Kassenwart vs. Kassenprüfer
Nicht zu verwechseln ist der Schatzmeister (auch Kassenwart genannt) mit dem Kassenprüfer. So ist der Kassenprüfer dafür zuständig, die Arbeit des Schatzmeisters zu begutachten.
Eine solche Instanz ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch greifen die meisten Vereine dennoch auf den Kassenprüfer zurück, um die Arbeit des Schatzmeisters doppelt abzusichern.
Unter anderem legt der Schatzmeister dem Kassenprüfer auf Wunsch notwendige Nachweise vor. Ebenfalls darf er auf alle finanziellen Dokumente des Vereins zugreifen. Bei Fragen ist der Schatzmeister dazu angehalten, dem Kassenprüfer auszuhelfen.
Ähnlich wie der Schatzmeister sollte der Kassenprüfer über nötiges Fachwissen verfügen wie auch vertrauenswürdig sein. Entscheidend ist allerdings, dass der Kassenprüfer seine Tätigkeit unabhängig ausführt. Damit ist es ratsam, dass der Kassenprüfer nicht zeitgleich im Vorstand agiert, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Den Zeitpunkt der Kassenprüfung bestimmt die Mitgliederversammlung. Diese kann dabei nur einmalig bestellt werden oder auch in regelmäßigen Abständen ablaufen.