Wie gründet man einen Dachverband?
Die Gründung eines Dachverbands läuft grundsätzlich nach demselben Schema ab wie die gewöhnliche Vereinsgründung. Unten die wesentlichen Schritte in Kürze:
- Zweck des Dachverbandes festlegen
- Mindestens 7 Gründungsmitglieder beschaffen
- Gründungsversammlung abhalten (Vorstandswahl und Wahl des Namens für den Dachverband)
- Verbandssatzung und Gründungsprotokoll erstellen
- Notarielle Beglaubigung der Satzung und des Protokolls
- Eintrag im Vereinsregister
- Antrag auf Gemeinnützigkeit
- Eröffnung eines Geschäftskontos
Voraussetzungen - Was braucht man, um einen Dachverband zu gründen?
Die folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Dachverband zu gründen:
- Dienstleistungen eines Dachverbandes dürfen nicht im selben Umfang und derselben Art erbracht werden wie bei einer unternehmerischen Tätigkeit.
- Für die Gründung des Dachverbandes sind mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich (siehe § 56 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).
- Der Dachverband ist gemäß § 55 BGB im jeweiligen Vereinsregister beim verantwortlichen Amtsgericht der Region einzutragen. In diesem Sinne muss die notariell beglaubigte Verbandssatzung beim Vereinsregister eingereicht werden. Dabei anzugeben sind Name und Sitz des Dachverbandes, der Tag der Satzungserstellung sowie die Vorstandsmitglieder (inkl. Ihrer Befugnisse) (siehe § 64 BGB).
Mit der Bekanntmachung der Eintragung des Dachverbandes durch das Amtsgericht gilt er als offiziell gegründet.
Kann jeder einen Dachverband gründen?
Gemäß Art. 9 Grundgesetz hat grundsätzlich jeder Bürger der BRD das Recht auf Vereinsgründung, insofern dieser keinen verfassungswidrigen Zielen nachgeht. Da auch Dachverbände die Rechtsform Verein tragen, gilt demnach auch dieselbe Regelung für einen Dachverband.