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Dachverband gründen

Schritt für Schritt erklärt


Themenüberblick:

  • Das Wichtigste zum Dachverband
  • Aufgaben eines Dachverbands
  • Vor- und Nachteile einer Gründung
  • Anleitung zur Gründung
  • Voraussetzungen zur Gründung
  • Finanzierung eines Dachverbands

Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits

Deutscher Alpenverein
deutscher Volkshochschul Verband
Die gemeinnützigen Tafeln
Technisches Hilfswerk
Deutsche Jugendherbergswerk e. V.
Wikimedia Foundation
deutsche pfadfinderverbände e. V.
bayrischer Jugendring

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Dachverband ist ein Zusammenschluss von thematisch ähnlichen Vereinen und Verbänden.
  • Zu den Aufgaben des Dachverbandes gehört die Interessenvertretung, das Festlegen von Branchenstandards und das Bereitstellen von Dienstleistungen für die Mitgliedsverbände.
  • Der größte Vorteil eines Dachverbandes ist, dass dieser die Stimmen seiner Mitgliedsverbände bündelt. Auf diese Weise ist die Interessenvertretung, die Planung von Kampagnen sowie der Zugang zu Brancheninformationen deutlich leichter.
  • Die Gründung eines Dachverbandes verläuft identisch zur Vereinsgründung. Entsprechend sind für die Gründung 7 Gründungsmitglieder, eine Verbandssatzung, eine Gründungsversammlung mit Gründungsprotokoll sowie ein Eintrag im Vereinsregister erforderlich.
  • Dachverbände finanzieren sich grundsätzlich über Mitgliederbeiträge, Entgelte, Spenden, Gebühren sowie öffentliche Zuschüsse.

Wollen Verbände und Vereine Ihre Anliegen an den Gesetzgeber bringen, so schließen Sie sich in der Regel zu einem Dachverband zusammen. Dieser bündelt die Interessen seiner Mitgliedsverbände und repräsentiert sie im Inland wie auch international.

In folgendem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Dachverbandgründen. Unter anderem gehen wir dabei auf folgende Themen ein: Welche Aufgaben, Vor- und Nachteile ein Dachverband hat, welche Voraussetzungen sie zu Verbandsgründung erfüllen müssen und wie sich ein Dachverband finanziert.

Was ist ein Dachverband?

Ein Dachverband ist ein Zusammenschluss mehrerer thematisch ähnlicher oder regional vernetzter Verbände bzw. Vereine. Dieser sammelt die Interessen seiner Mitgliedsverbände und vertritt sie auf nationaler und internationaler Ebene. Auf diese Weise nehmen Dachverbände Einfluss auf die Gesetzgebung. Klassische Beispiele für Dachverbände sind z.B. Sport-, Wohlfahrtspflege und Unternehmensverbände.   

Wer darf sich Dachverband nennen?

Dachverband kann sich eine Organisation nennen, die als übergeordnete Organisation die Interessen einer Gruppe von Verbänden vertritt.

Welche Rechtsform hat ein Dachverband?

Ein Dachverband trägt genauso wie andere Verbände die Rechtsform Verein. In der Regel treten diese dann in der Vereinsform des eingetragenen Vereins (e.V.) auf. Unterscheiden lassen sich Vereine und Verbände anhand der Namensendung „Verband“.

Ist eine GmbH ein Dachverband?

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist kein Dachverband. So ist eine GmbH im Gegensatz zum Dachverband kein Verein, sondern eine eigene Rechtsform. Primär wird eine GmbH für wirtschaftliche Zwecke gegründet. Das Stammkapital wird dabei in Anteile untergliedert.

Ist jeder Dachverband gemeinnützig?

Ein Dachverband muss nicht zwangsläufig gemeinnützig sein. Mit der Gemeinnützigkeit gehen jedoch einige Steuervergünstigungen einher, weshalb sich viele Dachverbände dafür entscheiden, einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt zu stellen. Hierfür gibt es 2 Optionen:

  • Der Dachverband richtet seine Tätigkeit selbst auf einen gemeinnützigen Zweck gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) aus.
  • Der Dachverband besteht ausnahmslos aus gemeinnützigen Mitgliedsverbänden. Man spricht hier auch von „abgeleiteter Gemeinnützigkeit“. Es können demnach auch nur gemeinnützige Organisationen dem Dachverband beitreten.  

Tipp: Bricht ein Mitgliedsverband mit den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit, so drohen ihm aufgrund der abgeleiteten Gemeinnützigkeit steuerliche Konsequenzen. Ergänzen Sie deshalb einen automatischen Verbandsausschluss in Ihrer Verbandssatzung. Ein solcher sorgt dafür, dass einzelne Mitgliedsverbände direkt aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Gemeinnützigkeit verlieren.

Wer kann Mitglied im Dachverband werden?

Wer Mitglied im Dachverband sein kann, legt die Verbandssatzung fest. Üblich sind folgende drei Mitgliedschaftsmodelle im Dachverband:

  • Mitgliedschaft als einzelner Verein
  • Mitgliedschaft eines einzelnen Vereins inklusive seiner Mitglieder
  • Mitgliedschaft eines einzelnen Vereins mit Rederechte der Vereinsmitglieder

Selbstverständlich sind auch individuelle Mitgliedschaften in der Satzung möglich. In jedem Fall sollten Sie die Verbandssatzung schon vor der Gründung des Dachverbandes genau ausformulieren. Spätere Satzungsänderungen können aufgrund der komplizierten Strukturen des Dachverbands nämlich durchaus aufwendig sein.

Dachverband Vorteile

  • Durch den Zusammenschluss mehrerer Verbände erhalten diese eine lautere Stimme gegenüber Gesetzgebungsprozessen
  • Durch die Zusammenarbeit können bewährte Praktiken geteilt und gemeinsame Projekte oder Kampagnen entwickelt werden
  • Ressourcen (z.B. Finanzen, Fachwissen, Infrastruktur und Personal) werden durch den Dachverband gebündelt
  • Ein Dachverband kann Dienstleistungen zentralisiert anbieten, was oftmals kosteneffizienter ist
  • Gemeinsame Standards tragen zur Professionalisierung der Branche bei. Dies geht mit einem höheren Vertrauen der Öffentlichkeit einher
  • Durch gemeinsame Kampagnen, Pressemitteilungen und Veranstaltungen kann mehr Aufmerksamkeit und damit mehr Bewusstsein für das Anliegen erzielt werden
  • Ein Dachverband erleichtert seinen Mitgliedsorganisationen den Zugang zu internationalen Plattformen

Dachverband - Nachteile

  • Da ein Dachverband mehrere Mitgliedsverbände mit unterschiedlichen Interessen und Zielen vertritt, können Interessenskonflikte auftreten
  • In einem Dachverband entstehen oftmals bürokratische Strukturen, die zu langwierigen Entscheidungswegen führen
  • Mitgliederverbände müssen Kompromisse mit dem Dachverband eingehen und entsprechend einen Teil ihrer Autonomie aufgeben
  • Die Mitgliedschaft in einem Dachverband geht mit finanziellen Verpflichtungen einher (z.B. Mitgliedsbeiträge oder Gebühren)
  • Durch die Zusammenarbeit in einem Dachverband gehen kleinere Verbände möglicherweise in der Maße unter und verlieren so einen Teil ihrer Identität
  • Mitgliedsverbände sind teilweise abhängig von den Leistungen Ihres Dachverbands

Welche Aufgaben hat ein Dachverband?

Folgende Aufgaben nimmt ein Dachverband wahr:

  • Vertretung der Interessen seiner Mitgliedsverbände gegenüber Regierungsbehörden, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit
  • Fördert den Austausch, die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen den Mitgliedsverbänden (z.B. durch Veranstaltungen, Konferenzen und Arbeitsgruppen)
  • Bietet seinen Mitgliedsverbänden Dienstleistungen an (z.B. Schulungen, Rechtsberatung, Forschung und Qualitätskontrollen)
  • Informiert Mitgliedsverbände über relevante Entwicklungen sowie Nachrichten und bietet Ressourcen
  • Etabliert, bewährte Praktiken, Ethikrichtlinien und Standards
  • Vertritt die Mitgliedsverbände auf internationalen Konferenzen und Foren

Wie gründet man einen Dachverband?

Die Gründung eines Dachverbands läuft grundsätzlich nach demselben Schema ab wie die gewöhnliche Vereinsgründung. Unten die wesentlichen Schritte in Kürze:

  • Zweck des Dachverbandes festlegen 
  • Mindestens 7 Gründungsmitglieder beschaffen
  • Gründungsversammlung abhalten (Vorstandswahl und Wahl des Namens für den Dachverband)
  • Verbandssatzung und Gründungsprotokoll erstellen
  • Notarielle Beglaubigung der Satzung und des Protokolls
  • Eintrag im Vereinsregister
  • Antrag auf Gemeinnützigkeit
  • Eröffnung eines Geschäftskontos

 

Voraussetzungen - Was braucht man, um einen Dachverband zu gründen?

Die folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Dachverband zu gründen:

  • Dienstleistungen eines Dachverbandes dürfen nicht im selben Umfang und derselben Art erbracht werden wie bei einer unternehmerischen Tätigkeit. 
  • Für die Gründung des Dachverbandes sind mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich (siehe § 56 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).
  • Der Dachverband ist gemäß § 55 BGB im jeweiligen Vereinsregister beim verantwortlichen Amtsgericht der Region einzutragen. In diesem Sinne muss die notariell beglaubigte Verbandssatzung beim Vereinsregister eingereicht werden. Dabei anzugeben sind Name und Sitz des Dachverbandes, der Tag der Satzungserstellung sowie die Vorstandsmitglieder (inkl. Ihrer Befugnisse) (siehe § 64 BGB).

Mit der Bekanntmachung der Eintragung des Dachverbandes durch das Amtsgericht gilt er als offiziell gegründet.

 

Kann jeder einen Dachverband gründen?

Gemäß Art. 9 Grundgesetz hat grundsätzlich jeder Bürger der BRD das Recht auf Vereinsgründung, insofern dieser keinen verfassungswidrigen Zielen nachgeht. Da auch Dachverbände die Rechtsform Verein tragen, gilt demnach auch dieselbe Regelung für einen Dachverband.

Wie finanziert sich ein Dachverband?

Dachverbände finanzieren sich über Mitgliederbeiträge, Umlagen, Entgelte, Sponsoring, Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Gebühren sowie öffentlichen Zuschüssen.

 

Dürfen Dachverbände Rechtsberatungen anbieten?

Dachverbände bieten eine breite Vielfalt an Dienstleistungen für Ihre Mitglieder an. Darunter die Interessenvertretung, das Bereitstellen von Fachinformationen sowie auch die Rechtsberatung. Grundsätzlich spricht hier auch nichts dagegen, es gibt jedoch zwei Einschränkungen, was die Rechtsberatung eines Dachverbandes angeht:

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Beispiele - Welche Dachverbände gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es insgesamt 15.000 eingetragene Dachverbände in den unterschiedlichsten Branchen (mehr zum Thema). Im Folgenden haben wir einige bekannte Dachverbände aus unterschiedlichen Branchen für Sie zusammengefasst:

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Rechtlich betrachtet ist der Dachverband ein Verein und damit vergleichbaren Risiken ausgesetzt. Das dringendste Risiko sind dabei Haftungsschäden. Vereine und Verbände haften nämlich für Sach- und Personenschäden, die Dritten im Rahmen der Verbandstätigkeit widerfahren.

Um Risiken dieser Art vorzubeugen, ist Dachverbänden ein Basisschutz in Form der Vereinshaftpflicht zu empfehlen. So übernimmt die Vereinshaftpflicht die Haftungskosten im Falle fahrlässig verursachter Schäden bei der Verbandsaktivität.

 

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