Schritt 1: Gründungsmitglieder ausfindig machen
Zur Gründung Ihres Dartvereins benötigen Sie je nach Rechtsform zunächst zwischen 2 und 7 Gründungsmitglieder. Diese sind dann im nächsten Schritt dafür verantwortlich, die Gründungsversammlung einzuberufen. Dabei können natürliche Personen, Körperschaften und auch andere Vereine als Gründungsmitglied agieren, sofern Sie geschäftsfähig sind.
In Folge wird die sogenannte Gründungsversammlung abgehalten. Im Vorhinein müssen hierzu der Versammlungsort und Termin ausgemacht und Einladungen an die Gründungsmitglieder verschickt werden.
Schritt 2: Organisation der Gründungsversammlung
Auf der Gründungsversammlung treffen, dann die 7 Gründungsmitglieder des Dartvereins zum ersten Mal zusammen, um die Vereinssatzung zu beschließen, den Vereinsvorstand zu wählen und die restlichen Vereinsorgane (Schatzmeister, Schriftführer etc.) zu bestimmen.
Anschließend müssen der gewählte Vorstand sowie weitere Vereinsorgane Ihre Wahl schriftlich bestätigen. In einem letzten Schritt wird die Vereinssatzung, dann noch von allen 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet.
Satzung im Dartverein
Die Satzung ist der Kern des Dartvereins. So werden hier die Ziele des Vereins, die Regeln sowie Rechte und Pflichten von Vereinsvorstand und Mitgliedern festgesetzt. Zudem hängt auch die Eintragung beim Vereinsregister maßgeblich von einer ordnungsgemäßen Satzung ab. Folgende Punkte sollten Sie dabei in Bezug auf Aufbau und Inhalt berücksichtigen.
Die Satzung sollte mindestens folgende 8 Paragrafen beinhalten, um durch den Gesetzgeber anerkannt zu werden:
- Vereinsname
- Sitz des Dartvereins
- Vereinszweck
- Beitrittsordnung und Austrittsordnung
- Regelungen zur Protokollführung
- Informationen zu Mitgliedsbeiträgen und Startgebühren im Wettkampfsport
- Vorgaben zu Art und Bestimmungsweise der Vorstandswahl
- Regelungen zur Regelmäßigkeit und Programm der Mitgliedsversammlung
- Angaben zur Eintragung
Tipp: Muster für die Satzung eines Dartvereines erhalten Sie auf ehrenamt24. Alternativ bietet auch das Vereinsregister eigenen Mustersatzungen an. Achten Sie hier jedoch darauf, dass die Mustersatzungen nicht veraltet sind.
Darüber hinaus sind außerdem folgende Paragrafen in der Satzung des Dartvereins zu ergänzen:
- Bestimmungen zur Wirtschaftlichkeit bzw. Gemeinnützigkeit des Vereins
- Benennung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Vereinszweck (Förderung des Dartsports, Abhalten von Sportveranstaltungen und Ligabetrieb)
- Eintrittsbestimmungen und Vorgaben zur Mitgliedschaft im Dartverein (Pflichten, Aufnahmekriterien, maximale Mitgliederanzahl, Eintrittsbetrag und Regeln zu Ablehnung eines Mitglieds)
- Kündigungsgründe und Ausschlussgründe (Verstoß gegen die Satzung)
- Bestimmung zur Verwendung der Einnahmen (z.B. Verwendung zur Selbsterhaltung des Dartvereins im Falle der Gemeinnützigkeit)
- Regelungen zur Verwendung von Überschüssen (z.B. Verwendung als Preisgeld in Dartspielen)
- Bestimmungen zu Sondersitzungen (z.B. Ligabesprechungen, Regelverabschiedungssitzungen oder Teamcaptainsitzungen)
- Aufgaben des Vorstandes (z.B. Vertretung vor Gericht und Öffentlichkeit)
- Haftungsausschluss (z.B. für Sportverletzungen und sonstige Schäden beim Vereinssport)
- Gründe und Vorgehen bei Vereinsauflösung
- Zusatzparagraf zur Rolle der Vereinsmitglieder im Ligasport
Hinweis: Fehlt einer der oben aufgelisteten Punkte, so kann es im späteren Verlauf der Vereinsgründung zu Schwierigkeiten kommen (z.B. Ablehnung der Eintragung oder Gemeinnützigkeit) Lassen Sie die Satzung deshalb zur Sicherheit vor der Abgabe beim Registergericht sowie dem Finanzamt auf Vollständigkeit überprüfen.
Gründungsprotokoll im Dartverein
Das Gründungsprotokoll dient dazu, den Ablauf der Gründungsversammlung vollständig zu dokumentieren. Folgende Punkte sollte Ihr Gründungsprotokoll enthalten:
- Datum und Ort der Gründungsversammlung
- Name, Alter und Beruf der Teilnehmer
- Rolle der Teilnehmer
- Nennung des Versammlungsleiters
- Getroffene Beschlüsse
- Beschreibung des Ablaufs
- Wahlergebnisse (inkl. Anzahl der Stimmen)
- Anwesenheitsliste
- Unterschriften der Gründungsmitglieder
Schritt 3: Eintragung des Dartvereins im Vereinsregister
Mit Abschluss der Gründungsversammlung gilt der Dartverein als gegründet und kann nun folglich beim Vereinsregister eingetragen werden und so seine Rechtsfähigkeit erhalten. Dieses befindet sich beim lokalen Amtsgericht. Zur Eintragung sind das Anmeldeschreiben, die Originalfassung der Vereinssatzung und das Gründungsprotokoll einzureichen.
Zuvor müssen Sie die Unterschriften der 7 Gründungsmitglieder jedoch von einem Notar beglaubigen lassen. Hierzu muss der gesamte vertretungsberechtigte Vorstand (BGB-Vorstandsmitglieder) anwesend sein. Folglich erhalten Sie einen Registerauszug vom Amtsgericht, welcher belegt, dass es sich bei Ihrem Dartverein um einen e.V. handelt.
Schritt 4: Anmeldung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt
Darüber hinaus können Sie beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit Ihres Dartvereins beantragen. Zu diesem Zweck müssen der Registerauszug und die Vereinssatzung an das Finanzamt weitergeleitet werden.
Erkennt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Dartvereins an, so erhält Ihr Dartverein die Möglichkeit Spenden zu erhalten und Spendenbescheinigungen auszustellen. Ebenso genießt ein gemeinnütziger Verein Steuervergünstigungen in Bezug auf Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer.
Schritt 5: Eröffnung eines Geschäftskontos für den Dartverein
Jetzt müssen Sie nur noch ein Geschäftskonto für Ihren Dartverein eröffnen. Über dieses Konto laufen dann auch zukünftig alle Vereinsfinanzen ab. Eine praktische Lösung ist es hier auf ein Vereinskonto zurückzugreifen.