Alle Infos auf einen Blick:
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Die Gemeinnützigkeit ist für die meisten Sportvereine eine wesentliche Voraussetzung. Nur als gemeinnütziger Verein können sie von Steuervergünstigungen profitieren und Spenden erhalten. Doch die Prüfung der Gemeinnützigkeit ist ein komplexer Prozess, der viele Vereine vor Herausforderungen stellt.
In folgendem Beitrag haben wir deshalb die wesentlichen Informationen rund um die Prüfung der Gemeinnützigkeit für Sie zusammengetragen. Unter anderem erfahren Sie: Wie genau die Prüfung der Gemeinnützigkeit bei einem Sportverein abläuft, wer für die Prüfung zuständig ist und welche Anforderungen ein Sportverein erfüllen muss, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein Sportverein kann gemeinnützig sein, sofern er die notwendigen Voraussetzungen gemäß Abgabenordnung (AO) erfüllt. So gilt er als gemeinnützig, wenn er sich uneigennützig in der Förderung des Breiten- oder Leistungssports, der Jugend- und Altenhilfe durch den Sport oder die Förderung der Gesundheit durch sportliche Aktivitäten engagiert.
Wie kann man feststellen, ob ein Sportverein gemeinnützig ist?
Um festzustellen, ob ein Sportverein gemeinnützig ist, reicht dieser zunächst einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ein. Dieses überprüft folglich, ob alle Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gegeben sind. Folgende Voraussetzungen muss ein Verein dabei erfüllen:
Wie kann man die Gemeinnützigkeit im Sportverein verlängern?
Das Finanzamt überprüft grundsätzlich einmal im Kalenderjahr, ob die Geschäftsführung des Sportvereins alle gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus werden alle 3 Jahre die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung kontrolliert (mehr zum Thema).
Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, müssen zusätzlich einmal im Jahr Steuerklärungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer einreichen. Hat das Finanzamt keinerlei Beanstandungen, erhält der Verein einen Freistellungsbescheid oder einen Körperschaftsteuerbescheid mit Anlage. Die Gemeinnützigkeit wird folglich verlängert.
Kann ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit verlieren?
Laut § 63 AO kann ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sich die Geschäftsführung nicht mehr auf die unmittelbare Erfüllung des steuerbegünstigten Vereinszwecks richtet. Ebenso kann ihm die Gemeinnützigkeit bei Verstößen gegen die Vereinssatzung entzogen werden.
Welche Folgen hat der Verlust der Gemeinnützigkeit für den Sportverein?
Muster für das Beantragen der Gemeinnützigkeit
Mit dem Dokumenten-Generator von ehrenamt24 können Sie in nur 3 Schritten alle Unterlagen erstellen, die Sie für das Beantragen der Gemeinnützigkeit benötigen. Dazu einfach das passende Dokument auswählen, die Fragen der Assistenz beantworten und abschließend das Dokument herunterladen.
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Die Prüfung der Gemeinnützigkeit erfolgt beim Sportverein wie bei jedem anderen Verein auch durch die zuständige Abteilung für Körperschaftsteuer und Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.
Wie kann ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit nachweisen?
Um seine Gemeinnützigkeit nachzuweisen, muss ein Sportverein unterschiedliche Unterlagen einreichen, die belegen, dass er alle rechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Dazu zählen:
Wie läuft die Prüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ab?
Die Prüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt läuft im Rahmen zweier Verfahren ab:
Antrag auf eine neu gegründete Körperschaft:
In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Vereinssatzung alle Vorschriften im Sinne der Gemeinnützigkeit entspricht. Hauptsächlich wirkt sich dieses Verfahren auf den Spendenabzug aus
Veranlagungsverfahren:
Beim Veranlagungsverfahren wird nicht nur die Vereinssatzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit überprüft. In diesem Sinne reicht der Sportverein eine Steuererklärung für die Veranlagungszeiträume ein
Welche Anforderung gibt es an die Satzung eines gemeinnützigen Sportvereins?
Die Satzung eines Sportvereins muss für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die in § 60 bis § 72 AO geregelten Anforderungen erfüllen. Folgende Punkte muss die Satzung eines gemeinnützigen Sportvereins in jedem Fall enthalten:
Satzungsmäßige Vermögensbindung
Die satzungsmäßige Vermögensbindung (formelle Vermögensbindung) hält fest, dass das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung des Vereins im Rahmen des steuerbegünstigten Vereinszwecks verwendet, werden muss.
Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
Erfüllt die Vereinssatzung bzw. die Geschäftsführung des Sportvereins alle rechtlichen Vorgaben für die Gemeinnützigkeit, so erteilt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid gemäß § 60a AO. Mit dem Feststellungsbescheid ist der Sportverein schließlich berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Ebenso sollte eine Kopie des Bescheids bei der zuständigen Bank vorgelegt werden. Auf diese Weise setzt der Sportverein das Bankinstitut darüber in Kenntnis, dass es für die Gültigkeitsdauer des Feststellungsbescheids, keine Kapitalertragssteuer auf die Zinserträge des Vereins einbehalten soll.
Ändern sich allerdings der Vereinszweck, die Satzung oder die Vermögensbindung des Vereins maßgeblich, so kann die Feststellung der Gemeinnützigkeit wieder aufgehoben werden.
Der Freistellungsbescheid ist eine weitere Bescheinigung, die nach Feststellung der Gemeinnützigkeit über das Finanzamt ausgestellt wird. Dabei werden im Freistellungsbescheid als Steuervergünstigungen für den Sportverein gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuer) und § 3 Nr. 6 GwStG (Gewerbesteuer) festgelegt.
Der Freistellungsbescheid ist grundsätzlich 5 Jahre lang gültig. Die Freistellung selbst wird allerdings nachträglich für die letzten 3 Jahre geprüft. Verfügt der Verein zusätzlich über einen Hilfsbetrieb, so kann das Finanzamt einen gesonderten Körperschaftssteuerbescheid ausstellen, in dem festgelegt wird, dass ausschließlich der Hilfserwerb steuerpflichtig ist.
Um einen Freistellungsbescheid für den Sportverein beim Finanzamt zu erhalten, müssen Sie die das Formular: Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) einreichen. Dieses erhalten Sie auf der Online-Plattform des Finanzamtes ELSTER.
Ein gemeinnütziger Sportverein profitiert davon, dass Einnahmen im Zusammenhang mit dem steuerbegünstigten Zweck für ihn steuerfrei sind. Hierzu zählen unter anderem folgende:
Zufallsgewinne im Sportverein (z.B. bei einem Preisausschreiben) werden als Einnahmen des Vereins gewertet. Entsprechend sind sie im Regelfall steuerpflichtig. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen von dieser Regel:
Kleinunternehmerregelung
Erwirtschaftet ein Sportverein einen Umsatz von maximal 22.000 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr, so gilt die Kleinunternehmerregelung. Der Sportverein ist demzufolge von der Umsatzsteuer befreit (mehr zum Thema: Umsatzsteuer im Sportverein).
Damit fällt auch die Umsatzsteuerpflicht für die Zufallsgewinne weg. Diesem Fall ist der Sportverein von der Umsatzsteuer befreit und muss daher auch keine Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Zufallsgewinnen abführen.
Übungsleiterpauschale
Werden die Gewinne an einen Ehrenamtler ausgezahlt, so kann der Sportverein diese auf die Übungsleiterpauschale gutschreiben, um die Besteuerung von Zufallsgewinnen zu vermeiden. Bis zu 2.400 Euro jährlich sind im Rahmen der Übungsleiterpauschale steuerfrei.
Wenn ein Sportverein unerwartet seine Gemeinnützigkeit verliert, so muss der Vereinsvorstand im schlimmsten Fall mit dem eigenen Privatvermögen haften. Dabei genügt bereits der Fehler eines Vorstandsmitgliedes, damit der gesamte Vorstand haftet.
Sichern Sie sich deshalb bereits vorher gegen fehlerhafte Handlungen der Vereinsorgane ab. Mit der D&O-Versicherung schützten Sie das Privatvermögen aller Vereinsorgane bei vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden der Vereinsleitung.
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