Von der Idee bis zur Umsetzung
Themenüberblick:
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Das Wichtigste in Kürze:
Die Gründung eines Vereins durchläuft stets denselben Ablauf. Dabei macht es keinen Unterschied, um welche Vereinsform es sich handelt. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wenn Sie gerade einen Sportverein gründen wollen. Zum Beispiel liegt das Augenmerk vorwiegend auf dem Vereinszweck des Sportvereines und auch die Finanzierung des Vereins erfordert zusätzlicher Planung.
Im folgenden Wiki-Artikel erklären wir Ihnen unter anderem, wie Sie in wenigen Schritten einen Sportverein gründen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
Einzige Voraussetzung, um einen Sportverein zu gründen ist, dass sich mindestens 7 Personen zur Vereinsgründung zusammenfinden. Die 7 Gründungsmitglieder müssen sich schließlich bei einer Gründungsversammlung treffen und gemeinsam die Vereinssatzung unterzeichnen.
Ist die Gründung abgeschlossen, so kann die Zahl auch wieder herabsinken. Stets müssen jedoch mindestens 3 Mitglieder im Verein gemeldet sein.
Kann jeder einen Sportverein gründen?
Grundsätzlich kann jeder einen Verein gründen, sofern die Voraussetzungen zur Gründung erfüllt sind. Abgesehen von den formalen Voraussetzungen ist jedoch auch ein gewisses Startkapital notwendig, um z.B. Sportgeräte oder die Sanierung einer Turnhalle zu finanzieren.
Sportverein gründen – Vorgaben der Bundesländer
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie Ihren Sportverein gründen, variieren die jeweiligen Bestimmungen des Landes. Im Folgenden haben wir eine Liste für Sie zusammengestellt, in der Sie die wichtigsten Regelungen der Bundesländer nachschlagen können:
Generell lässt sich die Gründung eines Vereins auf 6 Schritte herunterbrechen:
Zu Beginn der Vereinsgründung gilt es zunächst 7 Personen zu finden, die sich bereit erklären an der Gründungsversammlung teilzunehmen. Dabei können sowohl natürliche Personen als auch Körperschaften wie GmbHs, OHGs oder dritte Vereine als Gründungsmitglied agieren. Bedingung ist lediglich, dass jede der Personen und Körperschaften geschäftsfähig ist.
In einem zweiten Schritt wird die Gründungsversammlung einberufen. Hier treffen sich die 7 Gründungsmitglieder zum ersten Mal zu einer Versammlung zusammen und diskutieren die Konditionen der Vereinsgründung aus. Wesentlich ist, dass auch tatsächlich alle Gründungsmitglieder zusammenkommen. Ansonsten ist sie ungültig.
Nach der Gründung treffen sich die Mitglieder des Vereins meist einmal jährlich im Rahmen einer Jahreshauptversammlung zu Beschlussfassungen, der Kassenprüfung und der Entlastung des Vorstandes zusammen.
Folgende Themen sind bei der Gründungsversammlung zu klären:
Vereinsnamen festlegen
Während der Gründungsversammlung müssen Sie sich auf einen Vereinsnamen einigen. Dieser muss sich jedoch eindeutig von den Namen anderer Vereine unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden. Betreiben Sie also vor der Namensvergabe eine ordentliche Recherche (z.B. im Vereinsregister und dem Internet).
Vereinssatzung verabschieden
Die Vereinssatzung beinhaltet die wesentlichen Regelungen und Vorgaben eines Vereins. Sie wird bei der Gründungsversammlung beschlossen, kann jedoch im Nachhinein durch Beschluss zur Satzungsänderung von der Mitgliederversammlung umgestaltet werden. Inhalt und die Form der Satzung sind in § 57 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert.
Zur Erstellung der Satzung können sie einen Anwalt heranziehen oder auch auf eine Mustervorlage zurückgreifen. Vorlagen für Vereinssatzungen finden Sie hier: Dokumenten Generator von ehrenamt24.
Folgende Punkte dürfen außerdem nicht in der Vereinssatzung fehlen:
Vorstand und Vertretung festlegen
Als Körperschaft ist der Sportverein nach § 26, Absatz 1 BGB verpflichtet, einen Vorstand aufzustellen, der die Verantwortung für die Entscheidungen des Vereins übernimmt. Zugleich dient der Vorstand als Ansprechpartner für externe Anfragen.
In der Regel wird der Vereinsvorstand von der Mitgliederversammlung gewählt. Durch einen Eintrag in der Vereinssatzung können Sie sich aber auch für eine alternative Möglichkeit entscheiden, den Vorstand zu bestimmen. Der neu aufgestellte 1. Vorsitzende übernimmt anschließend die Versammlungsleitung.
Protokoll zur Gründung eines Sportvereins
Während der Gründerversammlung ist darüber hinaus zusätzlich das Gründungsprotokoll zu führen. Zuvor wird in der Satzung festgehalten, wer das Protokoll unterschreiben muss. Meist übernimmt diese Aufgabe ein Protokollant oder der 1. Vorsitzende des Sportvereins.
Folgende Punkte muss das Gründungsprotokoll enthalten:
Eine Vorlage für das Gründungsprotokoll für einen Sportverein erhalten Sie hier: ehrenamt24.
Verfolgt der Sportverein gemäß seiner Vereinssatzung einen gemeinnützigen Zweck, so kann er sich per Antrag beim Finanzamt als gemeinnützig anerkennen lassen. Das ist nicht verpflichtend, geht jedoch mit einigen Vorteilen wie beispielsweise Steuervergünstigungen einher. Folgende Unterlagen sind in diesem Sinne einzureichen:
Gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) gilt ein Verein dann als gemeinnützig, wenn er seinen Vereinszweck auf eine Tätigkeit richtet, die dazu dient, die Allgemeinheit materiell, geistig oder sittlich uneigennützig zu fördern. Hierzu zählt unter anderem auch die Förderung des Sports.
Darüber hinaus muss der Verein allgemein zugänglich sein, um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten.
Zur Eintragung des Sportvereins ins Vereinsregister muss ein Notar zunächst die Unterschriften der Vorstandsmitglieder beglaubigen. In diesem Sinne sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, ihre Ausweise beim Notar vorzulegen. Erst wenn die Unterschriften beglaubigt sind, erhält der Sportverein seine Rechtsfähigkeit. Oftmals leitet der Notar die beglaubigten Unterlagen eigenständig an das zuständige Finanzamt weiter.
Die Eintragung des Sportvereins verläuft über das Vereinsregister beim lokalen Amtsgericht. Der Vorteil eines eingetragenen Sportvereins ist dabei, dass er mit der Eintragung als juristische Person gilt. Somit kann dieser klagen und verklagt werden sowie sich im Grundbuch eintragen lassen.
In nicht eingetragenen Sportvereinen haften hingegen die Mitglieder des Vereins persönlich für Rechtsgeschäfte des Vereins. Beide Rechtsformen sind jedoch an Rechten und Pflichten gebunden und beide sind in der Lage Verträge abzuschließen.
Folgende Unterlagen sind zur Eintragung des Sportvereins beim zuständigen Amtsgericht einzureichen:
Abschließend gilt es nur noch ein Bannkonto für den Sportverein zu eröffnen. In diesem Sinne müssen Sie den Sportverein beim lokalen Finanzamt anmelden sowie den Auszug aus dem Vereinsregister einreichen.
Der Idealverein ist die am häufigsten gewählte Vereinsform, die Sportvereine in Deutschland annehmen. Gemeint ist damit ein Verein, der weitestgehend auf den Vereinszweck ausgerichtet ist und nicht etwa die Absicht verfolgt, Gewinne zu erzielen. Folgende Voraussetzungen sind zur Gründung eines idealen Sportvereins zu erfüllen:
Fehlt es dem Sportverein an finanziellen Mitteln, um beispielsweise Geräte zu beschaffen, Räumlichkeiten zu sanieren oder einfach den Sportbetrieb zu fördern, so bietet die Gründung eines Fördervereins eine gute Möglichkeit diese zu beschaffen.
Ein Förderverein ist ein Verein, dessen Vereinszweck darin besteht, Fördermittel für andere Vereine oder gemeinnützige Körperschaften zu organisieren. Das geschieht z.B. in dem der Förderverein Kontakt zu Geldgebern und Sponsoren aufnimmt oder Veranstaltungen durchführt (mehr zum Thema Sponsoring im Sportverein).
Die Gründung eines Fördervereins für den Sportverein unterliegt dabei denselben Regelungen wie bei einem klassischen Verein und läuft im Grunde genauso ab. Unten noch einmal die groben Schritte:
Abteilungen bzw. Sparten eines Sportvereins sind keine separaten Körperschaften, sondern Untergliederungen eines Sportvereins, die sich selbstständig verwalten.
Dementsprechend werden Abteilungen im Sportverein nicht eigenständig gegründet oder aufgelöst. Vielmehr werden Sie abhängig von der Satzung durch einen Gründungsbeschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung aufgestellt.
Darüber hinaus gilt es folgende Umstände bei der Abteilungsgründung zu berücksichtigen:
Einen Sportverein zu gründen, lohnt sich in folgenden Fällen:
Alles in allem kostet es Sie abhängig vom Bundesland zwischen ca. 70 und 130 Euro einen Sportverein zu gründen. Folgende Kostenpunkte kommen dabei konkret auf Sie zu:
Grundsätzlich kann ein Sportverein sein Vermögen nach der Gründung ebenfalls nutzen, um Einnahmen zu erwirtschaften. So ist es dem Sportverein gestattet verzinslich Kapital anzulegen oder Räumlichkeiten zu vermieten und zu verpachten.
Solche Einnahmen fallen dann unter die Vermögensverwaltung des Vereins. Wobei die Einnahmen aus der Vermögensverwaltung im Rahmen der Gemeinnützigkeit unbedenklich sind, insofern sie nicht zum neuen Vereinszweck wird.
Entsprechend darf ein Verein nicht hauptsächlich in der Vermögensverwaltung tätig sein und keine dauerhaften Verluste riskieren, die das Vereinsvermögen des Sportvereins belasten.
Im Sportverein geht es häufig sehr physisch zu. So kann es auch mal passieren, dass jemand beim Sport zu Schaden kommt. In solch einem Fall haftet der Verein für den Schaden, der einem Mitglied oder Dritten während der Vereinstätigkeit zugestoßen ist.
Mit einer Vereinshaftpflicht beugen Sie Unkosten diese Art vor. Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein nämlich vor Personen- sowie Sachschäden im Vereinsalltag.
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