Inhaltsverzeichnis:
1. Definition - Was genau ist Homeoffice?
2. Ist Homeoffice effektiv? – Warum Unternehmen von Telearbeit profitieren
4. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Homeoffice?
5. Wann darf ein Angestellter Homeoffice machen?
6. Was ist im Homeoffice erlaubt?
Das Wichtigste in Kürze:
Das Homeoffice (auch Telearbeit genannt) ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeit gelegentlich oder kontinuierlich aus seinem privaten Umfeld erbringt. In diesem Sinne hält er über Computer oder Telefon Verbindung zum Unternehmen.
Ebenso wird Homeoffice häufig als Synonym für jegliche Art von Remote Work (z.B. hybrides oder mobiles Arbeiten) gebraucht. Umgangssprachlich wird der Begriff außerdem verwendet, um das steuerlich absetzbare Arbeitszimmer am Wohnsitz des Arbeitnehmers zu beschreiben.
Grundsätzlich wird überdies zwischen drei Arten des Homeoffice bzw. der Telearbeit unterschieden:
Wie eine Studie der Universität Stanford zeigt, profitieren Unternehmen maßgeblich von Telearbeit. So belegt die Studie, dass Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten, 13 % produktiver sind. Parallel sinkt die Anzahl der Krankheitstage und die Fluktuation der Mitarbeiter, während die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung steigen. Homeoffice ist also durchaus effektiv!
Homeoffice ist allgemein hin überall dort sinnvoll, wo Arbeit ohne physische Anwesenheit ausgeführt wird. Hier bietet die Telearbeit einen tatsächlichen Mehrwert, da die Möglichkeit auf ortsunabhängige Arbeit entlastend wirkt und so die Produktivität und Motivation steigert. Vor allem, wenn die Mitarbeiter eine Familie oder eine lange Anfahrt haben.
Neben dem Beruf selbst ist darüber hinaus die Persönlichkeit des Arbeitnehmers entscheidend dafür, ob er für Homeoffice Tätigkeiten geeignet ist. Einerseits spielen die Vorlieben des Mitarbeiters eine Rolle. Reist er gern, legt er viel Wert auf Familienzeit oder ist er introvertiert veranlagt, wird sich die Arbeit von zu Hause positiv auf seine Produktivität auswirken.
Andererseits sind Fähigkeiten wie Konzentration, Eigenständigkeit und Disziplin entscheidend. Ist der Mitarbeiter leicht ablenkbar oder muss er extrinsisch motiviert werden, um produktiv zu arbeiten, dann ist ihm von einer Homeoffice-Tätigkeit abzuraten.
Bevor Sie darüber nachdenken, Homeoffice in Ihrem Unternehmen einzuführen, sollten Sie die Vor- und Nachteile der Telearbeit gründlich abwägen. So hängt der Nutzen maßgeblich vom Tätigkeitsumfeld und der Unternehmenskultur Ihres Geschäfts ab.
In der Produktion ist eine Homeoffice-Regelung in etwa wenig zielführend. Genauso wenig ergibt sie Sinn, wenn sich das Personal keine flexiblen Arbeitsmodelle wünscht.
Entschließen Sie sich dann doch dazu, das Homeoffice in Ihr Unternehmen zu integrieren, gilt es, ein Homeoffice-Konzept zu erstellen, in dem die wesentlichen Richtlinien für die Telearbeit geregelt sind. Diese müssen möglichst unmissverständlich formuliert sein.
Ist auch das geschafft, können Sie damit beginnen, die Telearbeit in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Befolgen Sie dazu die folgenden sechs Schritte:
In einer Welt, in der Cyberangriffe alltäglich geworden sind, ist Vorsorge unerlässlich. Eine Cyber-Versicherung bewahrt Unternehmen nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern stellt auch Fachwissen und Hilfe im Ernstfall bereit. Sie ist das essenzielle Sicherheitsnetz, das jedes moderne Unternehmen integrieren sollte, um den stetig zunehmenden digitalen Gefahren zu trotzen.
Die arbeitsrechtlichen Richtlinien im Homeoffice ähneln stark denen eines regulären Arbeitsplatzes. Dennoch liegen einige Eigenheiten bei der Telearbeit vor, die es zu beachten gilt. Darunter: die Arbeitszeiterfassung, die Ruhezeiten und der Arbeitsschutz. Eben deshalb ist es ratsam, Homeoffice-Regelungen separat in individuellen Arbeitsverträgen oder kollektiven Betriebsvereinbarungen zu verankern.
Rechtlich gesehen ist die Verschriftlichung der Homeoffice-Regelung zwar nicht verpflichtend, vernachlässigen sollten sie den Arbeitsvertrag aber trotzdem nicht. Immerhin erspart Ihnen eine sorgfältig ausformulierte Homeoffice-Regelung zukünftig Zeit, Kosten und Energie.
Zusatzvereinbarung und Telearbeitsvertrag
Die individuellen Rahmenbedingungen für die Telearbeit werden für gewöhnlich in einer Zusatzvereinbarung ergänzend zum Arbeitsvertrag festgehalten. Alternativ können Sie einen separaten Telearbeitsvertrag aufsetzen. Empfehlenswert sind solche Verträge, sobald es darum geht, feste Telearbeitszeiten zu bestimmen.
Neben anderem muss die Zusatzvereinbarung bzw. der Telearbeitsvertrag folgende Punkte enthalten:
Vorsicht!: Personal im Homeoffice wird umgangssprachlich auch als Heimarbeiter bezeichnet. Häufig wird deshalb der Telearbeitsvertrag mit dem Heimarbeitsvertrag verwechselt. Trotz Begriffsnähe sind das jedoch verschiedene Typen von Verträgen. So geht es laut Heimarbeitergesetz (HAG) bei Heimarbeitern für gewöhnlich nicht um Arbeitnehmer im Homeoffice.
Betriebsvereinbarung
In Form einer Betriebsvereinbarung werden die kollektiven Richtlinien für die Arbeit im Homeoffice abgesteckt. Zunächst demonstriert das Unternehmen seiner Belegschaft auf diese Weise, dass es aufgeschlossen für flexible Arbeitsmodelle ist.
Noch wichtiger ist aber, dass die essentiellen Informationen zur Telearbeit verankert sind. Dazu zählt insbesondere die Übereinkunft zu Ansprechpartnern in Fragen der Arbeitssicherheit und des Datenschutzes.
Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber bei der Telearbeit stets dafür sorgen, dass das Personal tatsächlich seiner Arbeit nachgehen kann. In diesem Zusammenhang ist folgende Ausstattung bereitzustellen, sofern im Homeoffice eine wöchentliche Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde:
Ebenso sind weiterhin die Vorgaben in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten, die gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ohnehin am regulären Arbeitsplatz im Unternehmen gelten. Zum Beispiel gibt § 5 ArbZG eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor.
Was genau der Arbeitgeber im Homeoffice erstattet, hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam im Arbeitsvertrag treffen. In der Regel übernimmt allerdings der Betrieb alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Telearbeit anfallen.
Dazu zählen in erster Linie die Kosten für Arbeitsmittel. Ist der Mitarbeiter Vollzeit in der Teleheimarbeit tätig, übernimmt der Arbeitgeber gegebenenfalls die Ausgaben für Energie, Heizung oder einen Teil der Mietkosten.
Wann ein Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten darf, entscheidet der Arbeitgeber. Oftmals geht dies bereits aus dem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag, Telearbeitsvertrag, der Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung hervor. Üblicherweise wird das Homeoffice genutzt, wenn beide Vertragsparteien von der Vereinbarung profitieren.
Recht auf Homeoffice? - Kann der Arbeitgeber Telearbeit ablehnen?
Generell sieht das Arbeitsrecht kein Recht auf Homeoffice vor. Denn nach deutscher Rechtslage bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort des Angestellten. Demzufolge kann dieser die Anfrage eines Mitarbeiters auf Telearbeit ablehnen.
Gibt es eine Pflicht auf Homeoffice?
Auch eine Homeoffice-Pflicht gibt es im Allgemeinen nicht. Dem steht der Schutz der Privatsphäre entgegen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das mobile Arbeiten im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, notfalls auch von zu Hause aus zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber das vorsieht. Verweigert er die Arbeit, darf er abgemahnt oder im Worst Case sogar gekündigt werden.
Ist es möglich, dass ein Mitarbeiter das ganze Jahr im Homeoffice arbeitet?
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage ist es ohne Schwierigkeiten möglich, dass ein Mitarbeiter das gesamte Jahr im Homeoffice arbeitet.
Kann man Homeoffice aus dem Ausland machen?
Prinzipiell können Arbeitnehmer auch aus dem Ausland im Homeoffice arbeiten. Der Arbeitgeber muss der Teleheimarbeit im Ausland jedoch zustimmen. In jedem Fall müssen sich die beiden Parteien bezüglich Aufenthaltsdauer und Zielland einigen.
Welche Tage sind die besten für das Homeoffice?
Laut einer Umfrage des ifo Instituts sind Freitag und Montag, unabhängig von der Unternehmensgröße, die beliebtesten Homeoffice-Tage. Wobei 55 % der Befragten bevorzugt den Freitag nutzen, während 35 % den Montag wählen.
Im Grunde ist im Homeoffice alles erlaubt, was im regulären Büro gestattet ist. Gleichzeitig sind die gleichen Regeln wie am festen Arbeitsplatz zu beachten. Das heißt, es sind die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit einzuhalten, die zugewiesenen Aufgaben zu erledigen und die Anweisungen des Arbeitgebers zu befolgen.
Ebenfalls sind private Tätigkeiten (z. B. kurze Telefongespräche, Kochen von Mittagessen oder Aufräumen der Wohnung) erlaubt, sofern diese nicht zulasten der Arbeit gehen. Was nicht erlaubt ist, gibt die Homeoffice-Regelung vor. Ein gängiges Beispiel ist das Ansehen von Videos bei der Arbeitszeit.
Welche Arbeits- bzw. Pausenzeiten gelten im Homeoffice?
Im Homeoffice gelten dieselben Arbeits-, Pause- und Ruhezeiten wie am Arbeitsplatz vor Ort.
Es gelten dementsprechend folgende Zeiten:
Hinweis: Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die aufgewendete Arbeitszeit seiner Angestellten zu kontrollieren. Im Regelfall erfolgt die Kontrolle online über Zeiterfassungstool.
Wie Arbeitszeiten im Homeoffice nachweisen?
Die Arbeitszeiten im Homeoffice werden über eine der folgenden Wege nachgewiesen:
Welche Feiertage gelten beim Homeoffice?
Beim Homeoffice gelten die arbeitsfreien Feiertage am Betriebssitz.
Muss ein Arbeitnehmer im Homeoffice stets für den Arbeitgeber zu erreichen sein?
Arbeitnehmer müssen in der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit jederzeit für den Arbeitgeber zu erreichen sein. Nach Ende der üblichen Arbeitszeit besteht keine Verpflichtung mehr für den Arbeitnehmer, es sei denn, es wurde eine Zusatzvereinbarung getroffen, die das Gegenteil vorschreibt.
Eine einheitliche Regelung zur Bezahlung im Homeoffice existiert bislang nicht. Im Allgemeinen gibt es jedoch drei Möglichkeiten, wie Teleheimarbeit entschädigt wird:
Wie aus einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, wird die Bedeutung von Homeoffice voraussichtlich in Zukunft weiter zunehmen. Drei Viertel der Beschäftigten gaben hier an, dass sie zukünftig, wenigstens teilweise, im Homeoffice tätig sein wollen.
Des Weiteren sei es den Vorgesetzten bei gerade einmal 15 % der Befragten wichtig, dass die Mitarbeiter vor Ort anwesend sind. Zu alldem kommt außerdem hinzu, dass die Forderung nach einem Recht auf Homeoffice immer lauter wird.
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