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Prüfung der Gemeinnützigkeit im Sportverein 


Alle Infos auf einen Blick:

  • Gesetze zur Gemeinnützigkeit
  • Prüfung der Gemeinnützigkeit
  • Freistellungsbescheid
  • Zufallsgewinne

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Die Gemeinnützigkeit ist für die meisten Sportvereine eine wesentliche Voraussetzung. Nur als gemeinnütziger Verein können sie von Steuervergünstigungen profitieren und Spenden erhalten. Doch die Prüfung der Gemeinnützigkeit ist ein komplexer Prozess, der viele Vereine vor Herausforderungen stellt.

In folgendem Beitrag haben wir deshalb die wesentlichen Informationen rund um die Prüfung der Gemeinnützigkeit für Sie zusammengetragen. Unter anderem erfahren Sie: Wie genau die Prüfung der Gemeinnützigkeit bei einem Sportverein abläuft, wer für die Prüfung zuständig ist und welche Anforderungen ein Sportverein erfüllen muss, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch ein Sportverein kann gemeinnützig sein, wenn er die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt  
  • Um die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen, darf der Sportverein ausschließlich mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Seine Zielsetzung muss auf die Förderung des Sports ausgerichtet sein
  • Das Finanzamt ist für die Prüfung der Gemeinnützigkeit zuständig
  • Dem Finanzamt stehen bei der Prüfung zwei Verfahren zur Verfügung, in denen die Satzung oder zusätzlich die Geschäftsführung überprüft wird  
  • Nach bestandener Gemeinnützigkeitsprüfung erhält der Sportverein einen Feststellungsbescheid (Anerkennung der Gemeinnützigkeit) und einen Freistellungsbescheid (Steuerbefreiung)

Kann ein Sportverein gemeinnützig sein?

Ein Sportverein kann gemeinnützig sein, sofern er die notwendigen Voraussetzungen gemäß Abgabenordnung (AO) erfüllt. So gilt er als gemeinnützig, wenn er sich uneigennützig in der Förderung des Breiten- oder Leistungssports, der Jugend- und Altenhilfe durch den Sport oder die Förderung der Gesundheit durch sportliche Aktivitäten engagiert.

Wie kann man feststellen, ob ein Sportverein gemeinnützig ist?

Um festzustellen, ob ein Sportverein gemeinnützig ist, reicht dieser zunächst einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ein. Dieses überprüft folglich, ob alle Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gegeben sind. Folgende Voraussetzungen muss ein Verein dabei erfüllen:

  • Gemäß § 52 Abs. 2 AO darf ein Verein nur bestimmte Zielsetzungen verfolgen, darunter auch die Durchführung von Hobbys- oder Freizeitaktivitäten sowie die Förderung des Sports
  • Laut § 52 Abs. 1 AO muss der Sportverein seinen Zweck auf mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke richten
  • Die finanziellen Mittel des Sportvereines müssen laut § 55 AO hauptsächlich für den Vereinszweck verwendet werden und dürfen nur eingeschränkt für Zwecke außerhalb des Satzungszwecks genutzt werden. 

Wie kann man die Gemeinnützigkeit im Sportverein verlängern?

Das Finanzamt überprüft grundsätzlich einmal im Kalenderjahr, ob die Geschäftsführung des Sportvereins alle gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus werden alle 3 Jahre die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung kontrolliert (mehr zum Thema).

Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, müssen zusätzlich einmal im Jahr Steuerklärungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer einreichen. Hat das Finanzamt keinerlei Beanstandungen, erhält der Verein einen Freistellungsbescheid oder einen Körperschaftsteuerbescheid mit Anlage. Die Gemeinnützigkeit wird folglich verlängert.

Kann ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit verlieren?

Laut § 63 AO kann ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sich die Geschäftsführung nicht mehr auf die unmittelbare Erfüllung des steuerbegünstigten Vereinszwecks richtet. Ebenso kann ihm die Gemeinnützigkeit bei Verstößen gegen die Vereinssatzung entzogen werden.

Welche Folgen hat der Verlust der Gemeinnützigkeit für den Sportverein?

  • Verlust der Steuerbefreiung im ideellen Bereich (meist ergibt sich hier jedoch keine Steuerbelastung, da Einnahmen aus dem ideellen Bereich, wie Mitgliedsbeiträge oder Spenden generell steuerfrei sind)
  • Verlust der Steuerbefreiung für Gewinne im Bereich der Vermögensverwaltung. Damit werden Gewinne aus der Verpachtung des Vereinsheims und Zinserträge steuerpflichtig (es fallen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag an, meist jedoch keine Gewerbesteuer)
  • Steuernachzahlungen für den untersuchen Zeitraum
  • Insolvenz und Auflösung des Vereins
  • Persönliche Haftung von Vorständen 

Muster für das Beantragen der Gemeinnützigkeit

Mit dem Dokumenten-Generator von ehrenamt24 können Sie in nur 3 Schritten alle Unterlagen erstellen, die Sie für das Beantragen der Gemeinnützigkeit benötigen. Dazu einfach das passende Dokument auswählen, die Fragen der Assistenz beantworten und abschließend das Dokument herunterladen.

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Wer prüft die Gemeinnützigkeit eines Sportvereins?

Die Prüfung der Gemeinnützigkeit erfolgt beim Sportverein wie bei jedem anderen Verein auch durch die zuständige Abteilung für Körperschaftsteuer und Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.  

Wie kann ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit nachweisen?

Um seine Gemeinnützigkeit nachzuweisen, muss ein Sportverein unterschiedliche Unterlagen einreichen, die belegen, dass er alle rechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Dazu zählen:

  • Vereinssatzung (mit Regelungen zum Zweck, zur Verwendung der Mittel und zur Mitgliederversammlung)
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • Jahresabschlüsse
  • Tätigkeitsberichte
  • Spendenquittungen

Wie läuft die Prüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ab?

Die Prüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt läuft im Rahmen zweier Verfahren ab:

Antrag auf eine neu gegründete Körperschaft:

In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Vereinssatzung alle Vorschriften im Sinne der Gemeinnützigkeit entspricht. Hauptsächlich wirkt sich dieses Verfahren auf den Spendenabzug aus

Veranlagungsverfahren:

Beim Veranlagungsverfahren wird nicht nur die Vereinssatzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit überprüft. In diesem Sinne reicht der Sportverein eine Steuererklärung für die Veranlagungszeiträume ein

Welche Anforderung gibt es an die Satzung eines gemeinnützigen Sportvereins?

Die Satzung eines Sportvereins muss für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die in § 60 bis § 72 AO geregelten Anforderungen erfüllen. Folgende Punkte muss die Satzung eines gemeinnützigen Sportvereins in jedem Fall enthalten:

  • Ausführliche Definition des gemeinnützigen Zwecks des Vereins
  • Die Vereinsmitglieder dürfen keine unangemessenen Vorteile aus dem Vereinsvermögen erhalten
  • Die Mittel des Vereins dürfen nur unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden
  • Im Falle der Vereinsauflösung muss das Vermögen weiterhin dem gemeinnützigen Zweck entsprechend verwendet werden
  • Regelungen zur Mitgliedschaft im Verein, den Mitgliedsbeiträgen sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder müssen definiert werden
  • Die Bestellung, die Aufgaben und die Zusammensetzung des Vorstands
  • Vorschriften zur Beschlussfassung und zum Versammlungsrecht
  • Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht des Vereins müssen geprüft und veröffentlicht werden

Satzungsmäßige Vermögensbindung

Die satzungsmäßige Vermögensbindung (formelle Vermögensbindung) hält fest, dass das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung des Vereins im Rahmen des steuerbegünstigten Vereinszwecks verwendet, werden muss.

Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt

Erfüllt die Vereinssatzung bzw. die Geschäftsführung des Sportvereins alle rechtlichen Vorgaben für die Gemeinnützigkeit, so erteilt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid gemäß § 60a AO. Mit dem Feststellungsbescheid ist der Sportverein schließlich berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Ebenso sollte eine Kopie des Bescheids bei der zuständigen Bank vorgelegt werden. Auf diese Weise setzt der Sportverein das Bankinstitut darüber in Kenntnis, dass es für die Gültigkeitsdauer des Feststellungsbescheids, keine Kapitalertragssteuer auf die Zinserträge des Vereins einbehalten soll.

Ändern sich allerdings der Vereinszweck, die Satzung oder die Vermögensbindung des Vereins maßgeblich, so kann die Feststellung der Gemeinnützigkeit wieder aufgehoben werden.

Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid ist eine weitere Bescheinigung, die nach Feststellung der Gemeinnützigkeit über das Finanzamt ausgestellt wird. Dabei werden im Freistellungsbescheid als Steuervergünstigungen für den Sportverein gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuer) und § 3 Nr. 6 GwStG (Gewerbesteuer) festgelegt.


Wie lange ist der Freistellungsbescheid nach Feststellung der Gemeinnützigkeit gültig? 

Der Freistellungsbescheid ist grundsätzlich 5 Jahre lang gültig. Die Freistellung selbst wird allerdings nachträglich für die letzten 3 Jahre geprüft. Verfügt der Verein zusätzlich über einen Hilfsbetrieb, so kann das Finanzamt einen gesonderten Körperschaftssteuerbescheid ausstellen, in dem festgelegt wird, dass ausschließlich der Hilfserwerb steuerpflichtig ist.


Welches Formular muss für einen Freistellungsbescheid im Sportverein eingereicht werden?  

Um einen Freistellungsbescheid für den Sportverein beim Finanzamt zu erhalten, müssen Sie die das Formular: Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) einreichen. Dieses erhalten Sie auf der Online-Plattform des Finanzamtes ELSTER.

Welche Vereinseinnahmen sind steuerfrei?

Ein gemeinnütziger Sportverein profitiert davon, dass Einnahmen im Zusammenhang mit dem steuerbegünstigten Zweck für ihn steuerfrei sind. Hierzu zählen unter anderem folgende:

  • Mitgliedsbeiträge, die als Gegenleistung für die Mitgliedschaft im Sportverein gezahlt werden
  • Spenden an den gemeinnützigen Sportverein (Spendenbescheinigung muss ausgestellt werden)
  • Zweckgebundene Zuwendungen für einen bestimmten steuerbegünstigten Zweck des Vereins
  • Einnahmen aus Veranstaltungen wie sportlichen Wettkämpfen, Turnieren, Festen oder ähnlichen Aktivitäten, die im Rahmen des steuerbegünstigten Vereinszwecks stattfinden
  • Aufwandsentschädigungen bis zu 840 Euro im Jahr und Übungsleiterpauschalen von bis zu 2.400 Euro jährlich

Welche Voraussetzungen muss ein Sportverein für die Steuerfreistellung erfüllen?

  • Der Sportverein muss gemeinnützig sein und darf keinen Gewinn erwirtschaften. Der Vereinszweck muss auf die Förderung von sportlichen und/oder gemeinnützigen Zielen ausgerichtet sein
  • Die Satzung des Sportvereins muss die in § 60 bis § 72 AO geregelten Anforderungen erfüllen
  • Der Sportverein muss Spendenbescheinigungen ausstellen können, um Spenden von Mitgliedern und anderen Förderern annehmen zu können
  • Der Sportverein muss eine ordnungsgemäße Buchführung verfügen. Dazu gehört auch die Erstellung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsberichten.
  • Der Sportverein muss seine Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwenden und darf keine unangemessenen Vorteile an Vereinsmitglieder oder Dritte auszahlen
  • Der Sportverein muss eine jährliche Steuererklärung abgeben

Was passiert bei Zufallsgewinnen im Sportverein?

Zufallsgewinne im Sportverein (z.B. bei einem Preisausschreiben) werden als Einnahmen des Vereins gewertet. Entsprechend sind sie im Regelfall steuerpflichtig. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen von dieser Regel:

 

Kleinunternehmerregelung

Erwirtschaftet ein Sportverein einen Umsatz von maximal 22.000 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr, so gilt die Kleinunternehmerregelung. Der Sportverein ist demzufolge von der Umsatzsteuer befreit (mehr zum Thema: Umsatzsteuer im Sportverein).

Damit fällt auch die Umsatzsteuerpflicht für die Zufallsgewinne weg. Diesem Fall ist der Sportverein von der Umsatzsteuer befreit und muss daher auch keine Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Zufallsgewinnen abführen.

 

Übungsleiterpauschale

Werden die Gewinne an einen Ehrenamtler ausgezahlt, so kann der Sportverein diese auf die Übungsleiterpauschale gutschreiben, um die Besteuerung von Zufallsgewinnen zu vermeiden. Bis zu 2.400 Euro jährlich sind im Rahmen der Übungsleiterpauschale steuerfrei.

  • Hinweis: Beide Ausnahmen gelten jedoch nur für Einnahmen, die unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Bei wirtschaftlicher Betätigung des Vereins kann der Verein weiterhin steuerpflichtig werden. 

Unser Expertentipp – D&O-Versicherung

Wenn ein Sportverein unerwartet seine Gemeinnützigkeit verliert, so muss der Vereinsvorstand im schlimmsten Fall mit dem eigenen Privatvermögen haften. Dabei genügt bereits der Fehler eines Vorstandsmitgliedes, damit der gesamte Vorstand haftet.

Sichern Sie sich deshalb bereits vorher gegen fehlerhafte Handlungen der Vereinsorgane ab. Mit der D&O-Versicherung schützten Sie das Privatvermögen aller Vereinsorgane bei vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden der Vereinsleitung.

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