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Das Wichtigste in Kürze:
Telearbeit bzw. Fernarbeit bezeichnet grundsätzlich alle beruflichen Tätigkeiten, die außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers geleistet werden. Dies schließt sowohl die Arbeit aus dem Homeoffice als auch die Arbeit unterwegs mit ein. Der Kontakt mit den Kollegen besteht derweil per E-Mail, einem internen Chat oder Videokonferenz fort. Alternativ wird die Fernarbeit Teleworking oder e-Work genannt.
Ferner noch werden drei Formen der Telearbeit unterschieden:
Heimarbeit ist ein separat im Heimarbeitsgesetz geregeltes Arbeitsmodell, das zwar ebenfalls von einem selbst gewählten Arbeitsplatz erfolgt, jedoch nichts mit Fernarbeit oder mobiler Arbeit zu tun hat. Im Regelfall umfasst Heimarbeit nämlich einfache Handarbeit, wie beispielsweise das Nähen von Servietten oder das Zusammensetzen von Kugelschreibern.
Das Gegenteil der Telearbeit ist die klassische Präsenzarbeit. Das heißt eine Arbeit, die in einer ständigen Betriebsstätte des Unternehmens erfolgt.
Vorteile für Arbeitgeber:
Nachteile für Arbeitgeber:
Vorteile für Arbeitnehmer:
Nachteile für Arbeitnehmer:
Telearbeit und mobiles Arbeiten sind im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals gleichgesetzt. Es besteht jedoch ein entscheidender Unterschied zwischen diesen beiden Formen der Fernarbeit.
So ist die Telearbeit bzw. Fernarbeit klar in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Überdies findet sie stets an einem festen Ort und zu geregelten Arbeitszeiten statt, nur eben außerhalb des Betriebs (z.B. daheim).
Die mobile Arbeit ist dagegen ausschließlich in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber definiert (z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvereinbarung).
Traditionell schließt mobile Arbeit Beschäftigte im Außendienst (z.B. Lkw-Fahrer oder Zugführer) ein. Inzwischen ist die Arbeit an einem beliebigen Standort gemeint, der zudem immer wieder wechseln kann (z.B. Café, Bahn oder auf der Parkbank). Somit ist die mobile Arbeit ein weitaus flexibleres Arbeitszeitmodell als die Telearbeit.
Generell existiert laut Arbeitsrecht kein fest verankertes Recht auf Homeoffice. Laut deutscher Rechtslage liegt die Entscheidung über den Arbeitsort eines Angestellten beim Arbeitgeber. Daher ist dieser berechtigt, einen Antrag auf Telearbeit abzulehnen (siehe § 2h AVRAG).
Bislang gibt es noch kein allgemeines Telearbeitsgesetz in Deutschland. Stattdessen ist die Telearbeit in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Dieses beschreibt Telearbeit als einen Bildschirmarbeitsplatz abseits des Unternehmens, meist im Zuhause des Arbeitnehmers.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Fernarbeit in Ihrem Unternehmen einzuführen, sollten Sie zudem folgende arbeitsrechtliche und teambezogene Aspekte beachten:
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