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Fernarbeit und Telearbeit – Alles, was Sie wissen müssen, um 2024 wettbewerbsfähig zu sein


Fernarbeit und Telearbeit

Galt die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, vor der Covid-Pandemie noch als Privileg, ist sie heute für viele Arbeitnehmer zum Standard geworden. Ferner noch bewerten nach einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung 77 % der Beschäftigten ihre Erfahrungen aus Fern- und Telearbeit positiv.

Doch was genau ist Telearbeit und wie können Unternehmen damit profitabel Geschäftsmodelle erschließen? In folgendem Beitrag zeigen wir Ihnen alles, was Sie über Fern- und Telearbeit wissen müssen, um 2024 wettbewerbsfähig zu sein.

Unter anderem erfahren Sie: Welche Vor- und Nachteile mit der Fernarbeit einhergehen, ob es ein Recht auf Telearbeit gibt und worauf Sie achten sollten, wenn Sie die Fern- und Telearbeit in Ihrem Unternehmen einführen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Telearbeit und Fernarbeit umfassen alle beruflichen Tätigkeiten, die außerhalb fester Räumlichkeiten stattfinden. Dazu gehören sowohl das Homeoffice als auch die Arbeit unterwegs.
  • Die Entscheidung über den Arbeitsort liegt beim Arbeitgeber. Es gibt kein fest verankertes Recht auf Homeoffice.
  • Bei der Einführung von Fernarbeit sollten Sie auf reibungslose Kommunikation achten, die Kostenübernahme für Büroausstattung bedenken, die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetzen sicherstellen sowie Datenschutz und Cybersicherheit garantieren.

1. Definition – Wann spricht man von Fernarbeit bzw. Telearbeit?

Telearbeit bzw. Fernarbeit bezeichnet grundsätzlich alle beruflichen Tätigkeiten, die außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers geleistet werden. Dies schließt sowohl die Arbeit aus dem Homeoffice als auch die Arbeit unterwegs mit ein. Der Kontakt mit den Kollegen besteht derweil per E-Mail, einem internen Chat oder Videokonferenz fort. Alternativ wird die Fernarbeit Teleworking oder e-Work genannt.

 

Formen der Telearbeit

Ferner noch werden drei Formen der Telearbeit unterschieden:

  • Teleheimarbeit: Der Mitarbeiter erbringt seine gesamte Arbeitszeit von zu Hause aus und hat somit keinen festen Arbeitsplatz im Unternehmen.
  • AlternierendeTelearbeit: Hierbei haben Angestellte gleichzeitig einen festen Büroarbeitsplatz sowie die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Das Personal kann je nach Bedarf eingesetzt werden und in der Regel teilen sich mehrere Angestellte den Büroarbeitsplatz.
  • Mobile Telearbeit: Der Mitarbeiter ist häufig unterwegs, beispielsweise auf Geschäftsreisen. Diese Art der Telearbeit kommt hauptsächlich in Branchen mit hohem Reiseaufkommen, wie dem Vertrieb, zum Einsatz.

 

Was bedeutet Heimarbeit?

Heimarbeit ist ein separat im Heimarbeitsgesetz geregeltes Arbeitsmodell, das zwar ebenfalls von einem selbst gewählten Arbeitsplatz erfolgt, jedoch nichts mit Fernarbeit oder mobiler Arbeit zu tun hat. Im Regelfall umfasst Heimarbeit nämlich einfache Handarbeit, wie beispielsweise das Nähen von Servietten oder das Zusammensetzen von Kugelschreibern.

 

Was ist das Gegenteil von Telearbeit?

Das Gegenteil der Telearbeit ist die klassische Präsenzarbeit. Das heißt eine Arbeit, die in einer ständigen Betriebsstätte des Unternehmens erfolgt.

2. Fernarbeit – Das sind die Vor- und Nachteile

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Verbessertes Employer Branding
  • Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und damit stärkere Mitarbeiterbindung
  • Gesteigerte Mitarbeitermotivation sowie Produktivität des Personals
  • Weniger Krankheitsausfälle durch gesündere Angestellte

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Risiko der Überlastung der Angestellten durch fehlerhafte Zeiteinteilung
  • Potentielle Beeinträchtigung des Kommunikationsflusses
  • Notwendigkeit Datenschutz, Sicherheit und Technik zu gewährleisten

Vorteile für Arbeitnehmer:

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Risiko des Verschmelzens von Arbeits- und Privatleben (Work-Life-Blending)
  • Wenig bzw. kein direkter Kontakt zu Kollegen
  • Erschwerte interne Kommunikation
  • Mögliche Beeinträchtigung der Teamzusammenarbeit

3. Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit?

Telearbeit und mobiles Arbeiten sind im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals gleichgesetzt. Es besteht jedoch ein entscheidender Unterschied zwischen diesen beiden Formen der Fernarbeit.

So ist die Telearbeit bzw. Fernarbeit klar in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Überdies findet sie stets an einem festen Ort und zu geregelten Arbeitszeiten statt, nur eben außerhalb des Betriebs (z.B. daheim).

  • Tipp: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Homeoffice gewinnbringend in Ihrem Unternehmen einsetzen:

► zum Artikel

Die mobile Arbeit ist dagegen ausschließlich in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber definiert (z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvereinbarung).

Traditionell schließt mobile Arbeit Beschäftigte im Außendienst (z.B. Lkw-Fahrer oder Zugführer) ein. Inzwischen ist die Arbeit an einem beliebigen Standort gemeint, der zudem immer wieder wechseln kann (z.B. Café, Bahn oder auf der Parkbank). Somit ist die mobile Arbeit ein weitaus flexibleres Arbeitszeitmodell als die Telearbeit.

  • Tipp: In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mobiles Arbeiten so in Ihrem Unternehmen einführen, dass es tatsächlich gewinnbringend funktioniert: 

► zum Artikel

4. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Telearbeit?

Generell existiert laut Arbeitsrecht kein fest verankertes Recht auf Homeoffice. Laut deutscher Rechtslage liegt die Entscheidung über den Arbeitsort eines Angestellten beim Arbeitgeber. Daher ist dieser berechtigt, einen Antrag auf Telearbeit abzulehnen (siehe § 2h AVRAG).

 

Gibt es ein Telearbeitsgesetz?

Bislang gibt es noch kein allgemeines Telearbeitsgesetz in Deutschland. Stattdessen ist die Telearbeit in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Dieses beschreibt Telearbeit als einen Bildschirmarbeitsplatz abseits des Unternehmens, meist im Zuhause des Arbeitnehmers.

5. Welche Vorkehrungen sollten Arbeitgeber vor Einführung der Telearbeit treffen?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Fernarbeit in Ihrem Unternehmen einzuführen, sollten Sie zudem folgende arbeitsrechtliche und teambezogene Aspekte beachten:

  • Kommunikation und Kooperation: Beim Arbeiten jenseits des Büros entfällt der persönliche Austausch. Dies kann wiederum die interne Kommunikation erschweren. Sorgen Sie deshalb durch Video-Meetings, den Austausch via E-Mail, Betriebswikis und Projektmanagement-Tools für einen reibungslosen Informationsfluss.
  • Kosten für die Büroausstattung: Bei der Teleheimarbeit sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsstättenverordnungverpflichtet, die Kosten für notwendige Büroausstattung zu übernehmen. Hierzu zählt sämtliche Ausrüstung, die gewöhnlich im Büro zur Verfügung steht, wie Computer bzw. Laptop, Telefon und sonstige Büroutensilien.
  • Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitgeber müssen im Falle der Fernarbeit den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicherstellen sowie eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung durchführen. Ebenso sind die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bezüglich Arbeitszeit und versicherungsrechtlicher Aspekte zu berücksichtigen.
  • Datenschutz und Cybersicherheit: Während der Telearbeit ist besondere Vorsicht hinsichtlich der Datenschutzrichtlinien geboten. Dies umfasst die Datenerhebung, das Speichern persönlicher Daten sowie die Cybersicherheit von Computern und Cloudsystemen. Mindestens genauso wichtig sind Schulungen der Angestellten in Bezug auf Datensicherheit.

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