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Förderverein gründen

Die ultimative Checkliste


Themenüberblick:

  • Die wichtigsten Fakten zum Förderverein
  • Formen von Fördervereinen
  • Vor- und Nachteile eines Fördervereins
  • Voraussetzungen zur Gründung eines Fördervereins
  • Checkliste zur Gründung eines Fördervereins
  • Rechte und Pflichten eines Fördervereins

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Förderverein ist ein Verein, der Fördermittel für andere gemeinnützige Körperschaften beschafft.
  • Es gibt grundsätzlich zwei Formen des Fördervereins, den Spendensammelverein und den wirtschaftlich tätigen Förderverein.
  • Für die Gründung eines Fördervereins sind eine Vereinssatzung, ein Vorstand und eine Gründungsversammlung erforderlich. Später kann dieser zudem im Vereinsregister eingetragen werden und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen.
  • Insgesamt kostet die Gründung eines Fördervereins zwischen 100 und 150 Euro.
  • Grundsätzlich kann ein Förderverein begünstigte Organisationen mit allen Fördermitteln unterstützen, die Ihnen wirtschaftliche Vorteile verschaffen.

Der Förderverein ist für viele gemeinnützige und öffentliche Organisationen oftmals der letzte Ausweg, um doch noch das Traumprojekt in die Tat umzusetzen. So kann ein solcher ungestört Fördermittel beschaffen, ohne dafür seine Gemeinnützigkeit einbüßen zu müssen.

Doch wie kann man eigentlich einen Förderverein gründen? In folgendem Beitrag geben wir Ihnen die ultimative Checkliste zur Gründung eines Fördervereins an die Hand. Neben anderem erfahren Sie: Welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um einen Förderverein zu gründen, welche konkreten Schritte es zu beachten gilt und welche Vor- und Nachteile mit der Gründung einhergehen.

Was ist ein Förderverein? – Einfach erklärt

Ein Förderverein ist ein Verein, der dazu dient, andere gemeinnützige Organisationen (z.B. andere Vereine, Verbände oder Stiftungen) mit finanziellen und sachlichen Mitteln zu unterstützen. Rechtlich gilt ein Förderverein dabei als gewöhnlicher Verein. Er kann sowohl als eingetragener Verein wie auch als nicht eingetragener Verein agieren. 

Die Besonderheit des Fördervereins ist seine steuerliche Behandlung. In diesem Sinne kann ein Förderverein gemäß § 58 der Abgabenordnung (AO) gemeinnützig sein, ohne unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. Es genügt hier bereits, dass der Förderverein Sach- und Geldmittel für dritte gemeinnützige Organisationen beschafft.

 

Warum ist ein Förderverein wichtig?

Der große Vorzug eines Fördervereins ist, dass er begünstigte Körperschaften fördern kann, ohne, dass er in seiner Mittelvergabe beschränkt ist. Verfügt er zudem über einen klar ausdefinierten Vereinszweck, so fällt es ihm außerdem leichter an Fördermittel zu gelangen. Zudem reduzieren die Doppelstruktur aus Förder- und Trägerverein das Haftungsrisiko. 

 

Wann ist ein Förderverein sinnvoll?

Einen Förderverein zu gründen ist nicht immer sinnvoll, denn die Organisation ist mit rechtlichem und organisatorischem Aufwand verbunden. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen sich eine Gründung durchaus lohnt.

  • Beispiel 1: Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Museen sind aufgrund von Einschränkungen durch das Haushaltsrecht oftmals nicht in der Lage, größere Projekte durch öffentliche Mittel zu finanzieren. Ein Förderverein bietet hier eine gute Möglichkeit, Projekte zu finanzieren, die über den Haushaltsplan der Einrichtung hinausgehen.
  • Beispiel 2: Gehen Vereine nach einer Auslagerung oder der Übergabe des Vereins keiner unmittelbaren Tätigkeit mehr nach, so können sich diese zum Förderverein umstrukturieren, um Ihre Gemeinnützigkeit aufrechtzuerhalten.

 

Wer darf einen Förderverein gründen?

Laut Grundgesetz hat jeder deutsche Staatsbürger ein Anrecht auf Vereinsgründung, sofern dieser keinen strafrechtlich relevanten oder verfassungswidrigen Tätigkeiten nachgeht. Dasselbe gilt auch für die Gründung eines Fördervereins (siehe Grundgesetz, Art. 9).

Förderverein - Vorteile

  • Finanzierung von Projekten gemeinnütziger Einrichtungen (z.B. Kitas, Schulen, Kultureinrichtungen) ohne den Haushalt der begünstigten Organisation zu belasten
  • Trennung zwischen Träger- und Förderverein ermöglicht es einem Trägerverein gemeinnützig zu bleiben und dennoch über den Förderverein von zusätzlichen finanziellen Mitteln zu profitieren
  • Steuervorteile können doppelt genutzt werden
  • Zusätzliche Spenden und Mitgliedsbeiträge kommen über den Förderverein dem Trägerverein zugute
  • Ein wirtschaftlich tätiger Förderverein kann als Arbeitgeber agieren
  • Förderverein kann zusätzliche Fahrten, Kurse und weitere Veranstaltungen anbieten

Förderverein - Nachteile

  • Verdopplung von Strukturen führt zu erhöhtem Aufwand in Bezug auf Recht und Steuern
  • Erfordert Ressourcen in Form von Geld, Zeit und Engagement seiner Mitglieder
  • Abhängigkeit von Mitgliedsbeiträgen
  • Verwaltung erfordert ein gewisses Maß an Organisation und Koordination
  • Interessenkonflikte in Bezug auf die Priorisierung bestimmter Projekte
  • Durch Konzentration auf eine Organisation, Einrichtung oder Initiative ist die Reichweite des Fördervereins begrenzt

Welche Arten von Fördervereinen gibt es?

Vor der Gründung eines Fördervereins gilt es festzulegen, auf welche Art der Förderverein den Trägerverein unterstützen soll. Dabei kann der Förderverein entweder als Spendensammelverein oder als wirtschaftlich tätiger Förderverein agieren.

 

Was ist ein Spendensammelverein?

Ein Spendensammelverein ist ein Förderverein, dessen einziger Zweck darin besteht, Fördermittel für den steuerbegünstigten Zweck einer gemeinnützigen Organisation zu sammeln.

 

Was ist ein wirtschaftlich tätiger Förderverein?

Ein wirtschaftlich tätiger Förderverein unterhält einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. So fungiert der Förderverein beispielsweise als Arbeitgeber, in dem er Honorarkräfte einstellt oder er bietet zusätzliche Leistungen wie Fahrten, Veranstaltungen und Kurse an.

Die Einnahmen aus der wirtschaftlichen Betätigung des Fördervereins fließen dann der begünstigten Organisation zu. Zu bedenken ist hierbei, dass der wirtschaftlich tätige Förderverein seine Gemeinnützigkeit verliert, sobald seine Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb höher ausfallen als die Einnahmen aus dem ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge und Spenden).

 

Was sind die Unterschiede zwischen einem Förderverein und einem operativ tätigen Verein?

Der ausschlaggebende Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Verein und einem Förderverein liegt in der jeweiligen Tätigkeit. Für gewöhnlich verfolgen Vereine Ihre Zwecke unmittelbar durch eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche operative Tätigkeit (siehe § 57 AO).

Der Förderverein verfolgt hingegen keine derartige Tätigkeit. Stattdessen besteht sein Vereinszweck darin, Fördermittel für andere gemeinnützige Körperschaften zu beschaffen. Das heißt jedoch auch, dass der Förderverein nicht unmittelbar den Grundsatz der Unmittelbarkeit verfolgt.

Der Förderverein kann jedoch trotzdem gemeinnützig sein. Der Gesetzgeber sieht nämlich in § 58 Nr. 1 AO eine Ausnahme vor, die es Körperschaften ermöglicht, die Gemeinnützigkeit zu erhalten, sofern sie Mittel für andere gemeinnützige Körperschaften beschaffen. 

Was braucht man, um einen Förderverein zu gründen?

Ein Förderverein ist genauso wie andere Vereine den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unterworfen. Entsprechend sind für die Gründung eines Fördervereins zunächst ein Vereinsvorstand, eine eigene Vereinssatzung und eine Gründungsversammlung erforderlich.

Förderverein gründen - Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen muss ein Förderverein erfüllen, um die Gemeinnützigkeit zu erlangen:

  • Der Förderverein darf nur Organisationen fördern, die selbst gemeinnützig sind oder ihre Mittel für gemeinnützige Zwecke nutzen.
  • Gemäß Gesetzgeber können alle Mittel an eine begünstigte Organisation weitergegeben werden, die ihr einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Unter anderem zählen dazu Geldmittel, Sachmittel, Personal und Räumlichkeiten.
  • Sollen regelmäßig die Fördermittel eines Fördervereins an eine begünstigte Organisation übermittelt werden, so muss dies auch in der Satzung verankert sein. Dabei ist dringlichst darauf zu achten, dass die jeweiligen Formulierungen der entsprechenden Paragrafen zwischen begünstigter Organisation und Verein deckungsgleich sind.
  • Fördervereine sind nicht nur auf einen Vereinszweck eingeschränkt. So können Fördervereine nebenbei auch einem eigenen gemeinnützigen Zweck nachgehen. Ebenfalls ist es möglich, dass ein Förderverein gleich mehrere Organisationen unterstützt. In diesem Fall müssen jedoch auch mehrere Förderzwecke in der Satzung vermerkt werden.

Wie viele Leute braucht man, um einen Förderverein zu gründen?

Wie viele Leute Sie benötigen, um einen Förderverein zu gründen, hängt davon ab, ob dieser im Vereinsregister eingetragen werden soll. Ist das der Fall, so sind mindestens 7 Gründungsmitglieder für die Gründung erforderlich (nach der Vereinsgründung nur noch 3). Ein nicht rechtsfähiger Verein kann, hingegen bereits mit 2 Gründungsmitgliedern gegründet werden. 

Ist ein Förderverein gemeinnützig?          

In der Regel ist ein Förderverein gemeinnützig, denn auf diese Weise profitiert er von Steuervergünstigungen. Ebenso wird er in der Regel von gemeinnützigen bzw. öffentlichen Einrichtungen genutzt. Generell muss ein Förderverein aber nicht zwingen gemeinnützig sein.

Wie kann man einen Förderverein gründen? – Checkliste

Konzept für die Gründung

Bevor die eigentliche Gründung beginnt, muss zunächst das Konzept für den Förderverein stehen. Dieses definiert im Detail den Zweck des Fördervereins. Dabei ist das Konzept individuell auf Ihren Förderverein zugeschnitten, sodass es kein Muster gibt, welches Sie einfach übernehmen können. Folgende Fragen helfen Ihnen, ein angemessenes Konzept für Ihren Förderverein auszuarbeiten:

  • Welche Ziele sollen durch den Förderverein umgesetzt werden?
  • Was bzw. wen wollen Sie fördern? (z.B. gesamten Verein, einzelne Abteilungen, Einzelmaßnahmen, einzelne Mannschaften)
  • Welche Einnahmen sind zu erwarten?
  • Soll der Förderverein nur Spenden sammeln oder auch auf anderen Gebieten tätig sein? (z.B. wirtschaftlich oder durch ehrenamtliches Engagement)
  • Wie hoch soll der Mitgliedsbeitrag sein?

Gründungsversammlung des Fördervereins

Der erste Schritt in der Gründung eines Fördervereins ist die Einberufung der Gründungsversammlung. Hier stehen insbesondere zwei Aufgaben Mittelpunkt: Der Beschluss der Vereinssatzung und die Wahl des Vereinsvorstandes.

Soll der Förderverein in einem späteren Schritt dann noch ins Vereinsregister eingetragen werden, so müssen mindestens 7 Mitglieder zur Vereinsgründung anwesend sein. Diese Gründungsmitglieder unterzeichnen dann auch die Vereinssatzung. Der Förderverein gilt damit offiziell als gegründet.

Steht der Förderverein, so können in einem nächsten Schritt der Vorstand sowie auch weitere Vereinsorgane, wie der Schriftführer oder der Schatzmeister gewählt werden (siehe § 26 BGB). 

Zuvor sind jedoch noch ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer zu bestimmen, die im Anschluss an die Gründungsversammlung ein Gründungsprotokoll führen und unterzeichnen.

Gründungsprotokoll des Fördervereins

Folgende Informationen sollten im Gründungsprotokoll enthalten sein:

  • Datum und Ort der Gründungsversammlung 
  • Ergebnisse der Vorstandswahlen
  • Alle gefassten Beschlüsse 
  • Name und Anschrift der Vorstandsmitglieder 
  • Name des Fördervereins

Welche Aufgaben hat der Vorstand im Förderverein?

Der Vorstand eines Fördervereins ist für die Leitung und Organisation innerhalb des Vereins verantwortlich. Darüber hinaus vertritt er den Förderverein nach außen. Zusätzliche Aufgaben kann ein jeder Förderverein seinem Vorstand selbst zuweisen. Welche das sein könnten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag: Aufgaben Vereinsvorstand

Vereinssatzung des Fördervereins

Die Satzung ist im Grunde als Verfassung des Fördervereins zu verstehen. Entsprechend sind in der Satzung die wesentlichen Regeln und Vorschriften des Vereins verewigt. Die Satzung hat dabei so einen hohen Stellenwert, dass der Gesetzgeber sie rechtlich vorschreibt.

Eine Besonderheit bei der Satzung des Fördervereins ist, dass der gemeinnützige Zweck von Träger- und Förderverein in den jeweiligen Satzungen übereinstimmen müssen. Musterformulierungen finden Sie in den §§ 56 bis 59 BGB. Inhaltlich müssen folgende Punkte in die Vereinssatzung eines Fördervereins aufgenommen werden:

  • Zweck des Fördervereins  
  • Begünstigter des Fördervereins
  • Verwendungszweck der Fördermittel 
  • Regelung zu Verteilung des Vereinsvermögens bei Vereinsauflösung 
  • Name und Sitz des Fördervereins 
  • Art und Umfang der Mitgliedsbeiträge 
  • Informationen zur Vorstandsbildung  
  • Regelungen zur Beurkundung von Beschlüssen 
  • Vorschriften zur Einberufung von Mitgliederversammlungen 
  • Beschlüsse über Ein- und Austritt von Vereinsmitgliedern

Wo sich die Satzung eines Fördervereins maßgeblich von der Satzung eines regulären Vereins unterscheidet, sind die Formulierungen des Vereinszwecks, der Mittelverwendung und der Vermögensbindung bei Vereinsauflösung.

So ist der Vereinssatzung des Fördervereins deutlich zu benennen, dass das Restvermögen des Fördervereins bei Auflösung einer expliziten steuerbegünstigten Körperschaft oder einem steuerbegünstigten Zweck zufließt.

  • Tipp: Damit der Förderverein möglichst weitgreifend arbeiten kann, sollten viele Ziele in Einzug in die Satzung finden, während die Anzahl der Bestimmungen eher gering sein sollte. 

Mustersatzung Förderverein

Eine Mustersatzung für den Förderverein erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner ehrenamt24 zum kostenlosen Download.

Eintragung des Fördervereins ins Vereinsregister

Des Weiteren können Sie Ihren Förderverein ins Vereinsregister eintragen lassen. Das ist zwar nicht verpflichtend, jedoch durchaus praktisch, denn durch die Eintragung erhält der Förderverein seine Rechtsfähigkeit als juristische Person.

Laut § 77 BGB erfolgt ein solcher Eintrag über eine öffentlich beglaubigte Erklärung durch einen Notar. Wie zuvor erwähnt ist es hierzu notwendig, dass alle Gründungsmitglieder die Vereinssatzung unterzeichnen und Ihre Unterschriften notariell beglaubigen lassen. Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:

  • Personalausweise der Vorstandsmitglieder   
  • Teilnehmerliste 
  • Protokoll der Gründungsversammlung 
  • Vereinssatzung (inklusive Unterschriften der Gründungsmitglieder)

Ist die Beurkundung abgeschlossen, so werden alle Dokumente vom Notar an das Amtsgericht übermittelt. Sofern der Förderverein alle Anforderungen des BGB erfüllt, wird Ihnen schließlich ein Registerauszug zugesandt, der die Eintragung bestätigt. Der Förderverein kann nun den Zusatz e.V. tragen.

Antrag auf Gemeinnützigkeit des Fördervereins beim Finanzamt

Zudem können Sie die Gemeinnützigkeit Ihres Fördervereins anerkennen lassen. Auch dies ist nicht verpflichtend, durch den Status der Gemeinnützigkeit profitieren Sie allerdings von Steuervorteilen (siehe § 58 AO).

Zudem erhalten Sie dadurch die Möglichkeit, Spenden zu erhalten und Spendenbescheinigungen auszustellen. Auf der Seite des Spenders geht diese mit einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der Spende einher, was folglich einen zusätzlichen Anreiz für die Spende schafft.

Um die Anerkennung zu beantragen, reichen Sie eine Kopie der Vereinssatzung beim Finanzamt ein. Diese prüft anschließend, ob der Förderverein alle Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Es ist im Übrigen ratsam, die Satzung vor der eigentlichen Abgabe, durch das Finanzamt prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass sie allen Anforderungen gerecht wird.

Entspricht der Förderverein allen Ansprüchen an die Gemeinnützigkeit, so erhalten Sie einen Feststellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit belegt sowie eine Steuernummer für den Förderverein.

  • Hinweis: Die Gemeinnützigkeit ist auf 3 Jahre befristet und wird nach Ablauf der Frist im Rahmen eine steuerliche Überprüfung erneut getestet. Ebenfalls ist es üblich, eine Steuerklärung nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres einzureichen. Beizufügen sind zudem alle Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte.

Förderverein gründen – Wie hoch sind die Kosten?

Berechnet man sowohl die Eintragung ins Vereinsregister als auch die notarielle Beglaubigung als auch die Beglaubigung der Eintragung mit ein, so kostet die Gründung eines Fördervereins je nach Bundesland etwa 100 bis 150 Euro. Durch zusätzliche Unterstützung von Anwälten und Steuerberatern wird die Gründung natürlich entsprechend teurer.

Ist ein Förderverein steuerpflichtig?

Ein Förderverein ist grundsätzlich steuerpflichtig, profitiert jedoch von diversen Steuervergünstigungen. Unter anderem bezahlt ein Förderverein keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bis zu einer Freigrenze von 45.000 Euro. Ähnlich sieht dies bei der Umsatzsteuer aus. Hier ist der Förderverein bis zu einer sogenannten „Kleinunternehmergrenze“ von 22.000 nicht umsatzsteuerpflichtig.

Was gilt es beim Gründen eines Fördervereins zu beachten?

  • Ein Förderverein mit Sitz in Deutschland kann sowohl Spenden als auch Zuschüsse für deutsche Drittlandprojekte beschaffen. Diese Fördermittel können dann auch an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Ausland weitergeleitet werden.  
  • Eine Doppelstruktur aus Förder- und Trägerverein ermöglicht es, die Haftung des Vorstandes zu minimieren. So können Kosten und operative Risiken vom Trägerverein getragen werden, während Vermögensgegenstände beim Förderverein verweilen. 
  • Ebenso können die Mitspracherechte von Vereinsmitgliedern, die zugleich als Mitarbeiter agieren, vom operativen Geschäft getrennt werden.
  • Bei der Förderung von politisch aufgeladenen Projekten riskiert ein Förderverein seine Gemeinnützigkeit. In solch einem Fall lohnt es sich, die Aufgaben des Fördervereins auf das Fundraising einzuschränken und für die Weitergabe von Mitteln an das Projekt eine zusätzliche gemeinnützige Projektgesellschaft zu gründen. Solange die Projekte klar und deutlich von der Projektgesellschaft ausgeführt werden und der Förderverein ausschließlich Mittel an diese weitergibt, behält er gemäß § 57 Abs. 4 AO seine Gemeinnützigkeit.

Pflichten eines Fördervereins

  • Einhaltung der Satzung
  • Rechenschaftspflicht
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (z.B. Abgabe einer Steuererklärung oder Einhaltung von Datenschutzbestimmungen)
  • Pflicht, im Interesse des Trägervereins zu handeln und seine Ziele zu fördern (Treuepflicht)
  • Pflicht, seine Mitglieder zu betreuen, über Aktivitäten zu informieren und ihre Anliegen zu berücksichtigen

Rechte eines Fördervereins

  • Recht auf eigenständige Verwaltung, sofern er die gesetzlichen Vorschriften und seine Satzungsregeln beachtet
  • Recht frei über seine Aktivitäten und die Verwendung seiner finanziellen Mittel zu entscheiden
  • Mitgliedschaftsrecht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, abzustimmen und sich an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen
  • Steuerliche Vorteile (sofern Status der Gemeinnützigkeit anerkannt ist)

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Was darf ein Förderverein unterstützen?

Ein Förderverein darf eine begünstigte Organisation generell mit allen Mitteln unterstützen, die Ihr einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Dazu gehören:

  • Geldmittel
  • Sachmittel
  • Nutzungsüberlassungen
  • Dienstleistungen
  • Überlassung von Räumlichkeiten
  • Überlassung von Personal

Zudem darf ein Förderverein folgende Körperschaften begünstigen:

  • Inländische steuerbegünstigte Körperschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (sowohl im Inland als auch Ausland)
  • Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus den EU-/EWR-Staaten, sofern Sie dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht gerecht werden
  • Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus Staaten außerhalb des EU/EW-Raumes, wenn diese die Verwendung der Mittel nachweisen können

Hinweis: Der Förderverein muss üblicherweise die sachgemäße Verwendung der überlassenen Fördermittel überprüfen. Lässt er sich allerdings den Freistellungsbescheid, die Anlage zum Körperschaftsteuer-Bescheid oder den Bescheid nach § 60a AO in digitaler Form vorlegen, so kann er sich auf den sogenannten Vertrauensschutz berufen. Damit ist er nicht mehr länger für die Prüfung zuständig.

Bei der Förderung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland (z.B. Städte, Gemeinden, Stiftungen u.a.) gilt stets der Vertrauensschutz, ohne dass zusätzliche Nachweise erbracht werden müssen. 

Wie kann man einen Förderverein für die Feuerwehr gründen?

Die Gründung eines Fördervereins für die Feuerwehr durchläuft grundsätzlich dieselben Schritte wie bereits oben beschrieben. Unterschiede gibt es dabei vor allem bei der Ausarbeitung des Konzepts. Was es dabei konkret zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Wie gründet man einen Förderverein in der Kita?

Auch bei der Gründung eines Fördervereins für die Kita sind im Grunde die oben gelisteten Schritte einzuhalten. Wo sich der Förderverein einer Kita jedoch unterscheidet, ist der Umgang mit Spenden. So werden diese in verpflichtende Elternbeiträge einerseits und freiwillige Leistungen andererseits unterteilt.

Von einem verpflichtenden Elternbeitrag ist in diesem Sinne die Rede, wenn die Spenden der Eltern dazu dienen, den alltäglichen Betrieb der Einrichtung zu decken. Entsprechend sind diese den üblichen Abzugsbeschränkungen für Bildungsleistungen unterworfen.

Alle Spenden an den Förderverein, welche die Höhe des verpflichtenden Elternbeitrags überschreiten, gelten dann als freiwillige Leistungen und sind wie bei Spenden üblich steuerlich abzugsfähig. Weiteren Input zur Gründung eines Fördervereins für die Kita gibt es hier.

Welche Alternative gibt es zum Förderverein?

Eine Alternative zum Förderverein sind Kooperationen zwischen Vereinen. Gemeint ist damit ein planmäßiges Zusammenwirken von mehreren steuerbegünstigten Körperschaften, die gemeinsam einem gemeinnützigen Zweck nachgehen. Die Kooperation äußert sich z.B. in der geteilten Nutzung von Räumlichkeiten, Personal und Sachmitteln.

Ist die Tätigkeit eines Vereins dann nur auf die Kooperation beschränkt, so gilt er als „Kooperationsverein“. Dementsprechend sind das Kooperationsvorhaben und eine Beschreibung des Kooperationspartners in der Vereinssatzung festzuhalten.

Gerade bei Vereinen, die sich sogenannten Hilfstätigkeiten (z.B. Buchhaltung oder IT-Dienstleistungen) widmen, ist ein solcher Vermerk besonders wichtig. Hilfstätigkeiten sind nämlich nur dann gemeinnützig, wenn Sie in Kooperation mit einer steuerbegünstigten Körperschaft erfolgen.

  • Hinweis: Im Gegensatz zur Mittelweitergabe eines Fördervereins, ist die kooperative Nutzung nicht dem ideellen Bereich, sondern dem Zweckbetrieb zugeordnet.

Förderverein auflösen – So geht’s

Um einen Förderverein aufzulösen, gibt es einen geregelten Ablauf, der in §§ 137 Abs. 1, 34 Abs. 1, 20 Abs. 1 AO, § 47 BGB und § 48 BGB beschrieben wird. Dabei sind folgende Schritte wesentlich:

  • Mehrheitlicher Beschluss der Vereinsauflösung durch die Mitgliederversammlung
  • Meldung der Vereinsauflösung beim Registergericht und Einreichung des dazugehörigen Protokolls
  • Meldung der Vereinsauflösung beim Finanzamt und der zuständigen Gemeinde (spätestens nach einem Monat
  • Wahl der Liquidatoren durch den Vorstand oder die Mehrheit der Mitgliederversammlung
  • Sperrjahr und Abwicklung der Forderungen des Fördervereins (Liquidation)
  • Löschung des Fördervereins aus dem Vereinsregister

Tipp: In unserem Beitrag zum Thema Vereinsauflösung gehen wir im Detail auf alle oben beschriebenen Schritte ein. 

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Obwohl der Förderverein im Regelfall nicht über ein eigenes operatives Geschäft verfügt, ist er weiterhin, denselben Haftungsrisiken wie jeder andere Verein ausgesetzt. Kommt demnach während der Vereinstätigkeit ein Dritter zu Schaden, muss der Förderverein für diesen Schaden aufkommen.

Damit Sie jedoch nicht die hart erkämpften Fördermittel dafür verwenden müssen, können Sie sich mit einer Vereinshaftpflichtversicherung absichern. So übernimmt diese im Schadensfall jegliche Kosten für Personen-, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. 

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