Schicht 3 - Kapitalanlageprodukte
Die dritte und letzte Schicht umfasst die Kapitalanlageprodukte. Dazu zählt der Großteil der privaten Vorsorgeprodukte, wie z.B.:
- Private Rentenversicherung (z.B. ETF-Rentenversicherung)
- Investmentsparpläne
- Investmentfonds
- Kapitalbildende Lebensversicherung
- Aktien
Die dritte Schicht sticht insbesondere durch ihre Flexibilität hervor. Dafür büßt sie allerdings an Steuervorteilen ein.
Wie sieht die steuerliche Behandlung von Rentenzahlungen aus der dritten Schicht aus?
Bedingung für die Auszahlung der Renteneinkünfte der dritten Schicht sind: Erstens, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestehen muss. Und zweitens, dass der Begünstigte bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sein muss.
Ansparphase
Auch die gesparten Beiträge der dritten Schicht können steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Das ist allerdings nur im Rahmen gewisser Freibeträge möglich. Für Arbeitnehmer und Beamte liegt der Freibetrag bei 1.900 Euro. Selbständige profitieren von einem höheren Freibetrag von 2.800 Euro.
Da zu den Vorsorgeaufwendungen aber auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hinzugerechnet werden, sind die Freibetragsgrenzen schnell ausgeschöpft. In Folge können die Beiträge im Regelfall nicht abgesetzt werden.
Entnahmephase
Die eigentlichen steuerlichen Vergünstigungen kommen bei der dritten Schicht in der Entnahmephase zum Vorschein. Damit unterscheidet sich die dritte Schicht maßgeblich von den ersten 2 Schichten, in denen die meisten Steuervorteile bereits in der Ansparphase genutzt werden können. Wie hoch die Steuervergünstigung letztendlich ausfällt, ist davon abhängig, ob Sie sich Ihre Rente als monatlichen Betrag oder als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Lebenslange Verrentung: Lassen Sie sich Ihre Rente monatlich als lebenslange Verrentung auszahlen, so wird nur der Ertragsanteil (steuerpflichtiger Anteil) versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils variiert dabei je nach Renteneintrittsalter:
- Renteneintritt mit 62 Jahren = Ertragsanteil 21 %
- Renteneintritt mit 63 Jahren = Ertragsanteil 20 %
- Renteneintritt mit 64 Jahren = Ertragsanteil 19 %
- Renteneintritt mit 65 Jahren = Ertragsanteil 18 %
- Renteneintritt mit 66 Jahren = Ertragsanteil 18 %
- Renteneintritt mit 67 Jahren = Ertragsanteil 17 %