftpflichtversicherung

Letztlich ist der Verein als Veranstalter in der Pflicht, für ausreichenden Versicherungsschutz während des Events zu sorgen. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist daher eine unerlässliche Sicherheitsvorkehrung beim Martinszug.

So schützt Sie die Veranstalterhaftpflicht im Worst Case vor berechtigten und unberechtigten Schadensforderungen. Ein weiterer Vorteil: Sie kann noch bis zu 24 Stunden vor dem Event abgeschlossen werden.

4. Finanzierung des Martinsumzugs – So beschaffen Sie die nötigen Mittel

Die Organisation ist das eine. Damit das Fest jedoch tatsächlich gelingt, brauchen Sie Finanzen. Unten finden Sie einige Tipps, die Ihnen helfen, schnell und einfach die nötigen Mittel für Ihren Martinsumzug zu beschaffen.

 

Sponsoring & Spenden

Der klassische Weg, finanzielle Mittel für Ihre Veranstaltung zu gewinnen, ist das Sponsoring. Ortsansässige Unternehmen leisten gerne einen Beitrag zur Pflege lokaler Traditionen, um ihr Image zu verbessern und ihre Marke zu verbreiten.

Überlegen Sie in diesem Zusammenhang, welche Gegenleistungen Sie potentiellen Sponsoren bieten. Sehr beliebt sind in diesem Sinne Werbeflächen und Informationsstände. Unterstützung erfolgt aber nicht ausschließlich finanziell. Bäckereien könnten etwa ihre Backwaren zur Verfügung stellen und regionale Supermärkte Getränke beisteuern.

Zögern Sie nicht, die Geschäfte in Ihrer Nachbarschaft persönlich anzusprechen. Unternehmen zeigen sich oft überraschend aufgeschlossen, sobald es darum geht, örtliche Bräuche und Veranstaltungen zu fördern.

  • Tipp: Selbstverständlich existieren daneben andere Möglichkeiten, den Martinszug Ihres Vereins zu finanzieren. In diesem Artikel stellen wir Ihnen 7 bewährte Strategien vor:

► zum Artikel

 

Fördergelder

Sind die privaten Finanzierungsmöglichkeiten erschöpft, haben Sie zudem die Option, auf öffentliche Fördermittel zurückzugreifen. Dafür steht Ihnen eine Vielzahl an potentiellen Geldgebern offen. Recherchieren Sie zum Beispiel in der Förderdatenbank des Bundes nach öffentlichen Mitteln für Vereinsevents oder erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Dachverband.

 

Ersparnisse durch Kooperationen

Die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen trägt zwar nicht direkt zur Finanzierung des Martinsumzugs bei, verringert aber den Bedarf an bezahlten Helfern erheblich.

Musik- und Kulturvereine können beispielsweise ein günstiges Unterhaltungsprogramm auf die Beine stellen. Ein Reitverein kann hingegen den Reiter für den Umzug organisieren. Auch Schulen und Kindergärten sind gute Partner für den Martinsumzug, da sie häufig eigene Aktivitäten rund um Sankt Martin planen.

Kinder können dort im Rahmen des regulären Programms ihre eigenen Laternen basteln, wodurch die Materialkosten sinken. Ebenso sind Kirchen wertvolle Kooperationspartner. Diese stellen zum Beispiel oftmals günstig oder sogar kostenlos Räumlichkeiten und logistische Unterstützung bereit.

  • Tipp: In diesem Artikel bekommen Sie einen umfassenden Leitfaden zur Finanzplanung Ihrer Vereinsveranstaltung:

► zum Artikel

5. Kommunikation und Werbung für das Laternenfest

In einem letzten Schritt geht es nun darum, Menschen auf das Laternenfest aufmerksam zu machen. Eine gezielte Mischung aus verschiedenen Kommunikationswegen stellt derweil sicher, dass Sie möglichst viele unterschiedliche Zielgruppen erreichen.

Unten finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kommunikationskanäle für Ihren Verein:

  • Flyer und Plakate
  • Ankündigungen in Schulen, Kirchen und Gemeindehäusern
  • Social Media
  • Vereinswebsite
  • Vereinsnewsletter
  • Kontakt via E-Mail-Liste des Vereins
  • Regionale Medien (z.B. Zeitungen, Radiosender und Fernsehsender)

Tipp: Weitere Tipps rund ums Vereinsmarketing erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner ehrenamt24:

► zum Artikel

FAQ zum Martinszug

Was ist der Martinszug?

Während des Martinszugs laufen Kinder mit ihren Laternen die Straßen entlang und singen Lieder.  Angeführt wird der Umzug in der Regel durch einen Schauspieler auf einem Pferd, der die Rolle des Heiligen Martin einnimmt. Oftmals schließt der Umzug dann mit einem sogenannten Martinsfeuer ab.

  • Tipp: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alles, was es hinsichtlich der Organisation eines Brauchtumsfeuers im Verein zu beachten gilt:

► zum Artikel

Warum gibt es den Martinsumzug?

Traditionell findet der Martinsumzug (Martinszug) zum Martinstag (Sankt Martin) statt, einem christlichen Fest, das zu Ehren des Heiligen Martin von Tours veranstaltet wird. Dieser wurde als Heiler und Wundertäter verehrt, bekannt vor allem dafür, dass er seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte.

Heutzutage hat sich der Martinsumzug, mittlerweile auch als Laternenfest bezeichnet, jedoch zum einfachen Herbstfest gewandelt. Die religiösen Bezüge spielen kaum noch eine Rolle.

  • Hinweis: In Thüringen, Österreich und Altbayern wird der Martinstag Martini genannt.

Wann ist Sankt Martin?

Für gewöhnlich wird der Martinstag zum Todestag des Heiligen Bischofs gefeiert, also am 11. November. Häufig werden Martinszüge allerdings früher oder später abgehalten, damit sich die Umzüge unterschiedlicher Schulen und Kindergärten nicht überschneiden.

In protestantischen Regionen findet der Martinstag hingegen am 10. November statt. Entsprechend feiert man hier den Martinstag gemeinsam mit dem Geburtstag von Martin Luther.

Ist Sankt Martin ein Feiertag?

Obwohl Sankt Martin von vielen christlichen Gemeinden in Deutschland gefeiert wird, ist er kein gesetzlicher Feiertag.

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