Themenüberblick:
Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits
Das Wichtigste in Kürze:
Verbände sind rechtlich betrachtet Vereine. Dementsprechend verläuft auch die Gründung eines Verbandes nach demselben Schema wie die Vereinsgründung. Dennoch gibt es beim Gründen eines Verbandes einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel ist ein Verband anders organisiert als ein Verein und auch der Zweck ist ein anderer. In folgendem Beitrag haben wir Ihnen eine praktische Anleitung zusammengestellt, um einen Verband zu gründen. Unter anderem erfahren Sie:
Wie Verbände rechtlich und politisch definiert sind, wo der Unterschied zu einem Verein liegt, welche Voraussetzungen Sie für die Verbandsgründung erfüllen müssen und was Sie dazu benötigen.
Verbände sind Zusammenschlüsse von Einzelpersonen oder Körperschaften, die freiwillig kooperieren, um langfristig eine gemeinsame Zielsetzung zu verfolgen. Dabei organisieren sich Verbände innerhalb fester Organisationsstrukturen, in der Rechtsform des Vereins.
Was ist ein Verband rechtlich?
Rechtlich gesehen sind Verbände als Vereine organisiert. Dementsprechend unterliegen Sie denselben gesetzlichen Vorgaben für Vereine gemäß §§ 21 bis 79 BGB (mehr zum Thema Recht im Verein).
Was ist ein Verband politisch?
Politisch gesehen besteht die Aufgabe von Verbänden, die Interessen ihrer Mitglieder in die politische Entscheidungsfindung einzubringen. In diesem Sinne engagieren sich Verbände im Feld des Lobbyismus.
Wann darf man sich Verband nennen?
Verband darf sich jede Körperschaft nennen, die im Vereinsregister eingetragen ist und über eine entsprechende Verbandssatzung verfügt. Nicht als Verband bezeichnen, darf sich ein Unternehmen, das einer kommerziellen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht (siehe hierzu LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20).
Wer darf sich Bundesverband nennen?
Als Bundesverband bezeichnet man einen Verband, der auf Bundesebene tätig ist. Auch hier kann sich ein solcher erst Bundesverband nennen, wenn er im Vereinsregister eingetragen ist und über eine eigene Satzung verfügt.
Welche Verbände gibt es?
Verbände gibt es zu allen erdenklichen Anliegen und auf allen möglichen Ebenen. Unten einige Beispiele:
Verein und Verband unterliegen derselben Rechtsform. So sind Verbände meist als eingetragene Vereine aktiv, was die Unterscheidung zwischen beiden Organisationsformen deutlich erschwert.
Der Unterschied liegt jedoch im Zweck der jeweiligen Körperschaft. Durch den Namensvermerk „Verband“ macht ein solcher deutlich, dass seine Tätigkeit in der Vertretung der Mitgliederinteressen besteht.
Ein weiterer Unterschied: Während Mitgliedsbeiträge im gemeinnützigen Verein einfach von der Steuer absetzbar sind, können Mitgliedsbeiträge im Verband nur abgesetzt werden, wenn Sie eindeutig mit der Arbeit des Verbandes übereinstimmen
In diesem Sinne engagieren sich Verbände für Ihr eigens gewähltes Thema, in dem Sie dazu informieren, Weiter- und Ausbildungen organisieren und neue Branchenstandards etablieren. Ebenso bieten Verbände oftmals Dienstleistungen an, um neue Mitglieder anzuwerben. Ein klassisches Beispiel ist die juristische Beratung in für Berufsgruppen oder das Gewerbe.
Es ist Verbänden untersagt, unternehmerische Aktivitäten zu verfolgen, um Gewinne zu erzielen. Im Gegenzug sind Verbände in der Regel umsatzsteuerbefreit. Zudem fällt die Mehrwertsteuer (siehe § 1 UStG) nur dann an, wenn eine Körperschaft im Inland Leistungen gegen Geld aufwendet.
Die Mitgliedsbeiträge eines Verbandes sind hingegen von der Mehrwertsteuer befreit. Gleichzeitig darf der Verband aber auch selbst keine Umsatzsteuer geltend machen (z.B. bei Anschaffungen).
Betätigt sich der Verband dann doch wirtschaftlich, so muss er auch die Umsatzsteuer zahlen. Insbesondere droht dies, wenn der Verband besondere Leistungen für einzelne Mitglieder erbringt.
Um dem vorzubeugen, sollten in der Satzung gleiche Pauschalleistungen für alle Mitglieder verankert werden. Des Weiteren ist zu vermerken, dass Beiträge erhoben werden, und zwar von allen Mitgliedern.
Schließlich sollte der Beitrag der Leistung angemessen sein. Zu kostspielige Leistungen für einen geringen Beitrag könnten vom Finanzamt als unternehmerische Tätigkeit gewertet werden.
Um einen Verband zu gründen, sind laut (§ 56 BGB) 7 Gründungsmitglieder erforderlich. Mindestens eines der Gründungsmitglieder muss zudem laut (§ 26 BGB) als Vorstand dienen, um den Verband nach außen und rechtlich zu vertreten.
Laut § 42 BGB trägt dieser beispielsweise die Pflicht, im Fall der Insolvenz oder Überschuldung, das Insolvenzverfahren zu beantragen. Kommt es zu einem Vorstandswechsel, so muss dies gemäß § 67 BGB beim zuständigen Amtsgericht gemeldet werden.
Eintragung beim Amtsgericht
Gemäß § 55 BGB wird der Verband außerdem im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Dabei ist dasjenige Amtsgericht zuständig, welches sich am Sitz des Verbandes befindet. Zu berücksichtigen ist, dass hier notarielle Kosten anfallen.
Nach § 64 BGB sind zusätzlich folgende Daten bei der Eintragung des Verbandes einzureichen:
Diese Daten und die dazugehörigen Dokumente werden gemäß § 66 BGB vom Amtsgericht aufbewahrt. Abschließend wird die Eintragung des Verbandes durch das Amtsgericht bekannt gegeben.
Satzung
Das bei weitem wichtigste Dokument des Verbands ist die Satzung. Diese legt den Zweck und die Regelungen des Verbandes fest. Bricht dieser seine Satzungsregelungen, so geht dies gemäß § 43 BGB sogar mit dem Verlust seiner Rechtsfähigkeit einher.
Auch gibt es gewisse gesetzliche Mindestanforderungen an die Satzung eines Verbandes, die in § 57 und § 58 BGB geregelt sind.
Diese lauten wie folgt:
Tipp: Lassen Sie sich bezüglich Ihrer Satzung von einem Experten beraten, um sicherzugehen, dass tatsächlich alles mit der Verbandssatzung stimmt. Denn diese entscheidet nicht selten über den Erfolg oder Misserfolg eines Verbandes. Insbesondere sollte er darauf achtgeben, dass kein Verbandsmitglied durch die Satzung benachteiligt wird.
Ist die Gründung des Verbandes abgeschlossen, so gilt es Ansprechpartner für die Arbeitsbereiche des Vereins festzulegen, ein Bankkonto für den Verband zu eröffnen und die Buchhaltung zu kontrollieren. Darüber hinaus sind folgende Aspekte im Verband zu berücksichtigen:
Mitgliederversammlung
Neben dem Vorstand des Verbandes ist seine Mitgliederversammlung für Beschlussfassungen verantwortlich. Diese ist mit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zu vergleichen.
Um einen Beschluss bei der Mitgliederversammlung durchzubringen, muss dieser während der Berufung deutlich benannt werden. Anschließend wird nach Mehrheitsrecht über den Beschluss abgestimmt.
Des Weiteren wird bei der Mitgliederversammlung die Arbeit des Vorstandes kontrolliert. Demnach muss dieser einen Kassenbericht einreichen, ein Budget präsentieren und den Mitgliedern Auskunft über die Ausgaben des Vereins verschaffen.
Ebenso sollten Sie einen unabhängigen Wirtschafts- bzw. Kassenprüfer heranziehen, um die Arbeit des Vorstandes und die zweckmäßige Verwendung der Verbandsgelder gemäß Satzung zu überprüfen (weitere Details zur Kassenprüfung im Verein). Zudem kann der Wirtschaftsprüfer sichergehen, dass auch tatsächlich kein Mitglied im Verband bevorteilt wird.
Ebenso überprüft dieser, ob Mitbewerber innerhalb eines Verbandes, Kartelle bilden, um Absprachen über Preise und Leistungen zu tätigen. Dabei sind Kartelle vom Gesetzgeber deutlichst untersagt.
Gemeinnützigkeit
Genauso wie Vereine können auch Verbände Ihre Gemeinnützigkeit anerkennen lassen und so von Steuervergünstigungen profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese an die Vorgaben gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) halten.
Demzufolge heißt es, dass der Verband die Allgemeinheit durch seinen Zweck auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet unterstützen muss. Wird hingegen nur ein bestimmter Personenkreis durch den Verband gefördert, handelt er auch nicht gemeinnützig.
Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzlich gilt es, sich um die Öffentlichkeitsarbeit im Verband zu kümmern. Auf diese Weise werden einerseits Mitglieder beworben und andererseits das eigene Anliegen verbreitet. Hierzu kann beispielsweise Kontakt zu Journalisten aufgenommen werden. Diese sind stets auf der Suche nach Expertenkommentaren, deshalb wenden sie sich auch gerne mal an Verbände (siehe auch).
Je nach Art und Zielsetzung unterscheiden sich die Arbeitsweisen eines Verbandes. Es gibt jedoch einige Aspekte, die sich in den Funktionsweisen aller Verbände ähneln. Im Folgenden die wichtigsten Funktionen des Vereins:
Je nach Bundesland können die Kosten für die Gründung eines Verbandes unterschiedlich ausfallen. Einzuberechnen ist dabei die Eintragung ins Vereinsregister, die notarielle Beglaubigung und die Bekanntmachung der Eintragung des Vereins. Summiert man alle Kostenpunkte auf, so kostet die Gründung im Schnitt in etwa 150 Euro.
Folgende Optionen stehen einem Verband zur Verfügung, um seine Tätigkeit zu finanzieren:
Einen Sportverband zu gründen, läuft im Grunde genauso ab, wie jede andere Verbandsgründung auch. Unten haben wir noch einmal die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:
Die Gründung eines Dachverbandes erfolgt nach demselben Ablauf wie etwa die Vereinsgründung oder die Gründung eines gewöhnlichen Verbandes. Dementsprechend gilt es auch hier die oben aufgeführten Aspekte zur Gründung eines Verbandes zu berücksichtigen.
Was macht ein Dachverband?
Ein Dachverband ist ein Zusammenschluss von mehreren Vereinen oder Verbänden. Ziel eines Dachverbandes ist es, die kollektiven Interessen der einzelnen Mitgliedsverbände auf einer jeweils höheren Stufe (Landesebene, Bundesebene, Europaebene oder auch weltweit) zu fördern und zu vertreten (z.B. Unternehmensverbände oder Wohlfahrtsverbände)
Besonders große Dachverbände haben sogar genügend Einfluss, um an Gesetzgebungsvorhaben mitzuwirken. Auch Dachverbände nehmen üblicherweise die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) an.
Wer sind die Mitglieder eines Dachverbands?
Wer Mitglied im Dachverband werden kann, ist von der Verbandssatzung abhängig. Grundsätzlich sind jedoch folgende Mitgliedschaften üblich:
Auch kann die Satzung individuelle Mitgliedschaften enthalten. In jedem Fall sollte die Satzung von vornherein so geregelt sein, dass sie nicht zu internen Konflikten führt. Nachträgliche Änderungen einer Dachverbandssatzung sind nämlich nur mit viel Aufwand möglich.
Kann ein Dachverband als Dienstleister Rechteberatungen anbieten?
Abgesehen von der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder, ist ein Dachverband auch als Dienstleister aktiv. So bieten Dachverbände Fachinformationen und leisten Unterstützung bei rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten (siehe auch).
Generell ist eine solche Rechtsberatung vonseiten des Dachverbandes möglich, insofern das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) befolgt wird. Demnach muss die Rechts- und Steuerberatung von einem berufsrechtlich qualifizierten Experten durchgeführt werden (z.B. von einem Anwalt).
Sind Dachverbände gemeinnützig?
Dachverbände sind nicht zwangsläufig gemeinnützig. Sie können die Gemeinnützigkeit jedoch auf 2 Arten erlangen:
Auch Verbände sind rechtlich gesehen Vereine und somit denselben Haftungsrisiken ausgesetzt. Das größte Risiko bergen dabei Haftpflichtkosten. So haftet ein Verband für jegliche Sach- und Personenschäden, die einem Dritten bei der Verbandsaktivität zustoßen.
Vorbeugen können Sie solchen Risiken über die Vereinshaftpflicht. Diese sichert den Verband vor hohen Unkosten bei Schadensfällen ab.
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