Inhaltsverzeichnis:
1. Was sind Arbeitszeitmodelle?
2. Warum nutzen Unternehmen flexible Arbeitszeitmodelle?
3. Was gibt es für Arbeitszeitmodelle? – Eine Übersicht der bewährten Wochenarbeitszeitmodelle
4. Wie wirken sich flexible Arbeitszeiten auf die Arbeitszeiterfassung aus?
5. Wo hat man die besten Arbeitszeiten? – Das sind die beliebtesten Arbeitszeitmodelle
6. Rechtlicher Rahmen - Wer bestimmt die Arbeitszeiten?
7. Entwicklung der Arbeitszeitmodelle
8. Fazit
Das Wichtigste in Kürze:
Als Arbeitszeitmodelle werden Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet, welche die täglichen, wöchentlichen oder jährlichen Arbeitszeiten eines Mitarbeiters regeln. Die rechtliche Grundlage wird durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge geschaffen.
Unter flexiblen Arbeitszeiten versteht man Arbeitszeitmodelle, die keine festen Regelungen in Bezug auf Beginn und Ende des Arbeitstages vorschreiben. So können beispielsweise Wochenarbeitstage kurzfristig umgestaltet werden.
Unterschieden wird zwischen zwei Formen von flexiblen Arbeitszeiten, je nachdem, ob die Arbeitszeiten zugunsten einer Partei, d.h. des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers gestaltet werden können und Modellen, die auf beiden Seiten flexibel sind.
Beispiele für Arbeitszeitmodelle, die beide Seiten mitgestalten:
Beispiele für Arbeitszeitmodelle, über die der Arbeitgeber bestimmt:
Beispiele für Arbeitszeitmodelle, über die der Arbeitnehmer bestimmt:
Hauptsächlich nutzen Unternehmen flexible Arbeitszeitmodelle, um besser auf schwankende Auftragslagen zu reagieren und Leerlauf zu umgehen. Denn flexible Arbeitszeiten ermöglichen eine bessere Personalplanung.
Ist die Nachfrage groß, ist mehr Arbeitszeit erforderlich. Ist sie klein, können sich die Mitarbeiter eine Auszeit nehmen. In gewissen Branchen ist diese Flexibilität sogar entscheidend für die Existenzsicherung.
Andererseits schaffen flexible Arbeitsmodelle eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Infolge sind Mitarbeiter nicht nur produktiver und zufriedener. Aus Unternehmenssicht ist das auch ein starkes Argument in Fragen Employer Branding.
Laut dem aktuellen Kienbaum Benefits Survey wünschen sich 90 % von insgesamt 4.800 befragten Mitarbeitern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz flexible Arbeitszeiten. Der Grund: Wenn Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten frei einteilen dürfen, können sie Berufs- und Privatleben ausbalancieren. Zum Beispiel sind Karriere und Familie so leichter zu vereinbaren.
Obendrein ist jeder Mitarbeiter in der Lage, seinem Tagesrhythmus entsprechend zu arbeiten. Immerhin sind einige Menschen am Morgen produktiver, während andere lieber Nachtschichten einlegen.
Ein letzter wesentlicher Grund für die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle ist die Gesundheit der Mitarbeiter. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kommt in einer aktuellen Publikation zu folgendem Ergebnis: Mitarbeiter, die den Start- und Endzeitpunkt ihrer Arbeitszeit selbst wählen können, sind im Schnitt gesünder.
Angestellte, die an feste Arbeitszeiten gebunden sind, leiden hingegen häufiger an Rückenschmerzen, Schlafstörungen sowie Erschöpfung und gehen zudem öfter zum Arzt.
Bei all den Vorteilen gibt es allerdings einen großen Nachteil, der mit flexiblen Arbeitszeiten einhergeht. Durch das große Ausmaß an Eigenverantwortung und die Freiheit zur Selbstgestaltung seiner Arbeitszeit gehen Arbeitszeit und Freizeit fließend ineinander über.
Eine klare Grenze zu finden, fällt vielen Angestellten schwer. Die Folge ist eine hohe Zahl an Überstunden, Überarbeitung, Burnout und schlimmstenfalls gesundheitliche Konsequenzen.
Für die Zusammenarbeit mit Kollegen können flexible Arbeitszeiten Segen und Fluch zugleich sein. Mitarbeiter, die flexible Arbeitszeitmodelle nutzen, sind motivierter und leistungsfähiger, was sich in einer besseren Zusammenarbeit im Team niederschlägt.
Gleichzeitig können flexible Arbeitszeiten negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit den Kollegen haben. Dazu zählen:
Um dem entgegenzuwirken ist es wichtig, dass Sie klare Kommunikationsregeln in Ihrem Unternehmen implementieren. Diese könnten wie folgt aussehen:
Je nach Branche, Unternehmen und Marktlage stehen Unternehmen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zur Verfügung. Einige davon flexibler als andere. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht mit denjenigen Modellen zusammengestellt, die sich in der Praxis bewährt haben.
Was bedeutet es, Vollzeit zu arbeiten?
Die Vollzeit beschreibt den regulären Arbeitsalltag der meisten Erwerbstätigen. Das heißt eine 35 bis 40 Stunden lange Arbeitswoche mit je sieben bis acht Stunden am Tag. Ein Beschäftigter in Vollzeit hat mehrheitlich feste Arbeitszeiten.
Was ist eine 4-Tage-Woche?
Bei einer 4-Tage-Woche leisten Mitarbeiter ihre Vollzeitbeschäftigung an vier anstelle von fünf Tagen ab. Dabei gibt es verschiedenen Ansätze:
Was genau ist Teilzeit?
Teilzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Angestellte weniger Wochenstunden arbeiten als Vollzeitangestellte. Entsprechend verdienen Teilzeitangestellte weniger als ihre Kollegen in Vollzeit. Üblicherweise spricht man ab 30 Wochenstunden von einer Teilzeittätigkeit. Ebenso existieren unterschiedliche Formen der Teilzeit. Neben anderem sind folgende Teilzeitmodelle üblich:
In der Regel nutzen Arbeitnehmer vor der Rente das Teilzeitmodell, um allmählich ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Die Rede ist dann von Altersteilzeit.
Was ist das 9/3-Modell der Arbeitszeit?
Nach dem 9/3-Modell der Arbeitszeit arbeiten Angestellte drei Tage die Woche je neun Stunden am Tag. Für gewöhnlich von 9 bis 18 Uhr. Der konkrete Zeitraum kann aber variieren. Die restlichen vier Tage hat der Mitarbeiter frei.
Was versteht man unter Gleitzeit?
Die Gleitzeit ist das bekannteste flexible Arbeitszeitmodell und hat sich bereits in einer Vielzahl von Unternehmen durchgesetzt. Die Idee ist einfach: Anstelle einer gemeinsamen Arbeitszeit für alle Angestellten, kann sich jeder Mitarbeiter aussuchen, wann er seinen Arbeitstag beginnt und beendet.
Obendrein steht es dem Personal frei zu entscheiden, ob es an einem Tag mehr oder weniger als die Regelarbeitszeit arbeiten will. Fehlende Stunden können dann an einem anderen Tag aufgeholt werden.
Damit die Geschäftsführung den Überblick über die abgeleistete Arbeitszeit behält, werden die Arbeitsstunden in der Regel elektronisch erfasst.
In diesem Sinne sind unterschiedliche Varianten der Gleitzeit anzutreffen:
Was ist eine Funktionszeit?
Bei der Funktionszeit handelt es sich um eine Variation der Gleitzeit, bei der Geschäftsbereiche innerhalb einer bestimmten Zeitspanne funktionsfähig bleiben sollen. Die Mitarbeiter sprechen sich untereinander ab und bestimmen anschließend selbstständig ihre Arbeitszeiten.
Vertrauensarbeitszeit
Unternehmen, die auf Vertrauensarbeitszeit setzten, führen keinerlei Zeiterfassung durch. Sie vertrauen ohne Kontrolle darauf, dass ihre Mitarbeiter die abgesprochenen Sollarbeitszeiten einhalten. Auch wann und wo sie ihre Tätigkeit ausüben, steht ihnen im Grunde frei.
Zentral ist vor allem das Arbeitsergebnis. Bestenfalls legen Unternehmen eine detaillierte Zielvereinbarung mit dem Mitarbeiter fest, sodass es später nicht zu Missverständnissen kommt. Voraussetzung für die Realisierung der Vertrauensarbeitszeit ist hohes Vertrauen vonseiten des Unternehmens sowie Eigenverantwortung auf Angestelltenseite.
Schichtarbeit
Die Schichtarbeit ist ein Arbeitszeitmodell, das darauf abzielt, alle Betriebszeiten gleichermaßen auszulasten. Mitarbeiter werden in unterschiedlichen Gruppen auf Früh-, Spät-, Nacht- und Tagesschichten über den Arbeitstag verteilt.
Überdies gibt es abhängig von der Organisation unterschiedliche Schichtsysteme sowie je nach Unternehmen unterschiedliche Mengen an Schichten (z.B. Zweischichtarbeit oder Dreischichtarbeit).
In bestimmten Branchen wie beispielsweise Flughäfen oder dem produzierenden Gewerbe ist Schichtarbeit die Norm.
Nachtarbeit
Als Nachtarbeit gilt jegliche Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ausgeführt wird.
Rufbereitschaft
Personal in Rufbereitschaft (auch Rufdienst) ist verpflichtet, bei Bedarf des Arbeitgebers jederzeit kurzfristig auf der Arbeit zu erscheinen. Normalerweise haben sie dazu einen bestimmten Reaktionszeitraum. Die Freizeit ist keine Ausnahme. Üblich ist die Rufbereitschaft in Branchen, in denen täglich Notfälle eintreten. Z.B. der Medizin, Notdiensten oder dem Handwerk.
Bereitschaftsdienst
Ähnlich wie bei der Rufbereitschaft muss ein Angestellter beim Bereitschaftsdienst bereit sein, jederzeit seine Tätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zum Rufdienst ist er allerdings verpflichtet, sich während des gesamten Bereitschaftsdienstes in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers aufzuhalten.
Mitarbeit auf Abruf - Was ist KAPOVAZ?
KAPOVAZ steht für „kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“ und bedeutet so viel wie Mitarbeit auf Abruf. Mitarbeiter haben nach diesem Modell keine festen Arbeitszeiten. Stattdessen wird das Personal flexibel nach Bedarf des Unternehmens bestellt.
Ferner noch legt das Unternehmen ein Stundenkontingent fest, das die Angestellten in einem festgeschriebenen Zeitraum erbringen müssen. Die Aufträge müssen den Mitarbeitern mindestens vier Tage im Voraus gemeldetwerden. Auch, wenn das jeweilige Stundenkontingent nicht vollkommen aufgebraucht wird, ist das Unternehmen gezwungen, das volle Gehalt auszuzahlen.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Phasen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu verkürzen. Auf diese Weise sichert der Betrieb den Arbeitsplatz des Angestellten, selbst wenn nicht genügend Arbeit zur Verfügung steht. Die Mitarbeiter erhalten in diesem Zusammenhang eine Grundsicherung. Die Kurzarbeit darf ausschließlich in Krisenzeiten herangezogen werden. Wann sie notwendig ist, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.
Jahresarbeitszeit
Nach dem Modell der Jahresarbeitszeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Gesamtmenge an jährlich abzuleistenden Arbeitsstunden. Diese können zudem variable über das Jahr aufgeteilt werden.
Auf diese Weise können Betriebe bei hoher Nachfrage die Arbeitszeit hochschrauben oder sie bei geringer Auslastung herunterfahren. Im Regelfall arbeiten die Angestellten dann in der Hauptsaison Vollzeit und in der Nebensaison Teilzeit bzw. gar nicht. Das Monatsgehalt wird jedoch weiterhin das ganze Jahr über in gleicher Höhe vergütet.
In erster Linie greifen Unternehmen mit einer saisonalen Nachfrageschwankung die Jahresarbeitszeit zurück auf, z. B. Gartenbaubetriebe, Touristik oder Gastronomie.
Zeitwertkonto / Lebensarbeitszeit
Dem Modell Lebensarbeitszeit folgend, legt das Unternehmen seinen Angestellten ein Lebensarbeitszeitkonto (Zeitwertkonto) an. In der Ansparphase zahlen Mitarbeiter ihr ganzes Berufsleben auf dieses Konto, einen Teil ihres Gehalts, ihrer Sonderzahlungen, ihrer Überstunden, ihres Weihnachtsgeldes etc. ein.
Das hierbei aufgesparte Guthaben zahlt der Arbeitgeber in der Entnahmephase schließlich aus (selbst wenn der Angestellte nicht länger erwerbstätig ist). Der Mitarbeiter kann dieses nun nutzen, um sich Auszeiten zu gönnen, in Frührente zu gehen oder auf Altersteilzeit zu wechseln. Wann genau der Mitarbeiter in die Frührente übergeht, hängt von der Höhe des Zeitguthabens ab.
Home-Office
Home-Office (Remote Work) bedeutet die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Für gewöhnlich arbeiten Angestellte im Home-Office an gewissen Tagen daheim und an anderen Tagen an ihrem festen Arbeitsplatz im Büro.
Des Weiteren kann der Vorgesetzte feste Arbeitszeiten für die Home-Office-Tätigkeit voraussetzen oder eine Vertrauensarbeitszeit festlegen. Zusätzlich sind hier Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten.
Telearbeit / mobile Arbeit
Die Telearbeit oder mobile Arbeit ist eine Sonderform des Home-Office, bei der ein Mitarbeiter über keinen festen Arbeitsplatz verfügt. Er kann demzufolge seine gesamte Arbeitszeit von einem Ort seiner Wahl erbringen. Ebenso gehen damit üblicherweise weitere Vorteile wie Gleitzeiten oder Vertrauensarbeitszeit einher.
Jobsharing
Beim Jobsharing besetzen zwei Teilzeitangestellte zusammen eine Vollzeitstelle. Zuvor wird eine Verteilung der Arbeitsanteile vorgenommen (z.B. 50/50). Im Prinzip können sich die beiden Jobsharer jedoch untereinander einigen, wer, wann welche Aufgaben übernimmt. Wichtig ist nur, dass die vorgesehenen Arbeitszeiten stets ausgefüllt sind.
Sabbatical
Das Sabbatical ist ein unbezahlter Sonderurlaub, der gemeinsam mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Finanzieren können Arbeitnehmer ihr Sabbatical über ein Zeitwertkonto. Der Arbeitnehmer erhält ein gekürztes Gehalt und kann den Überschuss später in sein Sabbatical zu reinvestieren.
Flexmodelle und Hybride-Modelle
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, Gleitzeit usw.) in Ihrem Unternehmen einzuführen und so hybride Modelle zu schaffen. Ebenfalls ist es möglich, eigene flexible Modelle (Flexmodelle) zu entwickeln, um die besonderen Anforderungen Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens zu decken. Einzige Bedingung ist, dass die Vorgaben des Arbeitsrechts eingehalten werden.
Generell gibt es in Deutschland alle erdenklichen Arbeitszeitmodelle. Das gängigste Arbeitszeitmodell ist allerdings weiterhin der 9-to-5 Job mit einer 40-Stunden-Arbeitswoche. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes 34,7 Wochenstunden.
Teilzeit ist das am zweithäufigsten gewählte Arbeitsmodell und zugleich das beliebteste unter den flexiblen Arbeitszeitmodellen. Im produzierenden Gewerbe, dem Gesundheitswesen und dem Gastgewerbe ist außerdem die Schichtarbeit weit verbreitet. Des Weiteren greifen Arbeitgeber vermehrt auf die Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit zurück.
Der Öffentliche Dienst bietet Beamten und Tarifbeschäftigten unterschiedlichste Arbeitszeitmodelle. Darunter: Voll- oder Teilzeit, Gleitzeit und selbst Home-Office und mobile Arbeitsmöglichkeiten.
Allgemein hin dominiert in der Pflege das Dreischichtensystem aus Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst. Die konkrete Anordnung der Schichten variiert je nach Einrichtung. Gegenwärtig testen einige Arbeitgeber das 7/7-Modell in ihren Einrichtungen.
Die Idee: Die Arbeit zweier 35-Stunden-Wochen wird zu einer 70-Stunden-Woche zusammengefasst. Pflegekräfte arbeiten sieben Tage am Stück je zehn Stunden (inkl. zwei Stunden Pause) durch. In der folgenden Woche kann sich die Pflegekraft dann sieben Tage freinehmen.
In Österreich gelten ähnliche Voraussetzungen wie in Deutschland. Auch hier sind unterschiedliche Arbeitszeitmodelle möglich. Ein Großteil der Arbeitnehmer ist jedoch in Vollzeit tätig. Teilzeittätigkeiten werden hingegen maßgeblich zu Beginn und zum Ende des Berufslebens ausgeübt. Das Besondere an den Arbeitszeiten in Österreich ist, dass vergleichsweise viele Arbeitnehmer nach Gleitzeit arbeiten. Laut einer Studie von Statistik Austria in etwa ein Sechstel.
Je flexibler die Arbeitszeiten und desto mehr Arbeitszeitmodelle im Einsatz, desto unübersichtlicher das Zeitmanagement im Unternehmen. Um trotzdem den Überblick zu behalten, ist eine digitale Arbeitszeiterfassung unabdingbar. So können im Zweifelsfall Überstunden und Mehrarbeit registriert sowie angemessene Maßnahmen gewählt werden, dem entgegenzuwirken.
Ein Arbeitszeitkonto dient dazu, eine Übersicht über alle geleisteten Arbeitsstunden eines Mitarbeiters zu schaffen. Im Grunde fungiert es als Sparbuch. Überstunden werden gutgeschrieben und fehlende Arbeitsstunden vom Zeitguthaben abgezogen.
In beiden Fällen muss das Konto ausgeglichen werden. Ist das Konto also im Plus (zu viele Überstunden), kann sich der Mitarbeiter längere Zeit freinehmen. Ist das Konto im Minus (zu wenige Arbeitsstunden geleistet), muss es der Mitarbeiter durch zusätzliche Arbeit ausgleichen.
Entscheidend ist, dass zu diesem Zweck ein Ausgleichszeitraum bestimmt wird. Gängig sind Ausgleichszeiträume von drei, sechs oder zwölf Monaten. Besonders häufig kommen Arbeitszeitkonten bei der Gleitzeit oder der Jahresarbeitszeit zum Einsatz.
Inzwischen wird das Arbeitskonto in zahlreichen Unternehmen durch ein Ampelkonto erweitert. Eine Ampel macht deutlich, wann das Personal zu viele bzw. zu wenige Arbeitsstunden geleistet hat.
Die Ampelregelung ist denkbar intuitiv. Im Grunde wird dem Arbeitskontostand eine von drei Farben zugeordnet, die symbolisiert auf welchem Stand es sich befindet:
Laut dem aktuellen Future Forum Pulse Survey des Instant-Messaging-Dienst Slack sind hybride Modelle die beliebtesten Arbeitszeitmodelle in Deutschland bzw. weltweit. 62 % der deutschen Arbeitnehmer geben an, in einer hybriden Struktur zu arbeiten. Weltweit sind es 58 %. 55 % sagten sogar aus, dass sie bereit sind, ihren Job zu kündigen, wenn keinerlei flexible Arbeitsbedingungen gegeben sind. Befragt wurden insgesamt 10.000 Personen.
Eine Vielzahl bekannter Unternehmen hat bereits erfolgreich flexible Arbeitszeitmodelle in Ihren Geschäftsprozess implementiert. Im Folgenden einige Beispiele aus der Praxis:
Welches Arbeitszeitmodell am besten zu Ihrem Unternehmen passt, hängt ganz von der Beschaffenheit Ihres Betriebs ab. Das perfekte Modell existiert nicht. Jedes hat seine Vor- und Nachteile, sowohl für Arbeitgeber als auch das Personal. In der Praxis kombinieren Unternehmen häufig verschiedene Modelle in Ihrem Betrieb.
Sie können sich aber an folgenden Fragen orientieren, um die passenden Modelle für Ihr Unternehmen zu finden:
Grundsätzlich verfügt der Arbeitgeber über das Direktionsrecht und bestimmt somit über die Arbeitszeiten im Unternehmen. Meist werden die Arbeitszeiten zusätzlich in der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag vermerkt.
Die Ausnahme stellen Unternehmen mit Betriebsrat. Gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz, gilt, dass dieser über Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Pausenzeiten und die Aufteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitbestimmt. Einzige Bedingung: Es bestehen keine gesetzliche oder tarifliche Regelung, die dem entgegenwirken.
Der rechtliche Rahmen für das jeweils angewendete Arbeitszeitmodell in einem Betrieb ist in der Regel in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Hier festgehalten sind:
Generell haben Mitarbeiter kein Recht auf flexible Arbeitszeitmodelle. § 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt lediglich fest, dass der Gesetzgeber darauf abzielt, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu optimieren.
Gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Mitarbeiter ein Recht auf Teilzeit, sofern keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen. Betriebliche Gründe liegen vor, wenn die Umstellung auf Teilzeit:
„Die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht“ (siehe § 8 Nr. 4 TzBfG).
Mögliche Anlässe für die berechtigte Ablehnung der Teilzeit sind im Tarifvertrag verankert.
Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
Das Thema Regelarbeitszeit wird in Deutschland derzeit heiß diskutiert. Einerseits sprechen sich Wirtschaftsexperten für die Verlängerung der Normalarbeitszeit auf 42 Stunden aus, wie das z.B. in der Schweiz der Fall ist. Auf diese Weise soll der Fachkräftemangel ausgeglichen und das Rentensystem entlastet werden.
Andererseits fordern Arbeitsmarktexperten die Begrenzung der Arbeitswoche auf eine 4-Tage-Woche. Ein Arbeitszeitmodell dieser Art wurde beispielsweise auf Island umgesetzt. Ziel ist es, Angestellte zufriedenzustellen und zeitgleich die Produktivität des Unternehmens zu erhöhen.
Wer auf dem heute sehr kompetitiven Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreich sein will, wird kaum drum herumkommen, auf flexible Arbeitszeitmodelle zurückzugreifen. So ist Flexibilität der Arbeitszeit und Work-Life-Balance ein entscheidendes Einstiegskriterium für Arbeitnehmer.
Zu bedenken sind die Branche und die organisatorischen Möglichkeiten des Unternehmens. Obendrein ist die Implementierung auf flexiblere Modelle der Arbeitszeit zunächst mit Aufwand verbunden. Personal und Geschäftsführung müssen klar kommunizieren, damit die Umstellung erfolgreich gelingt.
Eine Testphase vor dem eigentlichen Umstieg ist ratsam, um erste Herausforderungen zu erschließen und Lösungen für die letztliche Einführung zu entwickeln.
Versicherungen können verwirrend sein, aber mit dem richtigen Leitfaden ist es einfach. Unser digitaler Versicherungsberater führt Sie durch gezielte Fragen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Sie werden durch den Prozess geführt und erhalten dabei ein klares Verständnis der relevanten Versicherungsoptionen, ohne sich in unwichtigen Details zu verlieren. In nur wenigen Schritten klären Sie Ihr Risikoprofil und potenzielle Haftungsrisiken. Ergreifen Sie die Initiative für einen sorgenfreien Geschäftsbetrieb.