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Sportverein gründen

Von der Idee bis zur Umsetzung


Themenüberblick:

  • Voraussetzungen für die Gründung eines Sportvereins
  • Die 6 wichtigsten Schritte, um einen Sportverein zu gründen 
  • Gründung einer Abteilung im Sportverein
  • Kosten der Sportvereinsgründung 
  • Expertentipp

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Voraussetzung, um einen Sportverein zu gründen, ist das sich mindestens 7 Gründungsmitglieder zur Vereinsgründung zusammenfinden
  • Zur Vereinsgründung wird eine Gründungsversammlung einberufen. Hier wird der Name, die Satzung und der Vorstand des Vereins festgelegt sowie das Gründungsprotokoll verfasst
  • Geht der Sportverein einem gemeinnützigen Zweck nach, so kann er sich seine Gemeinnützigkeit beim Finanzamt anerkennen lassen und so von Steuervergünstigungen profitieren
  • Damit der Sportverein als juristische Person klagen und sich im Grundbuch listen lassen kann, muss er sich zunächst beim Vereinsregister eintragen. Zuvor müssen jedoch die Unterschriften der Gründungsmitglieder notariell beglaubigt werden
  • Um die Gründung des Sportvereins abzuschließen, wird letztlich ein eigenes Bankkonto des Vereins eröffnet

Die Gründung eines Vereins durchläuft stets denselben Ablauf. Dabei macht es keinen Unterschied, um welche Vereinsform es sich handelt. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wenn Sie gerade einen Sportverein gründen wollen. Zum Beispiel liegt das Augenmerk vorwiegend auf dem Vereinszweck des Sportvereines und auch die Finanzierung des Vereins erfordert zusätzlicher Planung.

Im folgenden Wiki-Artikel erklären wir Ihnen unter anderem, wie Sie in wenigen Schritten einen Sportverein gründen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

Sportverein gründen – Welche Voraussetzungen gibt es?

Einzige Voraussetzung, um einen Sportverein zu gründen ist, dass sich mindestens 7 Personen zur Vereinsgründung zusammenfinden. Die 7 Gründungsmitglieder müssen sich schließlich bei einer Gründungsversammlung treffen und gemeinsam die Vereinssatzung unterzeichnen.

Ist die Gründung abgeschlossen, so kann die Zahl auch wieder herabsinken. Stets müssen jedoch mindestens 3 Mitglieder im Verein gemeldet sein.

Kann jeder einen Sportverein gründen?

Grundsätzlich kann jeder einen Verein gründen, sofern die Voraussetzungen zur Gründung erfüllt sind. Abgesehen von den formalen Voraussetzungen ist jedoch auch ein gewisses Startkapital notwendig, um z.B. Sportgeräte oder die Sanierung einer Turnhalle zu finanzieren.

Sportverein gründen – Vorgaben der Bundesländer

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie Ihren Sportverein gründen, variieren die jeweiligen Bestimmungen des Landes. Im Folgenden haben wir eine Liste für Sie zusammengestellt, in der Sie die wichtigsten Regelungen der Bundesländer nachschlagen können:

Was braucht man, um einen Sportverein zu gründen? - Checkliste

Generell lässt sich die Gründung eines Vereins auf 6 Schritte herunterbrechen:

  • Bestimmung der Vereinsmitglieder
  • Bestimmung der Gründungsmitglieder
  • Gründungsversammlung
  • Prüfung der Gemeinnützigkeit
  • Notarielle Beglaubigung
  • Eintragung beim Vereinsregister
  • Eröffnung eines Bankkontos für den Verein

1.) Bestimmung der Vereinsmitglieder

Zu Beginn der Vereinsgründung gilt es zunächst 7 Personen zu finden, die sich bereit erklären an der Gründungsversammlung teilzunehmen. Dabei können sowohl natürliche Personen als auch Körperschaften wie GmbHs, OHGs oder dritte Vereine als Gründungsmitglied agieren. Bedingung ist lediglich, dass jede der Personen und Körperschaften geschäftsfähig ist.

2.) Gründungsversammlung

In einem zweiten Schritt wird die Gründungsversammlung einberufen. Hier treffen sich die 7 Gründungsmitglieder zum ersten Mal zu einer Versammlung zusammen und diskutieren die Konditionen der Vereinsgründung aus. Wesentlich ist, dass auch tatsächlich alle Gründungsmitglieder zusammenkommen. Ansonsten ist sie ungültig.

Nach der Gründung treffen sich die Mitglieder des Vereins meist einmal jährlich im Rahmen einer Jahreshauptversammlung zu Beschlussfassungen, der Kassenprüfung und der Entlastung des Vorstandes zusammen.

Folgende Themen sind bei der Gründungsversammlung zu klären:

Vereinsnamen festlegen

Während der Gründungsversammlung müssen Sie sich auf einen Vereinsnamen einigen. Dieser muss sich jedoch eindeutig von den Namen anderer Vereine unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden. Betreiben Sie also vor der Namensvergabe eine ordentliche Recherche (z.B. im Vereinsregister und dem Internet). 

Vereinssatzung verabschieden

Die Vereinssatzung beinhaltet die wesentlichen Regelungen und Vorgaben eines Vereins. Sie wird bei der Gründungsversammlung beschlossen, kann jedoch im Nachhinein durch Beschluss zur Satzungsänderung von der Mitgliederversammlung umgestaltet werden. Inhalt und die Form der Satzung sind in § 57 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert.

Zur Erstellung der Satzung können sie einen Anwalt heranziehen oder auch auf eine Mustervorlage zurückgreifen. Vorlagen für Vereinssatzungen finden Sie hier: Dokumenten Generator von ehrenamt24.

Folgende Punkte dürfen außerdem nicht in der Vereinssatzung fehlen:

  • Name des Vereins
  • Sitz des Sportvereins
  • Bestimmungen zur Eintragung
  • Zweck des Sportvereins
  • Regeln für den Austritt und Eintritt von Vereinsmitgliedern
  • Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen
  • Bestimmungen zu Protokollierung
  • Beschluss zur Auswahl des Vereinsvorstandes
  • Regeln zur Einberufung der Mitgliederversammlung

Vorstand und Vertretung festlegen

Als Körperschaft ist der Sportverein nach § 26, Absatz 1 BGB verpflichtet, einen Vorstand aufzustellen, der die Verantwortung für die Entscheidungen des Vereins übernimmt. Zugleich dient der Vorstand als Ansprechpartner für externe Anfragen.

In der Regel wird der Vereinsvorstand von der Mitgliederversammlung gewählt. Durch einen Eintrag in der Vereinssatzung können Sie sich aber auch für eine alternative Möglichkeit entscheiden, den Vorstand zu bestimmen. Der neu aufgestellte 1. Vorsitzende übernimmt anschließend die Versammlungsleitung.

Protokoll zur Gründung eines Sportvereins

Während der Gründerversammlung ist darüber hinaus zusätzlich das Gründungsprotokoll zu führen. Zuvor wird in der Satzung festgehalten, wer das Protokoll unterschreiben muss. Meist übernimmt diese Aufgabe ein Protokollant oder der 1. Vorsitzende des Sportvereins.

Folgende Punkte muss das Gründungsprotokoll enthalten:

  • Ort und Zeit der Vereinsgründung
  • Anzahl der Gründungsmitglieder
  • Absicht der Gründung
  • Wahl der Versammlungsleiter und des Schriftführers
  • Präsentation der Vereinssatzung

Eine Vorlage für das Gründungsprotokoll für einen Sportverein erhalten Sie hier: ehrenamt24.

 

3.) Prüfung der Gemeinnützigkeit

Verfolgt der Sportverein gemäß seiner Vereinssatzung einen gemeinnützigen Zweck, so kann er sich per Antrag beim Finanzamt als gemeinnützig anerkennen lassen. Das ist nicht verpflichtend, geht jedoch mit einigen Vorteilen wie beispielsweise Steuervergünstigungen einher. Folgende Unterlagen sind in diesem Sinne einzureichen:

  • Antrag auf Freistellung
  • Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll (inkl. Protokoll der Vorstandswahl)
  • Beitragsordnung
  • Vereinsregisterauszug bzw. Kopie des Antrags auf Eintragung in das Vereinsregister

Gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) gilt ein Verein dann als gemeinnützig, wenn er seinen Vereinszweck auf eine Tätigkeit richtet, die dazu dient, die Allgemeinheit materiell, geistig oder sittlich uneigennützig zu fördern. Hierzu zählt unter anderem auch die Förderung des Sports.

Darüber hinaus muss der Verein allgemein zugänglich sein, um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten.

  • Hinweis: Stellen Sie den Antrag auf die Gemeinnützigkeit noch vor dem Eintrag des Sportvereines im Vereinsregister. In der Regel entfallen nämlich die Anmeldegebühren, wenn Sie einen vorläufigen Freistellungsbescheid beim Registergericht nachweisen. Manchmal erstattet Ihnen das Registergericht auch die Gebühren, wenn Sie den Bescheid innerhalb bestimmter Fristen nachweisen.

4.) Notarielle Beglaubigung

Zur Eintragung des Sportvereins ins Vereinsregister muss ein Notar zunächst die Unterschriften der Vorstandsmitglieder beglaubigen. In diesem Sinne sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, ihre Ausweise beim Notar vorzulegen. Erst wenn die Unterschriften beglaubigt sind, erhält der Sportverein seine Rechtsfähigkeit. Oftmals leitet der Notar die beglaubigten Unterlagen eigenständig an das zuständige Finanzamt weiter.

5.) Eintragung ins Vereinsregister

Die Eintragung des Sportvereins verläuft über das Vereinsregister beim lokalen Amtsgericht. Der Vorteil eines eingetragenen Sportvereins ist dabei, dass er mit der Eintragung als juristische Person gilt. Somit kann dieser klagen und verklagt werden sowie sich im Grundbuch eintragen lassen.

In nicht eingetragenen Sportvereinen haften hingegen die Mitglieder des Vereins persönlich für Rechtsgeschäfte des Vereins. Beide Rechtsformen sind jedoch an Rechten und Pflichten gebunden und beide sind in der Lage Verträge abzuschließen.

Folgende Unterlagen sind zur Eintragung des Sportvereins beim zuständigen Amtsgericht einzureichen:

  • Vereinssatzung (inkl. Unterschriften der Gründungsmitglieder)
  • Gründungsprotokoll (inkl. Protokoll der Vorstandswahl)
  • Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder
  • Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder

6.) Eröffnung eines Bankkontos für den Verein

Abschließend gilt es nur noch ein Bannkonto für den Sportverein zu eröffnen. In diesem Sinne müssen Sie den Sportverein beim lokalen Finanzamt anmelden sowie den Auszug aus dem Vereinsregister einreichen.

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Idealen Sportverein gründen

Der Idealverein ist die am häufigsten gewählte Vereinsform, die Sportvereine in Deutschland annehmen. Gemeint ist damit ein Verein, der weitestgehend auf den Vereinszweck ausgerichtet ist und nicht etwa die Absicht verfolgt, Gewinne zu erzielen. Folgende Voraussetzungen sind zur Gründung eines idealen Sportvereins zu erfüllen:

  • Der Vereinszweck ist auf den ideellen Betrieb und nicht auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb angelegt
  • Ziel des Vereins ist es für längere Zeit zu bestehen
  • Der Idealverein verfügt über einen Vereinsvorstand
  • Der Beitritt in den Verein ist freiwillig
  • Auch wenn die Mitglieder wechseln, ist Ziel, dass der Verein bestehen bleiben
  • Mehrere Personen agieren unter dem Vereinsnamen

Förderverein für den Sportverein gründen

Fehlt es dem Sportverein an finanziellen Mitteln, um beispielsweise Geräte zu beschaffen, Räumlichkeiten zu sanieren oder einfach den Sportbetrieb zu fördern, so bietet die Gründung eines Fördervereins eine gute Möglichkeit diese zu beschaffen.

Ein Förderverein ist ein Verein, dessen Vereinszweck darin besteht, Fördermittel für andere Vereine oder gemeinnützige Körperschaften zu organisieren. Das geschieht z.B. in dem der Förderverein Kontakt zu Geldgebern und Sponsoren aufnimmt oder Veranstaltungen durchführt (mehr zum Thema Sponsoring im Sportverein). 

Die Gründung eines Fördervereins für den Sportverein unterliegt dabei denselben Regelungen wie bei einem klassischen Verein und läuft im Grunde genauso ab. Unten noch einmal die groben Schritte:

  • Festlegung der Gründungsmitglieder
  • Gründungsversammlung und Festlegung des Vereinszwecks (z.B. Förderung des Sports in einer bestimmten Region oder die Förderung des Jugendsports) 
  • Aufstellung einer Vereinssatzung
  • Eintragung ins Vereinsregister
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit
  • Eröffnung eines Bannkontos

Wie kann man eine Abteilung oder Sparte im Sportverein gründen?

Abteilungen bzw. Sparten eines Sportvereins sind keine separaten Körperschaften, sondern Untergliederungen eines Sportvereins, die sich selbstständig verwalten.

Dementsprechend werden Abteilungen im Sportverein nicht eigenständig gegründet oder aufgelöst. Vielmehr werden Sie abhängig von der Satzung durch einen Gründungsbeschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung aufgestellt. 

Darüber hinaus gilt es folgende Umstände bei der Abteilungsgründung zu berücksichtigen:

  • Die Abteilung oder Sparte eines Sportvereins verfügt über keine eigene Satzung. Alternativ kann sie eine Abteilungsordnung bestimmen, an die sich ausschließlich Abteilungsmitglieder halten müssen
  • Die Mitgliedschaft in einer Abteilung ist stets an die Mitgliedschaft im Verein gekoppelt. Es gibt keine separate Abteilungsmitgliedschaft.
  • Die Sparte eines Vereins hat keinerlei Vermögensfähigkeit und kann infolge auch keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen. Der Gesamtverein trägt deshalb die Verantwortung und haftet für alle Handlungen in der Abteilung. Eben deshalb sollten alle Aufgaben, Rechte und Pflichten bereits bei der Abteilungsgründung klar unterteilt werden

Welche Vorteile hat es, einen Sportverein zu gründen?

  • Die Gründungskosten für einen Sportverein sind gering
  • Sportvereine sind nach demokratischen Organisationsstrukturen aufgebaut. Dies geht mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder einher
  • Sportvereinen können sich im Vereinsregister eintragen lassen
  • Aufgrund der Organhaftung im eingetragenen Sportverein betrifft eine Vielzahl der Haftungsrisiken ausschließlich Vereinsvermögen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist das Privatvermögen des Vorstandes tangiert (mehr zum Thema Haftung im Verein)
  • Ein eingetragener Sportverein profitiert von der Parteifähigkeit, ist also in der Lage als juristische Person zu klagen und verklagt zu werden
  • Eingetragene Vereine erhalten Prozesskostenhilfe im Fall eines Rechtsstreits
  • Ein eingetragener Verein kann eigenes Vermögen aufbauen und Immobilien im Grundbuch vermerken
  • Rechtsfähige Sportvereine haben leichter Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, Zuschüssen und Zuwendungen
  • Mit der entsprechenden Satzung können sich Sportvereine als gemeinnützig anerkennen lassen und so von Steuervergünstigungen und Steuerbefreiungen profitieren
  • Vereinsmitglieder, Ehrenamtler und der Vereinsvorstand sind bei Tätigkeiten für öffentliche Sportvereine gesetzlich abgesichert

    Wann lohnt es sich, einen Sportverein zu gründen?

    Einen Sportverein zu gründen, lohnt sich in folgenden Fällen:

    1. Wenn es keinen Sportverein für eine bestimmte Sportart in der Gemeinde oder Region gibt und Sie die Sportart gerne fördern wollen
    2. Wenn sich eine Gruppe von begeisterten Sportlern zusammenfindet, um eine bestimmte Sportart zu fördern
    3. Wenn Sie die sportliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern wollen
    4. Wenn Sie Wettkämpfe in der Region stärken wollen
    5. Wenn Sie eine Plattform schaffen wollen, auf der Menschen bei einer gemeinschaftlichen sportlichen Aktivität zusammenkommen

    Wie hoch sind die Kosten, um einen Sportverein zu gründen?

    Alles in allem kostet es Sie abhängig vom Bundesland zwischen ca. 70 und 130 Euro einen Sportverein zu gründen. Folgende Kostenpunkte kommen dabei konkret auf Sie zu:

    • Notarielle Beglaubigung (ca. 20 bis 30 Euro)
    • Registergebühr für die Eintragung beim Amtsgericht (ca. 50 bis 60 Euro)
    • Bekanntmachung der Eintragung durch das Amtsgericht (ca. 10 bis 30 Euro)
    • Individuelle Anwalts- und Beratungskosten (optional)

    Sportverein gründen und Geld verdienen – Geht das?

    Grundsätzlich kann ein Sportverein sein Vermögen nach der Gründung ebenfalls nutzen, um Einnahmen zu erwirtschaften. So ist es dem Sportverein gestattet verzinslich Kapital anzulegen oder Räumlichkeiten zu vermieten und zu verpachten.

    Solche Einnahmen fallen dann unter die Vermögensverwaltung des Vereins. Wobei die Einnahmen aus der Vermögensverwaltung im Rahmen der Gemeinnützigkeit unbedenklich sind, insofern sie nicht zum neuen Vereinszweck wird.

    Entsprechend darf ein Verein nicht hauptsächlich in der Vermögensverwaltung tätig sein und keine dauerhaften Verluste riskieren, die das Vereinsvermögen des Sportvereins belasten.

    Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

    Im Sportverein geht es häufig sehr physisch zu. So kann es auch mal passieren, dass jemand beim Sport zu Schaden kommt. In solch einem Fall haftet der Verein für den Schaden, der einem Mitglied oder Dritten während der Vereinstätigkeit zugestoßen ist. 

    Mit einer Vereinshaftpflicht beugen Sie Unkosten diese Art vor. Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein nämlich vor Personen- sowie Sachschäden im Vereinsalltag. 

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