Leistungen der Versicherung | Betrag |
---|---|
Personen- und Sachschäden | 10.000.000 € |
Schäden an gemieteten Gebäuden | 10.000.000 € |
Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen | 10.000 € |
Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Mithelfer | 10.000.000 € |
Versicherter Personenkreis:
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter inkl. der Veranstaltungsteilnehmer.
Rabatt auf Vereinshaftpflicht:
In Kombination mit unserer Haftpflichtversicherung erhalten Sie 50 % Preisnachlass.
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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.
Ob Open Air, Konzert, Festival, Weihnachtsfeier, Faschingsumzug, Sommerfest oder Seminar – Veranstaltungen dieser Art beinhalten immer automatisch eine Haftung gegenüber den Teilnehmern und Besuchern. Eine Veranstalterhaftpflicht eignet sich deshalb auch für Veranstaltungen von Kommunen und Vereinen, bei denen das Risiko hoher Schadenersatzforderungen minimiert werden kann.
Die Versicherungsprämie der Veranstaltungshaftpflicht setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Gesamtanzahl der Teilnehmer
Alle Besucher, Teilnehmer, Gäste der versicherten Veranstaltung, bei mehrtägiger Dauer die täglichen Besucher aufaddieren!
Gesamtanzahl der Mitarbeiter
Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie Aushilfen
Einschluss zusätzlicher Risiken
Zusätzliche Risiken wie z. B. Gastronomie, Feuerwerke oder Auf- und Abbau von Zelten
Kriterien zur Berechnung | Bsp. Feuerwehrverein |
Veranstaltungsart | Dorffest |
Teilnehmer | 3.000 Personen |
Zusatz |
|
Kosten | 856 € |
Die Kosten für die die Veranstaltungshaftpflicht des Feuerwehrvereins beziffern sich auf 856 €.
Weitere Beispielrechnungen:
Veranstaltungsart | Teilnehmer | Zusatz | Kosten |
---|---|---|---|
Sportveranstaltung | 500 | Keine | 98 € |
Maibaum aufstellen | 500 |
| 178 € |
Osterfeuer, Lagerfeuer, Johannisfeuer u. ä | 1000 |
| 305 € |
Festival | 1500 |
| 350 € |
Christkindlmarkt | 2000 |
| 453 € |
Der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event ab (Auf- und Abbau inklusive). Dieser kann je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist hierbei nicht nur von der Teilnehmerzahl der Veranstaltung abhängig, sondern auch von Risiken wie beispielsweise Gastronomie oder Tiere. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete Veranstaltungen ihres Vereins versichern.
Schon gewusst?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung von der Bernhard Assekuranz ermöglicht die Absicherung spezieller Risiken, die oft bei anderen Anbietern nicht inkludiert sind. Dies gewährleistet eine individuell zugeschnittene Absicherung Ihrer Veranstaltung.
Unsere Tarife beinhalten folgende Leistungen:
Personen- und Sachschäden
Sach- und Personenschäden, die im Rahmen der Veranstaltung passieren, sind durch unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung versichert. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst, von seinen Angestellten bzw. Hilfskräften oder den Besuchern verursacht wurde. Der Versicherer übernimmt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vermögensfolgeschäden
Vermögensschäden sind nur dann in der Veranstaltungshaftpflicht inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, also beispielsweise jemand auf Ihrer Feier über eine Absperrung stürzt und deshalb längere Zeit nicht arbeiten kann, trägt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch die Kosten für den Verdienstausfall.
Passiver Rechtsschutz
Schadensersatzforderungen: Kommt es zu einer Schadensersatzforderung gegen Sie, prüft die Haftpflicht für Veranstaltungen zunächst, inwieweit diese berechtigt ist (passiver Rechtsschutz). Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so werden diese durch die Veranstalterhaftpflicht abgewehrt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Besucher Ihrer Veranstaltung in der umliegenden Gegend Schäden an privatem Eigentum verursachen, z. B. ein parkendes Auto beschädigen. Hierfür können Sie als Organisator nicht verantwortlich gemacht werden. Doch auch bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen entstehen Ausgaben, wie zum Beispiel die Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, welche die Veranstaltungshaftpflicht für Sie übernimmt. Damit Sie sich sicher fühlen können und im Fall der Fälle Ihr Recht durchsetzen können, ist ein passiver Rechtsschutz im Leistungsumfang der Veranstalterhaftpflicht inbegriffen.
Optional: Schäden am Equipment
Optional: Schäden, die während des Auf- und Abbauens Ihrer Veranstaltung von benutztem Equipment entstehen. Der Transport von Equipment zum Veranstaltungsort ist in der Regel ebenfalls abgesichert. Jedoch Achtung: Benötigen Ihr Verein für eine Veranstaltung hochwertiges elektronisches Equipment, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Elektronikversicherung. Diese übernimmt im gegebenen Fall die Reparatur beschädigter Geräte oder ersetzt Ihnen diese zum Neuwert.
Ein Vergleich der Veranstalter-Tarife lohnt sich! Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner, um unverbindliche Angebote zu erstellen und zu vergleichen.
Vermögensschäden
Veranstaltungen mit Reisen
Gefährliche Sportarten
Die Veranstalterhaftpflicht für Vereine tritt nicht bei reinen Vermögensschäden ein, d. h. Schäden an vereinseigenen Inventar und Immobilien sind ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als zusätzliche Police abzuschließen. Des Weiteren sind Sportveranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial in der Veranstaltungshaftpflicht ausgeschlossen, hierzu gehören z. B. Paragliding, viele Motorsportveranstaltungen etc..
Überblick der wichtigsten Ausschlüsse (auszugsweise):
Gewisse Ausschlüsse können jedoch gegen Zuschlag in unserem Veranstalterhaftpflicht-Tarif mitversichert werden:
Überblick zusätzlicher Einschlüsse:
Hierzu zählen:
Die Deckung bzw. Deckungssumme (Versicherungssumme) einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist in unseren Rahmenverträgen auf zehn Millionen Euro für Personen- und/oder Sachschäden festgelegt. Dies bietet einen ausreichenden Schutz gegen alle möglichen Risiken.
Hier ein Überblick der wichtigsten Versicherungssummen:
Mitversichert ohne Sublimit* bis zur Versicherungssumme:
* Sublimit ist eine abweichende Obergrenze einer Versicherungssumme
Mehr Informationen zu den einzelnen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen finden Sie hier:
Veranstaltungs-Unfallversicherung
Jeder Veranstalter ist froh über seine Mitarbeiter und Helfer, sowie die aktiven Teilnehmer wie z. B. Künstler, Schauspieler oder Musiker, welche seinem Event erst möglich machen. Unfälle können schnell passieren und unter Umständen das ganze Leben des Betroffenen verändern.
Schadenbeispiel: Eine Person kommt zu Schaden - beim Aufbau der Tribüne stürzt zum Beispiel ein Mitarbeiter vom Gerüst und bricht sich die Wirbelsäule – er bleibt gelähmt. Oder ein Künstler stolpert über ein noch nicht befestigtes Kabel und bricht sich einen Finger. Leider bleibt der Finger für immer steif.
Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Auf diese gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, jedoch können Sie mit ihr dazu beitragen, dass Ihren Mitarbeitern, aktiven Teilnehmern oder auch den Gästen im Falle eines Unfalls mit bleibendem Schaden, zumindest eine finanzielle Sicherung zukommt. Sichern Sie sich deshalb mit unserem Angebot ab, denn bei schweren Unfällen kommt es in der Regel zu hohen Kosten für den Mitarbeiter.
Versicherungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler
Viele Vereine machen neben den normalen Tätigkeiten auch Ausflüge und Reisen, wie zum Beispiel etwa Ferienfreizeitfahrten, bei denen der Verein als Reiseveranstalter auftritt. Dies hat nicht nur schöne Seiten, sondern auch Risiken.
Informationen für Reiseveranstalter oder -vermittler und die Möglichkeit zum Online Abschluss von speziellen Reiseveranstalter-Versicherungen:
► Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung
Rund um die Reise:
Elektronikversicherung für Veranstalter
Beim Einsatz von hochwertiger Bühnentechnik (Tonanlagen, Lichteffekte usw.) empfehlen wir eine zusätzliche Equipment- oder Elektronikversicherung. Vermieter von entsprechenden Anlagen verlangen sogar in ihren Mietverträgen den Abschluss entsprechender Zusatzversicherungen. Eine Elektronik- oder Equipment Versicherung kommt im Schadensfall für die Instandsetzung beschädigter Geräte sowie abhanden gekommener Bühnentechnik auf.
Geräte wie z. B. Mischpulte, Soundanlagen, Beamer oder dazugehörige Computertechnik sind sehr teuer. Besonders, wenn diese Anlagen geliehen sind, sollten Sie die Geräte umfangreich absichern um Ihren Verein vor finanziellen Folgen zu schützen.
Online-Abschluss: Elektronikversicherung für Veranstalter
► unverbindliches Angebot rechnen oder Vertrag abschließen
Mehr Informationen zur Veranstaltungs-Elektronikversicherung
Musikinstrumentenversicherung für Veranstalter
Wenn Sie für ein Konzert oder einen Faschingsumzug Künstler mit Musikinstrumenten ausstatten möchten oder Sie leihen sich ein Klavier zur Begleitung eines Kulturabends, dann sollten Sie zunächst mit den Eigentümern der Musikinstrumente klären, ob diese versichert sind und gegen welche Gefahren.
Wollen Sie weitere Risiken absichern oder die Instrumente sind bisher nicht versichert, dann sollten Sie über eine Musikinstrumentenversicherung nachdenken. Sie greift bei Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der versicherten Musikinstrumente, durch unvorhergesehene Ereignisse während der versicherten Veranstaltung.
Beispiel: eine Gitarre wird aus der Garderobe des Künstlers gestohlen oder beim Open-Air kommt ein Gewitter und durch den Regen werden Keyboard und Verstärker beschädigt.
► Online-Abschluss: Musikinstrumentenversicherung für Veranstalter
Mehr Informationen zur Musikinstrumentenversicherung
Ausstellungsversicherung
► Online-Abschluss der Ausstellungsversicherung für Veranstalter
Mehr Informationen zur Ausstellungsversicherung
Ausrüstungsversicherung für Veranstalter
► Online-Abschluss: Ausrüstungsversicherung für Veranstalter
Mehr Informationen zur Ausrüstungsversicherung für Veranstalter
Veranstaltungsausfallversicherung
Die Veranstaltungsausfallversicherung ist eine Absicherung für den Veranstalter vor Schäden, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und ihn zum Ausfall, Abbruch oder zu einer Änderung in der Durchführung der versicherten Veranstaltung zwingen.
Hierzu zählen:
Für Open-Air-Veranstaltungen empfehlen wir unseren Kunden die "Adverse-Weather-Klausel", hierbei sind Witterungseinflüsse im Versicherungsschutz mit eingeschlossen, welche Gesundheit und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden.
Hierzu zählen:
► mehr Informationen zur Veranstaltungsausfallversicherung
Jede Veranstaltung ist unterschiedlich und unterliegt seinen eigenen Risiken. Um den passenden Schutz für Ihren Verein zu erhalten, sollten Sie unsere persönliche & unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen.
► Angebot anfordern
Wetterversicherung für Veranstalter
Gemeinnützige Vereine & Verbände fragen oft, wie man das Schlechtwetterrisiko bei Veranstaltungen abfangen kann.
Sie können! Mit dem Abschluss einer Wetterversicherung gegen Regen oder Starkregen. Damit Ihre Veranstaltung nicht "ins Wasser fällt".
Weitere Informationen zur Wetterversicherung finden Sie hier:
► Online-Abschluss & Info: Wetterversicherung für Veranstalter
Unserer Veranstaltungsversicherungen für Vereine
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist für Vereine, für jegliche Art der Veranstaltung sinnvoll. Die Veranstaltungsversicherung gilt für öffentliche Veranstaltungen sowie für Indoor und Outdoor Events. Hierzu zählen insbesondere:
Vergleichen Sie jetzt die verschiedene Arten der Veranstaltungsversicherungen und finden Sie die passende Lösung für Ihre Veranstaltung. Haftungsansprüche von Geschädigten können ein Vielfaches einer Veranstaltungsversicherung kosten. Deshalb ist es klüger, eine Veranstaltungsversicherung online abzuschließen und Ihr Event vor bösen Überraschungen zu schützen!
Wir bieten auch für private Veranstaltungen (Hochzeit, Geburtstagsfeier, etc.) oder gewerbliche Events eine Haftpflicht für Veranstaltungen, diese unterliegt jedoch anderen Rahmenverträgen.
Unser exklusiver Tarif für Veranstaltungen
Hier finden Sie ausgezeichnete Leistungen:
ab 98 Euro.
Bei uns sind Sie in guten Händen
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Veranstalterhaftpflicht finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.
Kein Verein? Wir haben auch eine Veranstaltungsversicherung für das Gewerbe im Angebot:
Kann die Prämie für die kurzfristige Versicherung auch überwiesen werden?
Ja, wenn die Versicherung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt wird. Bei kurzfristigeren Beantragungen erfolgt die Abrechnung nur mit Abbuchung.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Schadenfall?
Sind Kooperationspartner in der kurzfristigen Veranstalterhaftpflichtversicherung mitversichert?
Wenn die Kooperationspartner bei der Beantragung der Versicherung namentlich genannt und mit Anschrift dokumentiert sind, gelten diese in der Veranstalter-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert.
Sind Kooperationspartner in meinem Jahresveranstalterhaftpflichtvertrag mitversichert?
Nein, für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern muss eine separate kurzfristige Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Jahresvertrag gelten nur Veranstaltungen versichert, welche ausschließlich vom Versicherungsnehmer durchgeführt werden.
Sind Veranstaltungsteilnehmer auch mitversichert?
Ja, subsidiär (d. h. wenn der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung besitzt) bei geschlossenen Veranstaltungen.
Wer braucht eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung?
Sollte ein Verein zwei oder mehr Reiseleistungen, z. B. den Transfer sowie die Unterkunft der Teilnehmer organisieren, wird der Verein nach § 651 BGB als Reiseveranstalter angesehen. Der Verein haftet dann für Sach- und Personenschäden, die im Zuge der Reise auftreten. Somit ist der separate Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht für Reiseveranstalter notwendig, da die Tätigkeit als Reiseveranstalter im Rahmen unserer Vereinshaftpflichtversicherung nicht mitversichert gilt.
Kann eine Veranstalterhaftpflicht für einen Tag abgeschlossen werden?
Ja, eine Veranstalterhaftpflicht kann auch einmalig abgeschlossen werden. Dies empfiehlt sich, wenn der Verein beispielsweise eine große Veranstaltung plant. Die Veranstaltungshaftpflicht wird dann gezielt für die jeweilige Veranstaltung verwendet.
Kann ich eine Veranstalterhaftpflicht auch für eine kommunale Veranstaltung abschließen?
Ja, eine Veranstalterhaftpflicht kann auch für eine Kommune sinnvoll sein. Denn auch Kommunen sind als Träger der Veranstaltung verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt. Schnell kann z. B. auf Martini-Märkten, Volks- oder Feuerwehrfesten ein Unfall passieren, der für den Veranstalter zu hohen Schadenersatzansprüchen führt.
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