4. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Homeoffice?
Was muss der Arbeitgeber im Homeoffice bereitstellen? - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Telearbeit
Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber bei der Telearbeit stets dafür sorgen, dass das Personal tatsächlich seiner Arbeit nachgehen kann. In diesem Zusammenhang ist folgende Ausstattung bereitzustellen, sofern im Homeoffice eine wöchentliche Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde:
- Computer bzw. Laptop
- Bildschirm
- Maus und Tastatur
- Telefon
- Sonstige Büroutensilien
Ebenso sind weiterhin die Vorgaben in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten, die gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ohnehin am regulären Arbeitsplatz im Unternehmen gelten. Zum Beispiel gibt § 5 ArbZG eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor.
Was muss der Arbeitgeber im Homeoffice zahlen?
Was genau der Arbeitgeber im Homeoffice erstattet, hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam im Arbeitsvertrag treffen. In der Regel übernimmt allerdings der Betrieb alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Telearbeit anfallen.
Dazu zählen in erster Linie die Kosten für Arbeitsmittel. Ist der Mitarbeiter Vollzeit in der Teleheimarbeit tätig, übernimmt der Arbeitgeber gegebenenfalls die Ausgaben für Energie, Heizung oder einen Teil der Mietkosten.
- Hinweis: Gibt es keine gesicherte Vereinbarung im Arbeitsvertrag, muss der Arbeitnehmer eigenständig für die Kosten im Homeoffice aufkommen.