Die Kosten für ein Vereinskonto lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie stark von der Bank, dem gewählten Kontomodell, der Art des Vereins, dem Buchungsvolumen und der Art der Kontoführung (online vs. Filiale) abhängen.
An erster Stelle steht dabei die monatliche Kontoführungsgebühr. Der Preis bewegt sich hierbei zwischen ca. 3 € und 13 Euro. Am günstigsten sind in der Regel Konten für gemeinnützige Vereine bei regionalen Banken oder Sparkassen. Teilweise verzichten diese sogar ganz auf die Kontoführungsgebühr.
Vereinskonto kostenlos eröffnen – Ist das möglich?
Tatsächlich bieten einige Geldinstitute gemeinnützigen Vereinen die Möglichkeit, kostenlos ein Vereinskonto zu eröffnen. Doch auch wenn hier keine monatliche Grundgebühr anfällt, kommen dennoch für viele Leistungen separat Kosten auf.
Dazu zählen einerseits die monatlichen Kontoführungsgebühren und andererseits zusätzliche Leistungen wie Bargeldabhebungen, Bareinzahlungen, Papierauszüge, beleghafte oder beleglose Buchungen sowie Giro- und Kreditkarten.
Auch Transaktionen wie Daueraufträge, SEPA-Lastschriften oder Rücklastschriften können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein. Um ein kostenoptimiertes Konto für den Verein zu finden, lohnt sich daher ein Vergleich der Angebote.
Fällt bei Freistellungsaufträgen eine Bearbeitungsgebühr an?
Vereine sind gesetzlich nicht verpflichtet, für die Erteilung eines Freistellungsauftrags Gebühren zu zahlen. Dies wird eindeutig durch Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.
Einige Banken versuchen jedoch gelegentlich, mit Verweis auf einen Bearbeitungsaufwand dennoch Gebühren zu erheben. In solchen Fällen sollten Sie konsequent ihre Rechte wahrnehmen und auf die kostenfreie Durchführung bestehen.
Rückforderung ungerechtfertigter Buchungskosten
Durch Online-Banking profitieren Vereine häufig von niedrigeren Kontogebühren. Fällt die digitale Überweisungsfunktion aber aus und müssen Zahlungen auf traditionellem Wege eingereicht werden, können zusätzliche Kosten entstehen. Liegt die Verantwortung für diesen Ausfall bei der Bank, sind die entstandenen Gebühren erstattungsfähig.