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Vereinskonto eröffnen leicht gemacht – Ein praxisnaher Ratgeber für Vereine 2025


Vereinskonto eröffnen

Unabhängig vom Zweck unterliegt jeder Verein Pflichten, die sich aus der Satzung bzw. dem Gesetz ergeben. Besonders sensibel und fehleranfällig ist dabei der Bereich der Vereinsfinanzen. Unter anderem müssen Vereine Spendenquittungen erstellen, steuerliche Vorgaben beachten und Buchungen ordnungsgemäß abwickeln.

Schon kleine Fehler können dabei schwerwiegende Folgen haben. So gefährden Sie nicht nur die Gemeinnützigkeit, sondern können auch die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder nach sich ziehen.

Die Basis für einen rechtssicheren Zahlungsverkehr bildet dabei ein eigenes Vereinskonto. Dieses gewährleistet die lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Zahlungsströme und bietet damit allen Beteiligten mehr Sicherheit.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um einfach, günstig und sicher ein passendes Vereinskonto zu eröffnen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Vereinskonto bündelt alle finanziellen Transaktionen des Vereins und ermöglicht es dem Vorstand jederzeit einen klaren Überblick über seine Finanzen zu behalten.

  • Für die Kontoeröffnung sind je nach Bank und Rechtsform die Vereinssatzung, die Ausweise der Berechtigten, das Protokoll der Mitgliederversammlung der Vereinsregisterauszug, die Vorstandsbestellungsurkunde und der unterschriebene Eröffnungsantrag erforderlich.

  • Die Kosten eines Vereinskontos variieren je nach Bank, Kontomodell, Vereinsart, Buchungsvolumen und der gewählten Form der Kontoführung.

1. Warum ist ein eigenes Vereinskonto für Vereine wichtig?

Auf einem Vereinskonto werden sämtliche finanzielle Transaktionen eines Vereins zentral verwaltet. Schatzmeister und berechtigte Vorstandsmitglieder behalten dadurch jederzeit einen klaren Überblick über die aktuelle Haushaltslage. 

Das Konto dient der Abwicklung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsoringerlösen und Fördermitteln und ermöglicht zugleich die fristgerechte Rechnungsbegleichung im Namen des Vereins. Ob Sportverein, Förderverein oder Non-Profit-Organisation, das Vereinskonto gewährleistet eine zuverlässige und transparente Buchführung.

 

Welche Vorteile bringt ein zentrales Vereinskonto?

  • Transparente Buchhaltung: Das Vereinskonto ermöglicht die Trennung zwischen Vereinsvermögen und Privatvermögen des Vorstandes. Auf diese Weise sorgt es für eine klare Nachvollziehbarkeit der Finanzströme. 

  • Effizienter Zahlungsverkehr: Es erleichtert Ein- und Auszahlungen, egal ob digital oder analog.

  • Vertrauen: Ein Vereinskonto wirkt professionell und stärkt so das Vertrauen von Mitgliedern, Spendern und Sponsoren.

  • Planungssicherheit: Das Vereinskonto hilft Vereinen dabei, künftige Ausgaben zu planen und vorhandene Mittel sinnvoll einzusetzen.

  • Digitale Sicherheit: Gerade in digitalen Vereinskonten lassen sich Finanzvorgänge sicher verwalten und einfach kontrollieren.

2. Wer darf ein Vereinskonto eröffnen?

Die Berechtigung zur Eröffnung eines Vereinskontos richtet sich nach der Vereinssatzung und den darin festgelegten Vertretungsregelungen. Im Regelfall sind die Vorstandsmitglieder befugt, im Namen des Vereins zu handeln, wozu auch die Kontoeröffnung gehört.

Üblicherweise ist vorgesehen, dass mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zeichnungsberechtigt sind (z.B. der erste Vorsitzende zusammen mit dem Schatzmeister). Das Vier-Augen-Prinzip erhöht die Sicherheit und soll Missbrauch vorbeugen.

Fehlen in der Satzung konkrete Regelungen, greifen die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach § 26 Abs. 1 BGB ist dann automatisch der Vereinsvorstand vertretungsberechtigt.

 

Wer erhält eine Vollmacht für das Vereinskonto?

Die Bankvollmacht ist das zentrale Instrument zur Verwaltung der Vereinsfinanzen. Sie berechtigt bestimmte Personen, auf die Konten des Vereins zuzugreifen und Transaktionen für den Verein durchzuführen. 

In der Vollmacht ist geregelt, welche Rechte und Pflichten die jeweiligen Personen haben und unter welchen Bedingungen sie auf das Konto zugreifen dürfen. Im Vereinsleben wird sie benötigt, wenn nur ausgewählte Vereinsmitglieder befugt sein sollen, Überweisungen zu tätigen oder Änderungen am Konto vorzunehmen. Üblicherweise erhält demnach der Vorstand die Vollmacht, da dieser die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung der Vereinsfinanzen trägt.

  • Wichtig: Um Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr des Vereins zu gewährleisten, sollte die Erteilung einer Bankvollmacht sorgfältig und mit Bedacht erfolgen.

3. Welche Unterschiede gibt es bei Vereinskonten?

Je nachdem, ob ein Verein eingetragen ist oder nicht, ergeben sich unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für Vereinskonten. Dementsprechend behandeln Banken eingetragene und nicht eingetragene Vereine unterschiedlich.

Eingetragene Vereine

Eingetragene Vereine sind juristische Personen und können daher selbst als Kontoinhaber agieren. Aus diesem Grund bevorzugen Banken in der Regel auch die Eröffnung von Konten für eingetragene Vereine. 

Bei der Eröffnung des Girokontos im eingetragenen Verein herrscht Anwesenheitspflicht für alle vertretungsberechtigten Personen. Ob die Kontoeröffnung in einer Filiale oder online erfolgt, spielt dabei keine Rolle. 

Bei der Online-Eröffnung wird die Identität der vertretungsberechtigten Mitglieder üblicherweise über das Video-Ident-Verfahren überprüft.

Nicht eingetragene Vereine

Nicht eingetragene Vereine besitzen hingegen keine eigene Rechtsfähigkeit, wodurch sich die Kontoeröffnung schwieriger gestaltet. Banken verlangen hier etwa meist die Vorlage der Vereinssatzung oder des letzten Sitzungsprotokolls. 

Aufgrund fehlender Sicherheiten kann die Kontoeröffnung zudem aber auch ganz verweigert werden. 

In diesem Fall muss eine Privatperson das Konto im Namen des Vereins führen. Das Konto sollte allerdings weiterhin vom Privatvermögen getrennt verwaltet werden und bestenfalls als Geschäftskonto gekennzeichnet sein. 

Darf ein Privatkonto für Vereinszwecke genutzt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, ein Privatkonto für die Abwicklung von Vereinsgeschäften zu verwenden. Aus praktischer und rechtlicher Sicht ist dies jedoch nicht empfehlenswert, da Privatkonten primär für den persönlichen Zahlungsverkehr konzipiert sind, während ein Vereinskonto auf die Anforderungen von Vereinen zugeschnitten ist.

So kann die Nutzung eines Privatkontos für den Verein gleich mehrere Nachteile nach sich ziehen:

  • Vermischung von Finanzen: Vereins- und Privatgelder lassen sich schwer voneinander unterscheiden. Das beeinträchtigt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vereinsbuchhaltung.

  • Rechtliche Risiken: Steuerliche Fragen und Haftungsregelungen können zu Problemen führen, da die persönliche Verantwortung des Kontoinhabers betroffen ist. 

  • Bankvorgaben: Viele Banken erwarten, dass Vereine ein gesondertes Konto führen und lehnen die Nutzung eines Privatkontos für Vereinszwecke daher kategorisch ab.

4. Unterlagen – Was benötigt man, um ein Vereinskonto zu eröffnen?

Für die Einrichtung eines Vereinskontos müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Die genauen Anforderungen variieren dabei je nach Bank und Rechtsform des Vereins:

  • Vereinssatzung: Enthält Informationen über Ziele, Struktur und Vertretungsregelungen des Vereins und ermöglicht der Bank die Prüfung der Geschäftsfähigkeit (allgemein).

  • Protokoll der Mitgliederversammlung: Belegt relevante Beschlussfassungen, insbesondere zur Kontoeröffnung und Vertretungsberechtigung (allgemein).

  • Personalausweise oder Reisepässe: Dienen als Legitimation der vertretungsberechtigten Personen. Bei Online-Eröffnungen erfolgt die Identitätsprüfung in der Regel über ein Video-Ident-Verfahren (allgemein).

  • SEPA-Lastschriftmandat: Notwendig, wenn der Verein plant, Mitgliedsbeiträge oder andere regelmäßige Zahlungen per Lastschrift einzuziehen (allgemein).

  • Eröffnungsantrag der Bank: Muss vollständig ausgefüllt und von allen vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden. Alle Personen, die später Zugriff auf das Konto erhalten sollen, müssen ebenfalls ihre Unterschrift hinterlegen, um Missverständnisse bei der Auftragsausführung zu vermeiden (allgemein).

  • Auszug aus dem Vereinsregister: Bestätigt den eingetragenen Status des Vereins und dient als Nachweis seiner rechtlichen Existenz (nur e.V.).

  • Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstandes: Bestätigt die offizielle Wahl bzw. Bestellung des Vorstands und dient der Bank als Nachweis der aktuellen Vertretungsberechtigung (nur e.V.).

  • Angaben zu Vereinsnamen, Vereinszweck und Vorstand: Dienen zur eindeutigen Identifikation des Vereins und zur Überprüfung seiner organisatorischen Struktur (nur n.e.V.).

 

Was gilt es ansonsten noch bei der Eröffnung eines Bankkontos zu beachten?

  • Vereinsregisterauszug: Den beglaubigten Auszug aus dem Vereinsregister können Sie gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht anfordern. Das Dokument wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt. 

  • Einheitliche Unterschrift: Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift bei allen späteren Verfügungen mit der zuerst hinterlegten übereinstimmt.

  • Vertreterwechsel: Damit die Kontozugriffe schnellstmöglich aktualisiert werden können, müssen Änderungen im Vorstand umgehend der Bank mitgeteilt werden.

  • Kontovollmachten: Sie sollten bestimmen, ob Einzel- oder Doppelunterschriften für Zahlungen erforderlich sind.

  • Aufbewahrung von Dokumenten: Archivieren Sie Originale und Kopien der Satzung, den Vereinsregisterauszug und Vorstandsunterlagen, um jederzeit auf Nachfragen der Bank oder der Finanzbehörden reagieren zu können.

  • Kontozweck: Banken können darüber hinaus zusätzliche Nachweise über den geplanten Verwendungszweck des Kontos verlangen (z. B. für Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Fördermittel).

  • Kontakt: Hinterlassen Sie für den Fall der Fälle Ihre Kontaktdaten. Auf diese Weise können Sie Ihre Zugriffsrechte jederzeit sicher verwalten – insbesondere im Online-Banking.  

5. Wie viel kostet ein Vereinskonto?

Die Kosten für ein Vereinskonto lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie stark von der Bank, dem gewählten Kontomodell, der Art des Vereins, dem Buchungsvolumen und der Art der Kontoführung (online vs. Filiale) abhängen. 

An erster Stelle steht dabei die monatliche Kontoführungsgebühr. Der Preis bewegt sich hierbei zwischen ca. 3 € und 13 Euro. Am günstigsten sind in der Regel Konten für gemeinnützige Vereine bei regionalen Banken oder Sparkassen. Teilweise verzichten diese sogar ganz auf die Kontoführungsgebühr.

  • Tipp: Vergleichen Sie die Gebührenmodelle verschiedener Anbieter und prüfen Sie, welches am besten zu den Bedürfnissen Ihres Vereins passt.

 

Vereinskonto kostenlos eröffnen – Ist das möglich?

Tatsächlich bieten einige Geldinstitute gemeinnützigen Vereinen die Möglichkeit, kostenlos ein Vereinskonto zu eröffnen. Doch auch wenn hier keine monatliche Grundgebühr anfällt, kommen dennoch für viele Leistungen separat Kosten auf.

Dazu zählen einerseits die monatlichen Kontoführungsgebühren und andererseits zusätzliche Leistungen wie Bargeldabhebungen, Bareinzahlungen, Papierauszüge, beleghafte oder beleglose Buchungen sowie Giro- und Kreditkarten. 

Auch Transaktionen wie Daueraufträge, SEPA-Lastschriften oder Rücklastschriften können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein. Um ein kostenoptimiertes Konto für den Verein zu finden, lohnt sich daher ein Vergleich der Angebote.

 

Fällt bei Freistellungsaufträgen eine Bearbeitungsgebühr an?

Vereine sind gesetzlich nicht verpflichtet, für die Erteilung eines Freistellungsauftrags Gebühren zu zahlen. Dies wird eindeutig durch Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. 

Einige Banken versuchen jedoch gelegentlich, mit Verweis auf einen Bearbeitungsaufwand dennoch Gebühren zu erheben. In solchen Fällen sollten Sie konsequent ihre Rechte wahrnehmen und auf die kostenfreie Durchführung bestehen.

 

Rückforderung ungerechtfertigter Buchungskosten

Durch Online-Banking profitieren Vereine häufig von niedrigeren Kontogebühren. Fällt die digitale Überweisungsfunktion aber aus und müssen Zahlungen auf traditionellem Wege eingereicht werden, können zusätzliche Kosten entstehen. Liegt die Verantwortung für diesen Ausfall bei der Bank, sind die entstandenen Gebühren erstattungsfähig. 

6. Wie viel Geld darf auf einem Vereinskonto sein?

Eine feste Obergrenze für die Höhe der Vereinsmittel gibt es grundsätzlich nicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Verein gemeinnützig ist. Entscheidend ist vielmehr die Verwendung der angesparten Mittel. 

Gemeinnützige Vereine sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, ihre finanziellen Mittel vorrangig und zeitnah für die in der Satzung festgelegten Zwecke einzusetzen. Überschüsse dürfen nicht unbegrenzt angesammelt werden. 

Die Bildung von Rücklagen ist nur in einem angemessenen Verhältnis zum Vereinszweck zulässig und muss dem Finanzamt gemeldet werden. Darüber hinaus muss stets die Einhaltung der Vorgaben der Abgabenordnung gewährleistet sein.

  • Hinweis: Bei steuerbegünstigten Vereinen dürfen Überschüsse aus der Vermögensverwaltung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO höchstens zu einem Drittel in freie Rücklagen eingestellt werden. Der Großteil der Mittel sollte für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, sodass die Rücklagenbildung die aktive Förderung der Vereinsziele unterstützt.

7. Wer haftet bei Veruntreuung von Vereinsgeldern?

Prinzipiell haftet bei Veruntreuung stets die für das Vereinskonto verantwortliche Person persönlich und in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Das bedeutet, dass der Schuldige, zivilrechtlich verpflichtet ist, die betroffene Summe zu erstatten. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) oder Veruntreuung (§ 266 StGB).

Über die individuelle Haftung hinaus kann der gesamte Vorstand zur Verantwortung gezogen werden, vor allem wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Diese Pflicht umfasst die ordnungsgemäße Verwaltung der Vereinsfinanzen und die Kontrolle der Geldflüsse. Können die übrigen Vorstandsmitglieder allerdings nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, werden diese für gewöhnlich von einer Haftung befreit.

8. Vergleich – Welche Kriterien sind bei der Eröffnung eines Vereinskontos ausschlaggebend?

Auf folgende Kriterien sollten Sie bei der Eröffnung eines Vereinskontos achten, um eine reibungslose und sichere Verwaltung der Vereinsfinanzen zu gewährleisten:

Gebühren

Prüfen Sie, ob die monatlichen Kosten im Verhältnis zu den angebotenen Leistungen stehen. Vergleichen Sie die Kosten für Kontoführung und zusätzliche Dienstleistungen. Manche Konten sind gebührenfrei, andere erheben regelmäßige Gebühren.

Buchungs- und Zahlungsverkehrskosten

Achten Sie auf Gebühren für Überweisungen, Daueraufträge und Echtzeit-Transaktionen sowie auf mögliche Frei-Kontingente.

Umfang und Flexibilität

Besonders wichtig für Vereine mit mehreren Vorstandsmitgliedern ist zu klären, ob mehrere Personen auf das Konto zugreifen können und ob Unterkonten für einzelne Vereinsbereiche möglich sind.

Bargeldversorgung und Automatenzugang

Prüfen Sie, ob Bargeldabhebungen kostenlos sind und wie dicht das Netz an Geldautomaten ist. Das ist vor allem für regional aktive Vereine relevant.

Service

Ein kompetenter Kundenservice unterstützt bei Fragen oder Problemen. Beratungsangebote für Vereine können zudem bei der Finanzplanung behilflich sein.

Online-Banking

Ein benutzerfreundliches und sicheres digitales Bankingsystem erleichtert die Verwaltung von Zahlungen erheblich. Prüfen Sie das Angebot auf einfache Bedienung, wesentliche Funktionen (Überweisungen, Daueraufträge, SEPA-Lastschriften, Kontoauszüge), eine App und digitalen Support.

Kontoeröffnung

Berücksichtigen Sie, ob die Eröffnung digital oder klassisch erfolgt und wie schnell das Konto danach nutzbar ist.

Zusätzliche Kosten und Einschränkungen

Achten Sie auf Begrenzungen kostenloser Transaktionen, mögliche Bargeldabhebungsgebühren, Negativzinsen oder Zusatzleistungen.

Zugangsberechtigungen

Es sollte möglich sein, unterschiedliche Zugriffsebenen einzurichten, damit mehrere Vorstandsmitglieder Transaktionen durchführen können, ohne dass dabei die Kontrolle über das Konto verloren geht.

Zusatzleistungen

Manche Konten bieten Extras wie Vereinskreditkarten, Sparprogramme oder optionale Vereinsversicherungen. Wählen Sie ein Konto, das zu den spezifischen Anforderungen Ihres Vereins passt.

9. Vereinskonto – Was ändert sich 2025 für Vereine?

Am 9. Oktober 2025 wurde im SEPA-Raum der verpflichtende IBAN-Check eingeführt. Banken und Zahlungsdienstleister müssen seitdem vor jeder Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen. 

Stimmen die Angaben nicht überein, informiert die Bank den Absender vor Ausführung der Zahlung. Die endgültige Entscheidung zur Durchführung liegt jedoch weiterhin beim Absender. 

Tätigt der Vereinsvorstand trotz fehlender Übereinstimmung von IBAN und Empfängernamen eine Überweisung, haftet er persönlich für den entstandenen Schaden. Dementsprechend ist die Nutzung dieser neuen Kontrollmöglichkeiten dringend zu empfehlen.

Obendrein sollten Bankdaten und Zahlungsempfänger sorgfältig mit zuvor erhaltenen Rechnungen oder Abschlagsrechnungen abgeglichen werden. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Rechnungsaussteller, um Manipulation frühzeitig zu erkennen und ihr vorzubeugen.

  • Hinweis: Ab dem 9. Juli 2027 wird der IBAN-Check auf alle SEPA-Länder ausgeweitet.

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